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Technische und soziale Sicherheit: Lehren aus den Risiken der Atomenergienutzung | APuZ 32/1986 | bpb.de

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APuZ 32/1986 Energiewirtschaft und Energiepolitik in der Bundesrepublik Deutschland vor neuen Herausforderungen. Möglichkeiten und Folgen eines sofortigen oder eines mittel-bzw. längerfristigen Ausstiegs aus der Kernenergie Technische und soziale Sicherheit: Lehren aus den Risiken der Atomenergienutzung Sozialverträgliche Energieversorgung. Ein empirischer Ansatz zur Analyse von Bürgerpräferenzen in der Energiepolitik Die Energiepolitik der Sowjetunion und der DDR

Technische und soziale Sicherheit: Lehren aus den Risiken der Atomenergienutzung

Klaus Michael Meyer-Abich

/ 37 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Die technische Risikoanalytik erfaßt nur einen kleinen Teil der mit technischen Systemen trotz aller Sicherheitsvorkehrungen noch verbundenen Gefahren (Risiken). Dies wird für den besonderen Fall der Atomenergienutzung gezeigt. Unter Gesichtspunkten der nicht nur technischen, sondern sozialen Sicherheit sind sowohl gesellschaftlich bedingte Unfallursachen (z. B. Kriminalität, Terrorismus, Sabotage) als auch Gefährdungen der gesellschaftlichen Ordnung und Entwicklung zu berücksichtigen. Hierzu werden Ergebnisse eines umfassenden Forschungsprojekts berichtet: 1. Wir stehen in einer energiepolitischen Verzweigungssituation, in der es einen zur Nutzung der Atomenergie alternativen und sogar wirtschaftliche Vorteile versprechenden Weg gibt, den der Energieeinsparung und Sonnenenergienutzung. 2. Dieser Weg ist sozialverträglicher als der der Atomenergienutzung. Nachdem die Atomwaffen bereits jahrzehntelang den internationalen Frieden bedrohen, gefährdet die friedlich gemeinte Atomkraft nun auch den inneren Frieden unserer Industriegesellschaft.

Daß die Wirtschaft und die Kultur einer Epoche — zumindest aus heutiger Sicht — in wesentlichen Zügen durch die darin verfügbaren Technologien geprägt werden, veranschaulicht bereits die Benennung ganzer Zeitalter nach den jeweils genutzten Materialien, also z. B. die der Bronzezeit oder die der Eisenzeit. So war auch die Proklamation des Atomzeitalters nach dem Zweiten Weltkrieg wohl ein Ausdruck der Erwartung, daß die Lebensbedingungen der Zukunft auf der Nutzung von Atomenergie beruhen und ein Ausdruck des damit erreichten Stands der Technik sein würden. Gerade Energiesysteme sind auch schon in frühester Zeit als ein Ausdruck weitreichender kultureller Entscheidungen empfunden worden. Nicht von ungefähr wird die moderne Technik als prometheisch, also nach der Errungenschaft des Feuers — d. h.der Energie — benannt. Der Mythos, daß Prometheus den Göttern das Feuer gestohlen habe und dafür bestraft worden sei, bringt außerdem den Verdacht zum Ausdruck, daß der rechte Umgang mit Energie uns überfordert, aber auch die Hoffnung, daß uns mit der Energie etwas Göttliches zuteil werde.

Daß der Umgang mit Energie den Göttern gerade deshalb vorbehalten bleiben sollte, weil die Menschen den damit verbundenen Problemen der Sozialverträglichkeit nicht gewachsen sein würden, ist eine ebenfalls bereits aus dem Altertum nahe-gelegte Botschaft. Wir entnehmen sie dem Platonischen Dialog „Protagoras“ aus der Erzählung, wie die Götter einst Prometheus, den Vorbedachten, und Epimetheus, den Nachbedachten, beauftragten, die verschiedenen Vermögen und Geschicklichkeiten unter den Lebewesen zu verteilen.

Epimetheus bat Prometheus, dies Werk ihm zu überlassen, und Prometheus willigte ein. So verlieh Epimetheus den einen Schnelligkeit, den anderen Stärke, den einen Hitzebeständigkeit, den anderen einen dicken Pelz gegen die Kälte usw., damit alle für sich und miteinander möglichst lebensfähig seien. Er achtete aber nicht darauf, keine Gattung leer ausgehen zu lassen, und so war sein Vorrat an Begabungen schließlich erschöpft, bevor der Mensch versorgt war. Als Prometheus zurückkam und das Mängelwesen Mensch sah: „nackt, unbeschuht, unbedeckt, unbewaffnet“ (Prot. 321c), wußte er sich keinen anderen Rat, als dem Hephaistos und der Athene die Energie — das Feuer — und das zu ihrer Verwendung technisch notwendige Wissen zu stehlen. Dafür wurde er später schwer bestraft.

Die Menschen waren nun zwar lebensfähig, jedenfalls nachdem sie sich obendrein in Siedlungen zusammengetan hatten, gerieten aber in Streit miteinander und kamen trotz des Feuers um, weil sie die Politike Techne — die politische Kunst, miteinander Frieden halten zu können — noch nicht hatten, ohne die eine Gesellschaft auch bei einem hinreichenden Energieangebot nicht lebensfähig ist. Daraufhin sandte Zeus den Hermes, um der Menschheit die für das Zusammenleben über die physischen Voraussetzungen hinaus notwendige soziale Ordnung zu geben.

Platon hat den Protagoras diese Geschichte nicht so erzählen lassen, daß die Menschen, nachdem sie über die Energie verfügten und Siedlungen gebildet hatten, deswegen miteinander in Streit gerieten, weil die Energie Möglichkeiten des Mißbrauchs bot und dadurch die gesellschaftlichen Verhältnisse durcheinandergebracht wurden. Das damalige Problem war ja gerade, daß es eine entsprechende Ordnung noch gar nicht gab. Die zentrale Botschaft der Platonischen Erzählung war deshalb: „Die zum Leben nötigen (technischen) Kenntnisse (sophia) erhielt der Mensch auf diese Weise (durch den Prometheischen Diebstahl), die bürgerlichen (politischen) aber hatte er (damit noch) nicht. Denn diese »waren beim Zeus“ 4 (Prot. 32Id). Es bedarf also über die technischen Errungenschaften und Kenntnisse hinaus auch politischer Errungenschaften und Kenntnisse.

Um die Platonische Botschaft in die Gegenwart zu übertragen, verallgemeinere ich sie dahingehend, daß dies in jeder Situation immer wieder neu gilt: Über die technischen Fähigkeiten zur Deckung von Bedürfnissen hinaus bedarf es politischer Fähigkeiten zur gesellschaftlichen Ordnung und Entwicklung. Das spezifisch moderne Problem ist dann, daß es außer der Veränderung der technischen Fähigkeiten (»Technischer Fortschritt 4) immer auch entsprechender Veränderungen der politischen Fähigkeiten zur gesellschaftlichen Ordnung und Entwicklung bedarf, damit Menschen mit einer neuen Technik besser leben als ohne sie, daß aber die politischen Veränderungen unabhängig von den technischen gesondert bewertet werden müssen. Dies zu tun, ist die Aufgabe der Sozialverträglichkeitsanalyse.

Die Probleme der Sozialverträglichkeit technischer Entwicklungen sind von Fall zu Fall immer wieder gesehen worden, erstaunlicherweise aber ist ihre Bewertung praktisch ohne Einfluß auf die heutigen Techniken geblieben. Mit Sorgfalt und Erfolg entwickelt wurde lediglich das Instrumentarium der technischen Risikoanalyse. Auf diese Weise hat zwar die technische Sicherheit von Anlagen und Geräten in der Industriegesellschaft weithin ein hohes Niveau erreicht, entsprechende Anstrengungen hinsichtlich der Sozialverträglichkeit sind jedoch unterblieben. Ich beschreibe im ersten Abschnitt dieses Aufsatzes, in welchem Bereich die technische Risikoanalyse erfolgreich ist, jenseits welcher Grenzen es also einer Erweiterung zur Sozialverträglichkeitsanalyse bedarf. Diese Erweiterung wird dann das Thema des zweiten Abschnitts sein. Dabei berichte ich über Ergebnisse eines Forschungsprojekts über die Sozialverträglichkeit verschiedener Energiesysteme, das in den Jahren 1980-1984 an den Universitäten Essen und Frankfurt unter der Leitung von Bertram Schefold und mir durchgeführt worden ist. Die Ergbnisse sind in dem Buch „Die Grenzen der Atomwirtschaft“ von Schefold und mir zusammengefaßt

I. Möglichkeiten und Grenzen der technischen Risikoanalyse

Abbildung 8

Der Umgang mit Energie war immer schon etwas gefährlicher als andere Tätigkeiten. Vor dem Aufkommen der modernen Technik wurde weitgehend mit Holz gewirtschaftet; aber schon damals galt: „Wohltätig ist des Feuers Macht, wenn sie der Mensch bezähmt, bewacht“ (Schiller). Gefährlicher als im Umgang mit Holz oder Kohle ist des Feuers Macht im Umgang mit Öl und Gas. Gleichzeitige Fortschritte in der Sicherheitstechnik und in der technischen Disziplin haben jedoch dazu geführt, daß auch dieses Feuer ziemlich zuverlässig gezähmt und bewacht werden kann. Die bisher gefährlichste Stufe der Energietechnik haben wir nun mit der Atomenergie erreicht.

Um die Sicherheit dieser neuen Energietechnik zu gewährleisten, hat der Bundestag 1959 das Atomgesetz erlassen. Dieses Gesetz regelt — rechtsgeschichtlich erstmalig zur Einführung einer neuen Technik — speziell den Umgang mit Atomenergie. Die Strenge des Gesetzes und die Wachsamkeit der Behörden im Umgang mit dem atomaren Feuer spiegelt sich wider in den Klagen der Erbauer und Betreiber atomenergetischer Anlagen über immer wieder neue Sicherheitsauflagen. Diejenigen Gefahren, die mit der Nutzung der Atomenergie trotz aller Auflagen und Kontrollen durch die Behörden noch verbunden sind, nennt man die Risiken im Umgang mit dieser Energie. Um anzudeuten, daß die Risiken nach allen Sicherheitsbemühungen nur noch relativ klein sind, werden sie gelegentlich auch als „Restrisiken“ bezeichnet. Sprachlich sind unter Risiken in der Regel diejenigen Gefahren zu verstehen, denen wir um eines Nutzens willen durch individuelle oder politische Entscheidungen ausgesetzt werden, so daß abzuwägen ist, ob der Nutzen das Risiko und seinen übrigen Preis wert ist.

So ist es auch bei der Atomenergie. Um die mit ihrer Nutzung verbundenen Risiken möglichst klein zu machen, wird sicherheitstechnisch ein in der bisherigen Industriegeschichte so noch nicht gekannter Aufwand getrieben. Im staatlichen Genehmigungsverfahren wird dann überprüft, ob ausgewählte Störfälle durch die vorgesehenen Schutz-und Sicherheitssysteme tatsächlich „beherrscht“ werden können — d. h., ob auch bei Störfällen die Strahlenbelastungen in der Umgebung der Anlage unter dem zulässigen Höchstmaß bleiben. Nun können, wie alle technischen Anlagen, aber auch die Sicherheitseinrichtungen versagen, und dann kann aus dem Störfall ein Unfall werden. Dieses ist das mit der Atomenergienutzung verbundene Risiko.

Wie wahrscheinlich ein technisches Versagen der verschiedenen Sicherheitseinrichtungen ist und welches Ausmaß die Schäden haben würden, ist das Thema von Störfall-und Risikoanalysen. Störfallanalysen werden im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren in großem Umfang durchgeführt. Risikostudien konkurrieren nicht mit den Prüfungen im Rahmen des behördlichen Genehmigungsverfahrens, sondern beginnen dort, wo das Genehmigungsverfahren endet. Im Genehmigungsverfahren wird überprüft, ob ausgewählte Störfälle, zu deren Beherrschung die Anlage ausgelegt sein soll („Auslegungsstörfälle“), durch die vorgesehenen Schutz-und Sicherheitssysteme tatsächlich mit hinreichender Zuverlässigkeit beherrscht werden, d. h., daß dabei in der Umgebung die maximal zulässigen Strahlenbelastungen nicht überschritten werden. Die Aufgabe einer Risikoanalyse ist es demgegenüber, die möglichen Konsequenzen der Freisetzung von Radioaktivität beim Versagen der verschiedenen Sicherheitseinrichtungen zu ermitteln und den verschiedenen Unfalltypen (in der distanzierenden Sprache der Risikoanalyse: „Freisetzungskategorien“) Wahrscheinlichk*eiten zuzuordnen. Risikostudien werden im Rahmen atomenergetischer Genehmigungsverfahren nicht verlangt, in Zukunft jedoch möglicherweise generell eine größere Bedeutung gewinnen. Die öffentliche Kontroverse über die Gefahren der Atomenergie hat schon verschiedentlich derartige Studien herausgefordert. Die von der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (A. Birkhofer) für die Bundesregierung durchgeführte „Deutsche Risikostudie Kernkraftwerke“ z. B. hat ergeben, daß beim Versagen aller Sicherheitseinrichtungen in einem Atomkraftwerk vom Typ Biblis mit etwa 15 000 Todesfällen durch akutes Strahlensyndrom („Frühschäden“) und etwa 100000 Todesfällen durch Leukämie und Krebs (somatische „Spätschäden“) zu rechnen ist. Soweit in der Berechnung nur technische Ursachen berücksichtigt werden, ist die Wahrscheinlichkeit für einen so großen Unfall allerdings nicht größer als die, daß beim Autofahren auf einer Strecke von wenigen Metern ein tödlicher Unfall passiert. Risikostudien waren gegenüber dem älteren Konzept, atomtechnische Anlagen nach einem „Größten anzunehmenden Unfall“ (GAU) auszulegen, durch die Berücksichtigung von Unfallwahrscheinlichkeiten und durch die Differenzierung verschiedener Unfalltypen („Freisetzungskategorien“) ein großer Fortschritt in der Sicherheitsforschung. Dabei haben Fehlerbaumanalysen (zur Hochrechnung der Zuverlässigkeit von Systemen und Teilsystemen aus den Versagenswahrscheinlichkeiten von Komponenten) vor allem zur Ermittlung von Schwachstellen beigetragen, so daß eine größere Gleichmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit des Sicherheitsaufwands erreicht werden konnte. Durch die „Deutsche Risikostudie Kernkraftwerke“ wurde z. B. gezeigt, daß der größte Beitrag zur Häufigkeit von Kernschmelzen durch menschliche Fehlhandlungen bei der Beherrschung von kleinen Lecks in einer Hauptkühlmittelleitung und nicht durch das große Leck zustande kommt, das als Auslegungsstörfall die sicherheitstechnische Gestaltung der Anlagen maßgeblich beeinflußt hatte.

Risikoanalysen haben sich sowohl im Flugzeugbau als auch in der Atomtechnik bewährt, um Schwachstellen zu ermitteln. Durch intensive und gewissenhafte Untersuchungen ist die Wahrscheinlichkeit, daß es zu Unfällen kommt, erheblich vermindert worden. Diese Erfolge sollten auch diejenigen, die gegenüber der Nutzung der Atomenergie Bedenken haben, nicht bestreiten.

Die Studie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) über das Demonstrations-Brüterkraftwerk SNR 300 hat gezeigt, daß derartige Analysen sogar bei einer relativ unvollkommenen Datenbasis technische Schwachstellen deutlich werden lassen können

Was Risikostudien letztlich einmal leisten können sollten, bemißt sich an der Forderung der Hypothetizität Hier handelt es sich darum, daß es bei der großindustriellen Einführung der Atomenergie nicht mehr zu verantworten ist, die unvorhergesehenen Eventualitäten durch . Versuch und Irrtum* zu erfahren und dann zu berücksichtigen. Wollte man nämlich Versuch und Irrtum, die Begleiter aller herkömmlichen Technik, auch für die Reaktorsicherheit etc. gelten lassen, so ergäbe sich, daß die Wirkungen den Rahmen sprengen könnten, in dem sie untersucht und korrigiert werden sollen. Hier in herkömmlicher Weise Erfahrungen sammeln zu wollen, würde die Erhaltung der Lebensbedingungen gefährden. Atomtechnische Systeme sollten dementsprechend von vornherein so konstruiert werden, daß ihre Sicherheit aus der Konstruktion optimal zu beurteilen ist. An die Beurteilbarkeit der Sicherheit und an hier mögliche Verbesserungen denken bisher in der Regel erst die, welche eine fertigkonstruierte Anlage schließlich auf ihre Sicherheit hin zu beurteilen haben.

Bisher genügen weder die atomtechnischen Anlagen dem Postulat der Hypothetizität noch sind Risikostudien imstande, diese Diskrepanz adäquat zu beurteilen. Ein Hauptgrund dafür ist die einseitige ingenieurwirtschaftliche Ausrichtung der Risikoanalytik. Verengungen ergeben sich zunächst durch die versicherungswirtschaftliche Aggregation von Risiken (Produktbildung aus Wahrscheinlichkeit und Schadensausmaß), sodann und vor allem durch die Beschränkung der Analyse auf spezielle Schadensursachen und Schadensarten.

Produktbildung und besondere Probleme des maximalen Schadensausmaßes Für versicherungswirtschaftliche Zwecke ist es üblich, verschiedene Unfälle — soweit sie ein ge-meinsames Maß (die Kosten) haben — mit ihren Wahrscheinlichkeiten zu gewichten und zu einem „Kollektivrisiko“ zu integrieren. Die in dieser Zusammensetzung nicht ausdrücklich vorausgesetzte Bewertung z. B. von einhundert Unfällen mit je einem Todesfall gleich einem Unfall mit einhundert Toten ist allerdings auch versicherungswirtschaftlich nur insoweit gerechtfertigt, wie das Versicherungsunternehmen nicht durch katastrophale Schäden überfordert werden kann. Für atomtechnische Anlagen ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, so daß sehr große und unwahrscheinliche Unfälle im marktwirtschaftlichen System auch gar nicht versicherungsfähig sind. Hier ist sozusagen einmal hundert schon betriebswirtschaftlich nicht gleich hundertmal eins. Inwieweit derartige Gefahren überhaupt akzeptabel sind, ist keine wirtschaftliche Frage mehr, sondern nur noch politisch zu bewerten. Im Rahmen ihres Kriterienrasters zur politischen Bewertung von Energietechnologien hat die energiepolitische Enquete-Kommission des 8. Deutschen Bundestags dementsprechend gefordert, Energiesysteme sollten sowohl hinsichtlich ihres Risikos (im Sinn des Produkts aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß) als auch hinsichtlich ihres maximalen Schadensausmaßes nach den dort entwickelten Kriterien politisch vertretbar sein. Das Schadensausmaß großer — wenn auch seltener — Unfälle bedarf danach einer gesonderten politischen Bewertung neben den versicherungsfähigen Risiken. Dieser Beurteilung hat sich auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen (1981) angeschlossen. Die Frage ist, wie Staat und Gesellschaft insgesamt den maximal möglichen Schaden überstehen und relativ zu einem angestrebten Nutzen verantworten können.

Neuere Risikostudien kommen hinsichtlich des maximalen Schadensausmaßes zu niedrigeren Zahlen als die Deutsche Risikostudie von 1979. Die Frage ist nun aber, ob die früheren Zahlen falsch waren. Sie heute als zu vorsichtig bewerten zu wollen, weckt ja den fatalen Verdacht, damit nur der inzwischen aufgekommenen eigenständigen Bewertung des maximalen Schadensausmaßes (unabhängig von der Wahrscheinlichkeit eines solchen Unfalls) entgehen zu wollen.

Beschränkung auf spezielle Unfallursachen Von Sicherheitstechnikern wird gelegentlich behauptet, daß durch die technische Risikoanalyse ein objektiver Maßstab zur Beurteilung der Atomenergie-Risiken gefunden sei, vor dem die öffentliche Kontroverse über die Bewertung dieser Risiken in Zukunft zu verstummen habe. Dieser Anspruch ist nicht berechtigt. Zwar können Atomenergie-Risiken — wohl noch mehr als ältere technische Risiken — mit dem gesunden Menschenverstand allein nicht hinreichend beurteilt werden. Aber in der Risikoanalyse werden nur „technische Ursachen“ von Unfällen und zufällige Einwirkungen von außen (Erdbeben und Flugzeug-abstürze) in Rechnung gestellt. Außer acht bleiben Risikobeiträge durch — nicht geplante Eingriffe des Betriebs-, Reparatur-oder Wartungspersonals, soweit sie die Unfallwahrscheinlichkeit erhöhen, und menschliche Fehlhandlungen bei Instandsetzungsmaßnahmen;

— Einwirkungen Dritter, z. B. durch Sabotage und Terrorakte;

— Kriegseinwirkungen;

— unvorhergesehene gesellschaftliche oder politische Entwicklungen.

Alle diese nichtberücksichtigten — und mit dem ingenieurwissenschaftlichen Instrumentarium der Risikoanalytik methodisch auch gar nicht zu berücksichtigenden — Risiken können die sicherheitstechnisch in Rechnung gestellten Risiken um ein Vielfaches übertreffen, so daß über den ausgewiesenen technischen Risiken nicht die möglicherweise viel größeren unausgewiesenen nichttechnischen Risiken vergessen werden dürfen. •Dabei ergeben sich die letzteren vornehmlich aus Erhöhungen der Unfallwahrscheinlichkeiten. Das Schadensausmaß bleibt dem von Unfällen aufgrund technischer Ursachen vergleichbar, was — z. B. beim Demonstrationsbrüter SNR 300 — zwar keine drastischen Erhöhungen, jedoch immer noch Erhöhungen um etwa eine Zehnerpotenz zuläßt.

Beschränkung auf spezielle Schadensarten Mit dem derzeitigen Instrumentarium der Risikoanalytik werden nur die ingenieurwirtschaftlich faßbaren Schadensarten wie Todesfälle und Produktionsschäden (z. B. in der Landwirtschaft) berücksichtigt. Das Instrumentarium ist dementsprechend blind für Schäden, die nur in der Sprache der Sozialwissenschaften oder der Politik beschrieben werden können, zum Beispiel — Einschränkungen der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der Gefährlichkeit kerntechnischer Anlagen;

— Einschränkungen staatsbürgerlicher Rechte im Interesse der nicht nur technischen, sondern sozialen Sicherung dieser Anlagen;

— Belastungen künftiger Generationen z. B. durch Entsorgungsaufgaben;

— die Erhöhung der Kriegsgefahr durch die internationale Verbreitung von Atomwaffen auf-23 grund der Verbreitung der intentional friedlichen Atomenergienutzung;

— die Gefährdung sozialer und politischer Strukturen durch seltene, im Fall des Eintretens jedoch katastrophale Unfälle.

Die in der technischen Risikoanalytik nicht erfaßten Unfallursachen und Schadensarten sind der Gegenstand von Untersuchungen der Sozialverträglichkeit und internationalen Verträglichkeit atomtechnischer Anlagen.

Bei der Bewertung der Ergebnisse von Risikostudien darf also deren spezifische Zielsetzung und die Beschränkung ihres Untersuchungsbereichs nicht außer acht gelassen werden. Was Risikostudien erfolgreich leisten (z. B. die Schwachstellen-analyse), wird nur dann recht gewürdigt, wenn man sich bei der Interpretation ihrer Ergebnisse gleichermaßen vergegenwärtigt, was sie nicht leisten, bzw. in welchen Grenzen sie erfolgreich und aussagekräftig sind. Politisch ist die Atomenergie-nutzung nur dann zu verantworten, wenn sie nicht allein technisch sicher, sondern gleichermaßen sozialverträglich ist.

Daß Risikostudien für die Beurteilung der Sicherheit technischer Anlagen nur von einem — in der angegebenen Weise — begrenzten Wert sind, ist den Autoren derartiger Analysen in der Regel nicht hinreichend bewußt. Die Untersuchung der sozialen und politischen Risiken der Atomenergie ist bisher hinter der Untersuchung der technischen Risiken zurückgeblieben. Deshalb kann auch das Gesamtrisiko noch nicht zusammenfassend beurteilt und gegen den angestrebten Nutzen abgewogen werden. Die Atomenergie ist bisher in Unkenntnis ihrer politischen und sozialen Risiken eingeföhrt worden. Zum Beispiel ist der erste zusammenhängende Entwurf des künftigen Sicherungssystems atomtechnischer Anlagen gegen nichttechnische Gefahren erst zwanzig Jahre nach dem Beginn der zivilen Atomenergienutzung ausgearbeitet worden Unabhängig davon sind sogar die technischen Risiken noch in wesentlichen Bereichen ungeklärt, vor allem hinsichtlich der Entsorgung.

Auch die Tätigkeit der Genehmigungsbehörden hat sich hinsichtlich der Atomenergie im wesentlichen auf die Fragen der technischen Sicherheit beschränkt. Um festzusteilen, welche Risiken akzeptiert werden können, beziehen die Behörden sich fast ausschließlich aufingenieurwissenschaftliche Gutachten und vernachlässigen die politischen bzw. sozialen Risiken. Der ingenieurwissenschaftliche Sachverstand reicht zur Beurteilung der mit der Atomenergienutzung verbundenen Risiken — d. h.derjenigen Gefahren, die trotz der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen noch bestehen —jedoch bei weitem nicht aus. Die bisherigen technischen Risikoanalysen berücksichtigen nur einen Teil aller tatsächlichen Risiken im Umgang mit dieser Energie.

In der Öffentlichkeit, vor allem aber unter Ingenieuren, wird immer noch weithin angenommen, daß es mit technischen Systemen auch nur technische Probleme geben könne. Wissenschaftlich-technische Entwicklungen tragen jedoch in der Regel auch soziale und politische Vorentscheidungen darüber in sich, wie oder wie wir nicht in Zukunft leben möchten. Die Ingenieure sollten ein ihnen entgegengebrachtes Vertrauen der Form: „Was technisch in Ordnung ist, wird auch gesellschaftlich akzeptabel sein“ weit von sich weisen. Denn unter der Last gerade eines solchen — enttäuschten — Vertrauens könnte demnächst die gesamte moderne Technik und damit die Industriegesellschaft politisch zusammenbrechen. Die vermeintlich so rationelle Technik käme uns dann noch teuer zu stehen.

II. Sozialverträglichkeit von Energiesystemen

Abbildung 9

Die Energiefrage hat sich in der öffentlichen Diskussion bereits allmählich von den medizinisch-radiologischen Gesichtspunkten sowie denen der rein technischen Sicherheit wegbewegt und darauf zugespitzt, mit welchen Energie-systemen — und sonstigen technischen Anlagen — wir in Zukunft lieber leben möchten. Für die daraufhin zu berücksichtigenden Gesichtspunkte hat sich in den letzten Jahren das Kriterium der Sozialverträglichkeit" durchgesetzt und auch bereits Eingang in den Kriterienkatalog der Enquete-Kommission gefunden. Zum Beispiel sind gegen die Atomenergienutzung Bedenken geltend gemacht worden, daß damit auf längere Sicht eine der freiheitlichen Gesellschaftsordnung abträgliche Verstärkung obrigkeitlicher Strukturen bis hin zum Polizeistaat verbunden sein könnte Inzwischen heißt es auch in der entgegengesetzten Richtung, das Leben mit den Alternativen werde ebenfalls keine reine Freude sein, und insbesondere die von den Kritikern des Atomenergiesystems favorisierte Nutzung der Energiequelle Energieeinsparung werde einen dirigistischen „Kalorienstaat“ hervorbringen, in dem z. B. Blockwarte darauf achten, daß nur ja niemand zuviel heizt. Das in beiden Fällen angesprochene Problem ist dasselbe, aber „daß Technik sogar politisch nicht neutral sein muß, dämmert uns erst seit einem Jahrzehnt“ Ich berichte auf der Grundlage des oben genannten Buchs „Die Grenzen der Atomwirtschaft“ über die Ergebnisse unserer Untersuchung der Sozial-verträglichkeit verschiedener Energiesysteme.

Das Kriterium der Sozialverträglichkeit geht zurück auf Weinbergs Frage wieweit wir bei der Einführung der Atomenergie voraussetzen dürfen, daß das für den Umgang damit erforderliche Wissen und die gebotene Sorgfalt auf Jahrhunderte oder gar Jahrtausende hinaus gewährleistet sein werden, und wieweit die Atomenergie eine besondere Langlebigkeit auch der sozialen und politischen Institutionen erfordert. Die Bundesrepublik Deutschland war nach dem Zweiten Weltkrieg ein erstaunlich ruhiges Land, das seinen Reichtum wie im Windschatten der Weltgeschichte — oder wie im Zentrum eines Zyklons — genießen durfte. Wären uns tausend Jahre Frieden und Fortdauer der Nachkriegsidylle vergönnt, so wäre die Sozialverträglichkeit des zukünftigen Energiesystems viel weniger problematisch, als wenn wir mit der Wiederkehr historisch gewohnter Verhältnisse rechnen müßten. Nicht einmal beim Fortbestand dieser Idylle aber wüßten wir, ob es auch nur in hundert Jahren noch die Weinbergs, Häfeles und Birkhofers gibt, in deren Hände wir ein Kernenergiesystem getrost legen mögen, oder ob unsere Nachfahren sich dann auf die Harrisburger und Tschernobyler verlassen müßten. Schon heute sind es, wie man aus den technischen Fakultäten hört, nicht mehr die besten Studenten, die sich der Atomtechnik zuwenden.

Sozialverträglichkeit heißt Verträglichkeit mit der gesellschaftlichen Ordnung und Entwicklung.

Wie das Kriterium der Umweltverträglichkeit ist auch dieses Kriterium eine Ergänzung des Postulats der Wirtschaftlichkeit, weil dieses sich im herkömmlichen Verständnis als nicht hinreichend dafür erwiesen hat, daß der mit technischen Systemen erzielte Nutzen den damit verbundenen Aufwand wirklich wert ist Wirtschaftlichkeit wiederum ist eine Erweiterung der bloßen Kostenminimierung im monetären Sinn. Die Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Sozialverträglichkeit werden bei technologischen Entscheidungen von internationaler Tragweite durch das der internationalen Verträglichkeit ergänzt (so z. B. bei Energiesystemen und waffen-technischen Entwicklungen).

Das Kriterium der Sozialverträglichkeit hat mit vielen anderen politischen Entscheidungsdimensionen gemein, daß es sich nicht umfassend quantifizieren läßt. Qualitative Antworten auf die richtigen Fragen sind auch hier nützlicher als Zahlenangaben zu irreführenden oder uninteressanten Fragen. Die Aussageform der Sozialverträglichkeitsanalyse ist der Implikationskatalog, d. h., es zeigt sich, wieweit die Entscheidung für dieses oder jenes technische System mit exogen vorgegebenen Zielen oder Werten der gesellschaftlichen Ordnung und Entwicklung verträglich bzw. konsistent ist. Wenn ein Energiesystem impliziert, daß bestimmte Werte, die man erhalten möchte, gefährdet werden (z. B. Grundrechte oder die marktwirtschaftliche Ordnung), sollte man sich konsistenterweise nicht für dieses System entscheiden. Festgestellt wird also die relative Akzeptabilität der fraglichen Innovationen (relativ zu Zielen oder Werten), nicht ihre Akzeptanz im empirischen Meinungsfeld. Die Aussageform des Implikationskatalogs gewährleistet, daß hier nicht Wissenschaftler anderen Leuten vorzuschreiben versuchen, was für sie akzeptabel sei. Um die Akzeptabilität von Innovationen geht es auch in der öffentlichen Diskussion, wohingegen die Akzeptanzforschung sich an dieser Diskussion selbst nicht beteiligt, sondern sich zwar mit den Konflikten, nicht aber mit den Gegenständen der Konflikte beschäftigt.

Das methodische Instrument, um eine technische Innovation auf ihre Verträglichkeit mit der gesellschaftlichen Ordnung und Entwicklung zu beurteilen, ist die soziale Konstruktion. Dasselbe System, das zunächst in technisch-wirtschaftlichen Begriffen bestimmt war, wird durch die soziale Konstruktion z. B. als ein Rechtstatbestand be-schrieben, so daß es nach juristischen Kategorien zu beurteilen ist.

Die Realität der Verzweigungssituation Die Ergebnisse der Enquete-Kommission werden durch unsere Untersuchung dahingehend bestätigt, daß die Bundesrepublik Deutschland energiepolitisch in einer Verzweigungssituation steht. Das heißt: Es gibt wirklich zwei verschiedene Möglichkeiten, das auf dem Einsatz fossiler, nichterneuerbarer Energieträger (Kohle, Mineralöl, Erdgas) beruhende Energiesystem längerfristig allmählich durch ein anderes zu ersetzen. Der eine Weg K ist der der Atomenergienutzung. Dieser Weg beginnt mit dem Einsatz der heutigen Atomkraftwerke (Leichtwasserreaktoren) als einer Zwischenlösung und könnte nach diesem Vorspiel durch den Übergang zu einem auf der Erzeugung von Plutonium (oder ähnlicher Isotope) beruhenden Energiesystem zu einer Dauerlösung werden. Der andere Weg S nutzt die Sonnenenergie und die Energiequelle Energieeinsparung. Beide Energiesysteme sind — technisch möglich, entsprechen dem Stand der Technik also schon (z. B. Leichtwasserreaktoren, Wärmeschutz) oder nach bereits absehbaren Entwicklungsschritten (z. B. Brutreaktoren, Photovoltaik); — energiewirtschaftlich konsistent und gesamtwirtschaftlich vertretbar.

Dieselben Bedürfnisse können sowohl auf die eine wie auf die andere Weise, d. h. mit oder ohne Atomenergie gedeckt werden. Dies ist bisher zwar oft behauptet und zuletzt durch die Enquete-Kommission auch weitgehend begründet, in unserer Studie nun aber gegen die noch bestehenden Einwände auf der Grundlage der Arbeit von Rolf Bauerschmidt im Detail nachgewiesen worden

Die Realität der Verzweigungssituation spricht nicht für oder gegen einen der Wege K und S. Es ergibt sich jedoch, daß für die Entscheidung zwischen den beiden Möglichkeiten nunmehr uneingeschränkt die von der Enquete-Kommission empfohlenen Kriterien geltend gemacht werden können. Niemand braucht mehr zu befürchten, daß in Wirklichkeit ja doch nur ein einziger Weg möglich sei, so daß man sich vergleichende Überlegungen zur Sozialverträglichkeit wie zu den anderen Kriterien (Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit, internationale Verträglichkeit) sparen könne.

Die Realität der Verzweigungssituation zeigt sich jenseits der technischen Möglichkeiten vor allem an der wirtschaftlichen Vergleichbarkeit der beiden Wege. Einer Untersuchung der beiden Referenzfälle K und S auf ihre Wirtschaftlichkeit bedurfte es auch deshalb, weil das Kriterium der Sozialverträglichkeit Fragen der Wirtschaftlichkeit mit beinhaltet. Dabei sind zunächst die jeweiligen Kosten, Wachstumsraten und Beschäftigungseffekte zu berücksichtigen. Weitergehende Zusammenhänge ergeben sich dadurch, daß ökonomische Verhältnisse soziale Folgewirkungen haben und umgekehrt ökonomische Abläufe von gesellschaftlichen Bedingungen abhängen.

Die in den Referenzfällen unterstellten Wachstumsraten liegen im langfristigen historischen Trend und können bei der zu erwartenden demographischen Entwicklung auf mittlere Sicht zu einer Senkung der Arbeitslosigkeit führen, wenn man sie sich als Resultat von zunächst höheren Zuwächsen und einer dann rascheren Abflachung, begleitet von Arbeitszeitverkürzungen, vorstellt. Der auf dem Weg S stärkere Stukturwandel entspricht mehr der vermuteten Umschichtung der Nachfrage zugunsten von Umwelt und ressourcenschonenden Produktionen als der Wirkung höherer Energiepreise oder einer Veränderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.

Denn es läßt sich zeigen, daß das Energiepreisniveau und die Außenhandelsposition durch die Wahl zwischen K und S nicht wesentlich beeinflußt werden.

Eine umfassende Untersuchung zum Vergleich der Investitionskosten, die mit dem Aufbau der für das Jahr 2030 vorgesehenen Bereitstellungsund Anwendungstechnologien in den beiden Referenzfällen vorgesehen sind, hat nämlich überraschenderweise nur geringfügige Unterschiede ergeben. Den Mehrkosten für Investitionen zur Ausdehnung des Energieangebots im Fall K steht nur ein ungefähr gleich großer Mehraufwand für Einsparungs-und Nutzungstechnologien im Fall S gegenüber. Nimmt man die Betriebs-und Brennstoffkosten hinzu, so zeigen sich sogar leichte Kostenvorteile für den Weg S.

Die vergleichende Rechnung beruht — abgesehen von Brüterund Wiederaufarbeitung — im wesentlichen auf Kostenansätzen für Technologien, wie sie schon heute verfügbar sind. Um für die Schlüsseltechnologien außerdem die Dynamik des technischen Fortschritts abzuschätzen, kann dem zu erwartenden Kapitalaufwand für das Brütersystem der für eine großtechnische Nutzung der Sonnenenergie durch Solarzellen gegenübergestellt werden. Wegen der Vorteile der Massenproduktion von Solarzellen sowie der Größendegression einerseits und der Mehrkosten, die — wie die Kosteneskalation bei Leichtwasserreaktoren — aus den „negativen Lerneffekten“ im Umgang mit inhärent gefährlichen Technologien folgen, andererseits, dürfte nach dem Jahr 2000 ein Kostenvorteil der Solarzellen gegenüber dem Brüter erreichbar sein.

Die Gegenüberstellung der beiden Referenzfälle mit Hilfe eines computergestützten Rechenmodells ergab unter geeigneten Annahmen über die Rahmendaten der wirtschaftlichen Entwicklung, daß beide Energiesysteme mit sehr ähnlichen gesamtwirtschaftlichen Verläufen konsistent sind. Dies bedeutet, daß die im Modell dargestellte Wirtschaftsentwicklung zu einer Energienachfrage führt, welche durch die in den Referenzfällen vorgegebenen Technologien bei den ihnen zugerechneten Kosten gerade gedeckt werden kann, und daß die vorgegebenen Energieinvestitionen sich dem Verhalten der makroökonomischen Variablen im Modell einfügen.

Die Verträglichkeit der Referenzfälle K und S mit Verfassungszielen So wie durch die Atombombe in der Waffentechnik ganz neue Größenordnungen der Zerstörungskraft erreicht worden sind, verbinden sich auch mit der zivilen Nutzung der Atomenergie Zerstörungskräfte in einem Ausmaß, wie es sie in keinem anderen Industriebereich bisher je gegeben hat. Die Atomtechnik ist deshalb mit einer Gewissenhaftigkeit entwickelt worden, die in der Industriegeschichte ihresgleichen sucht. Die maximalen Schadenspotentiale können jedoch auch durch einen noch so sorgfältigen Umgang mit der Atomenergie nicht aus der Welt geschafft werden, sondern diese Sorgfalt vermindert nur die Wahrscheinlichkeiten, daß es zu Unfällen kommt. Wenn einige Millionstel Gramm Plutonium zum Tod führen können, einige Kilogramm für eine Atombombe genügen und große Unfälle in atom-technischen Anlagen Tausende von Quadratkilometern unbewohnbar machen können, dann ist es nicht so sehr eine technische Frage, sondern eine Frage der Sozialverträglichkeit, ob wir uns den rechten Umgang mit einigen hundert Tonnen Plutonium pro Jahr zutrauen.

Soweit die Industriegesellschaft auch in Zukunft mit Unterlegenheitsproblemen und politischen Perversionen — z. B. Terrorismus — rechnen muß, ist dabei zunehmend auch der Mißbrauch von Atomenergie zu berücksichtigen. Die Bundesrepublik Deutschland war bisher ein ungewöhnlich ruhiges Land. Langfristige Entscheidungen wie in der Energiepolitik dürfen nicht voraussetzen, daß dies so bleibt. Zu berücksichtigen sind sowohl politisch-ideologische als auch ökonomische und persönliche Motive zum Mißbrauch der Atomtechnik.

Analog zur technischen Risikoanalytik sind unter den sozialen Risiken eines Energiesystems diejenigen Gefahren zu verstehen, die trotz der getroffenen Sicherungsmaßnahmen gegen nichttechnische Gefahren noch bestehen. Maßnahmen sind erforderlich gegen den Plutoniumraub von außen, gegen die Freisetzung von Radioaktivität, gegen den Plutoniumraub durch Insider und gegen Sabotage. Um diesen Gefahren zu begegnen, bedarf es — wie die Untersuchung zeigt — sowohl anlagenbezogener als auch gesellschaftsbezogener Maßnahmen. Rein technische Sicherungen erweisen sich in beiderlei Hinsicht als nicht ausreichend. Insbesondere müßte die atomenergiegerechte Gesellschaft jedenfalls bei den Beschäftigten atomenergetischer Anlagen beginnen. Das Vorbild der militärischen Organisation beweist nicht, daß dies in einer stabilisierbaren Weise möglich ist. Darüber hinaus muß die Sicherungslinie stufenweise auch in das gesellschaftliche Umfeld vorverlegt werden. Die Atomtechnik hätte unvermeidlich Pionierqualitäten in Richtung auf einen Überwachungsstaat.

Eine besondere Gefahr liegt in der Kumulation von Sicherungen aufgrund von Überreaktionen der Öffentlichkeit. Es ist denkbar, daß der Austrag innenpolitischer Konflikte durch die Einführung des Energiesystems K ebenso nachhaltig verändert würde wie der der internationalen Konflikte durch die Atombombe. Nachdem die Atomenergie bereits zur maßgeblichen Determinante der internationalen Auseinandersetzung geworden ist, gefährdet sie nun auch noch die innere Ordnung. Demgegenüber ist das Energiesystem S nicht nur erheblich weniger gefährlich als das System K, sondern auch als die unterhalb von K relativ gefährlichsten Industriebereiche. Besondere Probleme der Sozialverträglichkeit bestehen hier nicht.

Die im folgenden mitgeteilten Ergebnisse beruhen auf den Arbeiten von Alexander Roßnagei im Rahmen unseres Forschungsprojekts Hinsichtlich der Verträglichkeit der Energiesysteme K und S mit den geltenden Verfassungszielen ergibt sich der folgende Implikationskatalog:

Rechtsstaat: Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung wird durch die Entwicklung der Industriegesellschaft dahingehend gefährdet, daß an die Stelle von Konditionalprogrammen, welche die Eingriffsbefugnisse der Verwaltung eindeutig definieren, zunehmend finale Zweckprogramme treten, welche die Verwaltung lediglich auf allgemeine Zielsetzungen verpflichten und es ihr frei-stellen, auf welche Weise die so vorgegebenen Ziele erreicht werden sollen. Aufgrund einer zunehmenden Diskrepanz zwischen der Dynamik der Technik und der Regelungskapazität des Rechts zeigt sich diese Tendenz vor allem im Zurückbleiben der staatlichen Regelung technischer Entwicklungen. Das Energiesystem K würde die Tendenz zum finalen Zweckprogramm und zur im einzelnen parlamentarisch nicht programmierbaren sowie gerichtlich nicht kontrollierbaren Planung erheblich verstärken. Der Gefahr einer zunehmenden Rechtsunsicherheit wäre im Fall K nur durch eine dogmatische Selbstbeschränkung der Gerichte, durch eine verfassungsändernde Korrektur am bisherigen Rechtsschutzsystem oder durch Korrekturen am verfassungsmäßigen System der demokratischen Normsetzung zu begegnen. Die andere Möglichkeit wäre, nunmehr denjenigen Technologien den Vorzug zu geben, mit denen nicht nur keine weitere Entfernung, sondern sogar Schritte der Rückkehr zu einer strikten Rechtsstaatlichkeit verbunden wären. Die Entscheidung für das Energiesystem S wäre in diesem Sinn ein Schritt der Anpassung technischer Entwicklungen an die verfassungsmäßigen Ziele.

Gewaltenteilung: Die Entscheidung für das Energiesystem K brächte die Bundesrepublik Deutschland für lange Zeit auf einen Weg, auf dem die Planungsprozesse künftig so komplex würden, daß die Prämisse der Gewaltenteilung, Entscheidung und Ausführung sowie Initiative und Kontrolle trennen zu können, nicht mehr haltbar wäre. Dieser Weg zeichnet sich schon heute als der einer „Konkordanz-Demokratie“ ab, in der alle wichtigen gesellschaftlichen und politischen Kräfte an den jeweiligen Entscheidungen mitwirken. Das Parlament würde dadurch seine souveräne Stellung in der staatlichen Willensbildung verlieren und nur noch als ein Partner unter anderen in das kooperative Beziehungsgeflecht einbezogen sein. Demgegenüber würde das Parlament seine Funktion im Sinn der Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts auf dem Weg der Entscheidung für das Energiesystem S eher bewahren können.

Demokratie: Das Demokratieprinzip würde im Fall K an Bedeutung verlieren. Insbesondere würden durch die Plutoniumwirtschaft auf Jahrtausende hinaus unkorrigierbare und demokratisch vor den Nachgeborenen unverantwortbare Sachzwänge geschaffen. Demgegenüber wären mit dem Energiesystem S keine entsprechenden Beschränkungen der Souveränität der Nachgeborenen verbunden. Hier könnten sich sogar schon heute Chancen für neue und zusätzliche Formen der Bürgerbeteiligung eröffnen.

Sozialstaat: Seiner sozialstaatlichen Verantwortung für die Volkswirtschaft könnte der Staat in K und S gleichermaßen gerecht werden, denn beide Energiewege hätten ähnliche gesamtwirtschaftliche Folgewirkungen. Kompensierende Maßnahmen zur Verhinderung unerwünschter Verteilungswirkungen der Energiepolitik wären in beiden Fällen sinnvoll.

Föderalismus: Der Trend zur Zentralisierung und zur Verringerung der Eigenstaatlichkeit der Länder würde durch die Entscheidung für das Energiesystem K unterstützt. Demgegenüber wäre die Energiepolitik im Fall S eher dezentral anzulegen.

Kommunale Selbstverwaltung: Das Energiesystem K würde die bestehende Tendenz zur Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung fördern, denn die kommunale Selbstverwaltung wirkt, soweit sie dieses System betrifft, dysfunktional. Demgegenüber ergäbe sich im Fall S schon durch die hier forcierte Einsparpolitik eine enge Verschränkung von Energiepolitik und kommunaler Entwicklungsplanung. Darin läge die Chance für eine Renaissance der kommunalen Selbstverwaltung, verbunden mit einem erhöhten Anspruch an die Politik-und Planungsfähigkeit der Gemeinden.

Verfassungsstaat: Auf dem Energieweg K würde der Staat wie bisher zunehmend in den industrie-wirtschaftlichen Prozeß hineingezogen und dadurch gegenüber den gesellschaftlichen Mächten allmählich seine Eigenständigkeit, damit aber auch seine Legitimation verlieren. Die technische Entwicklung gefährdet den bürgerlich-liberalen Verfassungsstaat. In der Entscheidung für das Energiesystem S liegt eine Chance, dieser Gefahr zu begegnen, wenn wir ihr begegnen wollen.

Grundrechte: Die Grundrechte bürgerlicher Freiheit sind durch die Verfassung nicht unerschütterlich verbürgt, sondern das Grundgesetz ist ein System der Balance zwischen Rechtsgütern, die sich gegenseitig begrenzen. Diese Balance ändert sich mit der industriellen Entwicklung. Wenn nach einer Entscheidung für das Energiesystem K der Brennstoffkreislauf einmal aufgebaut und die Atomenergie eine Grundlage der Energieversorgung und der Wirtschaft sein würde, dann wäre der kurzfristige Ausstieg aus der Atomenergie ein Verstoß gegen die Verfassungswerte der gesicherten Energieversorgung, der Wohlstandsvorsorge, der Vollbeschäftigung und der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft, der Grundrechte der Betreiber, des friedlichen Zusammenlebens der Völker und der Sicherung der Zukunft des deutschen Volks. Es versteht sich, daß dieselben Grundrechte, die wir heute haben, in Zukunft weniger wert sein würden, wenn sie hinsichtlich der Atom-B energie gegen eine solche Fülle von Rechtsgütern abgewogen werden müßten. Verläßliche Grenzen eines derartigen Grundrechtswandels gibt es nicht. Demgegenüber könnte die Entscheidung für das Energiesystem S keine weitere Aushöhlung der Grundrechte/nach sich ziehen, sondern wäre wiederum ein wegweisender Schritt, um dieser Gefährdung auch in anderen Bereichen zu begegnen. Insgesamt ergibt sich, daß das Energiesystem S mit den von uns untersuchten Verfassungszielen durchweg besser verträglich ist als das Energiesystem K. Die politische Entscheidung für den Weg K wäre also nur dadurch zu rechtfertigen, daß K mit anderen Zielen besser verträglich ist als S und daß diesen anderen Zielen eine Priorität vor den Verfassungszielen des vorangegangenen Implikationskatalogs eingeräumt wird.

Die Verträglichkeit der Referenzfälle K und S mit gesellschaftlichen Werten Daß die industrielle Wirtschaft nicht nur wirtschaftlich, international verträglich und umweltfreundlich, sondern auch sozialvertäglich sein soll, ist die neueste und einstweilen letzte Erweiterung des Sinns der Wirtschaft auf einem Weg, dessen vorangegangene Schritte ein sozialer Ausgleich zwischen Kapital und Arbeit sowie beginnende Einsichten in die Erfordernisse des Umweltschutzes und einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung gewesen sind. Dabei wurde bereits die Soziale Frage des 19. Jahrhunderts zur ersten Probe auf die Sozialverträglichkeit der industriewirtschaftlichen Entwicklung.

Seit dem 19. Jahrhundert ist der soziale Frieden durch die Beteiligung der Beschäftigten am industriellen Wohlstand gesucht worden. Insoweit dieser Wohlstand auf der Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen beruhte, wurde der soziale Frieden, soweit er reicht, letztlich auf Kosten des Friedens mit der Natur gefunden. Das Arrangement der entgegengesetzten Einzelinteressen von Kapital und Arbeit innerhalb des Industriesystems hat dazu geführt, daß diejenigen, welche den Industrialismus auch noch unter anderen als sozialen Gesichtspunkten bewertet wissen wollten, fortan die Marxisten und die Sozialdemokraten gemeinsam mit den Kapitalisten gegen sich hatten und damit politisch auf verlorenem Posten standen

In einem neuen Verhältnis der Industriegesellschaft zur Natur, das nicht nur ein Bemächtigungsverhältnis ohne höhere Verantwortung wäre, könnte die Sozialverträglichkeit technischer Entwicklungen damit gewährleistet werden, daß die industrielle Wirtschaftsordnung in Einklang mit der Naturordnung gebracht wird. Das Energiesystem S dient insoweit auch dem Frieden mit der Natur, die mit wenig Energie viel Leben schafft, also gleiche Ziele mit weniger Energie bzw. Gewalt und auf eine natürlichere Weise erreicht werden.

Die Erwartung, daß Energiesysteme die bewegende Kraft des Wachstums und des technischen Fortschritts sein würden, hat seit Anbeginn der Industrialisierung sowohl ziemlich naive Glücks-erwartungen als auch weiterblickende politische Hoffnungen auf sich gezogen. In dieser Tradition steht das in den fünfziger und sechziger Jahren verbreitete Selbstverständnis, daß die Industriegesellschaften jetzt in das „Atomzeitalter“ eingetreten seien. In derselben Tradition gibt es nun auch die Erwartung, daß die Industriegesellschaft auf dem Weg S nicht nur in Energiefragen bessere Lebensformen finden würde als auf dem Weg K. Die Energiedebatte wird paradigmatisch und wegweisend für die industriegesellschaftliche Zukunft geführt.

Die historische Betrachtung der industriellen Entwicklung zeigt, daß Energiesysteme ein zentraler Faktor in der Gestaltung der gesellschaftlichen Wirklichkeit sind. Zwar wäre es übertrieben, sie als bewirkende Ursache gesellschaftlicher Prozesse anzusehen, jedoch sind sie ein konstitutives Element, das die Spielräume definiert, welche der materielle Lebensprozeß jeweils hat. Es ist an der Zeit, aus der an den Energiefragen orientierten Auseinandersetzung weiterreichende Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen — dies um so mehr, als sich in den Industriegesellschaften und insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland ein lang anhaltender, tiefgreifender und schneller Wertewandel vollzieht. Ein Ende dieser Entwicklung, deren Tempo dem des Technischen Fortschritts nicht nachsteht, ist einstweilen nicht absehbar. Nachdem das leistungsethisch geprägte Wertmuster der Aufbaujahre nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst durch ein mehr hedonistisch geprägtes Wertmuster abgelöst worden ist, überlagert sich diesem nun die Suche nach ökologisch und sozial bedürfnisgerechten Alternativen. Eine fundierte Prognose über den weiteren Verlauf dieser Entwicklung ist nicht möglich. Ein künftiges Energie-system kann also nur dann längerfristig bedürfnisgerecht sein, wenn es flexibel genug ist, um diesen Entwicklungsspielraum offenzuhalten. Die energiepolitische Entscheidung hat eine gesellschaftliche Tragweite vor allem für die Werte des Technischen Fortschritts, der Natürlichkeit der Lebensbedingungen, der materiellen Konsum-orientierung, der Leistungsethik und der inhaltlich befriedigenden Tätigkeit, der Überschaubarkeit, der Kontrollierbarkeit und der Sicherheit sowie — im Sinn der Ergebnisse zur Verträglichkeit mit den Verfassungszielen — der Freiheit und der Verantwortung gegenüber der Nachwelt.

Hinsichtlich der Verträglichkeit der Energiesysteme K und S mit den verschiedenen gesellschaftlichen Werten ergibt sich der folgende Implikationskatalog:

Technischer Fortschritt: Die im Energiesystem S eingesetzten Techniken sind nicht weniger , modern’ als die im System K, wobei unter Modernität Indikatoren wie der Grad der Automatisierung, die Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse, die Intelligenz der Informationsverarbeitung etc. verstanden sein sollen. In beiden Fällen also wird die gesellschaftliche Wirklichkeit durch eine weiter voranschreitende Technisierung geprägt. Dabei kommt S mit Hilfe der Mikroelektronik dem Naturprinzip, mit wenig Energie viel Leben zu schaffen, näher als die herkömmliche Technik.

Natürliche Lebensbedingungen: Die Abschirmung gegen die Unbilden naturnäherer Lebensweisen hat in der Industriegesellschaft eine Isolierung gegenüber dem Naturzusammenhang des menschlichen Lebens mit sich gebracht. Das Energiesystem K entspricht der Tendenz, die Naturerfahrung auf räumliche und zeitliche Reservate zu beschränken. Im Energiesystem S hingen die Verbraucher potentiell von den tages-und jahreszeitlichen Schwankungen der natürlichen Energieflüsse ab, wobei die zivilisatorische Abpufferung durch Speicher etc. nicht weiter zu gehen braucht, als die Betroffenen es wünschen.

Materielle Konsumorientierung: Nach einer weit-verbreiteten Einschätzung wird von den jeweiligen Befürwortern der Atomenergie die materielle Konsumorientierung, der Sonnenenergie und der Energieeinsparung hingegen tendenziell die Möglichkeit einer freiwilligen Einfachheit oder größeren Bescheidenheit im Konsumgebaren zugute gehalten. Es ist jedoch ein Irrtum, daß man mit der Sonnenenergie nicht nur einfacher leben könne als im Fall K, sondern dies auch müsse. Sonnen-energie und die Energiequelle Energieeinsparung erlauben das gleiche Komfortniveau wie die Atomenergie zum etwa gleichen Preis. Sie erlauben darüber hinaus auch den Verzicht auf dieses Komfortniveau.

Leistungsethik und inhaltlich befriedigende Tätigkeit: Im Fall K werden die Handlungsspielräume der Beschäftigten im Bereich der Nukleartechnik durch die erforderlichen Sicherheitsvorschriften mit hoher Regelungsintensität und starken Kontrollen ungewöhnlich stark eingegrenzt. Die Beschäftigten im Energiesystem S hätten ein erheblich größeres Gestaltungspotential als ihre atom-energetischen Kollegen. Über die gewerbliche Beschäftigung hinaus bietet das Energiesystem S auch weitgehende Möglichkeiten zur Eigenarbeit. Überschaubarkeit: Während atomenergetische Anlagen extrem erlebnisfern sind, zeichnen sich die Teilsysteme des Falls S durch einen relativ großen Anteil von dezentralen Anlagen und Verbraucher-nähe aus. Im Fall S tritt der Verbraucher auf eine übersichtlichere und dadurch anschaulichere Weise als im Fall K in ein technisch vermitteltes Verhältnis zur natürlichen Mitwelt.

Kontrollierbarkeit und Sicherheit: Technische Systeme sind insoweit sicher, wie sie kontrollierbar sind. Die gesellschaftliche Sicherheit erfordert im Fall K enorme Sicherungsanstrengungen. Ungeachtet der dadurch verminderten Unfallwahrscheinlichkeiten ist und bleibt das Gefahrenpotential der Atomenergienutzung vielfach höher als das jedes anderen technischen Prozesses, den es je gegeben hat. Demgegenüber liegt die Gefährdung durch das Energiesystem S unterhalb der durchschnittlichen Gefährlichkeit industrieller Anlagen herkömmlicher Art.

Flexibilität: Daß sich in der Bundesrepublik Deutschland ein lang anhaltender, tiefgreifender und schneller Wertewandel vollzieht, gibt der Anpassungsfähigkeit technischer Entwicklungen an die gesellschaftlichen Bedürfnisse eine besondere Bedeutung. Diese Aufgabe wird dadurch erschwert, daß einstweilen unabsehbar ist, worauf der Wertewandel hinauslaufen wird. Anzustreben ist also die Anpassungsfähigkeit an unabsehbare Entwicklungen, sozusagen die Flexibilität als Eigenwert. Hier bietet das Energiesystem K zwar prima facie durch die vielseitige Verwendbarkeit von Elektrizität gute Chancen, dies jedoch nur im Rahmen der bisherigen Konsumgesellschaft. Demgegenüber kann das System S sowohl diese Konsumgesellschaft als auch naturnähere und — durch die in unserer Studie erörterte lebensstil-orientierte Variante S’ — einfachere Lebensformen mit energiebezogenen Dienstleistungen versorgen. S hat außerdem gegenüber K den Vorteil, im wesentlichen keiner langfristigen Festlegungen zu bedürfen und auch dadurch anpassungsfähiger zu sein.

Verantwortung gegenüber der Nachwelt: Die Nachwelt darf nicht darauf festgelegt werden, anderer Leute und anderer Zeiten Energiesysteme zu warten oder sogar zu übernehmen. Diese Bedingung wird im Fall K gröblich verletzt. Wenn erst einmal Tausende von Tonnen Plutonium und Millionen von Tonnen radioaktiver Substanzen — die es alle bisher nicht gibt, sondern die erst aufdem K-Weg erzeugt werden — in der Welt sind, muß die Nachwelt damit auf unbegrenzte Zeit leben, ob ihr das gefällt oder nicht. Demgegenüber könnten die Nachgeborenen alle Elemente des Energiesystems S jederzeit relativ kurzfristig wieder so aus der Welt schaffen, als hätte es sie nie gegeben.

Die Verträglichkeit der Referenzfälle K und S mit der Wirtschaftsordnung Die Referenzfälle K und S lassen sich beide im Rahmen des bestehenden Wirtschaftssystems verwirklichen; sie werfen jedoch spezifische ordnungspolitische Probleme auf. Die Atomtechnik ist bisher von der nationalen Forschungspolitik vorrangig gefördert worden. Die Notwendigkeit von Markteinführungshilfen für die Energieeinsparung und Solartechniken kann deshalb in einer vergleichenden Betrachtung nicht als mangelnde Marktkonformität ausgelegt werden. Langfristig erreichen alle wichtigen Technologien in S die Rentabilitätsschwelle, wie in der Computersimulation nachgewiesen wurde (global ergab sich der erwähnte leichte Kostenvorteil für S).

Beide Referenzfalle erfordern also zu ihrer Einführung eine aktive Strukturpolitik und beide ergeben ein Energiesystem, das — von den Preisen her gesehen — unter Marktbedingungen funktionieren könnte. Dennoch haben sie verschiedene ordnungspolitische Implikationen und führen insbesondere zu unterschiedlichen Marktformen. Arbeitsprozesse und Betriebsformen: Ordnungspolitisch vorteilhaft ist zunächst, daß im Fall S der Eigeninitiative und der wirtschaftlichen Selbständigkeit mehr Raum gegeben wird. Auf dem Elektrizitäts- und Fernwärmemarkt kommt es zu kleineren Betriebsformen, die in weniger umfassende Unternehmungen eingegliedert sind. Vor allem in der Biomasseproduktion, aber auch im Anwendungsbereich eröffnen sich Berufsfelder, die ein ökologisch angepaßtes Arbeiten ermöglichen. Die positiven Implikationen für die gesellschaftlichen Werte decken sich hier mit denen für die Ordnungspolitik.

Wirtschaftlicher Wettbewerb: Beide Referenzfalle ergeben deutliche Veränderungen der Markt-strukturen. Insbesondere nimmt der Anteil leitungsabhängiger Systeme an der Deckung des Raum-und Prozeßwärmebedarfs erheblich zu. Dies gilt in extremer Weise für den Fall K, und zwar vor allem wegen des Übergewichts der Technologien auf Strombasis. Der Wettbewerb bei der Deckung des Raumwärmebedarfs würde sich weitgehend auf eine Konkurrenz zwischen Strom, Fernwärme und Gas beschränken. Nicht nur die Abnehmer, sondern auch die regulierenden Instanzen stünden einem höher konzentrierten und stärker verflochtenen Unternehmensbereich gegenüber. Die Versorgungswirtschaft als Hauptinvestor im Fall K würde nicht nur über das erforderliche Know-how, sondern auch über eine gute Eigenkapitalausstattung und beste Möglichkeiten der Fremdfinanzierung verfügen, während polar dazu z. B. die Haushalte als potentiell wichtige Investoren im Fall S ohne besondere energietechnische und ökonomische Kenntnisse mit begrenzten Eigenmitteln und vergleichsweise schlechtem Zugang zum Geldkapitalmarkt Investitionen zu tätigen hätten, deren Erträge bei der Heizung nur den Eigenheimbesitzern direkt zugute kämen, während der Investitionsanreiz im Mietwohnungsbereich gering bliebe.

Auch für die nationale Wirtschaftspolitik ergibt sich ein Kontrast, da im Referenzfall S keine dominante Technologie zu nennen ist, die zentral zu verwalten wäre, während der Beweis, daß sich ein Netzwerk von Brütern und Wiederaufarbeitungsanlagen überhaupt in ein System funktionsfähigen Wettbewerbs innerhalb eines Staats einbinden ließe, noch aussteht. Infolge der unmittelbaren technischen Verflechtung ließe sich die Elektrizitätserzeugung im Fall K selbst dann nicht mit den Wettbewerbserfordernissen der Sozialen Marktwirtschaft in Einklang bringen, wenn die Gestehungskosten erheblich niedriger lägen.

Außenwirtschaftliche Beziehungen: Unter dem Gesichtspunkt des jeweiligen energiepolitischen Handlungsbedarfs ist auch die Bedeutung der beiden Referenzfälle für die Art und den Umfang der außenwirtschaftlichen Beziehungen zu berücksichtigen. Hier zeigt eine genauere Untersuchung, daß sie sich nach der Höhe und der Struktur des jeweiligen Bedarfs an Importen von Energieträgern kaum unterscheiden und daß hinsichtlich der Chancen für den Außenhandel mit Energietechnologien kein eindeutiger Vorteil für eine der beiden Konzeptionen auszumachen ist. Insbesondere erscheinen die früheren, hohen Erwartungen, die mit dem Export atomtechnischer Ausrüstungen verknüpft wurden, aus heutiger Sicht nicht mehr realistisch. Langfristig könnten sich für den S-Weg sogar eher Vorteile ergeben, da der Weltmarkt hier längst nicht so eingeengt ist wie bei der Nukleartechnologie, und weil die stärkere Differenziertheit von S-Technologien eine bessere Anpassung des Angebots an die verschiedenartige

Energiesituation in potentiellen Abnehmerländern ermöglicht.

Wirtschaftsstil: Die jeweilige Charakteristik der Energiepolitik sowie die Unterschiede bei Konzentration und Wettbewerb, in der Investitionsstruktur, den Arbeitsprozessen, den erforderlichen rechtlichen Regelungen etc. verweisen auf differierende gesamtgesellschaftliche Entwicklungsperspektiven, die K und S zugeordnet werden können. Dies berechtigt zu der These, daß die beiden Energiewege als Ansatzpunkte für die Ausbildung divergierender Wirtschaftsstile aufzufassen sind. Mit dem Referenzfall K wird der Trend zu wirtschaftlicher Konzentration, zu einer hierarchischen Gesellschaftsverfassung und zu zentraler Lenkung des Investionsprozesses fortgesetzt, so daß die Wertvorstellungen der Sozialen Marktwirtschaft im Produktionsbereich erodiert, im Konsumbereich dagegen bewahrt werden. Im Referenzfall S, und deutlicher noch in der Variante S’, verhält es sich anders. In der Beurteilung technologiepolitischer Entscheidungen unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbspolitik kann man eine Vertiefung ordnungspolitischer Vorstellungen erkennen, in der Hinwendung zu neuen um-weltpolitischen Imperativen im Fortgang eines sich abzeichnenden Wertwandels dagegen eine Verlagerung, die — analytisch fortgesetzt — als Paradigma der Herausbildung einer „ökosozialen Marktwirtschaft“ angesehen werden darf. Zusammenfassend ergibt sich wiederum, daß das Energiesystem S mit den von uns untersuchten gesellschaftlichen Werten besser verträglich ist als das Energiesystem K. Die politische Entscheidung für den Weg K wäre also nur dadurch zu rechtfertigen, daß K mit anderen Werten besser verträglich ist als S und daß diesen anderen Werten eine Priorität vor denen des vorangegangenen Implikationskatalogs eingeräumt wird.

Zu fragen bleibt also schließlich, ob die von uns berücksichtigten Verfassungsziele und gesellschaftlichen Werte einen vollständigen Beurteilungsraum ergeben, in dem die beiden Referenz-fälle auf ihre Sozialverträglichkeit hin komparativ beurteilt werden können. Anders als eine Jülicher Parallelstudie beruht unsere Untersuchung nicht auf eigenen empirischen Erhebungen über die in der Energiedebatte von verschiedenen Seiten geltend gemachten Wertmuster. Wir sehen darin jedoch kein Problem, weil — die verfassungsrechtlichen Beurteilungsdimensionen ohnehin normativ vorgegeben sind und gar nicht empirisch erhoben werden können; — unser gesellschaftliches Wertetableau dem Stand des Wissens in der Wertewandelforschung entspricht und insoweit bereits empirisch fundiert ist; — wir durch eigene Beteiligung an der Energiedebatte und durch Vorabdiskussionen über Zwischenergebnisse (in Publikationen und Vorberichten) laufend Stichprobenhaft kontrolliert haben,, ob die in der öffentlichen Debatte geltend gemachten Werte auch in unserer Studie berücksichtigt worden sind.

Wir kommen dementsprechend in einer überraschend eindeutigen Form zu dem Ergebnis: Der Fall S ist sozialverträglicher als der Fall K.

Zur Akzeptanz des von uns vorgeschlagenen Wegs können wir nicht mehr beitragen als die Gründe, die für seine Akzeptabilität sprechen.

Für den weiteren politischen Entscheidungsprozeß hatte die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags 1980 ein Junktim vorgeschlagen, bis in die neunziger Jahre hinein — vor allem die Möglichkeit der Energieeinsparung und Sonnenenergienutzung forciert zu entwickeln, damit Rückstände gegenüber der Atomenergietechnik aufgeholt werden und die Öffentlichkeit sich von diesem Energieweg ein ebenso deutliches Bild machen kann wie von dem der Atomenergienutzung; — daneben auch die Option Atomenergie aufrechtzuerhalten, damit in den neunziger Jahren eine Entscheidung zwischen den beiden Wegen fallen kann. Zur Aufrechterhaltung dieser Option sollte der Bau von Demonstrationsanlagen für die Wiederaufbereitung und den Brutreaktor gehören.

Nach den Ergebnissen unserer Untersuchung halten wir es nicht einmal mehr für gerechtfertigt, auch nur zu Demonstrationszwecken einen Brüter und eine Wiederaufbereitungsanlage zu bauen. Das Junktim könnte jedoch in der modifizierten Form aufrechterhalten werden, daß auch die Atomenergieentwicklung unter Berücksichtung des Kriteriums der Sozialverträglichkeit weitergeführt wird, soweit anderweitig dafür Chancen gesehen werden.

Das von der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik“ des Deutschen Bundestags in das politische Entscheidungsfeld eingeführte Kriterium der Sozialverträglichkeit hat sich durch unsere Untersuchung als geeignet erwiesen, um verschiedene Energiesysteme vergleichend zu beurteilen. Im Rahmen der Untersuchung sind projektbegleitend Methoden entwickelt worden, derer sich auch künftige Sozialverträglichkeitsanalysen bedienen können. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts rechtfertigen die Empfehlung, in Zukunft auch andere als nur energietechnische Innovationen ebenfalls auf ihre Sozialverträglichkeit hin zu bewerten, bevor sie eingeführt werden. Diese Bewertung stellt allerdings auch die Verwaltung und die politischen Akteure vor Anforderungen, denen sie nicht ohne weiteres gewachsen sind. Insbesondere kommt es darauf an, daß dem politischen Diskurs über die wissenschaftlichen Ergebnisse von Sozialverträglichkeitsanalysen im Entscheidungsprozeß hinreichend Raum gegeben wird. Es ist eine Frage der politischen Kultur, wie die Politik mit dem Wissen umgeht.

III. Fazit

Unsere Studie ergibt, daß die innere Ordnung durch das Energiesystem K nachhaltig gefährdet würde, nachdem die internationale Ordnung es durch die Atomwaffen schon ist. Die zivile Atomenergie als „Kernenergie“ von der militärischen Atomenergie zu unterscheiden, erweist sich dementsprechend als irreführend. Der gute Wille, durch die friedliche Nutzung der Atomenergie als „Kernenergie“ einen gewissen Ausgleich der „Atome für den Frieden“ zu finden, ist gescheitert. Wir sprechen deshalb in der Regel wieder von Atomenergie statt von Kernenergie (im Gegensatz zur ursprünglichen Benennung des Falls „K“), so daß das Ergebnis unserer Untersuchung in der lapidaren Feststellung zusammengefaßt werden kann: Kernenergie ist doch Atomenergie.

Energiegeschichtlich bedeutet unser Votum für den Weg S der Sonnenenergienutzung und Ener-gieeinsparung, daß die Industriegesellschaft auf dem inzwischen erreichten technologischen Niveau nun wieder zu derjenigen Energiequelle zurückfinden sollte, auf der sowohl die Naturgeschichte als auch die Zivilisationsgeschichte bis hin zur industriellen Revolution beruht hat Der Verbrauch der fossilen Energieträger, die ja auch gespeicherte Sonnenenergie sind, hätte dann eine technische Entwicklung ermöglicht, welche diese Energieverschwendung selbst wieder überflüssig macht. Anders als vor zweihundert Jahren wissen wir heute, wie ein industriegesellschaftlicher Lebensstandard auch auf der Grundlage des laufenden Sonnenenergiezustroms möglich ist, also ohne den Bestand zu verwirtschaften.

Fussnoten

Fußnoten

  1. K. M. Meyer-Abich/B. Schefold, Die Grenzen der Atomwirtschaft. Die Zukunft von Energie, Wirtschaft und Gesellschaft, München 1986.

  2. Deutsche Risikostudie Kernkraftwerke, Bonn 1979.

  3. Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS), Risiko-orientierte Analyse zum SNR 300 (GRS-A-700), 2 Bde., München 1982.

  4. W. Häfele, Hypotheticality and the Challenges, in: Minerva, (1974) 10, S. 303— 322.

  5. A. Roßnagel, Bedroht die Kernenergie unsere Freiheit? Das künftige Sicherungssystem kerntechnischer Anlagen, München 1983.

  6. K. M. Meyer-Abich, Soziale Verträglichkeit — ein Kriterium zur Beurteilung alternativer Energieversorgungssysteme, in: Evangelische Theologie, 39 (1979), S. 38— 51.

  7. Deutscher Bundestag, Bericht der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik“ über den Stand der Arbeit und die Ergebnisse, BT-Drucksache 8/4341, Bonn, 26. Juni 1980.

  8. R. Jungk, Der Atomstaat, München 1977.

  9. W. Häfele, Persönliche Stellungnahme im Bericht der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergiepolitik“ (1980), S. 79.

  10. E. Eppler, Die Energiediskussion als Signal, in: Scheidewege, (1981) 11, S. 32— 49.

  11. A. Weinberg, Social Institutions and Nuclear Energy, in: Science, 177 (1972), S. 27— 34.

  12. K. W. Kapp, The Social Costs of Private Enterprise, Cambridge (Mass.) 1950. Deutsch: Die volkswirtschaftlichen Kosten der Privatwirtschaft, Tübingen 1958.

  13. R. Bauerschmidt, Kernenergie oder Sonnenenergie?, München 1985.

  14. A. Roßnagel, Radioaktiver Zerfall der Grundrechte? Zur Verfassungsverträglichkeit der Kernenergie, München 1984; ders. (Anm. 5).

  15. R. P. Sieferle, Fortschrittsfeinde? Opposition gegen Technik und Industrie von der Romantik bis zur Gegenwart, München 1984.

  16. Renn/Albrecht/Kotte/Peters/Stegelmann, Sozial-verträgliche Energiepolitik, München 1985.

  17. R. P. Sieferle (Anm. 15).

Weitere Inhalte

Klaus Michael Meyer-Abich, Dr. phil. u. Diplomphysiker, geb. 1936; seit 1984 Senator für Wissenschaft und Forschung der Freien und Hansestadt Hamburg, seit 1972 o. Professor für Naturphilosophie und seit 1974 Leiter der interdisziplinären Arbeitsgruppe Umwelt, Gesellschaft, Energie (AUGE) der Universität Essen; von 1979 bis 1982 Mitglied der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergiepolitik“ des Deutschen Bundestags.