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Die Unabhängigkeitsbestrebungen der baltischen Staaten | APuZ 16/1991 | bpb.de

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APuZ 16/1991 Glasnost in der Sowjetunion Rahmenbedingungen und Aussichten einer inneren Konsolidierung der Sowjetunion Die Unabhängigkeitsbestrebungen der baltischen Staaten Wirtschaftlicher Zusammenbruch statt Systemwechsel? Programme und Grenzen marktwirtschaftlicher Reformen in der UdSSR

Die Unabhängigkeitsbestrebungen der baltischen Staaten

Bernhard Schalhorn

/ 19 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Die Auseinandersetzung zwischen den in den Volksfronten zusammengefaßten Unabhängigkeitsbewegungen in Estland, Lettland und Litauen und der Führung der Sowjetunion hat sich zugespitzt. Die blutigen Ereignisse in Wilna und Riga im Januar 1991 haben die Explosivität der Gegensätze gezeigt. Die Volksabstimmungen in den drei Republiken auf der einen, das sowjetische Referendum auf der anderen Seite haben die Gegensätzlichkeit der Positionen und die Schwierigkeit eines Ausgleichs zwischen ihnen demonstriert. Im Beitrag werden Interessenlagen und Konfliktfelder zwischen Moskau und dem Baltikum dargestellt. Historische und aktuelle Hintergründe der Positionen werden beschrieben. Das Ergebnis ist, daß eine Lösung des Konfliktes friedlich nur möglich erscheint, wenn demokratischen Gesichtspunkten auch von der sowjetischen Führung entsprochen wird. Dies ist gegenwärtig nicht der Fall. Die Chance der baltischen Staaten ist, daß sie auch die jeweiligen nationalen Minderheiten einschließlich der Russen zu großen Teilen für sich gewinnen können. Die Referenden vom 9. Februar und 3. März 1991 in Litauen, Estland und Lettland haben den Nachweis der Kooperations-und Integrationsfähigkeit der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung in den drei Republiken erbracht.

I. Interessenlagen und Konflikte

Die baltischen Republiken

Estland, Lettland und Litauen haben die Chance zur Rückgewinnung ihrer Unabhängigkeit, die ihnen Gorbatschows Perestroika überraschend bot, in vollem Umfang genutzt. Ihren Anspruch auf Wiederherstellung der uneingeschränkten staatlichen Souveränität haben die baltischen Staaten in kurzer Frist seit 1987/88 ausformuliert. Mit friedlichen Mitteln haben sie ihre Forderungen inzwischen soweit abgesichert, daß sie ohne Anwendung von Gewalt nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

Die Schritte, die von den drei Sowjetrepubliken bisher unternommen wurden, um ihre Vorstellungen deutlich zu machen und sie zu verwirklichen, sind im einzelnen nicht untereinander abgestimmt. Die sowjetische Führung, Verhandlungspartner und zugleich Gegner der jetzt im Baltikum ablaufenden Prozesse, wird in sehr unterschiedlicher Weise mit Forderungen konfrontiert. Während Litauen einen Kurs steuert, der die Entwicklung forciert und Moskau dadurch besonders provoziert, suchen die beiden anderen Republiken nach Lösungen, die ihnen ebenfalls die völlige Unabhängigkeit bringen, jedoch in einem mit der Union abgestimmten Verfahren. Sie achten darauf, unnötige Herausforderungen zu vermeiden. Bei einer Zuspitzung des Konflikts werden allerdings die Differenzen zwischen den Republiken zugunsten einer gemeinsamen Haltung zurücktreten. Die Wiederbelebung der Zusammenarbeit im Baltischen Rat (der 1934 gegründet worden war) am 13. /14. Mai 1989 und seine Einschaltung als Koordinationsorgan in der Kontroverse zwischen Moskau und Litauen im Frühjahr/Sommer 1990 waren ein Indiz dafür. Die Referenden in Litauen (9. Februar 1991) sowie in Estland und Lettland (3. März 1991) haben klargestellt, daß nach den Parlamenten und Regierungen auch die Bevölkerung der drei Staaten in ihrer großen Mehrheit einen Kurs befürwortet, der auf die Loslösung von der Sowjetunion und die Wiederherstellung der unabhängigen Staaten zielt.

Allen vom Zentrum ausgehenden Versuchen, die baltischen Initiativen zu stören, sie durch das gesamtsowjetische Referendum vom 17. März 1991 auf den gemeinsamen Boden der Union zurückzuholen, sie insbesondere an die vorgesehenen Prozeduren für den Austritt aus der Föderation zu binden, sind die Republiken an der Ostsee zuvorgekommen. Sie haben sich eine Verhandlungsposition aufgebaut, die breit fundiert ist. Neben die historische Argumentation, die sich auf die ehemalige Selbständigkeit und die widerrechtliche Eingliederung in die Sowjetunion als Folge der geheimen Zusatzprotokolle des Hitler-Stalin-Paktes vom 23. August 1939 bezieht, kann nach den Referenden der aktuelle Anspruch treten, daß in demokratischen Verfahren die Loslösung legitimiert wurde. Zugleich konnte aber auch die integrative Wirkung der Unabhängigkeits-und Separierungsforderung für große Teile der Gesamtbevölkerung der drei Staaten anschaulich gemacht werden.

Der Zeitpunkt der Referenden war gut gewählt: Die Sowjetunion befindet sich nach Überzeugung aller politischen Kräfte in einem nicht mehr erträglichen Zustand. Durch Abstinenz bei den Beratungen über den neuen Unionsvertrag haben die Baltenrepubliken unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß sie am Weiterleben der Sowjetunion grundsätzlich nicht interessiert sind. Durch Verweigerung der Teilnahme am gesamtsowjetischen Referendum ist diese Haltung unterstrichen worden. Damit haben die beiden Konfliktparteien eindeutig Position bezogen: Die sowjetische Führung steht dabei vor der Schwierigkeit, daß sie nicht nur die baltischen Forderungen, sondern die Souveränitätsansprüche aller Republiken und autonomen Gebiete sowie die Loslösungsforderungen in vielen Territorien in Rechnung stellen muß. Gefordert wäre ein offenes, flexibles Konzept, das regionale Interessen und Ansprüche auf mehr Selbständigkeit berücksichtigt hätte. Gegenüber dem Baltikum tritt die sowjetische Führung, das Zentrum, allerdings in einer Weise auf, die erkennen läßt, daß Flexibilität allenfalls aus taktischen Gründen vorgetäuscht wird. Von der Zurechtweisung der Balten und der scharfen Warnung vor „unabsehbaren Folgen“ des eingeschlagenen Kurses staatlicher Unabhängigkeit, wie sie in der Erklärung des ZK der KPdSU vom 26. August 1989 enthalten war, ist sie seitdem nicht abgewichen.

Im Kern stellt die Spitze der Union den vielschichtig begründeten Unabhängigkeitsbestrebungen und Konzepten des Baltikums ein starres Modell entgegen. Es zielt auf die Einheit und Geschlossenheit der Union und stellt die sozialistische Entwicklung sowie die Erhaltung der jetzigen Führungsstrukturen in den Vordergrund.

In der Konfrontation der beiden Seiten tauchen zwar gleiche Begriffe auf, wird auf Demokratie und Selbstbestimmung Bezug genommen. Es ist aber nicht zu übersehen, daß die Argumentationen von unterschiedlichen Vorstellungen ausgehen. Die Geschichte seit 1917 wird gegensätzlich interpretiert, konträre Auffassungen gibt es auch im Hinblick auf gesellschaftliche Autonomie und Freiheit. Es bleibt aber nicht beim Gegensatz der Konzepte. Im Alltag des staatlichen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Lebens der baltischen Republiken stoßen die konfligierenden Ansprüche aufeinander. Die Formierung einer unabhängigen demokratischen Bewegung in den baltischen Staaten zeigt die tiefe Kluft an, die gegenüber dem Zentrum aufgebrochen ist. Die Spaltungen der kommunistischen Parteien in einen (kleinen) Moskauer und einen (größeren) nationalen Flügel unterstreichen diese Gegensätze und deren Unversöhnlichkeit.

Die gewaltsamen Militäraktionen in Wilna und in Riga im Januar 1991 haben auch den Zögernden und Kompromißbereiten die Augen geöffnet und sie gezwungen, sich für die Autonomie der baltischen Staaten einzusetzen. Die Aufforderung des litauischen Parlaments an die Bevölkerung, bei einer sowjetischen Militäraktion passiven Widerstand zu leisten, antizipiert nicht nur die Gefahr einer Intervention, sondern legt auch die bereits erreichte Zuspitzung bloß. Sieht man diesen Konflikt im Zusammenhang mit der entschiedenen Demokratisierung in den drei baltischen Republiken, die -die Streichung des Führungsmonopols der kommunistischen Partei aus den Verfassungen, -die Zulassung politischer Parteien, -die Durchführung freier Wahlen -und die Öffnung der politischen Diskussion und freien Meinungsbildung umfaßt, so erkennt man, daß in Estland, Lettland und Litauen die nationale Frage ihre mobilisierende Kraft und ihre integrierende Wirkung in Verbindung mit anderen Problemen bekommen hat. Insbesondere ökologische Fragen nehmen seit Beginn der Autonomiebestrebungen in der Mitte der achtziger Jahre einen wichtigen Platz ein und haben weite Kreise der Öffentlichkeit erreicht. In der Auseinandersetzung mit den die Umwelt, aber auch die sozialen Beziehungen zerstörenden Auswirkungen der Unionsindustrien, mit der Armee und mit zahlreichen Agenturen des Zentrums gibt es gemeinsame Interessen, die über die nationalen Abgrenzungen hinausgehen. Den Protesten gegen den Ölschieferabbau Nordostestlands, gegen die Ostseeverschmutzung, gegen den Bau überdimensionaler Kraftwerke haben sich viele Menschen angeschlossen. Die Einbeziehung von anderen nationalen Gruppierungen, die ebenfalls im Baltikum leben, ist von Sprechern und Organisationen der Mehrheitsbevölkerung bewußt gesucht worden.

Die Abstimmungsergebnisse beim Referendum belegen, daß es einen Konsens in der Forderung nach Unabhängigkeit und nach Abkehr vom Zentrum nicht nur bei Esten, Letten und Litauern gibt. Er reicht auch über die Grenzen der baltischen Republiken hinaus, insofern wesentliche Forderungen und Interessen der baltischen Bewegung auch mit den Vorstellungen der demokratischen Bewegung in Rußland und in anderen Gebieten der Sowjetunion übereinstimmen. Die in Moskau geschwenkten Fahnen Estlands, Lettlands und Litauens sowie die Proteste gegen das gewaltsame Vorgehen sowjetischer Uniformierter gegen die Zivilbevölkerung im Baltikum sind ein Indiz für einen demokratischen „Internationalismus“, der mit der orthodoxen Auslegung, den das Zentrum diesem Begriff gibt, nicht zusammenpaßt. Entsprechend abfällig wird von der Staats-und Parteiführung in Moskau auf Solidaritätserklärungen aus den nichtbaltischen Staaten reagiert -so auf die kritischen Äußerungen Jelzins nach dem Blutbad in Wilna.

Die sowjetische Führung ist gegenwärtig nicht bereit, sich auf die Unabhängigkeitsforderungen der baltischen Staaten in einem vereinbarten Verfahren einzulassen. Nicht Selbstbestimmung und freie demokratische Entfaltung sind ihr Programm. Vielmehr baut sie Hürden auf, um das verbal und verfassungsmäßig verbriefte Recht auf Austritt aus der Union zu konterkarieren. So hat sie das Quo- rum für den Erfolg eines Referendums über den Austritt aus der Union auf zwei Drittel der Abstimmenden festgesetzt. Sie spekuliert damit auf die fehlende nationale Homogenität in den baltischen Republiken und hofft vor allem auf eine ablehnende Haltung der im Baltikum angesiedelten russischen Bevölkerung. Der Ausgang des Referendums in allen drei Balten-Republiken hat allerdings gezeigt, daß offensichtlich auch ein beachtlicher Teil der dort lebenden Russen die Unabhängigkeitsbestrebungen unterstützt. Dagegen schüren die Partei und die ihr verbundenen Institutionen, der KGB, die Sowjetarmee, die Zentralen Behörden mit den ihnen unterstellten Verwaltungen, Industrien u. a. die nationale und soziale Unruhe. Sie erklären sich zum Anwalt der Arbeiter, der Genossenschaftsbauern und der nationalen Minderheiten, die gegen die Staatsvölker mobilisiert werden. Zum Anlaß für ihre Agitation nehmen sie Regelungen der baltischen Regierungen, die den Zuzug aus anderen Teilen der Sowjetunion erschweren, den Erwerb der vollen Bürgerrechte, vor allem des Wahlrechts, an einen-längeren Aufenthalt binden und das Erlernen der Landessprache zur Auflage machen. Die für diese Bereiche getroffenen Regelungen sollen die Überfremdung der nationalen Kulturen der Esten, Letten und Litauer verhindern. Sie wirken auf den ersten Blick zugespitzt und diskriminierend. Tatsächlich stellen sie aber nicht mehr als einen ersten Versuch der Korrektur der ungünstigen Ausgangslage der baltischen Völker dar. Angesichts der Übermacht und der seit 1944 ungehinderten Russifizierung kann das die Grundkonstellation aber nur geringfügig ändern und läßt eine deutliche Stärkung der Situation der baltischen Sprachen eher auf lange Sicht erwarten.

Die sowjetische Führung setzt voll auf die diskriminierende Wirkung der genannten Regelungen. Sie appelliert an die russischen Siedlungen, die bei den großen Industriebetrieben entstanden sind, und versucht, Arbeiter für ihre Politik gegen die baltischen Forderungen auf die Straße zu bringen. Mit Hinweisen auf internationale Abmachungen, vor allem auf die Schlußakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa vom 1. August 1975, die die Unantastbarkeit der Grenzen garantiert, sowie mit historischen Argumenten wird ein antibaltisches Szenario aufgebaut, das die dortigen freigewählten Führungen zum Zurückweichen veranlassen soll.

II. Historische Hintergründe

Ausführlicher soll hier auf die historische Argumentation eingegangen werden, da sie ein deutliches Licht auf die Unvereinbarkeit der Positionen, aber auch auf die Denkweisen und das Selbstverständnis der beiden Seiten, besonders der sowjetischen Führung, wirft. Ideologische Reduktion von geschichtlichen Ereignissen und Prozessen läßt sich dabei durchgängig konstatieren. Es wird aber auch erkennbar, wie die Repräsentanten des sowjetischen Systems auf aktuelle Herausforderungen reagieren, wenn diese ihre politischen Macht-ansprüche tangieren. Geschichte dient vor allem zur Rechtfertigung gegenwärtiger Ansprüche.

Dies gilt auch für die drei baltischen Republiken. Sowohl die Zwischenkriegszeit als auch die Inkorporation in die Sowjetunion 1939/40 und die „Sowjetisierung“ sind für die Bevölkerung als bittere Erlebnisse präsent. Diese Erfahrungen lassen sich nicht verdrängen. Unvermittelt daneben steht der Anspruch der sowjetischen Führung, daß alle Entscheidungen in den Grundfragen der politischen Entwicklung des Baltikums richtig waren. Die Widersprüchlichkeit von Geschichte preßt sie in ein starres Bild. Die demokratische Bewegung im Baltikum und überall in der Sowjetunion versucht die Einlinigkeit einer solchen historischen Sicht aufzubrechen -bis in die Gegenwart allerdings nur mit geringem Erfolg, wenn man die Positionen der Partei betrachtet. Diese hält auch nach der Proklamation von Glasnost daran fest, daß die Grundentscheidungen für Sozialismus und Föderation gefallen sind und durch die Verbrechen Stalins oder die Fehler seiner Nachfolger nicht in Frage gestellt werden können.

Für die baltischen Staaten spielt naturgemäß die historische Erinnerung an die Eigenstaatlichkeit und Unabhängigkeit die zentrale Rolle. In der „Erklärung“ über die Wiederherstellung des unabhängigen Staates Litauen (11. März 1990), in der Deklaration über die Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Republik Lettland (4. Mai 1990) und in den entsprechenden Beschlüssen Estlands (30. März und 8. Mai 1990) wird auf diese Selbständigkeit und ihre völkerrechtliche Fortgeltung auch nach der durch Zwang erreichten Inkorporation von 1940 hinaus klar Bezug genommen. Der Rückgriff erlaubt den Regierungen und Parlamenten, ihre heutigen Forderungen international abzusichern. Während bei den baltischen Völkern der Stolz auf die Unabhängigkeit sowie die Trauer über deren Untergang durchaus mit einer differenzierten Einschätzung der historischen Entwicklung verbunden ist, die Gewinn und Verlust bilanziert, hält die sowjetische Führung an einer einseitigen Betrachtung fest, die keine selbstkritischen Relativierungen zuläßt. In der offiziellen sowjetischen Bewertung wird die Zwischenkriegszeit, die Phase zwischen den Staatsgründungen 1918/20 und der Inkorporation der Republiken in die Sowjetunion (Juni/August 1940), als Zeit der „bürgerlichen Diktatur“ grundsätzlich negativ betrachtet. Die eigentliche Geschichte ist demgegenüber die der kommunistischen Parteien und Räteregierungen, die in den ersten Monaten nach dem Waffenstillstand 1918 zeitweilig die Macht gewinnen konnten. Ihr Erbe wurde demnach in den zwanziger und dreißiger Jahren in der Sowjetunion von estnischen, lettischen und litauischen Kommunisten weitergetragen. Die „heimliche Geschichte“ des Baltikums wurde erst erfüllt, als die 1918/20 verhinderte Bildung von Räterepubliken 1940 unter dem „militärischen Schutz“ der Roten Armee zu jenen Beitrittsersuchen führte, nach denen die drei sozialistischen Sowjetrepubliken gebildet wurden.

Der einzige positive Aspekt in der Geschichte der bürgerlichen Staaten des Baltikums war in dieser parteidogmatischen sowjetischen Sicht die Anerkennung Räterußlands durch Estland, Lettland und Litauen in den Friedensverträgen von 1920. Diese Länder schieden damit aus der Front der Interventionsmächte bzw.der Gegner Rußlands aus, Moskau öffnete sich ein Fenster zum Westen. Der baltischen Anerkennung folgten rasch weitere bürgerliche Regierungen. Lenins Votum für die Friedensverträge prägt bis in die Gegenwart das Urteil über das Verhalten der Regierungen in Tallinn, Riga und Kaunas in dieser Phase. Im übrigen aber findet nichts von dem, was in den baltischen Staaten geschah, Anerkennung in der KPdSU-Geschichtsschreibung. Insbesondere der Niedergang der bürgerlich-demokratischen Institutionen mit dem Übergang zur Diktatur Smetonas in Litauen (1926), zur Herrschaft Ulmanis in Lettland (1934) sowie zur Lahmlegung des Parlamentarismus in Estland (1934) werden herausgestellt, nicht zuletzt deshalb, weil das negative Urteil auch dem westlichen Beobachter der Gegenwart einleuchtet und somit darauf gehofft werden kann, daß die Demokratiefähigkeit der baltischen Völker damit in Zweifel gezogen werden kann und die sowjetische Intervention von 1939/40 gerechtfertigt erscheint. Auch der Außenpolitik der Republiken wird keine positive Note gegeben. Zwar werden die Abmachungen mit Moskau im Zusammenhang der Politik kollektiver Sicherheit gelobt (Nichtangriffsvertrag mit Litauen 1926, Lettland und Estland 1932, Beitritt zum Litvinovprotokoll 1929, zur Konvention über die Definition des Angriffs 1933), alle anderen Initiativen zur Stärkung der Staaten und ihrer Zusammenarbeit (Baltischer Rat der drei Staaten 1934) und ihre Beziehungen zu den Westmächten verfallen jedoch einem Verdikt.

Demgegenüber sieht die historische Bilanz, die in den baltischen Staaten gezogen wird, wesentlich vorteilhafter aus, auch wenn vor allem in Estland und Lettland -weniger deutlich in Litauen -die Schattenseiten der Selbständigkeit nicht verschwiegen werden. Positiv gesehen werden vor allem die Erringung der Selbständigkeit zwischen Räterußland und dem Deutschen Reich und die Einbeziehung der Staaten in das internationale System von Versailles (Völkerbund), die friedliche Außenpolitik und die Integration in das internationale Wirtschaftssystem, vor allem aber die innere Konsolidierung, trotz des Starts mit zahlreichen Problemen und Belastungen.

Die Ausgangslage in den baltischen Staaten beim Eintritt in die Unabhängigkeit 1918 war unterschiedlich. Die Gouvernements Estland (Reval), Livland (Riga) und Kurland (Mitau) hatten einen vergleichsweise hohen Entwicklungsstand. Er setzte sich in der Entwicklung der beiden nördlichen Staaten, wenngleich empfindlich geschmälert, fort, soweit er an die Verbindung zum Russischen Reich gekoppelt gewesen war. Schon die Zerstörungen aus den deutsch-russischen Kämpfen des Ersten Weltkriegs und des anschließenden Bürgerkriegs wirkten lange nach. So lebten beispielsweise in Riga, der drittgrößten Industriestadt Rußlands mit dem größten Export-und zweitgrößten Import-hafen, vor dem Krieg etwa 517000 Einwohner. Nach Kriegszerstörungen, Deportationen und Abwanderungen lag die Einwohnerzahl 1925 erst wieder bei 338 000 und erreichte 1939 385 000 Personen. Damit ist angedeutet, wie tief der Einschnitt war, aber auch, daß die Verhältnisse sich allmähB lieh besserten. Demgegenüber lagen Litauen und das südöstliche Lettland entschieden zurück.

Entsprechend unterschiedlich waren die Voraussetzungen zum Aufbau bürgerlicher Demokratien. Dafür gab es keine Erfahrungen, denn die Einschränkungen des russischen Parlamentarismus im Zarenreich sowie die Unterdrückung der National-bewegungen durch St. Petersburg und -während des Krieges -durch die deutsche Oberschicht und die deutsche Besetzung hatten die Ausbildung von politischen Qualifikationen in der Gesellschaft verhindert. Beachtlich ist jedoch, daß alle drei Staaten die Agrarfrage als wichtigste soziale Frage zu Beginn durch eine radikale Enteignung (der deutschen bzw. polnischen Gutsbesitzer) und die Verteilung der Böden an die ländliche Bevölkerung lösten und damit die Einbindung der Bauern in die neue Gesellschaft erleichterten. Ebenso waren die Minderheitenregelungen in den multinationalen Staaten im Kern geeignet, die kulturelle Identität durch die Einführung von Volksgruppenrechten zu bestätigen und somit den kleineren Völkern eine Perspektive in den neuen Staatswesen zu eröffnen.

In kurzer Zeit konsolidierten sich die neuen Staats-gebilde, die erst während des Ersten Weltkriegs in der Auseinandersetzung zwischen dem Russischen und dem Deutschen Reich ihre territorialen und nationalen Konturen gefunden hatten, und integrierten sich in die Staatengemeinschaft der Zwischenkriegszeit. Die Ausnahme war Litauen, das zu Lettland und Estland (deren Verhältnis auch nicht ohne Spannungen war) Distanz hielt und mit Polen wegen des Streits um Mittellitauen (mit Wilna) sowie mit Deutschland wegen seines Vorgehens im Memelgebiet in Konflikt lebte. Gerade die Auseinandersetzung mit Polen blieb bis 1939 prekär, da sie nicht allein um Territorien ging. Die nachwirkenden Prägungen aus der Zeit des gemeinsamen polnisch-litauischen Staates und die enge Bindung der litauischen Oberschichten an Polen sowie die besondere Rolle der katholischen Kirche für beide Völker legten eher ein Zusammengehen als eine Trennung nahe. Um so stärker wurde auf Abgrenzung und auf das Abschütteln der polnischen Dominanz geachtet, woraus sich häufige Konflikte ergaben.

Der Übergang zu autoritären Regimen bzw. zu ständestaatlichen Präsidialregierungen verlief parallel zu ähnlichen Entwicklungen in anderen europäischen Staaten der Zwischenkriegszeit. Der Terror Stalins in der Sowjetunion steigerte aber die Abwehrhaltung gegen den östlichen Nachbarn. Die Rücksicht auf die internationalen Beziehungen und die Verbindungen zu Mittel-und Westeuropa mäßigten den autoritären Kurs.

Nur unter dem Schutz der internationalen Staaten-welt konnten die baltischen Staaten ihre Unabhängigkeit bewahren. Sie war nicht aufrechtzuerhalten, als die beiden großen Nachbarmächte im August 1939 ihre Interessenzonen in Ostmitteleuropa festlegten und das Deutsche Reich der UdSSR die baltischen Republiken überließ. Der Hitler-Stalin-Pakt vom 22. August 1939 ermöglichte es der Sowjetunion, in der Phase des beginnenden Weltkriegs, als Frankreich und England mit Deutschland im Krieg lagen, die baltischen Regierungen gefügig zu machen. Sie konnte schließlich nach Etablierung von militärischen Stützpunkten, nach militärischer Besetzung und nach Wahlen mit kommunistischen Einheitslisten die „Sowjetmacht errichten“ und den Anschluß an die Sowjetunion durchsetzen.

Die Regierungen Estlands, Lettlands und Litauens konnten dem Druck der Sowjetunion ohne internationale Unterstützung nicht standhalten. Keine der angeblich legitimierenden Entscheidungen der drei Staaten für den Beitritt zur UdSSR ist freiwillig erfolgt. Auf den Bildern der Ereignisse sind sowjetische Truppen vielfach sichtbar -offensichtlich war die Zurschaustellung der Druckmittel vorsätzlich: Der Sieg der überlegenen politischen Ordnung kam so besser ins Bild.

Auch nach der Annullierung der geheimen Zusatz-protokolle zum Hitler-Stalin-Pakt durch das sowjetische Parlament im November 1990 hält die sowjetische Führung an der Fiktion der freiwilligen Entscheidung der baltischen Staaten und damit der Dauerhaftigkeit der Bindung an die Union fest. Das gewalttätige Vorgehen gegen die bürgerlichen Kräfte im Baltikum nach der Annexion, die Deportationen 1940/41 und nach der Rückeroberung 1944 werden nicht als Argumente gegen die geschichtliche Notwendigkeit und die Rechtmäßigkeit des Anschlusses akzeptiert. Auch die Misere der ökonomischen Eingriffe bei der Sowjetisierung und bei den Industrialisierungswellen nach 1950 läßt die sowjetische Führung nicht als Einwände gegen die Entscheidungen von 1940 gelten. Die Hinweise auf das Versagen der Vorgänger Gorbatschows rechtfertigen in dieser sowjetischen Sicht keine grundsätzliche Kritik an der Eingliederung der baltischen Staaten in die Sowjetunion.

III. Perspektiven

Die konsequente Tabuierung dieser grundsätzlichen Fragen hat bisher verhindert, daß ein ernsthaftes Gespräch zwischen den frei gewählten Repräsentanten der baltischen Staaten und der sowjetischen Führung zustande kam. Sie hat auch zur Desillusionierung darüber geführt, daß die Wirtschaftsreform noch etwas bringen könne -etwa einen „sowjetischen gemeinsamen Markt“. Sicher gibt es im Baltikum Illusionen über die Perspektiven ihrer wirtschaftlichen Entwicklung außerhalb der Union. Aber verglichen mit der Perspektivlosigkeit der sowjetischen Wirtschaftsentwicklung bei Realisierung der jetzigen Programme und angesichts der bürokratischen Unfähigkeit in der UdSSR ist zu erwarten, daß eine Umstellung im Baltikum wie nach dem Ersten Weltkrieg erfolgreich sein könnte, auch wenn die äußeren Umstände wesentlich anders sind.

Für die Mehrheit der Bevölkerung im Baltikum liegen die negativen Wirkungen der Zugehörigkeit zur Sowjetunion auf der Hand: Politische Verfolgung mit gewaltigen Opfern an Menschen, Zerstörung der regionalen ökonomischen Strukturen, Vernichtung kultureller Eigenständigkeit und Entfaltung, Überfremdung ohne Rücksicht auf vorhandene Traditionen, Abschneiden von den historischen Bindungen an Europa, Zerstörung der Umwelt... Die Reihe der Vorwürfe ist lang. Sie sind stärker als in anderen Regionen der Sowjetunion erhärtet, weil aus dem baltischen Exil Wissen und Erfahrung in die Heimatländer zurückkommen, die von der Sowjetmacht unterdrückt wurden. Die Emigranten, etwa eine Million Personen, konnten die Probleme der Republiken in der Zwischenkriegszeit und die Erlebnisse der sowjetischen Besetzung bis in die Gegenwart verarbeiten und die Landsleute in der Heimat mit Erfahrungen aus dem Westen unterstützen. Diese Situation gibt der baltischen Unabhängigkeitsbewegung eine Grundlage, auf der -wie die Volksabstimmungen im Baltikum gezeigt haben -auch zwischen den nationalen Gruppierungen Ausgleich und Kooperation möglich werden.

Die sowjetische Führung und die sie tragenden politischen Kräfte sind an Ausgleich und Kooperation nicht interessiert und steuern nicht darauf zu. Statt dessen spekulieren sie auf sichtbare oder vermeintliche Schwachstellen in der Selbsteinschätzung und im Vorgehen der baltischen Völker. Sie mobilisieren nationale oder soziale Minderheiten für ihr Konzept: Erhalt des Sozialismus und der Union. Eine Einigung durch Verhandlungen mit den im Baltikum durch demokratische Wahlen legitimierten Gremien scheidet für die sowjetische Führung wegen der damit verbundenen Schwächung ihrer Machtstellung offenbar aus. Daher werden Aktivitäten von Moskau gesteuerter Gruppen wie „Interfront“ oder „Integral“ oder von „Komitees zur nationalen Rettung“ sowie außerordentliche Maßnahmen und Drohgebärden favorisiert. Sie destabilisieren und liefern Vorwände zum „friedenstiftenden“ Eingreifen der Unionsführung, wenn die gewählten demokratischen Regierungen durch politisch induzierte Streiks angeblich lahmgelegt sind. Außerdem versucht die sowjetische Führung, die Einhaltung internationaler Abmachungen zum Schutz der Souveränität und der Grenzen gegen die baltischen Republiken geltend zu machen. In diesem Sinne argumentiert sie auch, wenn westliche Staaten in Moskau vorstellig werden: Die sowjetische Führung beansprucht das Mandat, für Ordnung, Sicherheit und Einhaltung der demokratischen Spielregeln in der gesamten Union zu sorgen, die durch „ungesetzliches Handeln“ der Republiken angeblich gefährdet werden. Die Novellierung der gesetzlichen Regelungen über das Verhältnis zur Union in den baltischen Staaten, die den Vorrang der Landes-vor den Unionsgesetzen festlegt, gilt als ein nicht hinnehmbarer Angriff auf die Grundlagen des Sowjetstaates. Die Anwendung dieser Bestimmungen rechtfertigt demnach eine zentralstaatliche Intervention im Sinne einer „Wiederherstellung von Recht und Ordnung“.

Da die sowjetische Führung sich nicht auf eine offene Diskussion, auf Pluralismus der Meinungen und politischen Konzepte einläßt, ist die Chance zu einem Interessenausgleich innerhalb der Union verspielt. Sie kann durch Druck, wie er etwa auf Litauen ausgeübt wird, schwerlich zurückgewonnen werden. Neben dem drohenden Hinweis auf die Interessen der Minderheiten taucht unverhüllt die Warnung auf, daß Litauen das Wilnagebiet erst 1939 von der Sowjetunion übereignet wurde und auch das Memelland erst durch Moskau, dem es -

als Teil der „ureigenen slawischen Gebiete“ -mit Nord-Ostpreußen zugefallen sei, an Litauen übergeben wurde.

In der ersten Phase der Perestroika bis 1987/88 ließ der größere Teil der öffentlichen Verlautbarungen im Baltikum den Schluß zu, daß die Ausstattung mit wirklicher Autonomie den Republiken eine Perspektive innerhalb der Union bieten könnte. Das Verhalten der sowjetischen Führung in der Frage der Rechtmäßigkeit und Gültigkeit des Anschlusses 1940 hat indessen der Hoffnung auf Kompromisse den Boden entzogen. Die Menschenkette vom 23. August 1989, die anläßlich des 50. Jahrestages der Unterzeichnung des Hitler-Stalin-Paktes die drei baltischen Hauptstädte verband, markiert einen Wendepunkt in der politischen Auseinandersetzung.

Für die baltischen Staaten ist die internationale Unterstützung ihrer Unabhängigkeitsbestrebungen von großer Bedeutung. Sie verweisen darauf, daß sie Völkerrechtssubjekte waren und der Untergang ihrer Staaten durch Annexionen im Jahre 1940 dem Völkerrecht widersprach und seinerzeit auch nicht allgemein sanktioniert wurde -die USA und andere Staaten haben den Anschluß nie anerkannt. Bedrückend erscheint, daß die sowjetische Führung keine Bereitschaft zeigt, den Forderungen der baltischen Staaten entgegenzukommen. Sie befürchtet offenbar, daß ein Verzicht auf das Baltikum andere Republiken animieren könnte, den gleichen Weg zu gehen. Eine Erfahrung der „ersten Stunde“, nämlich der Frieden von Brest-Litowsk vom 3. März 1918, wird in Beziehung gebracht zum Rückzug der Sowjetunion aus dem mittleren und östlichen Europa seit 1989. In Brest-Litowsk sah sich Räterußland genötigt, auf das Baltikum und die Ukraine zu verzichten. Um eine Atempause zu gewinnen, setzte Lenin bei seinen Genossen die Annahme des deutschen Diktats durch. Moskau hatte keine Reserven mehr und mußte bedingungslos unterschreiben. Im Herbst 1918 hat Moskau den Frieden sofort annulliert und 1919/20 versucht, auch das Baltikum zurückzugewinnen. Stalin wetzte 1939/40 die Scharte aus. Die militärische Niederlage von 1918 wurde 1940 durch den „freiwilligen“ Beitritt der baltischen Staaten wettgemacht. Die Anwesenheit von Soldaten der Roten Armee bei den Parlamentsabstimmungen über die Beitrittserklärungen sollte nicht nur eine „Panne“ bei den Formalitäten verhindern. Sie korrigierte auch das Bild, das durch die Niederlage 1918 und den erzwungenen Rückzug beschädigt war.

Ein Verzicht auf das Baltikum als Ergebnis der bürgerlich-nationalen Unabhängigkeitsbewegungen würde in dieser Perspektive einer erneuten Niederlage gleichkommen -die sowjetische Armee empfindet schon jetzt, nach dem Verlust ihrer Einflußzone im östlichen Europa, die Situation ihres Landes so und versucht, in Teilen gegenzusteuern. Insofern hat die Konfrontation zwischen der sowjetischen Zentralmacht und den baltischen Republiken eine prinzipielle Bedeutung: Es geht hierbei auch grundsätzlich um das Überleben der Idee des Sozialismus, die der Sowjetunion eingepflanzt ist, und um die Erhaltung ihres Großmachtanspruchs. Bedenkt man diesen Gesichtspunkt, so müssen die Aussichten für eine Lösung des Konflikts als dunkel bezeichnet werden.

Allerdings muß dabei berücksichtigt werden, daß die künftige Entwicklung in der Sowjetunion selbst offen ist. Gegenwärtig läßt sich nicht absehen, ob sich die konservativen Kräfte behaupten können oder der Prozeß der Demokratisierung neuen Auftrieb erhält. Zwischen den demokratischen Kräften Rußlands, Estlands, Lettlands und Litauens gibt es schon gegenwärtig eine breite Skala gemeinsamer Interessen. Die Handelsverträge, die die Russische Republik im September 1990 mit den baltischen Staaten geschlossen hat, setzen ein deutliches Zeichen. Die Kooperation mit Rußland würde einen bedeutsamen Nebeneffekt haben. Die baltischen Republiken betonen ihre Zugehörigkeit zu Europa. Ihre Repräsentanten in Politik und Kultur verstehen sich als Vertreter westlicher Werte und Vorstellungen. Eine Veränderung Rußlands hin zur Demokratie und zur Anerkennung von Menschen-und nationalen Selbstbestimmungsrechten würde nicht nur die Lösung der nationalen Unabhängigkeitsbestrebungen und der Freiheitsfrage der Esten, Letten und Litauer sowie der ihnen verbundenen und mit ihnen zusammenlebenden anderen Völker erlauben. Sie würde auch eine Vertiefung und Verstetigung der Trennung zwischen Rußland und seinen westlichen Nachbarn, wie sie gegenwärtig allenthalben wahrzunehmen ist, verhindern. Literaturhinweise:

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Fussnoten

Weitere Inhalte

Bernhard Schalhorn, Dr. phil., geb. 1939; Leiter der Ost-Akademie Lüneburg, Chefredakteur der Vierteljahreszeitschrift „Deutsche Studien“. e Veröffentlichungen u. a.: Mitarbeit an Sammelbänden, zuletzt: Lexikon der Geschichte Rußlands, München 1985; Aufbruch mit Gorbatschow, Frankfurt am Main 1987; Aufsätze zur Regionalgeschichte und zum Geschichtsbewußtsein in der DDR, zur innerdeutschen Integration, zur russischen und sowjetischen Geschichte, vor allem zur Nationalitätenproblematik.