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Institutionelle Innovationen und neue soziale Bewegungen | APuZ 26/1989 | bpb.de

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APuZ 26/1989 Artikel 1 Institutionelle Innovationen und neue soziale Bewegungen Die Anhänger der neuen sozialen Bewegungen im Parteiensystem der Bundesrepublik Die Friedensbewegung zu Beginn der achtziger Jahre. Themen und Strategien Alternative Ökonomie. Geschichte, Struktur, Probleme

Institutionelle Innovationen und neue soziale Bewegungen

Frank Nullmeier

/ 31 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Die Untersuchung institutioneller Innovationen im Gefolge der neuen sozialen Bewegungen erfordert es, sich aus der üblichen Konfrontation von „Bewegung“ und „Institution“ zu lösen, wobei Institution zudem meist mit bürokratischer Organisation gleichgesetzt wurde. Es wird hier ein Institutionsbegriff entfaltet, der es erlaubt, auch in den sozialen Bewegungen „Bewegungsinstitutionen“ wirken zu sehen, die bereits einen Beitrag zur Umgestaltung des Institutionennetzes einer Gesellschaft darstellen. Über die Entwicklung von vier institutionellen Grundformen und ihrer verschiedenen Anwendungsbereiche wird es möglich, Grade der Institutionsinnovation zu unterscheiden. Eine erste Überblicks-Bewertung der Institutionalisierungsstrategien und institutionellen Entwürfe in den neuen sozialen Bewegungen folgt, bevor die eher mageren Resultate staatlicher Institutionsreformen als Reaktion auf die Welle der Bewegungsforderungen kurz skizziert werden. Die Impulse der Bewegungen könnten aber dennoch in nächster Zeit die Entfaltung staatlicher Politik angesichts zunehmender Auflösung der Autoritätsmonopole von Wissenschaft und Technik im Wissens-bereich, von Familie und Religion im Wertbereich über den Sozialstaat hinaus zu einer Demokratisierung von kollektiv bedeutsamen Wissens-und Wertentscheidungen voranbringen. Weniger unsicher als diese Entwicklung dürfte sein, daß die Konfrontation von etablierten mit alternativen Institutionen zu einem insgesamt flexibleren Umgang mit den Institutionen führt. Frank Nullmeier: Institutionelle Innovationen und neue soziale Bewegungen Aus Politik und Zeitgeschichte, B 26/89, S. 3— 16 Franz Urban Pappi: Die Anhänger der neuen sozialen Bewegungen im Parteiensystem der Bundesrepublik Aus Politik und Zeitgeschichte, B 26/89, S. 17— 27

In den siebziger und frühen achtziger Jahren haben Bürgerinitiativ-, Anti-AKW-und Ökologiebewegung, Frauen-, Friedens-und Alternativbewegung sowie eine Vielzahl kleinerer (Teil-) Bewegungen von der Gesundheits-bis zur Dritten-Welt-Bewegung in einem außerordentlichen Maße die Themen der öffentlichen Auseinandersetzungen bestimmt. Den meist unter dem Begriff der „neuen sozialen Bewegungen“ zusammengefaßten Bestrebungen ist es zudem gelungen, Träger eines weit in die Gesellschaft hineinragenden Wandels von Wertvorstellungen, Lebenskonzepten und Verhaltensweisen zu werden Hier ist weiterzufragen: Haben die neuen sozialen Bewegungen darüber hinaus auch Veränderungen im institutionellen Netzwerk der Gesellschaft herbeigeführt und, wenn ja, handelt es sich dabei um institutioneile Innovationen oder lediglich um Variationen bestehender Institutionsmuster? Ein angemessener Zugang zur Untersuchung dieser Fragen verlangt zunächst, einem Verständnis von Institution als formaler Organisation (mit definierten Mitgliedschaftsrollen) oder gar hierarchisch-bürokratischer Organisation entgegenzutreten.

I. Institution und Bewegung

Abbildung 1

Wie die „Dauer“ einer sozialen Regelung ein zentrales Element in fast allen Definitionen von Institution darstellt, so stehen soziale Bewegungen gewöhnlich für Spontaneität, Neuheit, Nicht-Alltäglichkeit, Veränderung, Instabilität. Bewegungen sind es, die das Beständige in Schwingungen versetzen und zum Gegenspieler der Institutionen werden. Soziale Bewegungen entstehen in der Regel aus Unzufriedenheit über die Leistungen bzw. Nicht-Leistungen der Institutionen. Sie sind Symptom oder Folge von Legitimations-oder Steuerungskrisen des etablierten Institutionennetzes. Ihr Ziel ist daher der Wandel der institutioneilen Struktur einer Gesellschaft. Ihre Aktionen richten sich gegen die etablierten Institutionen, die darauf mit Repression, Integration oder Ignoranz reagieren können. Und nach hintergründig immer noch wirksamer Unterstellung ist schließlich die Institutionalisierung das unvermeidliche oder zumindest wahrscheinliche „Ende“ einer Bewegung

Erst die Identifikation von Institutionalisierung mit formeller, meist noch bürokratischer Organisierung ermöglicht jedoch diese einfache Gegenüberstellung und versperrt den Blick auf die Vielfalt an weder bürokratischen noch formell organisierten, aber dauerhaften Einrichtungen (= Institutionen), die innerhalb oder am Rande sozialer Bewegungen entstehen. Löst man sich von der traditionellen Sicht, wird deutlich, daß die Auseinandersetzung zwischen Institutionen und sozialer Bewegung auch die Konkurrenz von etablierten Institutionen und Bewegungsinstitutionen beinhaltet — und nicht nur das Anbranden von Bewegungsaktionen, neuen Einstellungen und Lebensweisen gegen die Festungen der Institution.

Von Institutionen soll hier gesprochen werden, wenn dauerhafte Regelungen sozialen Handelns und Organisationskomplexe so miteinander verknüpft sind, daß sie eine Eigenidentität suggerieren die als legitim anerkannt wird. Institutionen existieren, solange an diese Eigenidentität und deren Legitimität geglaubt wird. Weil bestimmten Handlungsregeln und mit ihnen verknüpften Organisationsweisen eine eigene Identität, ein eigenes „Recht“ zugeschrieben wird, kann sich ein Interesse an der Aufrechterhaltung dieses „eigenen“ Gebildes entwickeln: Die vormals situativ gebundenen Interessen der einzelnen handelnden Personen werden von einem institutioneilen Interesse, einer „Logik der (jeweiligen) Institution“ überlagert. Faßt man entgegen dieser Definition Institutionen als „relativ auf Dauer gestellte, durch Internalisierung verfestigte Verhaltensmuster und Sinnorientierungen“ und vernachlässigt das Organisationsmoment, so kann nicht verhindert werden, daß jede einzelne gesetzliche Bestimmung und jede dauerhaftere soziale Konvention als Institution gilt. Damit würde der Begriff aber insbesondere für die Politikwissenschaft weitgehend unbrauchbar. Nach der hier zugrunde gelegten Definition können dagegen allein Parlamente, Gerichte, Verwaltung,, Regierung, die entsprechenden Einrichtungen auf gemeindlicher und Länderebene, Parteien, Verbände, Medien, politische Vereinigungen und Initiativen aller Art zusammen mit prozeduralen Regelungen (z. B. Wahlen, aber auch das Mehrheitsprinzip), die einen organisatorischen Aspekt besitzen, als (politische) Institutionen begriffen werden.

Die Institutionalisierung von einzelnen Kommunikations-und Interaktionszusammenhängen in sozialen Bewegungen bezeichnet den Prozeß ihrer organisatorischen Verankerung, der Entwicklung von Eigenidentität bei zunehmender Abstraktion von den Interessen und Situationen, in denen die Bewegungsaktivität ihren Ursprung hatte Die formelle Organisierung, in der modernisierungsund entwicklungstheoretischen Analyse meist mit Institutionalisierung gleichgesetzt, ist nur eine spezifische Form dieser Institutionswerdung. Soziale Bewegungen können sich auch ohne derartigen Halt stabilisieren, wenn sie informelle Organisationsformen (regelmäßig tagende Aktions-und Diskussionsgruppen, regelmäßig abgehaltene Versammlungen und Konferenzen, nicht ins Vereinsregister eingetragene Bürgerinitiativen) institutionalisieren.

Von „Institutionalisierung“ ist daher die besonders in den Theorien von Max Weber und Robert Michels in den Vordergrund gestellte Oligarchisierung und Bürokratisierung klar zu unterscheiden. Selbst auf dem Höhepunkt von Bewegungsaktivitäten kann eine Zentralisierung des bewegungsinternen Entscheidungsprozesses auf eine kleine Anzahl von Personen erfolgen (Oligarchisierung), ohne daß dazu bürokratische Organisationsformen notwendig wären. Bürokratisierung bezeichnet dagegen die Vorherrschaft von hierarchisch strukturierten, hochgradig arbeitsteiligen Organisationsstrukturen innerhalb einer sozialen Bewegung. Auch die institutionelle Erstarrung (häufig als Institutionalisierung bezeichnet) einer ganzen sozialen Bewegung muß nicht als Bürokratisierungsprozeß verstanden werden. Sie tritt vielmehr ein bei Verlust an öffentlichkeitswirksamer Problem-und Zieldiskussion in der Bewegung, bei langsamer Auflösung der subkulturellen „Bewegungsmilieus“ und nachlassender Prägung der alltäglichen Denk-und Handlungsmuster durch die Bewegung sowie einem zunehmend geringeren Grad demonstrativer oder direkter Aktionsformen. Von der Bewegung bleiben meist nur Bewegungsinstitutionen zurück — bürokratisiert oder nicht — und ein sich zunehmend auf diese Institutionen verengendes Bewegungsmilieu.

Bewegungsinstitutionen sind aber nicht allein Motoren institutioneller Erstarrung von Bewegungen, sondern ebenso Träger einer bedeutsamen Veränderung der institutioneilen Gesamtstruktur der Gesellschaft. Institutioneller Wandel kann sich bereits durch die Errichtung und Existenz „autonomer“ Bewegungsinstitutionen ergeben, weil die Existenz einer Alternative schon die Legitimitätsstrukturen bestehender Einrichtungen beeinflußt. Wandel kann daneben auftreten durch reaktive oder vorausschauende Institutionsreformen auf Seiten der etablierten (insbesondere staatlichen) Institutionen wie auch durch die Wechselbeziehungen zwischen Bewegungsinstitutionen und etablierten Institutionen.

II. Institutioneile Innovationen

Die Ausgangsfrage richtete sich jedoch vornehmlich auf den innovativen Charakter möglicher Institutionsveränderungen als Folge bzw. Ausdruck der neuen sozialen Bewegungen. Wenn der „Neuheitsoder Innovationsgrad“ von institutioneilen Veränderungen bestimmt werden soll, sind zunächst die Kriterien für „Neuheit“ zu explizieren. Dies soll hier nicht über einen Rückgriff auf soziologische Evolutions-und Rationalisierungstheorien geschehen, in die eine Vielzahl problematischer und hier nicht zu klärender Vorannahmen eingehen. Es Begnügten sich ältere soziologische Theorien bei der Konstruktion idealtypischer Institutionsgrundformen mit der Gegenüberstellung von Gemeinschaft und Gesellschaft, ökonomische Theorien meist mit der Konfrontation von Markt und Plan (Staat), so führte die neuere disziplinäre Annäherung von Ökonomie, Politikwissenschaft und Soziologie zur Differenzierung von zumeist drei grundlegenden Formen sozialer Ordnung: Spontane Solidarität (Gemeinschaft), unkoordinierte Konkurrenz (Markt) und hierarchische Kontrolle (Staat, Bürokratie). Wolfgang Streeck und Philippe C. Schmitter haben die „organisatorische Abstimmung“ zwischen Verbänden, die „korporativ-verbandliche Ordnung“ als vierten Typus sozialer Ordnung einführen wollen Dieser aus der Korporatismusdiskussion stammende Versuch deutet schon durch die Kombination von interorganisatorischen Abstimmungsprozessen mit spezifischen (zentralistisch-bürokratischen) intraorganisatorischen Bedingungen an, daß hier keine elementare Form sozialer Ordnung getroffen sein kann wird demgegenüber ein in geringerem Maße theoretisch vorstrukturierter Ansatz gewählt, für den die Unterscheidung zwischen Regelungsmustern (institutionelle Grundformen) und Regelungsbereichen grundlegend ist. Als Regelungsmuster sollen grundlegende Formen der Herstellung und Sicherung sozialer Ordnung verstanden werden, unter Regelungsbereichen diejenigen Ausschnitte aus dem Gesamtset gesellschaftlicher Aufgaben und Funktionen, auf die sich ein bestimmtes Regelungsmuster bezieht.

Wenn man die Bestrebungen der neuen sozialen Bewegungen nicht als bloße rückwärtsgewandte Orientierung an gemeinschaftlichen Formen sozialer Ordnung begreifen will oder kann, ist es notwendig, diese Auflistung institutioneller Grundmuster auf andere Art zu erweitern. In der folgenden Matrix bildet die „demokratisch-egalitäre Koordination“ den vierten Typus, dem Assoziation, Verein, Initiative etc. zugerechnet werden können. Demokratische Koordination bezeichnet Verfahren der Interessenkoordination, in die jedes Einzelinteresse mit gleichem Gewicht eingeht.Die zentralen institutionellen Experimente der neuen sozialen Bewegungen bemühen sich um Neu-Kombinationen von Gemeinschaft und Assoziation. Die gemeinschaftliche Verpflichtung auf unbedingt geltende Normen und Werte ist gebrochen durch das Wissen um die Pluralisierung der Werte, die nur auf Kosten eines neuen Dogmatismus/Totalitarismus überwunden werden kann. Die formelle, demokratisch-egalitäre Vereinbarung über Wertvorstellungen und Zielsetzungen konterkariert das gemeinschaftliche, oft als „romantisch“ interpretierte Element der Institutionenutopien und -experimente der neuen sozialen Bewegungen. Die neuen sozialen Bewegungen zielen auf die Wiederbelebung vereinsartiger Institutionsstrukturen, jedoch bei geringerem Hierarchisierungs-und Formalisierungsgrad und stärker kommunikativ-gemeinschaftlich gesteuerten statt rechtlich programmierten Abläufen. Sie zielt zugleich auf die Austreibung des Männerbündlerischen in allen hierarchisch-zentralistischen Institutionen „Gruppe“, „Initiative“ -, „Netz“ und „Netzwerk“ stehen begrifflich für derartige Versuche gemeinschaftlich-assoziativer Bewegungsinstitutionen. Je mehr sich die Entwicklung dem Gemeinschaftspol nähert, desto eher werden die integrativen Wertvorstellungen unhinterfragbar und es droht sektenmäßige Abschließung. Je stärker die demokratische Koordination wird, desto wahrscheinlicher werden Formalisierung, Verrechtlichung und emotionale Entleerung. Zwischen Gemeinschaftsund Demokratievorstellung schwanken auch die Leitkonzeptionen der neuen sozialen Bewegungen wie „Weiblichkeit", „Natur“, „Leben“ etc., die entweder für substantielle, verpflichtend geltende Inhalte stehen (Gemeinschaft) oder als „Platzhalter“ für etwas fungieren, was nur in demokratischen Prozessen inhaltlich gefüllt werden kann.

Diese Regelungsmuster oder Institutionsgrundformen können nun — selten in idealtypischer Reinheit — die unterschiedlichsten und verschieden großen Regelungs-oder Aufgabenbereiche gestalten. Institutionstypen zeichnen sich durch eine spezifische Verknüpfung von Regelungsbereich und Regelungsmuster aus. Institutioneile Entwicklung wird meist als Differenzierung und Spezifikation, mithin vorrangig als Prozeß der Aufspaltung in immer mehr und immer kleinere Regelungsbereiche analysiert. Dabei geraten jedoch Prozesse der Neuformung von Regelungsbereichen, der (partiellen) Entdifferenzierung und Respezifikation aus dem Blick. Bewegungen können entweder auf Entdifferenzierung bis hin zur Regelung aller gesellschaftlichen Aufgaben über eine Institution (Totalitätsentwurf oder auf Neuverteilungen bzw. Differenzierungen zielen. Von institutioneller Innovation kann keine Rede sein, wenn lediglich eine weitere Einrichtung desselben Institutionstyps geschaffen wird. Es handelt sich dann allenfalls um eine spezielle Variante eines bereits bestehenden Typs.

Institutionsinnovationen liegen dann vor, wenn neue Institutionstypen über die Anwendung neuer Regelungsmuster auf Regelungsbereiche althergebrachter Abgrenzung oder über Erweiterung/Verringerung des Regelungsbereiches eines bestehenden Institutionsmusters geschaffen werden. Ein weit höherer Innovationsgrad wird aber erreicht, wenn Regelungsbereich und Regelungsmuster gleichzeitig variiert werden, weil damit sowohl die etablierte Ordnung gesellschaftlicher Arbeitsteilung wie die in Regelungsmustem verkörperte Machtverteilung verändert wird

III. Die neuen sozialen Bewegungen als Institutionsinnovateure

Ob sich institutionelle Innovationen durch soziale Bewegungen ergeben, hängt auch von den gewählten Strategien ab, eine Bewegung zu stabilisieren und ihre Ziele zu realisieren. Es lassen sich drei Grundformen unterscheiden: Zum einen die Umfunktionierung bzw. Umgestaltung des etablierten Institutionennetzes. Zum zweiten der Aufbau eines eigenen, separierten Netzes von Bewegungsinstitutionen mit entweder universellem (auf Umgestaltung der gesamten Gesellschaft zielenden), exemplarischem (durch das eigene Beispiel überzeugenden) oder partikularem Anspruch (separierte Verwirklichung in eigenen Institutionen) oder nur als Ergänzung des etablierten Institutionensets. Zum dritten die Entinstitutionalisierung als Versuch, jede Strukturbildung zu verhindern und Bewegung allein als fluide Aktivitätsansammlung zu erhalten. 1. Institutionalisierungsstrategien der neuen sozialen Bewegungen Ein Teil der politischen Impulse der Studentenbewegung mündete in die Formel vom „Marsch durch die Institutionen“, die auf eine demokratische Durchdringung des etablierten Institutionensets zielte. Nicht zuletzt unter dem Eindruck von Radikalenerlaß und Berufsverboten, von steckengebliebener Hochschulreform und einer nur geringfügigen Ausdehnung von Partizipationsmöglichkeiten in allen gesellschaftlichen Bereichen wurden die Grenzen einer derartigen Strategie deutlich. Vorrangig Alternativbewegung und Frauenbewegung bevorzugten ab Mitte der siebziger Jahre den Aufbau eigener, „autonomer“ Institutionen Aus der Forderung nach Geschlechterautonomie bzw.selbstbestimmten Lebensformen ohne Ansätze zu einer direkten Machteroberungspolitik folgte eine Strategie der institutionellen „Dualisierung“. Die Separation der Bewegung von den Zentren politischer und ökonomischer Macht führte zur Bildung von stärker assoziativ-gemeinschaftlichen Institutionen als direkten Gegenstücken zu den jeweils etablierten Institutionen. Dies lief auf eine Verdoppelung des sozialen Institutionennetzes hinaus. Das Experimentieren mit autonomen Institutionen in den vielfältigsten gesellschaftlichen Feldern, die Konzentration auf „Projekte“ war auch Folge des Rückzugs aus der spezialisierten politisehen Organisation. Die Autonomieforderung wurde in der Folge zum stärksten Antrieb der institutioneilen Erneuerung „von unten“ — durch die sozialen Bewegungen selbst.

Die Strategie der institutionellen Separation erzeugte die Bildung einer Vielfalt von Bewegungsinstitutionen und sich überschneidender Bewegungsinfrastrukturen: Jugendzentren, Frauenzentren, soziokulturelle Zentren, Kultur-und Stadtteilzentren, Schwulenzentren, Lesbenzentren, Altenzentren, Ausländerzentren, Kinderläden, Wissenschafts-und Gesundheitsläden, Öko-und Naturkostläden, freie Schulen, Geschichtswerkstätten, Frauentherapiezentren, alternative Betriebe aller Art, Frauencafes, Szenelokale und alternative Kneipen, Theater-, Film-, Video-und Musikgruppen und -institutionen der einzelnen (Teil-) Bewegungen, Frauen-und Altemativbuchläden, jeweils bewegungsspezifische Verlage und Zeitschriften, ökologische, friedenspädagogische, alternative und Frauenbildungsstätten, Selbsterfahrungs-, Initiativund Aktionsgruppen aller Art.

Der Aufbau eigener Einrichtungen folgt jedoch über weite Strecken der institutioneilen Differenzierung der Gesellschaft, auch wenn es innerhalb der autonomen Institutionen noch zu einer partiellen Aufhebung von Arbeitsteilung kam. Damit liegt aber nur eine Institutionsinnovation des niedrigeren Grades vor: Auch ein alternativer Verlag ist einVerlag, nur herrschen statt bürokratischer Strukturen assoziativ-gemeinschaftliche vor. Insbesondere im Bereich der verschiedenen „Läden“, „Zentren“ und „Häuser“ sind aber auch neue Regelungsformen für neustrukturierte Aufgabenbereiche geschaffen worden, die kein Pendant im etablierten Institutionensystem haben: Prominentestes Beispiel dafür dürften die autonomen Frauenhäuser sein Derartige Innovationen gehen, über die bloß alternative Spiegelung gesellschaftlicher Institutionen hinaus.

Eine Zentralinstitution für alle neuen sozialen Bewegungen darf nicht vergessen werden: die Wohngemeinschaften. In ihnen ist zu einem guten Teil die Aufhebung der Trennung von Politik und Privatheit vollzogen worden. Zugleich waren sie das Rückgrat einer vorrangig kommunikativen Vernetzung der ansonsten nur wenig organisierten neuen sozialen Bewegungen und Ersatz für feste Mitgliederorganisationen.

Als Abschwächung der Autonomieforderung stellt sich in den achtziger Jahren die Umbildung der Alternativ-zur „Selbsthilfebewegung“ dar. In einer reformorientierten Aufnahme der Bewegungsimpulse bei Abkoppelung von deren utopischen Impulsen wird „Selbsthilfe“ zum gemeinsamen Nenner für fast alle Bewegungseinrichtungen, ebenso wie Anfang der siebziger Jahre die Forderungen der Studentenbewegung in den Begriffen von „Partizipation“ und „Demokratisierung“ eine Abschwächung und reformorientierte Umformung erfuhren. Gegen eine bloße Abschwächungsvariante einer Strategie autonomer Institutionsbildungen scheint sich zumindest in der Frauenbewegung eine Doppelstrategie der gleichzeitigen Veränderung etablierter Institutionen durch „machtvolle Einmischung“ und des Ausbaus eigener Einrichtungen durchzusetzen Die Alternative von „Autonomie“ oder „Institutionalisierung“ scheint überwindbar zu werden durch die Abstützung der Intervention in den etablierten Institutionen durch den Druck von außerhalb stehenden Bewegungsinstitutionen

Bis auf einige Teile der Ökologiebewegung, die ebenfalls eine Strategie der Bildung autonomer Institutionen einschlagen, zeichnen sich Friedens-, Anti-AKW-und Ökologiebewegung durch ihre vorrangige Politikzentrierung in Kombination mit einer Strategie der Eroberung, Beeinflussung oder Reform der etablierten Institutionen aus Institutionsinnovationen sind daher nur im Bereich politischer Organisation zu erwarten Die Friedensbewegung greift in ihren Strukturen derart ausgiebig auf bestehende Institutionen zurück, daß von ihr kaum institutioneile Neuerungen ausgingen 2. Differenzierungslogik Zentrale politische Ziele der Studentenbewegung wie eines Großteils der nachfolgenden neuen sozialen Bewegungen waren die Aufhebung der Trennungen bzw. Gegensätze von Produktions-und Reproduktionsphäre, von Leben und Arbeit, von Kopf-und Handarbeit, von Kapital und Arbeit, von Erwerbs-und Hausarbeit, von Privatem und Politischem, von Produzenten und Konsumenten. „Ganzheitlichkeit“ ist das pauschale Signum dieser Trennungs-Gegnerschaft in den neuen sozialen Bewegungen. Die ersten Bewegungsinstitutionen entstehen aus diesen Totalitätsentwürfen und Entdifferenzierungskonzepten; sie widmen sich der Schaffung einer Einheit von Politik, Leben und Arbeit.

Die Bewegungs-, Alternativ-oder Gegeninstitutionen entwickeln sich jedoch zunehmend entlang der Bahnen gesellschaftlich etablierter Differenzierung. Die Bewegungsinstitutionen wiederholen die üblichen Trennungen von Aufgabenbereichen, womit der Innovationsgrad entscheidend sinkt. Diesgilt gleichermaßen für Bewegungsinstitutionen, die Ausdruck einer Separations-Strategie sind, wie für Bewegungsinstitutionen, die eine Strategie der Reform bzw. Eroberung der etablierten Institutionen vertreten. Immer zwingen die eigenen institutioneilen Ziele — sei es der Aufbau einer eigenen Infrastruktur oder machteroberungsfähiger Organisationen — zu einer verstärkten Orientierung an bereichsspezifischen Ressourcenproblemen. Aus Betrieben, die als politisches Projekt geplant waren, werden Einrichtungen, die auch dem ökonomischen Unterhalt ihrer Betreiberinnen dienen sollen und sich daher zunehmend „ökonomisieren“ Sie werden unter Begrenzung des politischen Anspruchs auf die Art des produzierten oder vertriebenen Produkts bzw. die Art der innerbetrieblichen Entscheidungs-und Handlungsabläufe zu ökologischen oder selbstverwalteten genossenschaftlichen Betrieben.

Bewegungsinstitutionen, die derart auf einen Zweck ausgerichtet worden sind, unterliegen den Anforderungen der Mobilisierung einer je nach Funktionsfeld spezifischen zentralen Ressource: ökonomiezentrierte Institutionen müssen vorrangig das Problem der Kapitalmobilisierung lösen, politikzentrierte Institutionen das Problem der Unterstützungsmobilisierung (Mitglieder-, Wähler-Innen), wissenschaftszentrierte Institutionen das Problem der Mobilisierung von wissenschaftlichem Expertenwissen, öffentlichkeitszentrierte Institutionen das Problem der Mobilisierung öffentlichkeitswirksamer Themen, Ereignisse und Nachrichten.

Doch mit der Ausrichtung der neuen Institutionen auf ein gesellschaftliches Funktionsfeld wird das bereichsspezifische Mobilisierungsproblem zum Nadelöhr für das Überleben der bewegungsnahen Einrichtungen: Im Zuge dieser Orientierung an spezifischen Umwelten können die autonomen Institutionen von Gegeninstitutionen, von Gegenbildem der etablierten und herrschenden Institutionen zu einem Segment des etablierten Systems werden: Aus der Gegen-oder Alternativökonomie wird der Genossenschaftssektor im Rahmen einer marktwirtschaftlichen Ökonomie; aus Gegenexpertenlnnen und Gegenwissenschaftlerinnen werden kritische Fachvertreterinnen innerhalb der etablierten wissenschaftlichen Disziplinen; aus „Ge-genparteien" werden Parteien, die in den normalen Konkurrenzkampf mit anderen Parteien um Wählerstimmen eintreten. Über die Errichtung von Bewegungsinstitutionen reproduzieren die neuen sozialen Bewegungen die gesellschaftliche Arbeitsteilung in sich noch einmal. In dem Maße, wie sich die einzelnen Bewegungseinrichtungen aufgrund der Ressourcenproblematik stärker an ihrem gesellschaftlichen Gegenüber als an anderen Altemativinstitutionen orientieren, treten verstärkt Interessengegensätze innerhalb der Bewegungen zwischen Ökonomie-, politik-, kulturoderwissenschaftszentrierten Gruppen auf, die sich bis zum Verlust der Bewegungsidentität zuspitzen können.

Die wachsende Konkurrenz zwischen den Bewegungsinstitutionen eines Funktionsbereiches wird sichtbar an Konzentrationsprozessen, die mit dem Bedeutungsverlust älterer Bewegungseinrichtungen einhergehen: Zunehmend dominieren leistungsfähige Finanzierungsinstitutionen den Sektor alternativer Ökonomie, wird die gerade zehn Jahre alt gewordene „tageszeitung (taz)“ zum realitätsprägenden Massenmedium im Umfeld der neuen sozialen Bewegungen wird das politische Feld von der Partei Die GRÜNEN bestimmt bzw. von spezialisierten Verbänden und Organisationen wie dem BUND oder Greenpeace.

Die Bedeutung der Netzwerk-Selbsthilfe-Initiativen (Erstgründung 1978 in Berlin) als Fremdkapitalbeschaffer nimmt zum Beispiel im Zuge des Ausbaus professioneller Finanzierungsinstitutionen wie der Ökobank (1988), der Haftungsassoziation (1985), aber auch angesichts staatlicher Förderungsmaßnahmen alternativer Betriebe bzw. Projekte deutlich ab Mit der im Mai 1988 eröffneten Ökobank ist das bisher weitreichendste ökonomische Projekt aus der Alternativ-und auch Friedensbewegung hervorgegangen. Zum ersten Geburtstag konnte die Ökobank bereits eine Bilanzsumme von 40 Millionen DM und ein Eigenkapital von ca. zehn Millionen DM aufweisen bei 16 000 Genossenschaftlerinnen und nur 15 Mitarbeiterinnen inFrankfurt Zum Vergleich: Die Netzwerke haben in knapp zehn Jahren nur sieben Millionen DM verteilen können

Ein weiteres Beispiel ist der Bedeutungsverlust des sich auf das gesamte thematische Spektrum der Ökologie-und später auch der Friedensbewegung beziehenden Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) als Dachverband der Bürgerinitiativen An seine Stelle treten in den letzten Jahren zentralisiertere Umweltverbände sowie neuere, thematisch spezialisierte Verbände wie z. B. im Verkehrsbereich der „Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club“ oder der „Verkehrsclub der BRD (VCD)“. Am Ende dieses Prozesses der Angleichung an die gegebene gesellschaftliche Arbeitsteilung und Funktionsgliederung bei bewegungsintemer Konzentration steht nicht „Institutionalisierung“, sondern genauer: die Reetablierung des bereits vorherrschenden Institutionstyps, so daß die vormalige Bewegungsinstitution zu einer bloßen Variante bestehender Institutionen herabgedrückt wird. Betrachten wir dazu im folgenden zwei Felder gesondert: 3. Wissenschaftszentrierte Institutionen Der Aufbruch zu autonomen wissenschaftlichen Einrichtungen kann von unterschiedlichen Graden der „Überwindung“ herrschender Wissenschaft motiviert sein. Aber nicht so sehr die Suche nach einem Paradigma „Alternativer Wissenschaft“ und nach dem angemessenen Alternativitätsgrad prägte die Institutionsentwicklung, als vielmehr der Wille, in eigenen Forschungseinrichtungen ver-nachlässigte Themen bearbeiten zu können, um als wissenschaftliche Gegenexpertinnen in politischen Auseinandersetzungen auftreten zu können.

Während die Friedensforschung sich bereits weit vor der Friedensbewegung etabliert hatte und staatlich gefördert wird die ökologische Forschung durch die Ökologiebewegung aufgegriffen und verstärkt worden ist, entwickelte sich die feministische Frauenforschung Mitte der siebziger Jahre weitgehend aus der autonomen Frauenbewegung heraus Die Frauenforschung z. B. steht momentan vor dem Problem der weiteren institutionellen Verankerung innerhalb wie außerhalb des universitären Betriebs. Von „Lila Listen“ als Sonderförderungstöpfe für Frauenforschung über ein Zentralinstitut für Frauenforschung in Bonn bis hin zur Forderung nach der Hälfte aller Forschungsmittel durch Eroberung der Vergabeinstitutionen (DFG) reicht die Palette der Forderungen.

Bereits 1980 wurde die Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute (AGÖF) gegründet, in der zur Zeit 91 ökologische Institute und Beratungsfirmen zusammengeschlossen sind. Die bekannteste der autonomen Umweltforschungseinrichtungen ist wohl immer noch das Öko-Institut Freiburg dessen Bewegungscharakter durch die Vielzahl von Gutachten für staatliche Instanzen und politische Organisationen in Frage gestellt ist .

Fragt man nach dem institutionellen Innovationscharakter dieser autonomen Einrichtungen von Umwelt-und Frauenforschung, so kann zunächstauf den bloß ergänzenden Charakter hingewiesen werden: Neben verbands-oder parteinahe Forschungsinstitute tritt nur die Variante bewegungsnaher Institute. Von weitreichenderer Bedeutung ist allerdings die Institutionalisierung von Gegenexpertisen, die im Gefolge der neuen sozialen Bewegungen eine neue Qualität erhält. Ließ sich die in der Arbeiterbewegung entwickelte Differenz von bürgerlicher und proletarischer Wissenschaft im etablierten Wissenschaftsbereich noch relativ mühelos in die Gegenüberstellung von Wissenschaft und Parteilichkeit verwandeln, so wird nunmehr eine innerwissenschaftliche Anerkennung der Alternativen als wissenschaftlicher Gegenexpertise erzwungen. Bewegungsnahe Forschungsinstitute werden so zu Beförderern der Institutionalisierung einer in sich pluralisierten Wissenschaft. 4. Politikzentrierte Bewegungsinstitutionen und Veränderungen im politischen Vermittlungs-System

Die sozialen Bewegungen der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (liberale, demokratische und nationale Bewegung) waren Motoren der Entfaltung politischer Öffentlichkeit, eines politischen Vereinswesens und schließlich auch der Herausbildung von Parteien und Verbänden. Sie erst schufen ein Feld der „Vermittlung“ zwischen einer Gesellschaft der Privatleute und dem Staat. Die dominierenden Bewegungen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, die Arbeiterbewegung und die konservative Bewegung formten die bereits in ersten Ansätzen entwickelten Organisationsformen von Parteien und Interessenverbänden zu bürokratisch-hierarchischen Massenorganisationen aus. Waren die politischen Vermittlungsorganisationen vorher vom Typus des formalisierten, aber nur gering hierarchisch und arbeitsteilig strukturierten Vereines gekennzeichnet, so wird nunmehr die bürokratische, dem modernen Staate nachgebildete Anstalt zum Organisations-Ideal.

Das Spektrum der Institutionen im politischen Vermittlungsbereich hat sich durch die neuen sozialen Bewegungen entscheidend verbreitert. Neben den traditionellen politischen Vereinen, den Parteien und Interessenverbänden sind mit den Bürgerinitiativen und Aktionsgruppen neue Formen kurzfristiger orientierter, meist nur wenig formalisierter und thematisch eingeschränkter politischer Organisation und Institution entstanden, mit Bewegungsunternehmen wie „Greenpeace“ dagegen auch neue Formen hierarchisch-effizienzorientierter politischer Organisierung.

Versammlungsdemokratische Strukturen (Institutionalisierte Konferenzen wie die Atommüllkonferenz, Vollversammlungen Bürgerinitiativen bzw. Initiativ-oder Aktionsgruppen sind die Verkörperungen der assoziativ-gemeinschaftlichen Erneuerung des politischen Organisationswesens durch die neuen sozialen Bewegungen. Aber mit dem Rückgriff auf die Institutionsform der Partei (Die GRÜNEN) haben sich Fragen ergeben, ob nicht eine Verdrängung und Rücknahme dieser institutioneilen Neuerungen durch Zentralisierung der politischen Aktivitäten in einer von der Bewegung doch immer distanzierten Partei eintritt.

Daneben sind Veränderungen im Verbandssektor weithin undiskutiert geblieben. Aus den Zusammenschlüssen von Selbsthilfe-und Initiativgruppen bilden sich zunehmend neue, dezentral-organisierte Varianten des Institutionstyps Interessenverband. Eine Vielzahl dieser „neuen Verbände“ vertritt bisher als nicht-organisierbar oder nicht-konfliktfähig geltende Interessen. Dieser in der Politikwissenschaft — bis auf die Umweltverbände — wenig beachtete Sektor „neuer Verbände“ auf Bundesebene erstreckt sich auf die Organisierung im Bereich der zentralen Themen von Alternativ-, Frauen-, Friedens-und Ökologiebewegung, erfaßt aber auch die kleineren Bewegungen (Schwulen-und Lesbenbewegung, Eltern-, Alten-, Behindertenbewegung, Gesundheitsbewegung etc.)

Einen neuen Typus der politikzentrierten bewegungsnahen Institution, der aus dem üblichen Muster der neuen sozialen Bewegungen jedoch herausfällt, stellen Organisationen wie „Greenpeace“ dar. In Anlehnung an die amerikanische Bewegungsforschung sollen sie als „Bewegungsunternehmen“ bezeichnet werden. Nicht die Gewinn-orientierung ist dabei ausschlaggebend für die ZuWeisung des Begriffs „Unternehmen“. Vielmehr werden eine professionelle arbeitsteilige Organisation und hierarchisch-zentralistische Entscheidungsstrukturen eingesetzt, um in direkten Aktionen Bewegungsziele durchzusetzen.

Eine bedeutsame Entwicklung stellt darüber hinausgehend die Institutionalisierung von „sozialer Bewegung“ als politisch-kollektiver Handlungsform dar. „Bewegung“ ist nicht länger stigmatisiert durch die faschistischen Bewegungen und/oder durch die kommunistische Arbeiterbewegung, sondern kann als normale und dauerhafte Einrichtung im politischen System der Bundesrepublik gelten. Spätestens seit den Zeiten der Studentenbewegung sind soziale Bewegungen ein immer gegenwärtiges Element bundesdeutscher Innenpolitik, gibt es eine Kontinuität von Bewegungspolitik bei wechselnden Themen und Bewegungsträgern. „Soziale Bewegung“ und „Bewegungspolitik“ werden neben Parteien und Verbänden zu einer grundlegenden politischen Vermittlungsform, erhalten eine Eigenidentität jenseits der konkreten Bewegungen und werden somit Institution

IV. Staatliche Institutionsinnovationen

Institutionsveränderungen in den von Bewegungen attackierten Bereichen staatlicher Politik sind den neuen sozialen Bewegungen keineswegs umstandslos als „Wirkung“ zuzurechnen. Es bedürfte einer genauen Aufschlüsselung der komplexen Machtkonstellationen und intensiver Untersuchungen, um die Wirkmächtigkeit von Bewegungen in Differenz zu der anderer kollektiver Akteure zu bestimmen Der vorläufige Befund für die Bundesrepublik ergibt: Das staatliche Institutionenset von parlamentarisch-repräsentativer Demokratie, Mehrheitsprinzip, Dominanz des bürokratisch-administrativem Apparat etc. ist trotz theoretischer und praktischer Kritik aus dem Umkreis der Bewegungen ohne grundlegende Neuerungen beibehalten worden. Trotz der massiven Kritik an einer repräsentativ-parlamentarischen Politik und Entscheidungen auf der Basis eines einfachen Mehrheitsprinzips bei Entscheidungsmaterien mit irreversiblen oder äußerst langfristigen Wirkungen wurden Partizipationsforderungen wie die Einführung von Volksabstimmung und Referenden abgewehrt. Überhaupt lassen sich seit Mitte der siebzigerJahre keine wesentlichen Erweiterungen der institutioneilen Partizipationsmöglichkeiten — auch nicht auf kommunaler Ebene — feststellen. Dagegen kommt es zur Herausbildung von neuen Politikfeldern mit dem üblichen und wenig innovativen Institutionenset. Über die Ausdifferenzierung von Ausschüssen, Kommissionen, Ämtern, Ministerien und Beauftragten für Umwelt-bzw. Frauenfragen sowie für Alternativkultur und selbstverwaltete Betriebe werden die Themen der neuen sozialen Bewegungen institutionell „bewältigt“.

Im Umweltbereich setzten die politisch-administrativen Veränderungen bereits 1969 mit der Bildung einer umweltpolitischen Abteilung im Innenministerium ein, auf Länderebene wurden die ersten Umweltministerien (jedoch in Kombination mit anderen Kompetenzfeldern, meist Landwirtschaft) zwischen 1970 und 1974 gebildet. Die ersten „reinen“ Umweltministerien auf Länder-bzw. Bundesebene entstanden erst nach 1985, die parlamentarische Ausdifferenzierung von Umweltausschüs- sen erfolgte in der Regel früher. Die Hochphase der Ökologiebewegung zwischen 1974 und 1980 war dagegen von keinerlei Wandlungen im staatlichen Institutionenset begleitet. Als direkte Reaktion auf die Gefahr des Wiederauflebens der Anti-AKWund Ökologiebewegung kann die Einrichtung des Bundesumweltministeriums 1986 kurz nach der Atomkatastrophe von Tschernobyl gelten

Im politisch-administrativen System fanden die Forderungen der Frauenbewegung bis zum Ende der siebziger Jahre keinen institutioneilen Widerhall. Erst ab 1979 setzte eine Welle der Einrichtung von Gleichstellungsstellen, Frauenbüros und Frauenbeauftragten ein bei zunehmender Ausdifferenzierung von Frauenpolitik als einem institutionell gesonderten Politikfeld mit dem vorläufigen Höhepunkt der kompetenzmäßigen Aufwertung der Frauenpolitik im neubenannten Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit 1986 Jedoch erst eine generelle Quotierung als Einschränkung des Mehrheitsprinzips würde eine neue Qualität institutionell-prozeduraler Gestaltung von Politik unter frauenpolitischen Gesichtspunkten bedeuten.

Insbesondere im Sozialbereich wanderte eine Vielzahl der autonomen Bewegungsinstitutionen in den letzten Jahren auf einem gedachten Kontinuum von privaten, staatsfreien Einrichtungen bis zu bürokratischen Zentren staatlicher Verwaltung in das bereits staatsbeeinflußte Zwischenfeld ein. Die Subventionierung von Altemativbetrieben und Selbsthilfeprojekten (insbesondere Frauenhäuser, Kulturzentren, Sozialdienstleistungsgruppen, Wohnprojekte, selbstverwaltete Betriebe) bildet über Auflagen zur Rechnungslegung und Kontrolle der öffentlichen Mittelverwendung häufig den Anfang einer größeren Staatsabhängigkeit. Wo die finanzielle Förderung alternativer Einrichtungen von Entscheidungsgremien geleitet wird, in denen die Selbsthilfegruppen oder Genossenschaftsbetriebe neben der staatlichen Verwaltung formell vertreten sind, bilden sich erste „alternativkorporatistische Institutionen“ heraus, deren Bedeutung angesichts des niedrigen Finanzvolumens der Fördermaßnahmen zwar in keinerlei vergleichbarem Verhältnis zu den korporatistischen Arrangements zwischen Staat, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften steht. Die Bewegungsinstitutionen rücken zudem in die Rolle von nicht-staatlichen Organisationen mit der Funktion staatlicher Aufgabenerledigung ein, insbesondere im Bereich der Sozialpolitik woraus sich jedoch in Zukunft neue Arten „weicher“ staatlicher Verwaltung entwickeln könnten.

Fazit: Die staatlich-institutionellen Veränderungen gingen im umweltpolitischen Bereich dem Entstehen einer Ökologiebewegung zu einem großen Teil voraus, während in der Frauen-und Sozialpolitik die Institutionsumbauten durchaus als staatliche Reaktion auf Bewegungspolitik verstanden werden können. Das paradoxe Ergebnis dieses noch sehr vorläufigen Blicks auf die politisch-institutionellen Veränderungen in den siebziger und achtziger Jahren lautet, daß die stärker autonomistisch und antiinstitutionalistisch eingestellten Bewegungen, die Frauen-und die Alternativbewegung, nicht nur eine Vielzahl von innovativen Bewegungsinstitutionen gegründet haben, sondern — direkt oder indirekt — auch weitreichendere Erfolge bei institutionellen Reformen im etablierten politischen System erzielt haben.

Nicht zuletzt ist dies ein Erfolg der Doppelstrategie von antiinstitutionellem Widerstand und der Reform-und Integrationsstrategie von bewegungsnahen Frauen in Parteien, Gewerkschaften und Kirchen, bzw. „intermediären“ Personen zwischen Alternativ-und Normalkultur. Diese Erfahrung wie auch die verstärkte Ausrichtung der Bewegungsinstitutionen auf Zusammenarbeit mit staatlichen Einrichtungen lassen nicht erwarten, daß die Thesen einer „Entgrenzung der Politik“ bzw.des Bedeutungsgewinns einer nicht-staatlichen „Subpolitik“ die Entwicklungstendenzen zureichend deuten. Die durch die neuen sozialen Bewegungen in den siebziger und frühen achtziger Jahren entfalteten Gegen-Öffentlichkeiten haben vielmehr vor-politische Entscheidungsmonopole in Wissenschaft, Technik wie auch im „Privatem“ (= Geschlechterverhältnisse, Hausarbeit, Familienstrukturen etc.) aufgebrochen, mit (gelebten) Alternativen konfrontiert und sie dadurch erst einer politischen und staatlich-institutionellen Reform geöffnet. Die autonomen Bewegungsinstitutionen sind die Avantgarde von Politisierungsprozessen und tragen selbst ein kleines Stück dazu bei, staatliche Institutionen in diese Felder vordringen zu lassen. Bewegungen, zur Rettung der „Lebenswelt“ gegen ihre „Kolonialisierung“ angetreten, wirken als Motoren institutioneller Politisierung vormals privat in Ehe, Familie und Verwandtschaft geregelter Aufgaben. Sobald sich die autonomen Bewegungsinstitutionen auf den Weg der Integration begeben, können staatliche Institutionalisierungen in diese Felder „nachrücken“ und einen Schub der Verrechtlichung und Verstaatlichung „lebensweltlicher“ sozialer Beziehungen einlei-ten — bei allerdings weniger autoritären, „weicheren“ staatlichen Eingriffsformen. Der Versuch, die Trennung von Politik und Privatem aufzuheben, könnte dann selbst noch Teil einer „Kolonialisierung der Lebenswelt“ werden oder aber einer demokratischen Umstrukturierung bisher hierarchisch und patriarchalisch strukturierter Lebens-welten. Die Entscheidung darüber hängt davon ab, welche institutionellen Grundformen sich im Prozeß staatlichen Vordringens in Zukunft bei einer doch merklich gesunkenen Präsenz von sozialen Bewegungen durchsetzen können.

V. Eine neue Stufe staatlicher Entwicklung?

Versucht man den Faden staatlicher Entwicklung in Westeuropa vom Nationalstaat über den Rechts-und Verfassungsstaat, den demokratischen Staat sowie den Sozial-und Wohlfahrtsstaat weiterzuspinnen, so sind bisher vor allem die Begriffe „Ökologie“, „Natur“ und „Kultur“ als Symbolisierungen staatlich-institutioneller Neuerungen vorgeschlagen worden. Vom Aufkommen eines „Naturstaatsprinzips“ oder von einer „ökologischen Variante des Wohlfahrtsstaates“ als nächster Stufe staatlich-institutioneller Entfaltung zu sprechen, verkürzt die institutionellen Entwicklungen auf den Umweltbereich. Die Ansätze zur Sicherung pluraler kultureller Lebensweisen und zur Verwirklichung des Gleichheitspostulats zwischen den Geschlechtern werden bei einer derartigen Charakterisierung vernachlässigt. Die aktuelle Formel von der „Kulturgesellschaft“ oder vom „Kulturstaat“ scheint dagegen auf die letztgenannten Fälle zu passen, trägt aber die Vieldeutigkeiten des Kulturbegriffs in sich und vernachlässigt mit der Konzentration auf die kulturellen Bedürfnisse und Rechte der Bürger die „Überlebensfragen“. Vielleicht muß man aus dieser Kultur-Natur-Konfrontation heraustreten, um die potentielle staatliche Entwicklung in einer Richtung verorten zu können, die einen veränderten Umgang mit der Natur ebenso einschließt wie kulturelle Pluralisierung.

Die besondere Leistung der neuen sozialen Bewegungen ist es zweifellos, die Wert-und Wissensmonopole einer prosperierenden Industriegesellschaft erfolgreich angegriffen zu haben. Wissenschaft und Technologie (darunter auch Sozialtechnologien) sind weder als Träger wahren Wissens noch als Träger der Werte von Leistung und Effizienz mehr unangefochten. Die Privatsphäre gilt nicht länger als Hort unpolitischer Genügsamkeit und gültiger Werte. Die Autorität der Experten ist ebenso in Frage gestellt worden wie die Autorität der in Kirche, Familie, Ehe oder Moral aufbewahrten traditionellen Werte. Die Wissens-und Wertpluralisierung durch die neuen sozialen Bewegungen stellt das staatliche Institutionennetz vor die Aufgabe, auch auf diesen Feldern zu intervenieren, um die eigene Stabilität zu sichern. Soweit dabei Institutionen derart umgestaltet werden, daß neue Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen werden, wird die „traditionelle“ Demokratisierung auf dem Felde der politischen und sozialen Rechte durcheine Wert-und Wissensdemokratisierung weitergeführt. „Wertdemokratie“ fordert die Demokratisierung von Entscheidungen über grundlegende Wertsetzungen, die das Zusammenspiel einer Gesellschaft pluraler Lebensstile, unterschiedlichster Lebensweisen und kultureller Herkünfte regeln können, „Wissensdemokratie“ fordert die Demokratisierung der Forschungs-und Technologiepolitik, der Entscheidungen über Technikentwicklung und Technikanwendung wie auch die Demokratisierung der politischen Bewertung unterschiedlichen oder gegensätzlichen wissenschaftlichen Wissens. Gerade die demokratische Strukturierung von Wissenschaft und Technikentwicklung steckt allerdings noch in den Anfängen. Weder konnte bisher eine Institution zur Technologiefolgenabschätzung auf Bundesebene errichtet werden noch finden sich Beispiele der Institutionalisierung kontroverser, öffentlich-wissenschaftlicher Diskussion statt der bisher in exklusiven Sachverständigengremien beherbergten wissenschaftlichen Politikberatung Ebenso fehlt bisher eine institutionalisierte Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen (z. B. über den Betriebsrat) bei der betrieblichen Einführung neuer Technologien -Trotz dieser Fehlanzeigen steht die institutionelle Umgestaltung bisheriger Entscheidungsmonopole im Bereich der Technik-, Wissenschafts-und Forschungsentwicklung zusammen mit der Demokratisierung grundlegender Wertentscheidungen an erster Stelle der durch die Bewegungen langfristig mitbedingten staatlich-institutionellen Innovationen. Aber selbst wenn es zu einer derartigen Demokratisierung nicht kommen sollte, wird als ein weiteres längerfristiges Ergebnis der Bewegungen ein generell veränderter Umgang mit Institutionen Zurückbleiben.

VI. Institutionsflexibilisierung und Institutionenmanagement

Institutionen galten vormals als „gewachsen“, als weder zweckgerichtet herstellbar noch abschaffbar. Auch heute wird die Unterscheidung von Institution und Organisation auf den Gegensatz von tradierter Praxis einerseits und Setzung andererseits, von historisch dauerhafter Gegebenheit und zweck-rational motivierter (Abschaffung gegründet Institutionenkritik kann bei dieser Begriffsbestimmung nur als radikaler Bruch mit allem historisch Gewachsenen auftreten.

Nicht zuletzt unter dem Eindruck der neuen sozialen Bewegungen kommt esjedoch zu einer nüchterneren Sicht auf Institutionen aller Art. Zu jeder etablierten Institution gibt es bereits realisierte Varianten oder Alternativen. Keine Institution kann sich noch auf ihre Unveränderbarkeit berufen. Die neuen sozialen Bewegungen haben entscheidend zu einer Pluralisierung des institutioneilen Gefüges der Gesellschaft beigetragen, ohne daß es zu revolutionsartigen Wandlungen gekommen wäre. Die Institutionspluralisierung und -flexibilisierung verbleibt unterhalb des Niveaus einer entscheidenden Gefährdung gesellschaftlicher und politischer Stabilität. Zunehmend erscheinen Institutionen auch bei den politischen Eliten als veränderbar, gezielt wählbar und (ab) schaffbar. Je nach (politischer) Situation können Institutionen modifiziert, variiert oder neu geschaffen werden. Sie haben ihren Status als „heilige Kühe“ innerhalb einer sich modernisierenden und selbst das bereits Modernisierte umgestaltenden Gesellschaft verloren. Das sakrosankte institutioneile Gefüge der Industriegesellschaften wird der Dauerprüfung und Dauerrevision ausgesetzt — situationsgerechtes und von Zwecksetzungen zwischen Effizienz und sozialer Gleichheit geleitetes Institutionenmanagement rückt an dieStelle von bewahrender Institutionenpflege und -tradierung

Auch als Reaktion auf die geringe Stabilitätsbedrohung durch Institutionspluralisierung geht in der sozialwissenschaftlichen Debatte die Vermutung von Stabilität und Unabänderlichkeit von „Institutionen“ auf „Funktionssysteme“ über. Die nach eigenen Funktionslogiken arbeitenden Systeme von Ökonomie, Politik, Wissenschaft, Recht, Erziehung etc. erscheinen nunmehr als die Grundstrukturen und Garanten der Moderne. Während einzelne Institutionen austauschbarer werden, gilt die funktionale Differenzierung, die gesellschaftliche Vorherrschaft der Funktionssysteme als unaufgebbar und unabänderlich. Der Frage, wie durch erhöhte Veränderbarkeit und Austauschbarkeit von Institutionen das Zusammenspiel der Funktionssysteme (als dem heute zentralen Modernisierungsund Stabilisierungsproblem gesichert und optimiert werden kann, widmet sich verstärkt die sozialwissenschaftliche Theoriediskussion.

Wenn Institutionsflexibilisierung eine Folgewirkung der neuen sozialen Bewegungen ist, dann wird es vielleicht einmal die Aufgabe weiterer oder anderer „neuer“ sozialer Bewegungen sein, den Glauben an die Unabänderlichkeit der Funktionssysteme und ihrer gesellschaftlichen Dominanz nachhaltig zu erschüttern.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Zum Wertwandel zusammenfassend: Oscar W. Gabriel, Politische Kultur. Materialismus und Postmaterialismus in der Bundesrepublik Deutschland. Opladen 1986.

  2. Siehe zur Übersicht: Rainer Schmalz-Bruns, Ansätze und Perspektiven der Institutionentheorie. Eine bibliographische and konzeptionelle Einführung, Wiesbaden 1989.

  3. Siehe dazu: Rosa Mayreder, Der typische Verlauf sozialer Bewegungen, Wien—Leipzig 1925; Otthein Rammstedt, So-ziale Bewegung. Frankfurt 1978; Francesco Alberoni. Move-ment and Institution, New York 1984.

  4. So bei R. Mayreder (Anm. 3), die die Bewegungsentwicklung als Konfrontation der Idee und Ideologie (des Sollens) mit dem Sein der realen Machtgegebenheiten konzipiert

  5. In Anlehnung an eine Bestimmung von Institution bei Karl-Siegbert Rehberg, Eine Grundlagentheorie der Institutionen: Arnold Gehlen. Mit systematischen Schlußfolgerungen für eine kritische Institutionentheorie, erscheint demnächst in: Gerhard Göhler/Kurt Lenk/Rainer Schmalz-Bruns (Hrsg.). Verhalten — Norm — Institution. Interdisziplinäre Beiträge zur Theorie politischer Institutionen. Opladen 1989.

  6. Gerhard Göhler. Institutionenlehre und Institutionen-theorie in der deutschen Politikwissenschaft nach 1945, in: ders. (Hrsg.), Grundfragen der Theorie politischer Institutionen. Forschungsstand — Probleme — Perspektiven. Opladen 1987, S. 15— 47, hier S. 17; zur Kritik an dieser Definition siehe auch R. Schmalz-Bruns (Anm. 2), S. 9ff.

  7. K. -S. Rehberg (Anm. 5) spricht in diesem Zusammenhang von den Prozessen der Abstraktion und Entsituierung mit den Folgen einer institutionellen Autonomisierung.

  8. Vgl. dazu R. Schmalz-Bruns (Anm. 2).

  9. Vgl. Wolfgang Streeck/Philippe C. Schmitter, Gemeinschaft. Markt und Staat — und die Verbände? Der mögliche Beitrag von Interessenregierungen zur sozialen Ordnung, in: Journal für Sozialforschung, (1985) 2, S. 133— 157.

  10. Siehe auch die Kritik bei Gunnar Folke Schuppert, Markt, Staat, Dritter Sektor — oder noch mehr? Zur Rolle nichtstaatsunmittelbarer Aufgabenerledigung. Universität Bielefeld. ZIF-Forschungsgruppe „Staatsaufgaben“, Nr. 6. 1989, S. 14 f.

  11. Diese Vierfeldermatrix ist über die Unterscheidung der Dimensionen „Herstellung sozialer Ordnung über die verpflichtende Verbindlichkeit zentraler Normen und Werte oder über die Zusammenführung von Einzelinteressen“ und „Herstellung sozialer Ordnung über Selbststeuerungsmechanismen oder über bewußt herbeigeführte, intentional erstrebte Koordination“ entwickelt worden. Die alternative Betonung von Korporation oder Assoziation in der soziologischen Grundbegrifflichkeit hat Tradition: Siehe die Konstruktion von Max Webers Verbandssoziologie zwischen den Idealtypen von Verein und Anstalt bzw. Korporation mitsamt der These der okzidentalen Entwicklungsrichtung hin auf den Typus der Anstalt: Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Tübingen 19765, S. 26ff., S. 393— 440.

  12. Siehe dazu: Cornelia Giebeler, Institutionalisierung der Empörung. Zum Verhältnis von „Bewegung“ und „Institution“ am Beispiel der Frauenforschung, in: beiträge zur feministischen theorie und praxis, (1986) 18, S. 65— 81.

  13. Um z. B. „Parlament“ als Institution von konkreten Parlamenten als Institutionen unterscheiden zu können, wird im ersten Fall von Institutionstypen gesprochen.

  14. In der Studentenbewegung und den neuen sozialen Bewegungen stehen „Kommune“ oder später auch „Dezentrale“ (als grundlegende gesellschaftliche Organisationsform, schon abgeschwächt in der Wohn-oder Landkommune) als Begriff für die vollkommene Durchsetzung eines demokratisch-gemeinschaftlichen Regelungsmusters gesellschaftlicher Ordnung.

  15. Außerdem sind noch die Fälle neuer, aus dem obigen Vierfelderschema herausfallender Regelungsmuster oder gänzlich neu entstehender Regelungsbereiche denkbar.

  16. Zur Charakterisierung der Institutionalisierungsstrategien in den einzelnen neuen sozialen Bewegungen siehe insgesamt: Dieter Rucht, Institutionalisierungstendenzen der neuen sozialen Bewegungen, in: Hans-Hermann Hartwich (Hrsg,), Gesellschaftliche Probleme als Anstoß und Folge von Politik, Opladen 1983, S. 199— 212; Karl-Werner Brand/Detlef Büsser/Dieter Rucht, Aufbruch in eine andere Gesellschaft. Neue soziale Bewegungen in der Bundesrepublik, Akt. Neuausgabe, Frankfurt—New York 1986; Barbara Riedmüller, Das Neue an der Frauenbewegung. Versuch einer Wirkungsanalyse der neuen Frauenbewegung, in: Uta Gerhardt/Yvonne Schütze (Hrsg.), Frauensituation. Veränderungen in den letzten zwanzig Jahren, Frankfurt 1988, S. 15— 41; Dieter Rucht, Themes, Logics, and Arenas of Social Movements: A Structural Approach, in: International Social Movement Research, (1988) 1, S. 305— 328.

  17. Vgl. Klaus Müschen, „Praktisch unübersichtlich — unübersichtlich praktisch“. Die autonomen Institutionen der

  18. Zu deren Geschichte vgl. Carol Hagemann-White, Die Frauenhausbewegung, in: Peter Grottian/Wilfried Nelles (Hrsg.), Großstadt und neue soziale Bewegungen, Basel— Boston-Stuttgart 1983, S. 167-174.

  19. Vgl. dazu die Diskussion über Fortentwicklung und Förderung der Frauenforschung, z. B. Diskussionsbeiträge in der TAZ von Barbara Schaeffer-Hegel/Helga Foster (9. 2. 1989) und Carol Hagemann-White/Karin Hausen (16. 2. 1989); Umfrage unter Frauenforscherinnen in: EMMA, (1989) 5, S. 38ff., und mehrere Berichte in den Feministischen Studien, (1988) 1; vgl. ferner B. Riedmüller (Anm. 16), S. 36f.

  20. Beide Wege können aber eine zunehmende Aufspaltung der Bewegungsimpulse in Widerstandsaktionen einerseits, Selbsthilfeaktivitäten und Integrationsansätze andererseits befördern, wobei der Widerstand „unterhalb“ der Ebene sozialer Bewegungen in Formen kurzzeitigen, z. T. gewaltsamen „sozialen Protestes“ bzw. „sozialen Aufruhrs“ verbleibt (Kreuzberger 1. Mai 1987— 89, Hafenstraße Hamburg; Sprengel-Fabrik Hannover etc.) und dadurch zunehmend die Unterstützung durch das weitere Feld der sozialen Bewegungen verliert.

  21. Bei Joachim Raschke, Soziale Bewegungen. Ein historisch-systematischer Grundriß, Frankfurt—New York 1987, sind diese strategischen Orientierungen in der typologisierenden Unterscheidung von kultur-und machtorientierten Bewegungen reflektiert.

  22. Siehe Kap. III. 4.

  23. Vgl. Hans-Josef Legrand. Die bundesrepublikanische Friedensbewegung 1979— 1988. Entstehung. Verlauf und Wirkungsaspekte einer neuen sozialen Bewegung, in: U. C. Wasmuht (Anm. 17), S. 209-235; Ulrike C. Was-muht. Friedensbewegungen der 80er Jahre, Gießen 1987.

  24. Vgl. Burkhard Bluem/Frank Heider/Margreth Mevissen. Selbstverwaltete Betriebe: Ein Beitrag zur Institutionalisierung sozialer Bewegungen, in: Stiftung Die Mitarbeit (Hrsg.), Institutionalisierungsprozesse sozialer Protestbewegungen. Beiträge einer Tagung. Bonn 1988. S. 29— 45.

  25. Zu Konzentrationsprozessen bei öffentlichkeitszentrierten Institutionen vgl. Karl-Heinz Stamm. Alternative Öffentlichkeit. Die Erfahrungsproduktion neuer sozialer Bewegungen. Frankfurt—New York, bes. S. 241 ff.

  26. Das seit mehreren Jahren bei ca. 1. Mio. DM stagnierende Finanzvolumen sowie die abnehmende Mitgliedcrzahl lassen den Weg der Finanzierung von Alternativprojckten über Spenden zunehmend bedeutungslos werden.

  27. Dabei tritt bereits die Funktion als Finanzierungsinstanz von Alternativprojekten aller Art in den Hintergrund. Und dies nicht nur durch die Auflage, 90 Prozent des Kreditvolumens an Initiativen aus dem Frankfurter Raum zu vergeben, sondern auch durch hohe Zinsforderungen und strikte Handhabung von Wirtschaftlichkeits-und Sicherheitsnachweisen, so daß von den in speziellen Fonds-Sparbriefen mit erniedrigtem Zinssatz angelegten 11. 5 Mio. DM bisher nur ein geringer Teil (nach Angaben der TAZ vom 2. 5. 1989: 3, 05 Mio. DM) an Projekte vergeben worden sind.

  28. Vgl. Jürgen Sosna, Netzwerk-Selbsthilfe: Eine Idee koordinierender Projektarbeit verändert sich, in Roland Roth/Dieter Rucht (Hrsg.), Neue soziale Bewegungen in der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt—New York 1987, S. 204-219, bes. S. 205.

  29. Vgl. Markus Kaczor, Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), in: Stiftung Die Mitarbeit (Anm. 24), S. 16-28.

  30. Die Hoffnungen, „Ökologie“ bzw. Ökosystemforschung könne ein solches sein, blieben unerfüllt, dazu: Wolfgang van den Daele, Der Traum von der . alternativen'Wissenschaft, in: Zeitschrift für Soziologie, (1987) 6, S. 403— 418.

  31. In der Frauenbewegung wird die Differenz zwischen „Alternativer Wissenschaft“ und „Alternative innerhalb der gegebenen Wissenschaft“ auch in den Begriffen von „feministischer Wissenschaft“ und „Frauenforschung“ reflektiert.

  32. Vgl. Egbert Jahn, Friedensforschung und Friedensbewegung, in: Reiner Steinweg (Hrsg.), Die neue Friedensbewegung. Analysen aus der Friedensforschung, Frankfurt 1982. S. 146-165.

  33. Seit der ersten Sommeruniversität für Frauen in Berlin 1976 sind in einer Vielzahl von Forschungen verschüttete Erfahrungen von Frauen zugänglich gemacht, Frauenunterdrückung in allen gesellschaftlichen Bereichen beschrieben und eine Herrschaftskritik des Patriarchats entwickelt worden. Autonome Frauenforschungsinstitutionen wie das Frauen-Forschungs-, Bildungs-und Informationszentrum Berlin, die Frauenakademie München, das Feministische Interdisziplinäre Forschungszentrum Frankfurt etc. haben sich bereits in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.

  34. Vgl. Klaus Müschen, Institutionalisierungsprozesse im Wissenschaftsbereich: Das Öko-Institut, in: Stiftung Die Mitarbeit (Anm. 24), S. 3— 15.

  35. Neben den autonomen Forschungseinrichtungen sind auch Institutionen der Wissenschaftsvermittlung im Umkreis der sozialen Bewegungen entstanden: Die aus den Niederlanden übernommene Idee von „Wissenschaftsläden“ ah Vermittler wissenschaftlichen Wissens von den Universitäten an interessierte Bürger und Initiativgruppen ist seit 1981 in mittlerweile 28 Läden in der Bundesrepublik realisiert, von denen einige autonome Vereine, andere der Universität angegliederte Institutionen sind.

  36. Vgl. dazu: Winfried Kretschmer/Dieter Rucht. Beispiel Wackersdorf: Die Protestbewegung gegen die Wiederaufarbeitungsanlage. Gruppen, Organisationen, Netzwerke, in: R. Roth/D. Rucht (Anm. 28), S. 134— 163.

  37. Vgl. Dieter Rucht, Von der Bewegung zur Institution? Organisationsstrukturen der Ökologicbewegung. in: R. Roth/D. Rucht. (Anm. 28), S. 238— 260; Ulrich von Alemann. Organisierte Interessen in der Bundesrepublik. Opladen 1987.

  38. Eine Übersicht bietet Hartmut Krebs. Selbsthilfe-Netze. Über 200 Zusammenschlüsse von Selbsthilfe-und Initiativgruppen, Essen 1988; vgl. ferner Fritz Vilmar/Brigitte Runge. Auf dem Weg zur Selbsthilfegesellschaft?, Essen 1988; dies.. Handbuch Selbsthilfe, Frankfurt 1988.

  39. Vgl. Jochen Reiss, Greenpeace. Der Umweltmulti — Sein Apparat, seine Aktionen, Rheda-Wiedenbrück

  40. Vgl. John D. McCarthy/Mayer N. Zaid, The Trend of Social Movements in America. Professionalization and Resource Mobilization, Morristown 1983.

  41. Der Ende 1980 gegründete bundesdeutsche Ableger von Greenpeace International beschäftigt 1989 in seiner Zentrale 65 Festangestellte, vertreibt vierteljährlich ein Mitgliedermagazin in einer Auflage von 600 000 Exemplaren und verfügte 1988 über einen Etat von 35 Mio. DM. Ein prominent besetzter ehrenamtlicher Vorstand kontrolliert die zweiköpfige Geschäftsführung von Greenpeace. Er wird allein von 25 vollberechtigten aktiven Mitgliedern gewählt, die an den überregionalen und internationalen Aktionen teilnehmen. Die 380 000 Fördermitglieder dagegen sind an den Entscheidungen nicht beteiligt, können sich aber in einer der 40 Kontaktgruppen in der Bundesrepublik engagieren.

  42. Vgl. zu dieser These Frank Nullmeier/Joachim Raschke, Soziale Bewegungen. I: Grundlagen und historischer Über-blick, Fernuniversität Hagen 1988, S. 19ff., und Roland Roth. Entgrenzung von Politik? Zur Bilanzierung der institutionellen Effekte neuer sozialer Bewegungen, Vortrags-manuskript 1988.

  43. Jens Alber hat einen derartigen Versuch für das Verhältnis von sozialpolitischer Entwicklung und Arbeiterbewegung vorgelegt: Vom Armenhaus zum Wohlfahrtsstaat. Analysen zur Entwicklung der Sozialversicherung in Westeuropa. Frankfurt—New York 1982.

  44. Vgl. dazu Bernd Guggenberger/Claus Offe (Hrsg.). An den Grenzen der Mehrheitsdemokratie. Politik und Soziologie der Mehrheitsregel. Opladen 1984.

  45. Vgl. Oscar W. Gabriel, Politische Partizipation und kommunale Politik. Strukturen, Bestimmungsfaktoren und Folgen kommunalpolitischer Partizipation, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 29/88, S. 3— 20.

  46. Siehe zum folgenden zusammenfassend: Markus Kaczor. Institutionen in der Umweltpolitik, in: Forschungsjournal Neue Soziale Bewegungen, (1989) 3 (erscheint demnächst): Edda Müller, Innenwelt der Umweltpolitik. Sozialliberale Umweltpolitik — (Ohn) macht durch Organisation?. Opladen 1986.

  47. Diese Reaktionsform ist aber sicherlich auch zu einem wesentlichen Teil vermittelt über die parteipolitische Konkurrenz der GRÜNEN.

  48. Vgl. Marianne Weg/Otti Stein (Hrsg.). Macht macht Frauen stark. Frauenpolitik für die 90er Jahre, Hamburg 1988; Institut Frau und Gesellschaft (Hrsg.), Kommunale Gleichstellungsstellen, (1987) 3.

  49. G. F. Schuppert (Anm. 10), S. 5, spricht hier von „Sozialen Bewegungs-NGOs“, wobei NGO für „Non-Govem-mental Organizations“ steht. Siehe dazu: Franz-Xaver Kaufmann (Hrsg.), Staat, intermediäre Instanzen und Selbsthilfe: Bedingungsanalysen sozialpolitischer Intervention. München 1987.

  50. Vgl. Ulrich Beck. Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne, Frankfurt 1986. S. 300 ff.

  51. Die Begrifflichkeit wird hier in Anlehnung an Jürgen Habermas. Theorie des kommunikativen Handelns, Frankfurt 1981 verwendet; siehe die Adaptation in der Bewegungsforschung: Lothar Rolke, Protestbewegungen in der Bundesrepublik. Eine analytische Sozialgeschichte des politischen Widerspruchs, Opladen 1987.

  52. Auch hierin könnte ein Teil der politischen Aktualität des „Neuen Institutionalismus" und der erneuerten „Staatsdiskussion“ in der Politikwissenschaft liegen. Zum Zusammenhang beider vgl. Wolfgang Fach/Edgar Grande, Die Ambivalenz politischer Institutionen. Überlegungen aus Anlaß der politikwissenschaftlichen Wende zum „Neuen Institutionalismus“. in: Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft, (1988) 4, S. 373-389.

  53. In der Nachfolge von T. H. Marshall, Citizenship and Social dass. And Other Essays, Cambridge 1950.

  54. Jochen Vogel in einem Spiegel-Interview, (1987) 25, S. 32.

  55. U. Beck (Anm. 50), S. 366ff.

  56. Vgl. Karla Fohrbeck/Andreas Wiesand, Von der Industriegesellschaft zur Kulturgesellschaft? Kulturpolitische Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland, München 1989.

  57. Vgl. Rainer Walther, Wohlfahrtsstaat und Kulturstaat, in: Karl Theodor Schuon (Hrsg.), Politische Theorie des Demokratischen Sozialismus. Eine Einführung in die Grundelemente einer normativ-kritischen Theorie demokratischer Institutionen, Marburg 1986, S. 139— 147.

  58. Vgl. dazu Herbert Schnädelbach, Kritik der Kompensation, in: Kursbuch, (1988) 91, S. 35— 45, bes. S. 41 f.

  59. Siehe als Übersicht zu den institutioneilen Gestaltungsmöglichkeiten: Carl Böhret/Peter Franz, Technologiefolgenabschätzung. Institutionelle und verfahrensmäßige Lösungsansätze, Frankfurt—New York 1982; Meinolf Dierkes u. a. (Hrsg.), Technik und Parlament. Technikfolgen-Abschätzung: Konzepte, Erfahrungen, Chancen, Berlin 1986, sowie den Bericht der Bundestags-Enquete-Kommission „Einschätzung und Bewertung von Technikfolgen, Gestaltung und Rahmenbedingungen der technischen Entwicklung", Bundestags-Drucksache 10/5844 vom 14. 7. 1986.

  60. Zu möglichen institutionellen Veränderungen der öffentlichen Diskussion von Wissenschafts-und Technologiepolitik siehe die Zusammenstellung bei Klaus Michael Meyer-Ab-ich, Wissenschaft für die Zukunft. Holistisches Denken in ökologischer und gesellschaftlicher Verantwortung, München 1988, S. 161-172.

  61. Siehe dazu die Ergebnisse eines Vergleichs innerhalb der EG bei Dieter Fröhlich/Dieter Fuchs/Hubert Krieger, Technischer Wandel und Arbeitnehmerbeteiligung in Europa, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 19/89, S. 35— 47.

  62. Vgl. Christoph Deutschmann, Was erklärt die Transaktionskostenanalyse? Einige soziologische Bemerkungen zur Unterscheidung von . Institution“ und . Organisation“, in: Günther Schmid/Christoph Deutschmann/Gemot Grabher, Die neue institutionelle Ökonomie, WZB-discussion papers FS I 88-14, (1988), S. 55-66.

  63. Vgl. dazu auch Michael Th. Greven, Über Institutionalisierung. verbleibende Kontingenz und mögliche Freiheit, in: G. Göhler (Anm. 6), S. 98-106, bes. S. 102.

  64. Claus Offe. Die Utopie der Null-Option. Modernität und Modernisierung als politische Gütekriterien, in: Johannes Berger (Hrsg.). Die Moderne — Kontinuitäten und Zäsuren. Göttingen 1986, S. 97— 118.

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