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Kommentar und Replik | APuZ 44/1983 | bpb.de

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APuZ 44/1983 Demokratie und Extremismus. Anmerkungen zu einem antithetischen Begriffspaar Bekämpfung des Rechtsextremismus mit Mitteln des Strafrechts Kommentar und Replik

Kommentar und Replik

/ 9 Minuten zu lesen

Arbeitszeitflexibilisierung

Quelle: Eigene Berechnungen auf der Basis der Angaben von Engfer/Hinrichs/Offe/Wiesenthal.

Zum Beitrag von Uwe Engfer, Karl Hinrichs, Claus Offe und Helmut Wiesenthal, Arbeitszeitflexibilisierung — Alternative zu allgemeinen Arbeitszeitverkürzungen?, B 34/83, S. 3— 13

Gleich zu Beginn des Aufsatzes geben die Autoren klar und unmißverständlich ihre Antwort auf die im Titel angesprochene Fragestellung: Die inzwischen auch von den Arbeitgebern befürwortete Flexibilisierung der Arbeitszeit könne weder hinsichtlich zu erwartender Beschäftigungseffekte noch hinsichtlich von Verwirklichungsbedingungen, sozialer Betroffenheit und Folgewirkungen als gleichwertige Alternative zu kollektivvertraglichen Arbeitszeitverkürzungen angesehen werden. Freilich — den umfassenden Beleg für diese Behauptung bleiben die Autoren schuldig. Einerseits werden sie durch ihre eigene Analyse widerlegt, andererseits ziehen die Autoren kollektive Arbeitszeitverkürzungen vor, ohne präzise darzulegen, von welchen Annahmen sie bei der Durchsetzung dieser Variante der Arbeitszeitverkürzung ausgehen, und ohne die Befragungsergebnisse ausreichend zu diskutieren, die es zu diesem Komplex gibt.

Zu Recht weisen die Autoren darauf hin, daß eine aussagefähige Befragung zur Arbeitszeitflexibilisierung den Zusammenhang zwischen kürzerer Arbeitszeit und dementsprechend verringertem Einkommen realistisch vom Befragten vergegenwärtigt werden muß. Das heißt: Individuelle Arbeitszeitverkürzungen verzichten auf den entsprechenden Lohnausgleich und führen nicht zu Lohnkostensteigerungen bei den Unternehmen. Demgegenüber beinhaltet eine kollektive Arbeitszeitverkürzung den vollen Lohnausgleich und führt damit zu Lohnkostensteigerungen. Dem befragten Arbeitnehmer muß also der Tausch von mehr Freizeit in weniger Einkommen bewußt sein. Dies mag in einigen, ersten Befragungen zu weich formuliert gewesen sein. Aber der von den Autoren erhobene Vorwurf, die Umfragen zur Abschätzung des Flexibilisierungspotentials hätten methodisch oft einen Weg gewählt, der leicht zu einer Überschätzung des umzuverteilenden Arbeitsvolumens geführt hätte, trifft zumindest auf die lAB-Befragung nicht zu. Gerade diese Untersuchung aus dem Jahr 1980 war nicht nur darum bemüht, die finanziellen Konsequenzen einer Arbeitszeitreduzierung deutlich anzusprechen. Darüber hinaus hat sie wohl als einzige Befragung die Arbeitszeitwünsche von Ehepartnern abgefragt und damit das sogenannte Ehepartner-Arbeitsvo-

lumen thematisiert — ein neuer Aspekt, der im Zuge der steigenden Frauenerwerbsbeteiligung nicht unterschätzt werden sollte.

Nach dieser Untersuchung steht rund 13 Prozent des gegenwärtig nachgefragten Arbeitsvolumens zur flexiblen Disposition. Alle neueren Repräsentativbefragungen lassen an diesem bis auf das Arbeitsvolumen heruntergerechneten Grobbefund keinen Zweifel — bis auf die Befragung der Universität Bielefeld.

Diese Untersuchung liefert entsprechend dem Votum auf Frage 1 zunächst ein Flexibilisierungspotential, das alle bisherigen Ergebnisse in den Schatten stellt. Danach äußerte mehr als die Hälfte (52, 3 Prozent) der befragten Arbeitnehmer den Wunsch, eines Tages die Dauer ihrer regelmäßigen Wochenarbeitszeit nach den eigenen Einkommensbedürfnissen mit dem Betrieb frei vereinbaren zu können. Gewichtet man zum Vergleich die Ergebnisse der Befragung von Infratest-Sozialforschung aus dem Jahr 1978 zu einem Durchschnittsprozent für alle Erwerbstätigen inklusive der Stillen Reserve der Frauen, so äußerte damals nur jeder dritte vollzeitbeschäftigte Erwerbstätige (32, 3 Prozent) den Wunsch nach vermehrter Teilzeitarbeit. Dies ist ein klarer Beweis dafür, daß sich der individuelle Wunsch nach bestimmbaren Arbeitszeiten im Verlauf der letzten Jahre immer stärker artikulierte.

Wenn die befragten Arbeitnehmer die offiziellen Standpunkte der Tarifpartner in der Debatte über Arbeitszeitflexibilisierung völlig falsch eingeschätzt haben, so mag dies für die gewerkschaftliche Informationspolitik aufschlußreich sein. Aber die glatte Vertauschung der tatsächlichen Konfliktlage ist noch lange kein Beleg dafür, daß die Befürwortung flexibler Arbeitszeit nur zum geringen Teil als akuter persönlicher Arbeitszeitwunsch gewertet werden kann. Es sei denn, man erklärt die Arbeitnehmer wegen der Fehleinschätzungen der Gewerkschaftsposition für unfähig, ihr individuelles Bedürfnis nach flexibleren Arbeitszeitregelungen zu artikulieren. In diese Richtung zielt wohl die Schlußfolgerung der Autoren, daß mit zunehmendem Bekanntheitsgrad der gewerkschaftlichen Bedenken mit einer abnehmenden Befürwortungsbereitschaft zu rechnen ist. Es bleibt unerklärlich, wie sie zu dieser Einschätzung kommen. Aus der Befragung geht sie jedenfalls nicht hervor. Im übrigen könnte die Unkenntnis über den Gewerkschaftsstandpunkt auch zu einer positiven Deutung veranlassen: Das abgefragte Meinungsbild ist unverfälscht, originär, nicht privilegiert und entspricht somit den wahren individuellen Wünschen nach Arbeitszeitflexibilisierung.

Im Grunde drängt sich der Verdacht auf, daß die festgestellte Zustimmung relativiert werden soll, oder aber es ist der Versuch, den hohen Zustimmungsprozentsatz aus Frage 1 an den weitaus niedrigeren Befürworterkreis aus Frage 2 heranzuführen. Dabei handelt es sich wohl um die härteste Formulierung, die je in einer Umfrage zur Arbeitszeitflexibilisierung verwendet wurde: Im Vergleich zur Frage 1 ist sie ohne jeden Zeitbezug, ohne die Zielansprache Flexibilisierung, also ganz allgemein gefaßt. Diese scharfe Abgrenzung haben die Autoren wohl auch selbst gesehen, wenn sie feststellen, daß keine weiteren Entscheidungskriterien suggeriert wurden. Insofern ist das konjunkturelle Umfeld als Stimmungsindikator zum Befragungszeitpunkt nicht uninteressant. Nimmt man den Konsumklimaindex der Forschungsstelle für empirische Sozialökonomik der Universität Köln zum Vergleichsmaßstab, der nicht nur die Einschätzung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage, sondern vor allem die persönliche finanzielle Situation der Haushalte während der vergangenen 12 Monate und für die kommenden 12 Monate abfragt, so bestätigt sich: Das Konsumklima war im Herbst 1981 so schlecht wie in keiner der vorangegangenen Rezessionen. Mit 41, 6 Punkten hatte der Index seinen bislang tiefsten Stand erreicht, von dem er sich bis zum Sommer 1983 indes deutlich erholt hat. Vor dem Hintergrund des damals erreichten Tiefs ist die Beantwortung der Frage 2 zu sehen. Selbst die harte Fragestellung wirft trotz der beträchtlichen Abweichung von der konjunkturellen Normallage ein beachtliches Flexibilisierungspotential aus: Knapp 15 Prozent aller vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer wollen freiwillig auf Einkommen verzichten und dafür kürzere Arbeitszeiten einlösen.

Aufgrund der harten Abgrenzung kann dieser Prozentsatz als gesicherte, unterste Grenze des Flexibilisierungspotentials abgehakt werden. Es ist nicht einzusehen, warum die Autoren ihre arbeitsmarktpolitischen Hoffnungen nur an jene Arbeitnehmergruppe knüpfen, die sowohl die unbestimmte, weiche Frage 1 bejaht, als auch die mit der Arbeitszeitflexibilisierung verbundenen Einkommenseinbußen aus der harten Frage 2 in Kauf nimmt. Das waren 10 Prozent der Arbeitnehmer. Die Kombination der Anteile aus beiden Fragestellungen zieht jedenfalls den Sachverhalt so stramm, daß für diesen Bodensatz keinerlei Ausweichmanöver mehr in Rechnung zu stellen sind. Überzeugender wäre indes, zumindest noch jene Arbeitnehmer in den Prozentsatz mit aufzunehmen, die für bestimmte Fälle eine Arbeitszeitflexibilisierung befürworten.

Unter Verwendung der ermittelten Teilzeitquote sowie den beiden Angaben über den Kreis vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer mit dem Wunsch nach Arbeitszeitflexibilisierung kann ohne Bedenken z. B. auf der Beschäftigtenbasis des Jahres 1982 jenes Arbeitsvolumen errechnet werden, das anderen arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen zur Verfügung steht. Wieviel Vollzeitarbeitsplätzen daraus bei alternativen Annahmen über das Ausmaß der individuellen Arbeitszeitabgabe resultieren, zeigt folgende Übersicht.

Übersicht: Beschäftigungsbandbreiten einer Arbeitszeitflexibilisierung Auch hierbei handelt es sich um äußerst vorsichtige Ansätze, denn die Autoren selber geben an, daß die verzichtsbereiten, vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer weniger als die Hälfte ihrer Arbeitszeit abtreten wollen — also weniger als 20, aber deutlich mehr als fünf Wochenstunden.

Werden diese Beschäftigungseffekte mit jenen Ergebnissen verglichen, die aus Umfragen im Unternehmensbereich zu kollektiven Verkürzungen der Wochenarbeitszeit resultieren, zeigt sich die Arbeitszeitflexibilisierung eindeutig überlegen. Rechnet man die jüngste Ifo-Befragung aus dem Bereich der Industrie auf die Gesamtwirtschaft hoch, so ergibt sich ein Beschäftigungseffekt von rund 85 000 Neueinstellungen als Reaktion auf eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit um eine Stunde bei allen Arbeitnehmern — gleichgültig, ob sie dies wollen oder nicht.

Es ist ohne Zweifel eine offene Frage, warum — gemessen an den amtlichen Teilzeitquoten —die Ausdehnung der freiwilligen Teilzeitarbeit Mitte der siebziger Jahre ins Stocken geriet und seitdem auf nahezu unverändertem Niveau verharrt. Auf diesem Hintergrund kann man den Autoren durchaus zustimmen, wenn sie der Meinung sind, daß die weitere Verbreitung flexibler Arbeitszeiten eine Änderung tarifvertraglicher Rahmenbedingungen voraussetzt. Wenn sie aber in ihrer Untersuchung feststellen, daß die Arbeitnehmer sehr differenzierte Arbeitszeitwünsche haben, und dies auch eingehend belegen, ist es um so unverständlicher, wenn sie in ihren Schlußbetrach-tungen dennoch der kollektiven Arbeitszeitverkürzung eindeutig den Vorzug geben, sie gleichsam den nachgewiesenen Arbeitnehmer-Präferenzen nach individuellen Wahlmöglichkeiten bei der Arbeitszeitgestaltung einfach überstülpen. Wie dieser Widerspruch aufzulösen ist, muß vorerst ein Rätsel bleiben.

Bernd Hof (Institut der deutschen Wirtschaft)

Ein Rätsel darüber, worum es sich bei den Ausführungen von Herrn Hof handelt, hinterläßt dessen Kommentar in der Tat nicht: nämlich offensichtlich um den verbandspolitisch interessierten Versuch, der von der Arbeitgeberseite neuerdings favorisierten Strategie der Arbeitszeitflexibilisierung beschäftigungspolitische Wirkungen anzudichten, die nachweislich höchst unrealistisch sind. Nun ist das Unternehmerbedürfnis, die Arbeitskraft so einsetzen zu können, als käme sie aus dem Wasserhahn, ebenso verständlich wie das Bemühen des Instituts der deutschen Wirtschaft, dieses Bedürfnis — schon zur publizistischen Abwehr der aktuellen 35-Stunden-Forderung — in einem arbeitsmarktpolitisch möglichst attraktiven Licht erscheinen zu lassen. Aber es geht wohl ein bißchen zu weit, wenn man für eine solche Kampagne die angeblich „wirklichen“ Interessen der Arbeitnehmerschaft (oder auch nur unsere Untersuchungsergebnisse) in Anspruch nehmen möchte.

Daß geäußerte Meinungen nicht unbedingt auch auf eine diesen Meinungen entsprechende Handlungsbereitschaft der Befragten schließen lassen, gehört zum kleinen Einmaleins der empirischen Sozialforschung. Es ist daher verwegen, aus der verbreiteten Meinung der Befragten zugunsten der Flexibilisierung auf „akute persönliche Wünsche“ zu schließen, — zumal wir in unserem Aufsatz sowie an anderer Stelle die Gründe im einzelnen dargelegt haben, aus denen gerade hier eine erhebliche und systematische Abweichung zwischen „Meinung“ und „Handeln“ (und ebenso eine Veränderung der „Meinung“ selbst) zu erwarten ist. Methodisch bedenklich und verbogen ist auch der Einwand, nach der IAB-Untersuchung, die das „Ehepartner-Arbeitsvolumen" einbezieht, stünden „rund 13 Prozent des gegenwärtig nach-gefragten Arbeitsvolumens zur flexiblen Disposi-tion“. Zu einem solchen Ergebnis kann man nur kommen, wenn man außer acht läßt, daß die Senkung der individuellen Arbeitszeit eines Haushaltsmitgliedes naheliegenderweise zu „kompensatorischen Arbeitszeitanpassungen bei Ehegatten" führen wird. Wie auch in der IAB-Untersuchung nachzulesen ist schrumpft bei Berücksichtigung solcher Anpassungseffekte bei der Familienarbeitszeit der Dispositionsspielraum auf 5 Prozent zusammen.

Unsere These, daß keine nennenswerten Beschäftigungseffekte von einer Arbeitszeitflexibilisierung zu erwarten sind, weil u. a.der Anteil der Vollzeitbeschäftigten, die wirklich an Teilzeitarbeit interessiert sind, auf weniger als 10 Prozent zu schätzen ist, wird nicht nur keineswegs durch unsere „eigene Analyse widerlegt“, sondern jüngst auch noch durch eine offizielle Stellungnahme der BdA bestätigt: Unter den Vollzeitbeschäftigten, so heißt es dort, wären „mindestens 7 Prozent“ bereit, Teilzeitarbeit mit entsprechend geringerem Entgelt zu übernehmen.

Trotz aufrichtiger Bemühungen ist uns gänzlich dunkel geblieben, wie die „eigenen Berechnungen“ von Herrn Hof, die angeblich auf der Basis unserer Daten vorgenommen sein sollen, zustande gekommen sein mögen. Hierzu können wir infolgedessen nicht Stellung nehmen.

Eine massive Bestätigung findet unsere eingangs vorgenommene Charakterisierung der Stellungnahme von Herrn Hof aber in der Tatsache, daß er das zweite Hauptargument unseres Beitrages mit völligem Schweigen übergeht. Selbst wenn die durch Flexibilisierung frei werdenden Teile des Arbeitsvolumens den Umfang hätten, den Herr Hof ihnen in undurchsichtiger Weise zurechnet, dann liefe das keineswegs zwangsläufig auf eine entsprechende Zusatzbeschäftigung — und damit auf einen Beitrag zur Lösung der Beschäftigungskrise — hinaus. Denn eine solche Rechnung wäre offenbar ohne den Wirt gemacht, in dessen Namen der Kommentar ja vorgetragen wird. Viele Arbeitsplätze lassen sich auf Teilzeit-Arbeitsplätze zurückstutzen, ohne daß ein zusätzlicher Arbeitskräftebedarf übrigbleibt. Und vielen Interessenten an Teilzeitarbeit wird die Flexibilisierung verwehrt, weil die Personalabteilungen nach der De-vise „ganz oder gar nicht“ verfahren. Das unternehmerische Interesse an Arbeitszeitflexibilisierung und Teilzeitarbeit ist ja — abgesehen von der Taktik einer Cegenkampagne gegen die 35-Stunden-Forderung — von den Produktivitätsvorteilen motiviert, die sich an manchen, aber keineswegs allen Arbeitsplätzen durch Flexibilisierung erzielen lassen. Und entsprechend gering — so müßte eigentlich auch Herr Hof folgern und übergeht diese Seite der Sache daher mit höflichem Schweigen — wäre bei durchgeführter Flexibilisierung der Zusatzbedarf an Arbeitskräften und mithin der Beschäftigungseffekt.

Uwe Engfer /Karl Hinrichs /Claus Offe /Helmut Wiesenthal

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. U. Engfer /K. Hinrichs /G Offe /H. Wiesenthal, ßrbeitszeitsituation und Arbeitszeitverkürzung in der sicht der Beschäftigten. Ergebnisse einer Arbeitnehmer-petragung, in: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt-und “ erufsforschung, 16 (1983), S. 91— 105; eine graphi-SheaVeranschaulichung findet sich bei H. Wiesenthal /hTe /K. Hinrichs /U. Engfer, Arbeitszeitflexibilisieung und gewerkschaftliche Interessenvertretung. Rege-ungsprobleme und Risiken individualisierter Arbeitszei-en’ in: WSI-Mitteilungen, 36 (1983) 10.

  2. H. P. Galler /G. Wagner, Arbeitsangebotseffekte einer Arbeitszeitverkürzung, Arbeitspapier Nr. 112, Sonderforschungsbereich 3, Frankfurt-Mannheim 1983, S. 43.

  3. Vgl. C. Brinkmann. Veränderung des Arbeitsvolumen-angebotes bei Realisierung von Arbeitszeitwünschen: Befragungsergebnisse und Modellrechnungen, in: W. Klauder/G. Kühlewind (Hrsg.), Probleme der Messung und Vorausschätzung des Frauenerwerbspotentials, BeitrAB, Bd. 56, Nürnberg 1981, S. 147— 168, hier: S. 155 f.

  4. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Strategien zum Abbau der Arbeitslosigkeit, Köln 1983, S. 12.

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