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Immigration und Fremdenfeindlichkeit in Europa | APuZ 48/1995 | bpb.de

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APuZ 48/1995 Immigration und Fremdenfeindlichkeit in Europa Staatliche und gesellschaftliche Maßnahmen gegen die Diskriminierung von Ausländem in Westeuropa Fremdenfeindlichkeit in Deutschland. Ergebnisse einer Repräsentativerhebung Immigration und Fremdenfeindlichkeit in Italien Einwanderung, Rassismus und Xenophobie in Frankreich

Immigration und Fremdenfeindlichkeit in Europa

Christa Mahrad/Ahmad Mahrad

/ 19 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Europa hat sich nach dem Zweiten Weltkrieg von einem Auswanderungs-zu einem Einwanderungskontinent gewandelt. Die Migrationsbewegung nach Europa ist zum einen durch eine innereuropäische Ost-West-Migration und zum anderen durch eine Süd-Nord-Migration gekennzeichnet. Während die Einwanderung, zumeist politischer Flüchtlinge aus Mittelost-und Osteuropa, staatlicherseits positiv begleitet worden ist, unterlag die Süd-Nord-Migration in verschiedenen Phasen einer recht unterschiedlichen Bewertung. In den sechziger Jahren waren Migranten nützliche Arbeitskräfte, heute werden sie, insbesondere von den Modemisierungsverlierem, als Sündenböcke angesehen, was sich in einer zunehmenden Bereitschaft zur Gewalttätigkeit gegen Immigranten zeigt. Eine für alle Seiten befriedigende Integration der Immigranten ist in den europäischen Staaten bisher unterblieben. Solange keine gemeinsame politische Lösung gefunden wird, werden die jeweiligen Maßnahmen der Regierungen Stückwerk bleiben.

I. Zum Umgang mit den „anderen“

Am Ende des 20. Jahrhunderts ist in Europa eine Zunahme von Fremdenfeindlichkeit zu beobachten, was auch von internationalen Organisationen wie der UNESCO besorgt registriert wird. Nach den Erfahrungen von Xenophobie und des Holocaust in den dreißiger und vierziger Jahren waren Menschen-und Minderheitsrechte in allen demokratischen Staaten in den Verfassungsrang erhoben worden, um Feindseligkeiten gegenüber „anderen“ von vornherein zu unterbinden. Dies ist offensichtlich nicht oder nur ungenügend gelungen, denn Diskriminierungen von und Gewalt an Fremden haben zugenommen, so daß inzwischen nach Erklärungsmustern für die Xenophobie gesucht wird.

Die Erkenntnisse der Verhaltens-und der Vorurteilsforschung dienen sehr häufig als Legitimation für unterlassenes politisches Handeln obwohl gerade letztere helfen könnten, Fehler im menschlichen Miteinander zu verhindern. So warnt beispielsweise der amerikanische Vorurteilsforscher Gordon W. Allport davor, unsere eigenen Maßstäbe bei der Beurteilung anderer als unumstößliches Kriterium anzulegen: „Wenn jemand Vorurteile hat, so erklärt er seine negative Einstellung immer mit dem Hinweis auf störende Eigenschaften, die die verachtete Gruppe kennzeichnen. Die gesamte Gruppe wird beschuldigt, einen schlechten Geruch und einen schwächeren Verstand zu haben, von Natur aus verschlagen, aggressiv oder faul zu sein.“ Für Allport basieren Vorurteile auf unzulässigen Verallgemeinerungen und einer Feindseligkeit, die stets aus dem Dualismus von Fremdheit und Vertrautheit resultiert Damit läßt sich jedoch nicht die aggressive tätliche Gewalt gegen Fremde erklären. Hinter dem Fremdenhaß müssen folglich gesellschaftliche Faktoren als Auslöser stehen, zum Beispiel eine unsichere Zukunft oder andere Phänomene wie Arbeitslosigkeit, die von den davon Betroffenen als Bedrohung erlebt oder an-gesehen werden. In der Geschichte finden sich zahlreiche Beispiele für die Suche nach „Sünden-böcken“ in Zeiten der Angst vor politischen Umbrüchen, Katastrophen oder Seuchen Neben dem Fremdenhaß gibt es in Europa eine Kategorisierung von Fremden, die im sogenannten Rassismus ihren Ausdruck findet. Dieser ist im frühen 16. Jahrhundert in England mit dem Ziel entstanden, die Herausbildung von Nationen zu erklären. Nach Robert Miles war die damalige Definition von „Rasse“ nicht gleichbedeutend mit einer Charakterisierung auf der biologischen Ebene, sondern sie diente als Kriterium für Herkunft, Ursprung und Geschichte. Erst im Zeitalter des Kolonialismus wurde die Rassenidee „in zunehmendem Maße auf einen biologischen Menschentypus“ bezogen, und „die Wissenschaft gab vor, nicht nur die Anzahl und jeweiligen Charakterzüge der Rassen, sondern auch eine hierarchische Beziehung zwischen ihnen nachweisen zu können“ In den dreißiger Jahren dieses Jahrhunderts wurde der Begriff „Rassismus“ schließlich weltweit verbreitet und instrumentalisiert.

Der Schweizer Ethnologe, Christian J. Jäggi, hat die Verwendung dieses Begriffs in Europa analysiert und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß damit heute die Abgrenzung des , weißen Europäers von Menschen aus anderen Teilen der Welt gemeint ist Im negativen Sinne wird der Begriff vor allem im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Asylbewerbern gebraucht Daß gegenwärtig auf Immigration mit der Ausmalung eines Katastrophenszenarios -„Sturm auf die Wohlstandsinsel Westeuropa“, „Asylantenfluten“, „biologische Zeitbombe“ -reagiert wird, erweckt zudem die Vor-Stellung, Einwanderung erfolge vorrangig als Völkerwanderung aus den Ländern des Südens, während es sich zum Teil um eine innereuropäische Migration handelt

II. Europa-kein Einwanderungskontinent?

Europa -so Bernhard Santel in seiner kürzlich veröffentlichten Untersuchung -hat sich nach dem Zweiten Weltkrieg schrittweise von einem Auswanderungs-zu einem Einwanderungskontinent gewandelt. Ähnliche Ergebnisse weisen auch andere Studien auf Die Immigration erfolgte in den einzelnen Europäischen Staaten unterschiedlich, zumeist jedoch in Form von Schüben, die einerseits mit dem Wirtschaftswachstum in (West-) Europa korrelierten andererseits in Zusammenhang mit Kriegen, Krisen, Konflikten und Umweltzerstörungen in den Herkunftsländern standen (bzw. stehen)

Es lassen sich zwei typische Immigrationsprozesse beobachten: erstens die infolge des Kalten Krieges entstandene Ost-West-Migration und zweitens eine durch die Auflösung der Kolonialreiche ausgelöste Süd-Nord-Migration Die Eingliederung der Migranten aus dem Osten -in der Regel aus Ost-Europa -kann als gelungen bezeichnet werden Sie wurde trotz der schwierigen Nachkriegs­ bedingungen durch eine positive staatliche Begleitung bewältigt.

Für die Einwanderung aus dem Süden gilt dies nicht, obwohl beispielsweise ehemalige Kolonialmächte wie Frankreich und Großbritannien aufgrund ihrer auf dem Territorialprinzip (Jus soli) basierenden Staatsbürgergesetze sowohl die Einbürgerung als auch die Niederlassung gewährten. Der starke Zuzug von Immigranten aus den ehemaligen Kolonien während des Prozesses des Übergangs vom Empire zum Commenwealth hat in Großbritannien -wegen angeblicher Gefahren durch , schwarze Einwanderer -zu heftigen innenpolitischen Auseinandersetzungen geführt Auf Druck der Bevölkerung wurde das britische Staatsangehörigkeitsgesetz (British Nationalty Act) mehrmals modifiziert, und die Kriterien zur Niederlassung (employment voucher) wurden verschärft

Andererseits wurden von den (westeuropäischen Staaten (auch) für die Immigranten aus dem Süden keine unüberwindlichen Schranken errichtet, denn insbesondere in den sechziger Jahren benötigte Europa Arbeitskräfte in Bereichen, die für einheimische Arbeitnehmer unattraktiv waren. Schlecht qualifizierte Arbeitsmigranten aus dem Süden „unterschichteten die Beschäftigungsstruktur“ Einheimische erhielten so die Möglichkeit, in höhere Positionen aufzusteigen, so daß man sich mit den Zugewanderten arrangieren konnte. Als „Gast-arbeitet“ erfolgte deren Eingliederung in den Arbeitsmarkt (einschließlich Unterbringung in Schlichtunterkünften); dies sollte -wie in der Schweiz -nach dem Rotationsprinzip erfolgen, das jedoch aufgrund von Einwänden der Arbeitgeber-seite aufgegeben worden ist.

Andere Staaten wie Frankreich haben mit einer liberalen Zuwanderungspolitik auch eine dynamische Bevölkerungsentwicklung betrieben, d. h. das im Land herrschende Geburtendefizit durch Zuwanderung insbesondere aus dem Maghreb ausgeglichen Immigranten wurden problemlos in den Verband der französischen Staatsangehörigen aufgenommen, und „traditionell wurden Einwanderer ohne besondere Maßnahmen über längere Zeit hinweg assimiliert. Man verließ sich auf die politische Integrationskraft der Republik. Bis heute fanden konkrete Maßnahmen immer nur gegen akut auftretende Probleme statt.“ Trotz Änderung der französischen Staatsbürgerschaftsgesetze -Abkehr von dem jus soli -im Jahre 1993 erwerben jährlich immer noch 100000 Ausländer die französische Staatsbürgerschaft

Spätestens mit Beginn der siebziger Jahre, als sich abzeichnete, daß die Arbeitsmigranten dauerhaft in Europa bleiben wollten und ihre Familienangehörigen nachzuholen begannen, hätten die betroffenen Staaten Einwanderungskonzepte erarbeiten und eventuell sogar eine EU-Abstimmung vornehmen müssen. Statt dessen reagierten die europäischen Staaten einerseits mit einer Abwehrpolitik, d. h. einem Zuzugsstopp für ausländische Arbeitskräfte, andererseits mit einer Politik des Laissezfaire. Die Frage des Umgangs mit ausländischen Arbeitskräften wurde weitgehend ignoriert; man hoffte auf die Integrationswirkung der Republik. Beides führte zu Separierungen der Arbeitsmigranten mit den damit verbundenen bekannten gesellschaftlichen Problemen.

Inzwischen scheint der Einwanderungsprozeß nicht mehr aufzuhalten zu sein: Die Migration nach Europa hält an. Es geht den (westeuropäischen Staaten wie Goethes Zauberlehrling, der die gerufenen Geister nicht bändigen kann. Denn seitdem Arbeitsmigranten kaum mehr Aufnahme finden, ist eine Zunahme von Asylbewerbern zu verzeichnen. Die Implosion des Warschauer-Pakt-Systems hat die Migrationsbewegung noch einmal deutlich verstärkt. Während in Frankreich, Großbritannien, Belgien und den Niederlanden Asylbewerber aus Afrika und Asien dominieren, sind Deutschland, Österreich und die Schweiz vor allem Ziele europäischer Flüchtlinge und Asyl-bewerber, vornehmlich aus dem Kriegsgebiet des ehemaligen Jugoslawien sowie aus Südosteuropa (Albanien, Bulgarien, Rumänien).

Der derzeitige Ansturm von Asylbewerbern verändert die europäischen Gesellschaften stärker als der vormalige Zuzug von Arbeitsmigranten. Letztere haben ihre Lebenshaltungskosten selbst getragen, überdies zum Anstieg des Bruttosozialprodukts und zur Entlastung der Rentenversicherung ihres Gastlandes beigetragen sowie durch einen beträchtlichen Geldtransfer in ihre Heimatländer dort für eine Verbesserung der Handelsbilanz ge-sorgt. Sie waren schlecht qualifiziert und zumindest zu Beginn rückkehrorientiert. Anders die Asylbewerber; Asylsuchende aus Afrika und Asien gehören eher der (unteren bis mittleren) Mittelschicht ihrer Heimatländer an. Angehörige dieser Schicht, die über eine relativ gute Schulbildung (zum Teil mit Abitur) verfügen, haben in ihren Heimatländern immer schlechtere Arbeitsund Lebensmöglichkeiten. Die Zielländer in Europa befinden sich jedoch derzeit in einer Phase sich verschärfender sozialer Gegensätze. Die Immigranten sind nicht (mehr) willkommen, taugen allenfalls als „Sündenböcke“. Seit den achtziger Jahren wird das Problem der Einwanderung von der Politik eher instrumentalisiert, anstatt daß Überlegungen angestellt werden, „wie der Sozialstaat die Zuwanderer inkorporieren und mit einer zusätzlichen Klientel im Bereich der Ausbildung, des Arbeitsmarktes, der sozialen Sicherheit umgehen könnte und sollte“

III. Das Wiederaufleben der Xenophobie

Aufgeschreckt durch die Erfahrungen des Nationalsozialismus hatten die europäischen Regierungen sich nach dem Zweiten Weltkrieg vorgenommen, Verfolgungen und Diskriminierungen von Minderheiten in Europa nicht mehr zuzulassen und deshalb 1950 die Europäische Menschenrechtskonvention verabschiedet. Trotz dieses eindeutigen Signals traten in den einzelnen (west-) europäischen Staaten bereits in den fünfziger Jahren extreme rechte Gruppierungen, Organisationen und Parteien an die Öffentlichkeit, die teils auf ehemalige faschistische oder nationalsozialistische Strukturen („alte Kameraden“) aufbauen konnten -wie in Italien, Deutschland und Spanien -, teils neonazistische Strukturen errichteten -wie in Großbritannien, Belgien oder den Niederlanden Ende der siebziger und Anfang der achtziger Jahre gelang es verschiedenen rechtsextremistischen Parteien, sowohl in das Europäische als auch in nationale Parlamente oder in die kommunalen Vertretungen einzuziehen Die rechtsextremistischen Organisationen und politischen Parteien halten sowohl untereinander -von Norwegen bis Italien und Griechenland -als auch nach Übersee (in erster Linie USA und Kanada) Verbindungen über Datensysteme und Medien. Ihre Publikationen werden offensichtlich zentral hergestellt und unaufgefordert und kostenlos an verschiedene Zielgruppen (Polizeiangehörige, in Deutschland auch an Bundeswehr-angehörige) versandt was auf wirtschaftlich potente Unterstützer hindeutet. Diese Schriften bzw. das Propagandamaterial verherrlichen Gewalt, verbreiten die Vorstellung von der Überlegenheit einer „nordischen“, „indogermanischen“ oder „hellenistischen Rasse“, je nach Adressat, an den sie gerichtet sind. Die Gefährlichkeit der Rechtsextremisten besteht zudem in ihrer Taktik, konservative Parteien zu unterwandern und die öffentliche Meinung ideologisch zu beeinflussen, wobei sie besonderes Gehör bei Jugendlichen unter den Modernisierungsverlierern aus der Unter-schicht finden.

Längst sind Ausschreitungen gegenüber Einwanderern zu etwas Alltäglichem geworden, und die Gewaltbereitschaft ist nicht nur in Deutschland zu registrieren -Hünxe, Mölln, Solingen, Rostock und Hoyerswerda stehen hier als warnende Synonyme für gewaltbereite Aktivitäten. In Großbritannien haben die Arbeiterbezirke in Birmingham, Liverpool oder London (East End, Brixton, Peckham und Tottenham) einen ähnlichen Ruf, weil sich dort gewalttätige Ausschreitungen von Skinheads und Rowdies gegenüber Immigranten besonders häufen In Frankreich flohen u. a. 1992 200 Immigranten aus dem Maghreb aus der Stadt Fraja wegen massiver Übergriffe von Rechtsextremisten Immer wieder sind Überfälle -auch mit Todesfolge -zu verzeichnen, zu denen es nicht nur unter Alkoholeinfluß kommt und die auch nicht nur anonyme Opfer zum Ziel haben; betroffen sind inzwischen auch Menschen in der unmittelbaren Nachbarschaft. So haben beispielsweise Schüler in Großbritannien und in Italien Mitschüler getötet, die aus Immigrantenfamilien stammten bzw. -wie in Italien -eine somalische Mutter hatten Obwohl in den südeuropäischen Staaten (Italien, Griechenland, Spanien, Portugal), die ursprünglich selbst Auswanderungsländer waren, weniger fremdenfeindliche Aktivitäten zu verzeichnen sind, wurden etwa in Italien in letzter Zeit tätliche Angriffe auf Saisonarbeiter beobachtet

Die Xenophobie ist keine Konstante und richtet sich in den einzelnen europäischen Staaten gegen Menschen unterschiedlicher Herkunft. Als „fremd“ und „anders“ werden in Großbritannien Afrikaner und Inder empfunden, in Frankreich Afrikaner und Araber; in Belgien und Deutschland wurden mehrere Nationalitäten genannt, in Luxemburg andere Europäer Obwohl Belgien, die Niederlande und Frankreich die größte Heterogenität der Wohnbevölkerung zu verzeichnen haben, sind 49 Prozent von in Frankreich Befragten Nordafrikanem gegenüber negativ eingestellt, 62 Prozent sprachen sich sogar ausdrücklich gegen Zuwanderungen aus Osteuropa aus Jeder dritte EG-Bürger gab an, daß zu viele Menschen anderer Nationalitäten in seinem Staat leben

In nahezu allen EU-Staaten richten sich feindselige Gefühle nicht nur gegen Immigranten, sondern auch (wieder) gegen die im jeweiligen Land lebenden Juden, obwohl diese Bevölkerungsgruppe öffentlich kaum in Erscheinung tritt. Insgesamt ist jedoch nur eine Minderheit der Europäer antisemitisch eingestellt trotzdem nehmen Anschläge gegen jüdische Einrichtungen zu. In Großbritannien werden monatlich fünfzehn antisemitische Vorfälle -Telefonterror, Schändung von Friedhöfen und Synagogen und Gewalt gegen Schüler und Studenten jüdischen Glaubens -registriert Beschädigungen jüdischer Friedhöfe und Synagogen sind regelmäßig in Frankreich und Deutschland zu verzeichnen, in Deutschland gepaart mit Brand-anschlägen Obwohl Antisemitismus in Deutschland einem Tabu unterliegt, haben Untersuchungen ergeben, daß es ihn wieder gibt. Fünf Prozent der deutschen Bevölkerung müssen danach als „harter antisemitischer Kern“ angesehen werden; zwölf bis fünfzehn Prozent der Westdeutschen neigen eindeutig zum Antisemitismus und zwei Fünftel der Deutschen hegen antijüdische (Vor-) Urteile Deshalb kann ein enger Zusammenhang zwischen Antisemitismus und Fremdenfeindlich­ keit konstatiert werden. Allerdings haben die Juden nach dem Holocaust ihre „klassische Rolle als Sündenböcke“ verloren. Xenophobie der Deutschen ist heute insbesondere gegen Türken, Zigeuner und Farbige gerichtet; die „Turkophobie“ ist an die Stelle der Judenfeindschaft getreten was zugleich mit einem „Feindbild Islam“ gekoppelt ist. Obwohl der Islam in Deutschland -im Gegensatz zu Frankreich -kaum eine Rolle spielt, werden die diffusen Ängste von den Medien geschürt.

Aufgeschreckt von der zunehmenden Brutalität gegenüber Immigranten wurden sowohl von den EU-Institutionen als auch von den nationalen Regierungen Gegenmaßnahmen ergriffen. Das britische Innenministerium bildete 1981 einen Ausschuß, der rechtsextremistische Organisationen untersuchte. Im selben Jahr wurden die Commission for Racial Equality gegründet sowie Organisationen, die sich mit Erziehungsprogrammen befassen wie Teachers Against Rasicm, Afro-Caribbean Educational Recourse Project und National Association for Multi-Racial Equality In den Niederlanden gibt es seit den siebziger Jahren als unabhängiges Beratergremium des niederländischen Ministerpräsidenten den Wissenschaftlichen Rat für die Regierungspolitik (WRR), der regelmäßig in Gutachten die Konzipierung einer Einwanderungspolitik forderte Auch die Ämter für Ausländerbeauftragte, die auf Bundes-, Länder-und kommunaler Ebene in Deutschland eingerichtet worden sind, sollen sich für Toleranz gegenüber „Fremden“ einsetzen.

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission der EU sehen in der Bekämpfung der Fremdenfeindlichkeit eine „essentielle Bedeutung“ für Europa denn verschiedene Berichte von europäischen Institutionen (Evrigenis-Bericht von 1986 und Ford-Bericht von 1991) hatten vor einer Zunahme der Fremdenfeindlichkeit gewarnt. Deshalb wurde 1987 die EU-Erklärung gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit verabschiedet und 1991 in der Maastricht-Erklärung nochmals bekräftigt, „alle Äußerungen von Intoleranz und Feindseligkeit sowie die Anwendung von Gewalt gegenüber Personen oder einer Personengruppe wegen rassischer, religiöser, kultureller, sozialer oder nationaler Unterschiede aufs schärfste“ zu verurteilen

Daneben bemühen sich Bürgerbewegungen darum, ein Gegengewicht gegen fremdenfeindliche Tendenzen zu schaffen. Doch obwohl immerhin achtzig Prozent der EU-Bürger sich gegen fremden-feindliche Aktivitäten aussprachen, engagieren sich nur wenige in SOS-Rassismus-Gruppen oder in sogenannten multikulturellen Zentren. Die Erklärungen des Europarates und die Maßnahmen zur Verhinderung von Einwanderung (Dublinerund Schengener-Abkommen) stehen zudem in Widerspruch zueinander, denn eine sinnvolle Abstimmung über die Zuwanderung ist bisher unterblieben, weil jeder EU-Staat auf eigenen Entscheidungsbefugnissen über die Handhabung der Ausländerpolitik wie der Staatsbürgerschaft beharrt und die Kommission der EU lediglich Appelle an die Mitgliedstaaten richten kann, die in den Verfassungen garantierten Menschenrechte und Grundfreiheiten auch Staatsangehörigen dritter Länder zu gewähren

IV. Zauberformel „Multikulturalismus“

Neben den Appellen des Europäischen Parlaments wird in den einzelnen europäischen Staaten häufig die Forderung nach der Einführung des Prinzips „Multikulturalismus“ erhoben so daß dieser Begriff inzwischen zu einer Art Zauberformel gegen Fremdenfeindlichkeit geworden ist. Die Definition des Begriffs ist nicht einheitlich, jedoch ist „Multikulturalismus“ -so Frank-Olaf Radtke -„ein Merkmal von marktwirtschaftlich geprägten Einwanderungsgesellschaften, die in der Konkurrenz der Prinzipien politische Gleichheit und . ökonomische Freiheit Unterschiede, d. h. Diskriminierung zwischen gesellschaftlichen Mitgliedern, juristisch zulassen und/oder politisch aufrechterhalten Radtke benennt vier Formen von „Multikulturalismus: erstens den programmatisch-pädagogischen (mit der „Tendenz zur Pädagogisierung von sozialen Konflikten“), zweitens den kulinarisch-zynischen (als Bereicherung von Mode, Kunst, Musik und Küche), drittens den demographisch-instrumentellen (Ausgleich der negativen Bevölkerungsentwicklung durch Immigranten) und viertens den reaktiv-fundamentalistischen (bezogen auf die Reaktion der Immigranten auf eine „feindlich und abweisend erlebte Mehrheitsgesellschaft“)

Multikulturalismus soll eine Gleichberechtigung zwischen Inländern und Immigranten suggerieren. Tatsächlich verhindert er diese jedoch, weil von den Immigranten eher ein Verharren in einer Außenseiterposition als eine Assimilation erwartet bzw. verlangt wird. Zu Recht wird deshalb von Kritikern des Multikulturalismusgedankens auf die Affinität der Kategorie „Kultur“ zum Begriff „Rasse“ hingewiesen, die bereits Theodor W. Adorno erkannt hatte „Multikulturalismus“ macht Immigranten zu Objekten von Erziehungsprogrammen und degradiert sie damit zu Menschen mit Defiziten. Inzwischen wehren sich die Imigranten der zweiten und nachfolgenden Generation gegen den ihnen verordneten „Multikulturalismus“: „Überlaßt es nicht den hervorragenden Intellektuellen, in Eurem Namen zu sprechen. Sie wenden sich an Euch, diese Forscher und Forschungsdirektoren, die Analysen über die eingewanderte Bevölkerung anstellen, die eine Ferienwoche in Marokko verbringen und bei ihrer Rückkehr erklären: Nun weiß ich alles von der Kultur des Maghreb. Die Frauen wollen Schleier tragen, sie wollen so essen. Diese Leute haben nichts verstanden von dem Schmerz, von den Nord-Süd-Beziehungen. Es gibt einen unterschwelligen Neokolonialismus in Frankreich und Europa.“ Für die Generation der in Europa geborenen und sozialisierten Kinder der Immigranten bedeutet „Multikulturalismus“ eine Separierung von der Mehrheitsgesellschaft, die in der Regel ein Verweilen in der Unterschicht impliziert und die gesellschaftlichen Differenzen noch verschärft, was auf längere Sicht zwangsläufig zu Gruppenkonflikten führt Auch der von Radtke definierte reaktiv-fundamentalistische „Multikulturalismus“ resultiert aus der verhinderten Integration der Immigranten.

Andererseits führt der programmatisch-pädagogische Multikulturalismus nicht selten zu einer Simulierung von Solidarität „Die Dauerthemati-sierung der ethnischen Differenz in Unterrichtseinheiten und die ständig wiederholte Forderung nach Toleranz und gegenseitigem Respekt kann zudem in der schulischen Erziehung auf der Seite der Jugendlichen zu einer Verdoppelung der Ablehnungsmotive führen.“ Die mißlungene verordnete Völkerfreundschaft und internationale Solidarität in der DDR wurde nach der Wiedervereinigung deutlich und unterstreicht die Zweifel

V. EU mit unterschiedlichen Einwanderungskonzepten?

Die Europäische Union hat mit dem Maastricht-Vertrag den freien Personen-und Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt realisiert, sie hat sich über die Vereinheitlichung von Maßen und Gewichten abgestimmt, und sie strebt eine gemeinsame Währung an. Jedoch war es bisher nicht möglich, ein gemeinsames Konzept für den Umgang mit Einwanderern zu erarbeiten. So ist in den einzelnen Staaten nicht nur ein unterschiedliches Niveau des Schutzes der Immigranten vor Abschiebung und Ausweisung festzustellen; auch die wirtschaftliche und politische Eingliederung in die Gesellschaft differiert erheblich. Dabei hat sich jeder dritte EU-Bürger für eine gemeinsame und in der gesamten EU anwendbare Gesetzgebung gegenüber Immigranten ausgesprochen

Die Raten der Zuwanderung weichen in den einzelnen Staaten stark voneinander ab. Die höchste absolute Einwanderung innerhalb der EU hat derzeit Deutschland zu verzeichnen, in das knapp die Hälfte aller EU-Immigranten kommt. Im Jahre 1993 hatten Deutschland (474000), Italien (194000), Frankreich (90000) und Großbritannien (84200) das größte Zuwanderungspotential der EU-Länder Die derzeitigen Zuwanderungszahlen korrelieren deutlich mit der geographischen Lage: Deutschland ist aufgrund seiner Mittellage traditionell ein Anlaufziel für Flüchtlinge und Asylbewerber. Seitens der deutschen Regierung besteht daher ein legitimes Interesse an Verteilungsquoten für Flüchtlinge aus Kriegsgebieten. Die britische wie die französische Seite haben sich dagegen bisher mit dem Argument gewehrt, in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg eine insgesamt höhere Zahl von Migranten bewältigt zu haben, die jedoch, da sie eingebürgert worden seien, heute keinen Ausländerstatus mehr besäßen

Auf ein politisch-administratives Know-how zur Integration von Immigranten können nahezu alle EU-Staaten zurückgreifen es müßte lediglich koordiniert werden. Damit zu verbinden wäre eine EU-Staatsbürgerschaft mit aufeinander abge, stimmten Kriterien für die Einbürgerung. Da Großbritannien und Frankreich bereits eine Abkehr vom Jus soli vollzogen und Elemente des Jus sanguinis in ihre Staatsbürgerschaftsgesetze aufgenommen haben, dürfte Deutschland durch modifizierte Hinwendung zum Territorialprinzip eine problemlose Angleichung vollziehen, zumal eine Grundgesetzänderung in diesem Fall nicht notwendig wäre

Zwar lassen sich demographische Entwicklungen in der Regel nicht präzise vorausberechnen, weil generatives Verhalten oft unvorhersehbaren Schwankungen unterworfen ist, aber Bernhard Santel hat recht, wenn er für die Bundesrepublik Deutschland bei Beibehaltung der geltenden Staatsangehörigkeitsregelung eine Fehlentwicklung befürchtet: Unter den Bedingungen der natürlichen negativen Bevölkerungsentwicklung, verbunden mit einer Zuwanderung auf dem heutigen Niveau, sei für das Jahr 2030 mit einem Ausländeranteil von über vierzig Prozent zu rechnen

In Europa scheint inzwischen das Egalitätsprinzip für Immigranten nahezu ausgehebelt zu sein. So sind beispielsweise in einigen EU-Staaten die eingebürgerten Einwanderer juristisch sogar im Vergleich zu den in Deutschland geborenen Nachfolgegenerationen der Arbeitsmigranten besser gestellt. In Deutschland sind Ausländer „immer Ausländer, und auch ihre Kinder (werden) niemals zu Deutschen“ Eine daraus resultierende Verschärfung von Gruppenkonflikten wird in einigen deut­ sehen Ballungszentren sichtbar Alle erhobenen Bedenken gegen eine Änderung des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes (Zulassung von Doppelstaatsangehörigkeiten) sind jedoch Scheinargumente, weil Deutschen dieses Recht nach Artikel 16, Absatz 1 Grundgesetz zusteht

VI. Fazit

Die gegenwärtigen restriktiven Bestimmungen, die innerhalb der EU zur Abwehr von Einwanderern eingeführt worden sind -zum Beispiel verschärfte Grenzkontrollen -, werden die Immigration nicht aufhalten. Politiker haben die Einwanderung entweder ignoriert oder sie -insbesondere in Wahl-zeiten -für ihre politischen Ziele instrumentalisiert. Anstatt Einwanderung zu kanalisieren, die Immigranten in die jeweiligen Bildungs-und Ausbildungssysteme sowie in die Arbeitsmärkte sinnvoll einzugliedern, werden sie dazu „verurteilt“ -so zum Beispiel Asylsuchende in Deutschland, den Niederlanden u. a. Staaten -, auf Kosten der betreffenden Gastländer zu leben; es wird ihnen so verwehrt, ihr Leben und ihren Tagesrhythmus durch eine Berufstätigkeit zu strukturieren Die negativen Folgen sind bekannt. Ebenso verhängnisvoll ist die Verweigerung politischer Partizipation.

Die Anziehungskraft, die von Demokratie, Freiheit und Wohlstand ausgeht, wird bestehenbleiben. Immigration erfordert eine angemessene politische Reaktion, vor allem Integration, die mit der Idee des „Multikulturalismus“ nur für eine Übergangszeit geleistet werden kann. Kultur ist nichts Starres, sie verändert sich. Das gilt sowohl für die Kultur der Immigranten als auch für die sie umgebende Kultur der Aufnahmegesellschaften. Europa wird sich entscheiden müssen, ob es Immigration zulassen oder verhindern will.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Gisela Kubon-Gilke, Die gestaltpsychologische Perspektive, in: Gernot Böhme/Rabindra Math Chakraborty/Frank Weiler (Hrsg.), Migration und Ausländerfeindlichkeit, Darmstadt 1994.

  2. Vgl. Gordon W. Allport, Die Natur des Vorurteils, Köln 1971.

  3. Ebd., S. 97.

  4. Vgl. ebd., S. 97f.

  5. „Die Xenophobie, die Fremdenfeindlichkeit, bietet die Lösung an: man findet (persönliche) Schuldige.“ Detlev Clausen, Angst vor dem anderen. Über Zusammenhang und Unterschied von Antisemitismus und Fremdenhaß, in: Mechthild M. Jansen/Doron Kiesel/Heike Deul (Hrsg.), Rechtsradikalismus. Politische und sozialpsychologische Zugänge, Amoldshainer Texte, Bd. 73, Frankfurt am Main 1992, S. 52.

  6. Vgl. Robert Miles, Rassismus. Einführung in die Geschichte und Theorie eines Begriffs, Hamburg 1991.

  7. Ebd., S. 44.

  8. Vgl. Christian J. Jäggi, Rassismus. Ein globales Problem, Zürich-Köln 1992, 8. 67.

  9. Vgl. ebd.

  10. Wilhelmine M. Sayler, Wider die Xenophobie! Ausländer zwischen Ablehnung und Integration -am Beispiel spanischer Migranten in Deutschland. Studien zur Interkulturellen Kommunikation, Bd. 2, Saarbrücken-Fort Lauderdale 1987, S. 45f.

  11. Vgl. Bernhard Santel, Migration in und nach Europa. Erfahrungen. Strukturen. Politik, Opladen 1995, S. 48ff.

  12. Vgl. ebd.

  13. Folgende Veröffentlichungen befassen sich mit dieser Thematik: Luise Drüke/Klaus Weigelt (Hrsg.), Fluchtziel Europa. Strategien für eine neue Flüchtlingspolitik, München 1993; Hubert Heinelt (Hrsg.), Zuwanderungspolitik in Europa. Nationale Politiken. Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Reihe Gesellschaftspolitik und Staatstätigkeit, Bd. 4, Opladen 1994; Hubert Heinelt/Anne Lohmann (Hrsg.), Immigranten im Wohlfahrtsstaat am Beispiel von Rechtspositionen und Lebensverhältnissen von Aussiedlern, Opladen 1992; Bernd Hof, Europa im Zeichen der Migration. Szenarien zur Bevölkerungs-und Arbeitsmarktentwicklung in der Europäischen Gemeinschaft bis 2020, Köln 1993; Werner Weidenfeld (Hrsg.), Das europäische Einwanderungskonzept. Strategien und Optionen für Europa, Gütersloh 1994.

  14. Vgl. Werner Weidenfeld/Olaf Hillenbrand, Einwanderungspolitik und die Integration von Ausländern. Gestaltungsaufgaben für die Europäische Union, in: W. Weiden-feld (Hrsg.) (Anm. 13), S. 17.

  15. Vgl. Jürgen Scheffran, Kriegs-und Umweltflüchtlinge, in: G. Böhme u. a. (Hrsg.) (Anm. 1), S. 23ff.

  16. Vgl. B. Santel (Anm. 11).

  17. Neben Flüchtlingen aus Osteuropa wurden nach dem gleichen Eingliederungsmuster auch Vietnamesen aufgenommen.

  18. Allerdings war die Zahl der Zuwanderer in die mitteleuropäischen Staaten (Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz) größer als in die Staaten Westeuropas. Vgl.

  19. Vgl. Anke J. Gimbal, Die Zuwanderungspolitik der Europäischen Union. Interessen -Hintergründe -Perspektiven, in: W. Weidenfeld (Hrsg.) (Anm. 13), S. 75.

  20. Vgl. Nora Räthzel, Vereinigtes Königreich, in: H. Heinelt (Hrsg.) (Anm. 13), S. 226.

  21. Dieter Oberndorfer, Vom Nationalstaat zur offenen Republik. Zu den Voraussetzungen der politischen Interessen von Einwanderern, in: Manfred Heßler (Hrsg.), Zwischen Nationalstaat und multikultureller Gesellschaft. Einwanderung und Fremdenfeindlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland, 1993, S. 37.

  22. Vgl. Catherine Wihtol de Wenden, Frankreich, in: H. Heinelt (Hrsg.) (Anm. 13), S. 258.

  23. A. J. Gimbal (Anm. 19), S. 75.

  24. Vgl. ebd.

  25. Frank-Olaf Radtke, Multikulturalismus. Ein Gegengift gegen Ausländerfeindlichkeit und Rassismus? in: M. Heßler (Hrsg.) (Anm. 21), S. 98.

  26. Vgl. Europäisches Parlament (Hrsg.), Untersuchungsausschuß „Wiederaufleben des Faschismus und Rassismus in Europa“. Bericht über die Ergebnisse der Arbeiten von Dimitrios Evrigenis, Brüssel, Dezember 1985, sowie Verfassungsschutzberichte, hrsg. vom Bundesministerium des Innern, Bonn fortl.

  27. Vgl. ebd.

  28. Darauf haben uns Jugendoffizere der Bundeswehr im Rahmen einer Veranstaltung der politischen Bildung aufmerksam gemacht.

  29. Vgl. Europäisches Parlament (Hrsg.) (Anm. 26), S. 55ff., sowie Vorschlag für eine Richtlinie des Rates der EU zur Beseitigung der Rassendiskriminierung, in: Informationsdienst zur Ausländerarbeit, (1994) 1, S. 38.

  30. Vgl. Vorschlag für eine Richtlinie (Anm. 29).

  31. Vgl. Europäisches Parlament (Hrsg.) (Anm. 26), S. 51 sowie N. Räthzel (Anm. 20), S. 241.

  32. Vgl. Vorschlag für eine Richtlinie (Anm. 29), S. 38.

  33. Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Hrsg.), Eurobarometer. Die öffentliche Meinung in der EU. Sonderausgabe Rassismus und Ausländerfeindlichkeit, Brüssel, November 1989.

  34. Vgl. ebd.

  35. Vgl. ebd.

  36. Vgl. ebd.

  37. Vgl. Europäisches Parlament (Hrsg.) (Anm. 26), S. 58.

  38. Vgl. ebd.

  39. Vgl. Werner Bergmann, Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit. Eine empirische Überprüfung ihres Zusammenhangs, in: M. Heßler (Hrsg.) (Anm. 21), S. 116.

  40. Vgl. ebd., S. 120.

  41. Vgl. C. Wihtol de Wenden (Anm. 22), S. 267.

  42. Zu den staatlichen Maßnahmen gegen Diskriminierung von Ausländem in Westeuropa siehe den Beitrag von Axel Schulte in diesem Heft. Vgl. auch Europäisches Parlament (Hrsg.) (Anm. 26) S. 54ff.

  43. Vgl. H. Entzinger, Niederlande, in: H. Heinelt (Hrsg.) (Anm. 13), S. 203.

  44. Vgl. Vorschlag für eine Richtlinie (Anm. 29).

  45. Ebd.

  46. Vgl. ebd.

  47. Vgl. H. Entzinger (Anm. 43), S. 204.

  48. Frank-Olaf Radtke, Marktwirtschaft, Multikulturalismus und Sozialstaat. Zur politischen Ökonomie der Bürger-rechte, in: Doron Kiesel/Rosi Wolf-Almanasreh (Hrsg.), Die multikulturelle Versuchung. Ethnische Minderheiten in der deutschen Gesellschaft, Arnoldshainer Texte, Bd. 71, Frankfurt am Main 1991, S. 43.

  49. Ebd., S. 43-46.

  50. Vgl. Andrea Ludwig, Die „Neue Linke“ und die Nation. Über den linken Umgang mit dem Eigenen und dem Fremden, in: Nation, Nationalstaat, Nationalismus. Rechtsphilosophische Hefte. Beiträge zu Rechtswissenschaft, Philosophie und Politik, hrsg. von Guiseppe Orsi/Kurt Seelmann/Stefan Smid/Ulrich Steinvorth in Zusammenarbeit mit dem Istituto Italiano pergli Studi Filosofici, Bd. 3, Frankfurt am Main. u. a. 1994, S. 109.

  51. Nadia Amiri, Auch Immigranten sind Europäer, in: Michael Haerdter/Peter Sauerbaum/Kurt Scharf/Olaf Schwencke/Beate Winkler (Hrsg.), Facetten des Fremden. Europa zwischen Nationalismus und Integration, Berlin 1992, S. 63.

  52. Vgl. F. -O. Radtke (Anm. 25).

  53. Vgl. ebd., S. 100.

  54. Ebd., S. 101.

  55. Vgl. Christa Mahrad, Ausländerfeindlichkeit im Kontext der deutschen Wiedervereinigung, in: Forum Politik-unterricht, (1992) 3, S. 42-46.

  56. Vgl. Eurobarometer (Anm. 33).

  57. Vgl. B. Santel (Anm. 11), S. 70.

  58. Vgl. Europäisches Parlament (Hrsg.) (Anm. 26).

  59. Die Vertreibung aus dem Osten führte dazu, daß 1960 23, 9 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung Zuwanderer waren. Vgl. B. Santel (Anm. 11).

  60. Artikel 16, 1 und Artikel 116 Grundgesetz verweisen auf das Staatsangehörigkeitsgesetz.

  61. Vgl. B. Santel (Anm. 11), S. 65.

  62. Ebd.

  63. Vgl. Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 23. März 1995, S. 13.

  64. Deutschstämmige Zuwanderer konnten z. B. die Staatsangehörigkeit ihrer Herkunftsländer -neben der deutschen -beibehalten.

  65. Vgl. H. Enzinger (Anm. 43), S. 216.

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Ahmad Mahrad, Dr. rer. pol. habil., Dipl. -Pol. und Dipl. -Soz., geb. 1938; Professor am Institut für Politische Wissenschaft der Universität Hannover, Vorstand der Hannoverschen Studien-und Forschungsgesellschaft Naher und Mittlerer Osten e. V. Veröffentlichungen u. a.: Die deutsch-persischen Beziehungen von 1918-1933, Frankfurt am Main-Bern 1974; Iran unter der Herrschaft Reza Schahs, Frankfurt am Main-New York 1977; Iran nach dem Sturz des Schahs, Frankfurt am Main-New York 1983; Herausgeber der Periodika: Hannoversche Studien über den Mittleren Osten und Iranisches Jahrbuch. Christa Mahrad, Dr. phil., Dipl. -Pol., geb. 1943; von 1971 bis 1983 Referentin in der Forschungsstelle für Jugendfragen Hannover; seit 1984 Lehrbeauftragte und Mitarbeiterin an der Universität Hannover, derzeit am Fachbereich Erziehungswissenschaften I. Veröffentlichungen u. a.: (zus. mit Arnold Freiburg) FDJ -Der sozialistische Jugendverband der DDR, Opladen 1982; Schwangerschaftsabbruch in der DDR, Frankfurt am Main-Bern-New York 1987; Lexika-Beiträge zu Frauenfragen und Frauenpolitik sowie zahlreiche Aufsätze über Jugend in der DDR und Jugend in den neuen Bundesländern.