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Meinung: "Libyen ist kein sicherer Ort und niemand sollte dorthin zurückgebracht werden"

Martin Rentsch

/ 13 Minuten zu lesen

Die libysche Küstenwache bringt auf dem Meer aufgegriffene Flüchtende in Internierungslager. Dort sollen laut UNHCR furchtbare Bedingungen herrschen. Ein Gespräch über verwehrte Menschenrechte, Seenotrettung und die Arbeit des UN-Flüchtlingswerks.

Flüchtlinge, die von der libyschen Küstenwache an einem Hafen in Tripolis inhaftiert werden (Mai 2017). (© picture-alliance, AP Photo)

Seit dem Sturz des Gaddafi-Regimes im Jahr 2011 droht Interner Link: Libyen der staatliche Zerfall: Die aktuelle Regierung hat kaum Einfluss, verschiedene Gruppierungen ringen gewaltsam um die politische Macht. Seit dem Externer Link: Frühjahr 2019 haben sich die Kämpfe intensiviert. Dennoch ist Libyen ein zentrales Transitland für Migrant_innen sowie Flüchtende, die über das Mittelmeer nach Europa gelangen wollen. Es ist ein wichtiger, aber auch fragwürdiger Interner Link: Kooperationspartner der Europäischen Union (EU) bei der Eindämmung irregulärer Migration, nicht zuletzt, weil Migrant_innen und Flüchtende in Libyen der Willkür unzähliger lokaler Milizen und krimineller Banden ausgesetzt sind.

Ein Bericht von Externer Link: Amnesty International (2017) verweist darauf, dass das libysche Gesetz irreguläre Einreisen, Aufenthalte und Ausreisen kriminalisiert: Flüchtenden und irregulären Transitmigrant_innen drohen Haft- und Bußgeldstrafen. Darüber hinaus setze eine Gesetzesänderung von 2011 das Recht auf Asyl in Libyen aus. Die libysche Regierung hat die Genfer Interner Link: Flüchtlingskonvention von 1951 bis heute nicht unterzeichnet. Stattdessen ist das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (Interner Link: UNHCR) dafür zuständig, Flüchtlingen Schutz zu gewähren. Seine Handlungsmöglichkeiten sind in dem bürgerkriegsgeschüttelten Land allerdings begrenzt. Die meisten Asylsuchenden, die in Libyen mit UNHCR registriert sind, stammten im Oktober 2019 aus Interner Link: Syrien und dem Interner Link: Sudan, aber auch aus Interner Link: Eritrea, Palästina und Interner Link: Somalia. Zentraler Bestandteil des libyschen Migrationsmanagements sind willkürliche und unbefristete Inhaftierungen von Migrant_innen und Flüchtlingen im Transit.

Wie gestaltet sich die Situation der betroffenen Menschen vor Ort?

Ein Interview mit Martin Rentsch, Pressereferent von Externer Link: UNHCR Deutschland.

Herr Rentsch, welchen Gefahren und Risiken sind Flüchtende und Transitmigrant_innen in Libyen konkret ausgesetzt?

Wir finden in Libyen verschiedene Personengruppen: Im Land sind geschätzt 800.000 Migrant_innen. Die meisten schon viele Jahre. Zudem waren Externer Link: Ende Oktober 2019 44.834 Flüchtlinge und Asylsuchende mit UNHCR registriert. Diese sind einer ganzen Reihe von Gefahren ausgesetzt. Werden sie in Libyen aufgegriffen, kommen sie in geschlossene Interner Link: Internierungslager, die Gefängnissen gleichen. Sowohl in diesen Lagern als auch außerhalb leben sie in einer zugespitzten Konfliktsituation: UNHCR zählte Ende Juli 2019 301.407 Interner Link: Binnenvertriebene in Libyen, also Menschen, die innerhalb des Landes auf der Flucht waren.

Die humanitäre Lage in den Lagern ist besonders prekär. Die Externer Link: aktuell rund 5.000 Menschen, die in uns bekannten Lagern inhaftiert sind, sind dort schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt: Vergewaltigungen, Folter, gewaltsame Übergriffe und Menschenhandel sind an der Tagesordnung. Sie haben nur äußert eingeschränkten Zugang zu Wasser und Lebensmitteln. Es gibt Engpässe bei der medizinischen Versorgung und massive hygienische Mängel. Aus diesem Grund drängen wir von UNHCR darauf, die Menschen aus diesen Lagern freizulassen.

Wie viele Lager gibt es in Libyen und wer ist offiziell für diese verantwortlich?

Wir haben Kenntnis von rund 30 Lagern. Im Prinzip haben wir zu allen Lagern, die unter der Kontrolle der Regierung in Tripolis stehen, auch Zugang. Aufgrund der Sicherheitslage können wir aber oft dort geplante Besuche nicht durchführen. Das wurde durch die aktuellen Kampfhandlungen nochmal erschwert. Die Bedingungen in diesen Lagern sind menschenunwürdig und es sollte dort niemand eingesperrt sein. Auch wir als UNHCR können in den Lagern, zu denen wir unregelmäßigen Zutritt erhalten, nur unter schwierigen Bedingungen operieren.

Darüber hinaus gibt es noch eine sehr hohe Dunkelziffer an Lagern, die sich nicht im Einflussbereich der zentralen Regierung befinden. Die sind in den Händen von Milizen, Menschenhändler_innen und anderen Kriminellen. Wir können auch da nur mutmaßen, wie es den Menschen dort ergeht.

Haben andere Organisationen Zugang zu den Lagern, zu denen UNHCR keinen Zutritt erhält?

Uns ist nicht bekannt, dass andere Organisationen Lager betreten dürfen, zu denen wir keinen Zugang haben. Es gibt auch nicht so viele humanitäre Akteure und Akteurinnen, die in Libyen operieren können. Natürlich ist unsere Schwesterorganisation, die Internationale Organisation für Migration (IOM), auch vor Ort aktiv. Außerdem gibt es lokale Nichtregierungsorganisationen, mit denen wir teilweise zusammenarbeiten.

Welche Aufgaben übernimmt UNHCR in den Lagern?

Sie dürfen sich das nicht so vorstellen, dass wir einfach in die Lager reinmarschieren. Wir werden von den libyschen Behörden begleitet, die uns nur ausgewählte Bereiche des Lagers zeigen. Dort versuchen wir uns zunächst einen Überblick zu verschaffen. Während unserer sporadischen Besuche ist es unsere wichtigste Aufgabe, mit Handzetteln herauszufinden, wo die Menschen herkommen und sie zu registrieren. Kommen sie vielleicht aus Ländern mit einem hohen Flüchtlingsaufkommen, wie zum Beispiel aus Somalia und Eritrea, und haben sie einen besonderen humanitären Bedarf? Wir versuchen so, Opfer von Folter oder sexuellen Übergriffen zu identifizieren, aber auch alleinreisende Frauen oder unbegleitete Kinder. Wir versuchen festzustellen, wer besonders schutzbedürftig ist.

Externer Link: Im Jahr 2017 veröffentlichte unter anderem CNN Bilder und Videos, die zeigen, wie Asylsuchende und irreguläre Migrant_innen in Libyen wie Sklaven zur Schau gestellt und zum Kauf angeboten werden. Daraufhin wurde auf dem Externer Link: 5. EU-Afrika-Gipfel Ende November 2017 in Abidjan beschlossen, mithilfe von UNHCR besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus den libyschen Lagern nach Interner Link: Niger zu evakuieren und in sichere Staaten zu Interner Link: resettlen, die einer Aufnahme zustimmen. Wie finanziert sich das Externer Link: Notfallevakuierungs-Programm des UNHCR und wie läuft es genau ab?

Das Notfallevakuierungs-Programm finanziert sich über unsere Gelder, die uns zum größten Teil von der EU zur Verfügung gestellt werden. Der Ablauf ist ziemlich komplex: Zunächst versuchen wir, besonders schutzbedürftige Personen zu identifizieren. Diese sind aber in den libyschen Lagern gefangen. Daher müssen wir in jedem Einzelfall eine Freilassung bei den libyschen Behörden erwirken. Die Freilassung geht dann einher mit dem Notfallevakuierungs-Programm: Die Menschen kommen in unsere sogenannte "Gathering and Departure-Facility" (GDF), um die ersten Formalien für eine direkte Ausreise aus Libyen zu klären. Wir versuchen festzustellen: Wie sind Situation und Geschichte der Personen? Welche besonderen Bedarfe haben sie? Gibt es z.B. Krankheiten, von denen wir wissen müssen?

Besonders schutzbedürftige Personen werden im Anschluss direkt in den Niger ausgeflogen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es in Tripolis kaum diplomatische Vertretungen gibt. Im Niger gilt es, weitere Formalitäten zu klären und eine Lösung in einem sicheren Drittstaat zu finden, der sich zu einer Aufnahme bereit erklären könnte. Lösungen können z.B. eine Familienzusammenführung sein oder aber, wie in den meisten Fällen, das Resettlement-Programm.

Im Niger wird von UNHCR-Mitarbeiter_innen auch die Schutzprüfung durchgeführt, also geprüft, ob die Person Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention ist. Die Flüchtlinge werden dann Ländern zur Aufnahme vorgeschlagen. Das bedeutet z.B. im Falle von Deutschland, dass das Interner Link: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) direkt vor Ort in einer Befragung die von UNHCR zusammengestellten Personenangaben prüft. Bisher haben sich neben Deutschland folgende Staaten für eine Aufnahme über das Resettlement-Programm bereit erklärt: Belgien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Kanada, Italien, Malta, die Niederlande, Norwegen, Schweden, die Schweiz und die USA.

Das heißt, das Notfallevakuierungs-Programm greift in Libyen, fliegt besonders schutzbedürftige Personen in den Niger aus und geht dort in das Resettlement-Programm über?

Genau, so könnte man das sagen. Der Niger hat sich auch nur unter der Bedingung, dass wir für die dorthin ausgeflogenen Menschen einen aufnahmebereiten Drittstaat finden, zu einer Aufnahme bereit geklärt. Über diesen Evakuierungsmechanismus konnten wir seit November 2017 ca. 3.000 besonders vulnerable Personen aus Libyen evakuieren, die dann über das Resettlement-Programm in Europa aufgenommen wurden.

Warum ist das Notfallevakuierungs-Programm für Schutzsuchende in Libyen so wichtig?

Es ist wichtig, weil es Leben rettet. Die Menschen, die wir aus Libyen evakuieren, haben in der Regel sehr schlimme Dinge erlebt: Sie sind Opfer von Gewalt, Folter oder sexuellen Übergriffen geworden und daher häufig stark traumatisiert. Diese Menschen – viele von ihnen noch Kinder – brauchen dringend humanitären Schutz, gerade weil derzeit in Tripolis kriegsähnliche Zustände herrschen.

Wer kommt für das Notfallevakuierungs-Programm infrage?

Bei der Auswahl orientieren wir uns an den humanitären Kriterien des Resettlement. Das bedeutet, dass die ausgewählten Menschen neben ihrer Fluchterfahrung einen besonderen Schutzbedarf haben. Dieser Schutzbedarf ist im Fall Libyen zumeist begründet durch die bereits geschilderten Gewalterfahrungen dieser Personen. Wir orientieren uns bei der Registrierung in den Haftlagern auch am Herkunftsland der Menschen, sprich: Ist diese Person aus einem Land, aus dem häufig Flüchtlinge kommen? Unter unser Mandat als UNHCR fallen Menschen, die vor Krieg, Verfolgung oder anderen schweren Menschenrechtsverletzungen fliehen mussten. Das ist bei Menschen die z.B. aus Somalia geflohen sind, oft der Fall. Nach der Freilassung führen wir ein kurzes Feststellungsverfahren durch, um diese Annahme zu überprüfen, denn für die Evakuierung kommen nur Interner Link: Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention in Frage. Die Situation in den Haftlagern ist aber für alle Menschen dort unerträglich.

Was würde Flüchtenden und Migrant_innen in Libyen helfen?

Zuallererst sollten schutzsuchende Personengruppen nicht kriminalisiert und dann interniert werden. Es wäre ein erster wichtiger Schritt, die inhaftierten Personen geordnet freizulassen. Dafür müssten entsprechende Stellen geschaffen werden. Es braucht also Willkommenszentren im weitesten Sinne, wo sie humanitäre sowie medizinische Hilfe und Nahrung bekommen, ohne dabei unter furchtbarsten Zuständen inhaftiert zu sein. Personen, die Schutz suchen, haben diesen verdient und gehören nicht unter menschenunwürdigen Bedingungen in Lagern interniert. Die Einrichtung solcher Zentren ist zudem wichtig, da man so viele Menschen nicht einfach auf die Straßen einer umkämpften Stadt entlassen kann. Dort würden sie keinerlei Hilfsangebote erhalten und gerade die Verwundbarsten würden sich mitten in einem Kriegsgebiet wiederfinden. Wir sind bereit, mit unserer Expertise den Bau solcher Zentren zu unterstützen, um einen Ort zu schaffen, an den sich die Schutzsuchenden wenden und wo wir ihnen helfen können. Das würde den Menschen vor Ort auf lange Frist helfen und deswegen setzen wir uns dafür innerhalb der Interner Link: Vereinten Nationen (UN) stark ein.

Im Interner Link: Jahr 2015 begann eine neue Phase der Zusammenarbeit zwischen der EU und Libyen: Die EU wollte verstärkt gegen Schlepper_innen vorgehen, die von Libyen aus agieren und Menschen dabei unterstützen, irregulär nach Europa einzureisen. Seit 2016 beteiligt sich die EU an Aufbau, Ausrüstung und Ausbildung der libyschen Küstenwache. Wie bewertet UNHCR das Vorgehen der libyschen Küstenwache?

Grundsätzlich haben die meisten Länder mit Küstengewässern eine Küstenwache, die ihre Gewässer schützt. Zu ihren Aufgaben zählt auch die in internationalem Recht verankerte Pflicht, Menschen zu retten, die innerhalb ihrer Gewässer in Seenot geraten oder auf nicht hochseetauglichen Booten versuchen, das Meer zu überqueren. Auch das Verhindern irregulärer Ausreisen kann Aufgabe der Küstenwache sein. So ist die Rechtslage und daran ist erst einmal nichts auszusetzen. Menschenrechtsverletzungen dürfen dabei aber nicht in Kauf genommen werden. In unserem Externer Link: Statement von Mitte Juli 2019 haben wir und die IOM deutlich gemacht, dass wir die Arbeit der libyschen Küstenwache sehr kritisch sehen und der Kreislauf des Elends durchbrochen werden muss. Wir sind dagegen, dass die libysche Küstenwache Menschen, die aus nachvollziehbaren Gründen versuchen, der furchtbaren Situation in Libyen zu entkommen, zurück an Land bringt, um sie zu inhaftieren. Allein im ersten Halbjahr 2019 sind rund 4.000 Flüchtlinge und Transitmigrant_innen von der libyschen Küstenwache nach Libyen zurückgebracht worden.

Libyen ist aber kein sicherer Ort und niemand sollte dorthin zurückgebracht werden. Die Praktiken der libyschen Küstenwache verstoßen letztlich auch gegen das Externer Link: Non-Refoulement-Gebot. Eine Zusammenarbeit mit libyschen Behörden sollte nur erfolgen, wenn die Einhaltung der Menschenrechte garantiert wird. Denn genau das sollte Maßgabe jeden Handelns der internationalen Gemeinschaft sein – Menschenrechte sind der Kern.

Viele Schutzsuchende sterben bei dem Versuch, das Mittelmeer in nicht hochseetüchtigen Booten zu überqueren. 2018 kamen dabei laut Interner Link: UNHCR Externer Link: 2.277 Menschen ums Leben. Hilfsorganisationen beklagen, dass sich die EU nicht ausreichend dafür einsetzt, Schutzsuchende, die in Seenot geraten, zu retten. Einige von ihnen begannen damit, selbst Schiffe zu chartern, um Menschen in Seenot zu helfen. Im Interner Link: Spätsommer 2017 haben internationale Hilfsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen, Sea Eye und Save the Children ihre Arbeit vor der Küste Libyens jedoch (vorübergehend) eingestellt, da sie sich durch die libysche Küstenwache bedroht und in ihrer Tätigkeit behindert fühlten. Die zivile Seenotrettung wird zudem immer stärker kriminalisiert. Im Frühsommer 2019 stellte Italien sie unter Strafe: Private Schiffe, die in italienischen Hoheitsgewässern mit Transitmigrant_innen an Bord entdeckt werden, müssen Strafen in Höhe von 10.000-50.000 Euro zahlen. Wie steht UNCHR dazu?

Wir finden die Arbeit der zivilen Seenotrettung bemerkenswert, wertvoll und wichtig. Zivile Seenotretter_innen haben mittlerweile zehntausende Menschenleben gerettet. Jegliche Be- und Einschränkungen dieser Rettenden sollten aufgehoben werden. Zusätzlich benötigen wir eine deutliche Erhöhung der Rettungskapazitäten. Deswegen plädieren wir als UNHCR für eine neue EU-Seenotrettungsmission. Es gibt derzeit zwar noch offiziell die Interner Link: Operation Sophia, allerdings ohne Schiffe. Uns ist vollkommen egal, wer die Schiffe stellt. Hauptsache sie werden gestellt, damit nicht noch mehr Menschen im Mittelmeer ertrinken müssen. Dennoch ist die Seenotrettung nur der letzte Schritt auf der Fluchtroute, die als Gesamtproblem wahrgenommen werden muss, denn alle Punkte der Flucht hängen zusammen: sei es die Herkunftsregion, die Wüste, Libyen, Seenotrettungen oder eine reguläre Ausschiffung. Das Gesamtproblem ist komplex und in seiner Gesamtheit zu lösen. Wenn die Staaten zusammenarbeiten würden, wäre das machbar.

Es werden immer wieder die Vorwürfe erhoben, die libysche Küstenwache ließe sich von Schleppernetzwerken bezahlen, damit zum Beispiel hochseeuntaugliche Boote trotzdem nach Europa ablegen dürfen. Welche Rolle spielen diese Schleppernetzwerke?

Wir sehen deren Aktivitäten absolut kritisch. Schlepper nutzen die Not der Schutzsuchenden skrupellos aus. Wir haben bereits mehrfach in Gesprächen mit libyschen Behörden darauf gedrungen, den Schleppernetzwerken Einhalt zu gebieten. Dies ist allerdings keine leichte Aufgabe, da das libysche Gebiet und sein Einflussbereich sehr groß sind. Wir haben das auch schon auf EU-Ebene angesprochen. Offiziell hat die Operation Sophia ja das Mandat, diese Netzwerke zu bekämpfen. Aber diese Netzwerke befinden sich vor allem in Libyen und die Operation Sophia agiert vor allem am Ende der Mittelmeerroute. Das heißt, Schlepper setzten Menschen in hochseeuntaugliche Boote und ab diesem Zeitpunkt sind sie ihrem Schicksal überlassen. Kommt es dann zu einer Seenotrettung, sind die Schlepper schon längst weg. Jede Aktivität der EU sollte darauf ausgelegt sein, Maßnahmen zu ergreifen, damit sich die Menschen gar nicht erst in die Hände von Schleppern begeben müssen, um über die gefährliche Mittelemeerroute nach Europa zu fliehen.

Haben sich aufgrund der Zustände in Libyen die Fluchtrouten verschoben?

Man kann nicht so richtig von einer Verschiebung der Route sprechen, da dies aufgrund der Geografie Afrikas und den Grenzsituationen nicht ohne weiteres möglich ist. Natürlich könnten Menschen, die z.B. aus dem Norden Nigerias nach Libyen aufbrechen, geografisch genauso gut nach Marokko gehen, aber in der Realität spielen viele Faktoren eine Rolle. Neben den geografischen Gegebenheiten sind das zum Beispiel Visa-Bestimmungen, die persönliche Situation der Personen, finanzielle Möglichkeiten und vieles mehr.

Der Ausbau der libyschen Küstenwache, der auch mit europäischer Unterstützung erfolgte, hat zum Rückgang der Zahl irregulärer Überfahrten nach Europa beigetragen. Schutzbedürftige Menschen sind nun jedoch in einem Land gefangen, in dem sie kein Asyl beantragen können und zahlreichen Menschrechtsverletzungen ausgesetzt sind. Wie könnte eine europäische Migrationspolitik aussehen, die imstande wäre die Menschenrechte aller zu wahren?

Es ist vor allem wichtig, eine Lösung zu entwickeln, die an allen Punkten ansetzt. Bisher wird immer nur an einzelnen Aspekten herumgedoktert – sei es die reguläre Ausschiffung, Seenotrettung oder das Zurückbringen nach Libyen. Wie ich bereits sagte, hängen aber alle Punkte zusammen und sind als Gesamtproblem anzugehen.

Menschen in Seenot sind nach internationalem Recht zu retten und an einen sicheren Ort zu bringen. Libyen ist das nicht. Der jetzige Ansatz über jedes Boot zu diskutieren bringt nichts, sondern vergrößert nur das Leid der Betroffenen. Es muss ein einheitlicher, verbindlicher Mechanismus entwickelt werden, an dem sich eine signifikante Zahl von EU-Mitgliedsstaaten beteiligt. Die EU sollte ihren Einfluss nutzen und mit den Konfliktparteien in Libyen eine Lösung erarbeiten.

Zusätzlich müssen die vielen Flüchtlinge und Migrant_innen sowohl über die Gefahren auf der Route als auch über die Situation in Libyen informiert werden. Sie haben zum Teil einfach falsche Vorstellungen. Mithilfe von Informationskampagnen und den verschiedenen Communities müssen die Menschen erreicht werden. Menschen, die über die Wüste nach Libyen kamen, inhaftiert wurden und letztlich evakuiert werden konnten, müssen ihre Erfahrungen an ihre Landsleute weitergeben. Nur so können die Menschen besser einschätzen, worauf sie sich da einlassen. Gerade dieser informelle Informationsfluss ist wichtig, da Menschen, die ihr Zuhause aufgrund von restriktiven Regierungen und ihren Repressalien verlassen, Informationen von UN-Organisationen oder Regierungen keinen Glauben schenken. Niemand, den wir nach der Evakuierung aus Libyen in Deutschland getroffen haben, würde sich nochmal auf diesen grausamen Weg machen.

Gleichzeitig sollten wir nicht vergessen, dass die Menschen auch in ihren Herkunftsregionen von akuten Konflikten, Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen betroffen sind. Das Leid ist also auch Zuhause groß und die Situation für Viele einfach nicht mehr auszuhalten. Um diesem Leid entgegen zu wirken, müsste jeweils vor Ort präventiv oder konfliktlösungsorientiert gearbeitet werden. Handelt es sich um wirtschaftliche Fluchtgründe, müssen Perspektiven vor Ort geschaffen werden.

Von der Herkunftsregion bis hin zur sogenannten Ausschiffung über das Mittelmeer – alle Punkte auf der Route müssen angegangen werden. Darauf weisen wir seit Jahren hin und haben auch bereits umfassende Lösungsvorschläge unterbreitet.

Glauben Sie, dass irreguläre Migration aus Afrika nachhaltig eingedämmt werden kann?

Man muss zwischen Flucht und Migration differenzieren. Migration ist steuerbar, Flucht eher weniger. Wir glauben aber, dass die Situation zahlenmäßig und von ihrer Dimension her auf jeden Fall zu managen wäre, wenn Staaten gemeinsam agieren würden. Es ist ein medialer und politischer Mythos und deswegen ein falscher Alarmismus, der in Europa verbreitet wird: In Afrika sitzen nicht Hunderttausende auf ihren gepackten Koffern, nur auf eine Chance wartend, sich auf den gefährlichen Weg nach Europa zu machen. Unsere Erfahrungen vor Ort haben gezeigt, dass humanitäre Notlagen herrschen und Menschen deshalb in moderaten Zahlen genau diesen Notlagen entkommen wollen. Statt auf Abschottung sollten die europäischen Staaten auf Zusammenarbeit setzen, denn dieses transnationale Problem kann nur gemeinsam gelöst werden.

Das Interview führte Laura Hartmann.

Dieser Text ist Teil des Interner Link: Regionalprofils Nordafrika.

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ist seit Mai 2014 Pressereferent bei UNHCR Deutschland. Nach seinem Studium an der Technischen Universität in Dresden hat er unter anderem im U.S.-amerikanischen Generalkonsulat in München gearbeitet.