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Die Konferenz über Vertrauensbildung und Abrüstung in Europa (KVAE) | APuZ 2/1984 | bpb.de

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APuZ 2/1984 Die Konferenz über Vertrauensbildung und Abrüstung in Europa (KVAE) Strategische Rüstungsentwicklung und Rüstungskontrolle in den USA Der Einfluß von Präzisionswaffen auf das strategische Denken

Die Konferenz über Vertrauensbildung und Abrüstung in Europa (KVAE)

Joachim Fesefeldt

/ 29 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Die Erfahrungen des bisherigen Rüstungskontrollprozesses zeigen, daß es zu Abkommen mit der Sowjetunion nur dann kommt, wenn sie erstens ein Interesse an einer solchen Vereinbarung hat, zweitens von Inspektionen vor Ort nicht betroffen ist und ihr drittens ein quantitativer oder qualitativer Vorteil aus diesem Abkommen erwächst. Diese Bedingungen werden wahrscheinlich auch für die KVAE gelten. Der ursprüngliche französische Vorschlag einer europäischen Abrüstungskonferenz über konventionelle Rüstungen wurde zunächst mit dem KSZE-Prozeß verbunden und während der Auseinandersetzungen auf der KSZE-Folgekonferenz in Madrid modifiziert. Demnach soll die KVAE in eine erste Phase der Verhandlungen über neue Vertrauensund Sicherheitsbildende Maßnahmen und eine zweite Phase der eigentlichen Abrüstungsverhandlungen gegliedert werden, wobei der erfolgreiche Abschluß der ersten Phase zur Bedingung für die zweite gemacht wird. Die zu beschließenden Maßnahmen sollen entsprechend dem Madrider KSZE-Schlußdokument militärisch bedeutsam, politisch verbindlich und angemessen verifizierbar sein. Als Geltungsbereich ist das gesamte Europa vom Ural bis zu den an Europa angrenzenden Seegebieten des Atlantiks vorgesehen. Die KVAE könnte aufgrund des erweiterten Geltungsbereichs und der Verbindlichkeit der Vertrauensbildenden Maßnahmen sowohl die MBFR-Verhandlungen als auch den KSZE-Prozeß ergänzen. Außerdem werden eventuelle Ergebnisse der zweiten Phase nicht ohne Rückwirkung auf die INF-und START-Verhandlungen bleiben — und umgekehrt. Die KVAE steht daher mit den anderen Rüstungskontrollgesprächen in inhaltlicher oder funktionaler Verbindung und schließt eine Lücke im Gefüge der Rüstungskontrollverhandlungen. Die KVAE wird allerdings aller Wahrscheinlichkeit nach vor erhebliche politische und militärisch-technische Probleme gestellt sein. Für die westliche Seite wird es von entscheidender Bedeutung sein, zu Verhandlungen über konkrete Vertrauensbildende Maßnahmen zu kommen und zu verhindern, daß die KVAE zu einem sowjetischen Propagandaforum wird. Sollte dies gelingen, so gilt es zunächst, den Geltungsbereich der Maßnahmen so zu definieren, daß maritime militärische Aktivitäten, die nicht in funktionaler Verbindung zu Europa stehen, erfaßt werden. Die konkreten Vertrauensbildenden Maßnahmen müssen darüber hinaus durch Inspektionen vor Ort verifizierbar sein. Schließlich dürfen die Ergebnisse der KVAE nicht zu einem konventionellen militärischen Ungleich-gewicht in Europa führen oder ein solches Ungleichgewicht zementieren. Dem stehen die sowjetischen Bedingungen für Rüstungskontrollabkommen, wie sie sich aus den Erfahrungen des bisherigen Rüstungskontrollprozesses ergeben, diametral gegenüber. Es ist nicht ersichtlich, wie angesichts dieser Positionen eine Einigung hinsichtlich der Fragen der Art und Definition der Vertrauensbildenden Maßnahmen, der Verifikation und des militärischen Gleichgewichts erreicht werden kann. Deshalb ist es eher unwahrscheinlich, daß es zu einem erfolgreichen Abschluß der KVAE kommt.

Mit der Übereinkunft der Teilnehmerstaaten des Madrider KSZE-Folgetreffens vom September 1983, eine Konferenz über Vertrauens-und Sicherheitsbildende Maßnahmen und Abrüstung in Europa (KVAE) einzuberufen wird dem bisherigen Rüstungskontrollprozeß ein neues Verhandlungsforum hinzugefügt. Bei der Frage, welche Erfolgsaussichten die KVAE hat und unter welchen Umständen ein Verhandlungsergebnis erzielt werden kann, liegt es nahe, zunächst auf die Erfahrungen der bisherigen Rüstungskontrollverhandlungen zurückzugreifen.

Aus der Geschichte der Rüstungskontrollverhandlungen — vom Test-Stopp-Abkommen bis zum SALT-II-Vertrag — läßt sich ableiten, daß es zu Abkommen auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle nur dann kommt, wenn für die Sowjetunion drei Bedingungen erfüllt sind Zunächst muß für sie ein Interesse am Zustandekommen eines solchen Abkommens bestehen. Dieses Interesse kann sich zum einen aus der bestehenden „Korrelation der Kräfte" oder Tendenzen ihrer Veränderung ergeben; zum anderen kann ein Verhandlungsinteresse auch aus dem sowjetischen Streben nach Beeinflussung der innenpolitischen Willensbildung der westlichen Demokratien resultieren. Darüber hinaus kann ein Interesse auch insofern bestehen, als Rüstungskontrollverhandlungen zu einem Prozeß der Selbstbindung auf Seiten der westlichen Entscheidungsträger führt, in dessen Verlauf die Bereitschaft zu Konzessionen

I. Die Erfahrungen der bisherigen Rüstungskontrollverhandlungen als Ausgangslage

wächst Existiert kein derartiges sowjetisches Interesse, so kommt es zumeist noch nicht einmal zu Verhandlungen, wie das Scheitern westlicher Abrüstungsinitiativen — beispielsweise der Baruch-Plan — zeigt.

Als zweite Bedingung von Rüstungskontrollabkommen läßt sich festhalten, daß die Sowjetunion durch Inspektionen vor Ort nicht betroffen sein darf. Die Verifikation von Rüstungskontrollabkommen muß sich nach sowjetischer Ansicht auf nationale technische Mittel beschränken. Die Entsendung westlicher Beobachter in die Sowjetunion zwecks Überwachung der Einhaltung von Rüstungskontrollvereinbarungen ist von der Sowjetunion bisher in allen Verhandlungen abgelehnt worden. Abkommen sind auch deshalb zustande gekommen, weil nationale technische Mittel der Verifikation von westlicher Seite bis in die jüngste Vergangenheit als ausreichend betrachtet wurden und daher auf Inspektionen vor Ort verzichtet werden konnte. Dies wird jedoch angesichts der Verhandlungsgegenstände zukünftiger Rüstungskontrollverhandlungen kaum noch möglich sein

Die dritte Bedingung für das Zustandekommen von Rüstungskontrollabkommen mit der Sowjetunion besteht darin, daß eine Vereinbarung für sie einen quantitativen, qualitativen oder zumindest geostrategischen Vorteil enthalten muß. In den bisherigen Rüstungskontrollabkommen wurde der Sowjetunion zumeist ein quantitativer Vorteil zugestanden, weil die westliche Seite davon ausging, die daraus resultierende quantitative Überlegenheit der Sowjetunion durch einen entsprechenden qualitativen Vorsprung auf westlicher Seite ausgleichen zu können. Dieser Verhandlungsmodus hat sich jedoch aufgrund der qualitativen Fortschritte der sowjetischen Rüstungstechnologie als problematisch erwiesen und kann ohne eine partielle Aufgabe westlicher Sicherheitsinteressen nicht mehr aufrechterhalten werden.

Angesichts dieser Erfahrungen im Rüstungskontrollprozeß kann die Hypothese aufgestellt werden, daß es auch auf der KVAE nur dann zu einem Verhandlungsergebnis kommt, wenn diese Bedingungen für die Sowjetunion erfüllt sind, wobei sich jedoch die Frage stellt, ob diese mit den westlichen Sicherheitsinteressen vereinbar sind oder nicht vielmehr die partielle Aufgabe eigener Interessen bedeuten.

II. Ursprung und Intention des Gedankens einer europäischen Abrüstungskonferenz

Nachdem der damalige französische Staats-präsident, Giscard d'Estaing, bereits im Januar 1978 im französischen Ministerrat und erneut im Mai 1978 vor der UN-Generalversammlung eine europäische Abrüstungskonferenz vorgeschlagen hatte übermittelte die französische Regierung am 19. Mai 1978 allen Teilnehmern der KSZE und Albanien ein Memorandum, in dem die Einberufung einer Konferenz für Abrüstung in Europa (KAE) angeregt wurde

Der französische Vorschlag sah eine Verhandlung in zwei Phasen vor. In der ersten Phase sollten die Teilnehmerstaaten neue vertrauensbildende Maßnahmen für Europa aushandeln, um anschließend in Verhandlungen über eine Begrenzung und Reduzierung konventioneller Land-und Luftstreitkräfte — insbesondere solcher mit Offensivkapazitäten — einzutreten, d. h., nukleare Systeme wurden von vornherein ausgeklammert. Die vertrauensbildenden Maßnahmen sollten politisch verbindlich, angemessen verifizierbar und militärisch bedeutsam sein. Als Geltungsbereich dieser Maßnahmen war das gesamte Europa, also vom Atlantik bis zum Ural, vorgesehen. Der französische Vorschlag ging damit bereits wesentlich über die in der Schlußakte von Helsinki 1975 vereinbarten vertrauensbildenden Maßnahmen hinaus, denn diese waren zum größten Teil freiwillig und bezüglich der Sowjetunion nur anwendbar auf einen 250 km breiten Gebietsstreifen entlang ihrer westlichen Grenze.

Für die französische Regierung stellte der KAE-Vorschlag ein außen-und sicherheitspolitisches Instrument dar, dem mehrere Motive zugrunde lagen Zunächst wurde der Vorschlag mit dem Anwachsen der konventionellen Potentiale und der daraus erwachsenden Gefahr von Überraschungsangriffen sowie der möglichen nuklearen Eskalation konventioneller Auseinandersetzungen begründet. Darüber hinaus wurden die MBFR-Verhandlungen als möglicher Rahmen zur Begrenzung konventioneller Rüstung als unzureichend angesehen, weil erstens die neutralen und nichtgebundenen Staaten (N + N-Staaten) nicht an ihnen teilnehmen und zweitens diese Verhandlungen nicht ganz Europa betreffen. Außerdem wurden die vertrauensbildenden Maßnahmen des KSZE-Schlußdokuments von 1975 aufgrund ihrer Freiwilligkeit und begrenzten geographischen Anwendbarkeit als unzureichend betrachtet. Schließlich war die Ausklammerung der Nuklearwaffen im französischen KAE-Vorschlag ein Ausfluß der französischen Nukleardoktrin. Eine Trennung von eurostrategischen und strategischen Systemen ist von französischer Seite schon immer aus Gründen der Glaubwürdigkeit der amerikanischen Nukleargarantie für Europaabgelehnt worden. Außerdem wurde hiermit erneut deutlich gemacht, daß die französische Atomstreitmacht als nationale ultima ratio nicht zur Disposition steht und demzufolge auch nicht in Rüstungskontrollverhandlungen einbezogen werden darf.

Die politische Intention des französischen KAE-Vorschlages bestand vornehmlich darin, Frankreich, das sich bis dahin fast vom gesamten Rüstungskontrollgeschehen ausgeschlossen hatte, vorsichtig wieder in einen — zumindest europäischen — Rüstungskontrollund Abrüstungsprozeß einzuführen. Im übrigen hoffte man, mit dem KAE-Vorschlag den alten sowjetischen Forderungen nach einer europäischen Abrüstungskonferenz politisch zu begegnen und dabei durch Forderungen eines drastischen Abbaus der konventionellen Rüstung vom Ural bis zum Atlantik die mangelnde Ernsthaftigkeit der sowjetischen Abrüstungsoffensiven offenzulegen.

Der KAE-Vorschlag bedeutete damit insgesamt eine rüstungskontrollpolitische Kurs-korrektur Frankreichs und unterstrich gleichzeitig eine weitgehende inhaltliche Überein-stimmung mit der Rüstungskontrollpolitik der NATO.

III. Die Veränderung des KAE-Vorschlages bis zum Madrider KSZE-Folgetreffen

Bis zum Madrider KSZE-Folgetreffen wurde der ursprüngliche französische Vorschlag jedoch in mehreren Punkten modifiziert. Diese Modifikationen sind einerseits auf die Konsultationen mit den EG-und NATO-Partnern und andererseits auf die östlichen Reaktionen bzw. Abrüstungsinitiativen zurückzuführen. Die wesentlichste Veränderung besteht zweifelsfrei in der Anbindung des KAE-Gedankens an den KSZE-Prozeß. Diese Anbindung hatte die französische Regierung anfänglich verhindern wollen, weil sie fürchtete, die zu erwartenden Auseinandersetzungen auf dem Madrider Folgetreffen — insbesondere in der Frage der Menschenrechte — würden zu einer Blockierung der gesamten KSZE und damit auch der Abrüstungsfrage führen. Diese Trennung von KSZE und KAE wurde jedoch vor allem von den N + N-Staaten abgelehnt. Konsultationen zwischen den N + N-Staaten und Frankreich sowie Beratungen innerhalb der NATO führten dann dazu, daß die französische Regierung einer Anbindung der KAE an den KSZE-Prozeß im Sommer 1979 prinzipiell zustimmte

Mit der Entscheidung für die Behandlung der KAE im Rahmen des KSZE-Prozesses fand die Idee einer europäischen Abrüstungskonferenz ein durchweg positives Echo bei den Mitgliedern der EG und der NATO. So be-schlossen die Außenminister der EG im November 1979 und die Verteidigungsminister der NATO im Dezember 1979 auf der KSZE-Folgekonferenz im November 1980 ein „Mandat" für eine europäische Abrüstungskonferenz anzustreben. Damit sollte die Verbindung zur KSZE hergestellt, gleichzeitig jedoch auch der eigenständige Charakter der KAE erhalten werden.

Die Zustimmung der westlichen Regierungen und die Neuformulierung des ursprünglichen KAE-Vorschlages mag auch durch die Reaktionen des Warschauer Paktes beeinflußt worden sein Am 15. Mai 1979 forderten die Außenminister des Warschauer Paktes anläßlich der Tagung des Außenministerkomitees in Budapest ebenfalls die Einberufung einer europäischen Abrüstungskonferenz, In ei-ner Rede in Ost-Berlin nahm der damalige Generalsekretär der KPdSU Breschnew dann am 6. Oktober 1979 hinsichtlich der ersten Verhandlungsphase bedeutende Teile des französischen Memorandums auf und verband dies mit einer Reihe konkreter Vorschläge Auf Seiten der NATO-Staaten mag der Gedanke einer an den KSZE-Prozeß gekoppelten europäischen Abrüstungskonferenz als geeignetes Mittel angesehen worden sein, um dieser sowjetischen Abrüstungsoffensive zu begegnen. Darüber hinaus erschien die prinzipielle Zustimmung zu einem KAE-Mandat auf der Grundlage der französischen und östlichen Vorschläge geeignet, eine Sonderrolle Frankreichs im europäischen Rüstungskontrollprozeß im Sinne eines Mittlers zwischen den Blöcken zu vermeiden

Die besondere Unterstützung des KAE-Mandats durch die Bundesrepublik resultierte vor allem aus Überlegungen zu den möglichen Auswirkungen und Problemen eventueller Ergebnisse der MBFR-Verhandlungen. Aufgrund des begrenzten Gültigkeitsgebietes würde jedes MBFR-Abkommen insofern unbefriedigend bleiben, als der hohen Mobilität moderner Streitkräfte und der daraus resultierenden Relativierung der Bedeutung des Stationierungsgebietes nicht Rechnung getragen würde Das erweiterte Anwendungsgebiet der KAE wurde daher als mögliche Lösung dieses Problems erachtet. Diese Überlegung wurde durch die politische Absicht unterstützt, einen institutionell begründeten Sonderstatus der MBFR-Zone mit einem speziellen Sicherheitsstatus für die Bundesrepublik zu vermeiden

Weniger Unterstützung fand der Gedanke des KAE-Mandats auf Seiten der Vereinigten Staaten. Zwar hatten die USA auf den Ministertagungen der NATO im Dezember 1979 und im Juni 1980 dem KAE-Mandat nicht die Zustimmung versagt, eine ausdrückliche Unterstützung blieb jedoch zunächst aus. Die zwiespältige Haltung der Amerikaner resultierte zunächst aus einer grundsätzlichen Skepsis hinsichtlich der zweiten Verhandlungsphase, also dem Abrüstungsprozeß. Diese Skepsis wurde insbesondere mit den negativen Erfahrungen der bisherigen Rüstungskontrollverhandlungen begründet. Darüber hinaus war der Einwand, die KAE führe zu einer Lähmung bzw. Aushöhlung der MBFR-Verhandlungen, die von den Amerikanern als Hauptforum für konventionelle Rüstungskontrolle angesehen wurden, für die USA nicht so leicht zu entkräften wie für die europäischen KSZE-Teilnehmer. Schließlich wurde ein neuer Abrüstungsprozeß ohne vorherige Klärung der Fragen Her Freizügigkeit und der Menschenrechte in Europa von den Amerikanern abgelehnt. Dieser Einwand wurde zwar durch die Anbindung der KAE an den KSZE-Prozeß, auf welcher auch die Amerikaner insistierten, gegenstandslos; die beiden ersten Einwände führten jedoch nach bündnisinternen Konsultationen dazu, daß der vertrauensbildende Aspekt stärker betont wurde als der abrüstungspolitische Fortan galt daher, daß die zweite Verhandlungsphase nur noch als eine Möglichkeit nach dem erfolgreichen Abschluß der ersten Phase angesehen wurde Aus dem KAE-Gedanken war damit ein Mandat für eine KVAE im KSZE-Prozeß geworden. Unter den Vorbehalten der Priorität vertrauensbildender Maßnahmen und der Anbindung an die KSZE stimmten die Amerikaner schließlich zu. Die NATO-Staaten konnten somit mit einer relativ geschlossenen Position in das Madrider KSZE-Folgetreffen eintreten.

IV. Die Auseinandersetzungen über das KVAE-Mandat auf der KSZE-Folgekonferenz in Madrid

Die gemeinsamen Grundsätze der NATO-Staaten für ein KVAE-Mandat besagten, daß die vertrauensbildenden Maßnahmen den Kriterien der politischen Verbindlichkeit, der militärischen Bedeutsamkeit, der angemessenen Verifizierbarkeit genügen und für ganz Europa — also auch für den europäischen Teil der Sowjetunion — Gültigkeit besitzen müßten. Der französische Vorschlag wurde entsprechend formuliert und in Madrid vorgelegt Gleichzeitig wurden jedoch weitere Initiativen von Polen, Jugoslawien, Schweden und Rumänien eingebracht, so daß insgesamt fünf Vorschläge für eine europäische Abrüstungskonferenz vorlagen Aufgrund des Insistierens der NATO-Länder auf dem französischen Vorschlag und der Unterstützung der Sowjetunion für den polnischen Entwurf konzentrierten sich die Verhandlungen schon bald auf diese beiden Vorschläge. Der Ost-West-Gegensatz zeichnete sich somit auch bei den Verhandlungen um ein KVAE-Mandat ab, wobei die Warschauer-Pakt-Staaten den polnischen und die NATO-und N + N-Staaten den französischen Vorschlag unterstützten. Die Unterschiede zwischen den beiden Vorschlägen waren erheblich.

Die Warschauer-Pakt-Vorschläge waren ähnlich unverbindlich und unpräzise wie die in der Schlußakte von Helsinki vereinbarten Grundsätze. Die weitgehend bedeutungslosen Maßnahmen wurden in Form einer unverbindlichen Tagesordnung vorgetragen und betrafen entweder deklaratorische Schritte, wie einen allgemeinen Gewaltverzicht, oder nicht-verifizierbare Maßnahmen, wie ein Einfrieren der Truppenstärken. Als noch schwerwiegender erwies sich jedoch die Tatsache, daß der Vorschlag des Warschauer Paktes eine Eigenständigkeit der europäischen Abrüstungskonferenz, d. h. eine Loslösung vom KSZE-Prozeß vorsah und darüber hinaus die Frage des geographischen Geltungsbereichs nicht ansprach.

Nach Ansicht der westlichen Länder ließen diese Vorschläge nur den Schluß zu, daß die Sowjetunion die KVAE als Propaganda-Forum gestalten wollte. Sie beharrten daher auf den vier gemeinsamen Kriterien, auf die sich die Verhandlungen fortan konzentrierten. Bis zum Sommer 1981 konnte hinsichtlich der ersten drei Kriterien Übereinkunft erzielt werden. Zunächst akzeptierten die Warschauer-Pakt-Staaten die Kriterien der militärischen Bedeutsamkeit und der politischen Verbindlichkeit. Nach längeren Auseinandersetzungen stimmten sie auch dem Kriterium der angemessenen Verifizierbarkeit der zu beschließenden vertrauensbildenden Maßnahmen zu Hierbei muß allerdings berücksichtigt werden, daß die Zustimmung zu den drei genannten Kriterien nicht mehr bedeutet, als eine allgemeine Übereinkunft über das KVAE-Mandat, nicht jedoch über konkrete Maßnahmen zur Erfüllung der drei Kriterien. Diese bleiben den eigentlichen KVAE-Verhandlungen vorbehalten. Schließlich stimmten die Warschauer-Pakt-Staaten auch der Anbindung der KVAE an den weiteren KSZE-Prozeß zu; es ist beabsichtigt, die Verhandlungsergebnisse der ersten KVAE-Phase auf dem nächsten KSZE-Folgetreffen zu überprüfen

Im Gegensatz zu den drei ersten Kriterien erwiesen sich die Verhandlungen über das vierte Kriterium des westlichen Vorschlages, den geographischen Anwendungs-bzw. Geltungsbereich der zu beschließenden Maßnahmen, als besonders schwierig. Die sowjetische Delegation lehnte zunächst jegliche Einbeziehung des europäischen Teils der Sowjetunion ab, die über den in der Schlußakte von Helsinki vereinbarten Grenzstreifen von 250 km hinausging. Die 250-km-Regelung bedeutete nach westlicher Ansicht jedoch insofern eineAushöhlung des ursprünglichen Gedankens der Stabilisierung in ganz Europa, als sie der hohen Mobilität, moderner Streitkräfte nicht Rechnung trug. Die Einbeziehung des gesamten europäischen Teils der Sowjetunion wurde daher von westlicher Seite schon bald als von zentraler Bedeutung für den Erfolg des Folgetreffens erklärt In Anbetracht dieser westlichen Haltung bot die Sowjetunion im Februar 1981 an, den gesamten europäischen Teil der Sowjetunion als Geltungsbereich der zu beschließenden Maßnahmen anzuerkennen Dieses Angebot wurde jedoch mit der Forderung verbunden, eine entsprechende Erweiterung der Zone für vertrauensbildende Maßnahmen müsse auch von seifen der westlichen Staaten erfolgen Eine nähere Spezifizierung dieser sowjetischen Gegenforderung durch Breschnew selber oder die sowjetische KSZE-Delegation blieb zunächst jedoch aus. Es wurde lediglich angedeutet, die Klärung dieser Frage könne auf der KVAE selber geschehen. Dies war jedoch für die westliche Seite unannehmbar.

In den im Sommer 1981 folgenden Verhandlungen über den Geltungsbereich der vertrauensbildenden Maßnahmen ging es dann vor allem um die Frage der Einbeziehung der an Europa angrenzenden Luft-und Seegebiete. Während die westliche Seite darauf beharrte, Europa vom Atlantik bis zum Ural als Geltungsbereich anzusehen, forderte die östliche Seite nunmehr, die Maßnahmen auf ganz Europa mit den angrenzenden Seegebieten und Lufträumen sowie den entsprechenden an den Atlantik grenzenden nicht-europäischen Gebieten auszudehnen Diese östliche Forderung lief praktisch darauf hinaus, alle Aktivitäten der See-und Luftstreitkräfte im atlantischen Raum einzubeziehen, auch wenn diese in keinem Zusammenhang mit den Aktivitäten in Europa stehen. Ziel dieser sowjetischen Forderung war es offensichtlich, die amerikanischen Kapazitäten zum Eingreifen in nicht-europäischen Krisengebieten einzuschränken bzw. zu erfassen.

Die westliche Seite unterbreitete bald darauf den Vorschlag, lediglich die an Europa angrenzenden See-und Lufträume einzubeziehen, und zwar nur dann, wenn die in ihnen erfolgenden Aktivitäten Teil von meldepflichtigen Operationen auf dem europäischen Kontinent sind Dieser Vorschlag wurde von der Sowjetunion angenommen, wobei sie allerdings die funktionale Verbindung militärischer Aktivitäten in den angrenzenden Luft-und Seegebieten mit den Aktivitäten in Europa unerwähnt ließ Praktisch forderte die Sowjetunion damit weiterhin eine Einbeziehung aller militärischen Aktivitäten im Atlantik, ohne Rücksicht auf ihre Bedeutung für Europa. Für die westliche Seite war die Möglichkeit unterschiedlicher Interpretationen dieses Punktes jedoch unakzeptabel. Insbesondere mußte die Handlungsfreiheit der amerikanischen Rapid Deployment Force — beispielsweise hinsichtlich der Azoren als Zwischenstation zum Nahen Osten — gewahrt bleiben.

Als Ausweg bot sich schließlich ein im Dezember 1981 von Seiten der N + N-Staaten eingebrachter Kompromißvorschlag an In dem Entwurf eines Schlußdokumentes des KSZE-Folgetreffens hieß es hinsichtlich des KVAE-Mandats, die vertrauensbildenden Maßnahmen sollten im angrenzenden Seegebiet und Luftraum insoweit anwendbar sein, als die betreffenden militärischen Aktivitäten Teil von Aktivitäten in Europa sind, deren Ankündigung die Teilnehmerstaaten vereinbaren. Dieser Vorschlag wurde von der Sowjetunion wiederum aufgrund seines funktionalen Ansatzes abgelehnt. Nachdem die Verhandlungsrunde vom Februar/März 1982 keine Fortschritte erbrachte, wurde die Konferenz aufgrund der Ereignisse in Polen zunächst bis zum 9. November 1982 vertagt.

Bei den folgenden Verhandlungen wurde der Kompromißvorschlag vom Dezember 1981 wieder aufgegriffen. Fortschritte konnten erst erzielt werden, als die N 4-N-Staaten im März 1983 eine revidierte Fassung vorlegten Am 3. Mai stimmten die westlichen Teilnehmer-staaten und am 9. Mai die Sowjetunion diesem Kompromißvorschlag zu Im Schlußdokument wurde das KVAE-Mandat dann schließlich mit einem funktionalen Vorbehalt hinsichtlich des Geltungsbereiches formu-liert. Danach werden militärische Tätigkeiten im an Europa angrenzenden Seegebiet und Luftraum mit einbezogen, „soweit diese Tätigkeiten sowohl die Sicherheit in Europa berühren als auch einen Teil von Tätigkeiten in ganz Europa, ..., konstituieren, die anzukündigen sie (die Teilnehmerstaaten) vereinbaren werden" Notwendige Spezifizierungen dieser Regelung werden auf der Konferenz selber erfolgen.

Damit haben alle vier Kriterien, die von westlicher Seite als essentieller Bestandteil eines KVAE-Mandats angesehen wurden, Eingang in das Schlußdokument gefunden. Im Hinblick auf die nunmehr beginnenden KVAE-Verhandlungen stellt sich die Frage, welchen Stellenwert die KVAE im Gefüge der Rüstungskontrollverhandlungen einnimmt und welche Erfolgsaussichten sie angesichts der Vielzahl der zu erwartenden Probleme hat.

V. Der Stellenwert der KVAE im Gefüge der Rüstungskontrollverhandlungen und des KSZE-Prozesses

Im ursprünglichen französischen Vorschlag war die KVAE noch als eigenständiges, von den anderen Rüstungskontrollverhandlungen weitgehend unabhängiges, zusätzliches Verhandlungsforum vorgesehen. Nach der Madrider Folgekonferenz wird die Verbindung der KVAE mit anderen Ost-West-Verhandlungen von den westlichen Teilnehmerstaaten nicht nur in der formalen Anbindung an den KSZE-Prozeß gesehen. Vielmehr besteht auch ein funktionaler Zusammenhang mit anderen Rüstungskontrollverhandlungen. Dies gilt insbesondere für die Wiener MBFR-Gespräche. Die räumliche Begrenzung der MBFR-Verhandlungen auf Polen, die Tschechoslowakei und die DDR im Osten läßt beträchtliche Streitkräfte, die unmittelbar auf Europa wirken können, außer acht. Berücksichtigt man zusätzlich, daß die sowjetische Westgrenze durchschnittlich nur 700 km von der Grenze der Bundesrepublik entfernt ist und daß die Mobilität moderner Streitkräfte wie die der Sowjetunion in den letzten Jahren erheblich erhöht wurde, so wird der begrenzte Wert und die verbleibende Problematik eines eventuellen MBFR-Abkommens innerhalb der vorgesehenen geographischen Begrenzung deutlich Darüber hinaus ist die Konzentration auf eine Verringerung der Truppenstärken angesichts der waffentechnischen und logistischen Fortschritte, die Überraschungsangriffe aus dem Stand ermöglichen, problematisch. Unter diesen Gesichtspunkten vermag die KVAE die MBFR-Verhandlungen in zweifacher Hinsicht zu ergänzen: Zum einen bedeutet die Ausweitung des Geltungsbereiches der KVAE, daß sowohl die vertrauensbildenden Maßnahmen als auch die Abrüstungsverhandlungen der zweiten Phase für ganz Europa gelten, also den von den MBFR-Verhandlungen unberücksichtigten Raum einbeziehen Zum anderen zielen die bisher projektierten vertrauens-und sicherheitsbildenden Maßnahmen (NSBM) darauf ab, die Gefahr von Überraschungsangriffen zu reduzieren. Die KVAE ist daher nicht ein alternatives Verhandlungsforum, sondern eine sinnvolle Ergänzung der Wiener MBFR-Verhandlungen Diese Komplementärfunktion ergibt sich auch daraus, daß alle 35 Teilnehmer der KSZE an der KVAE beteiligt sind.

Allerdings könnte diese Ergänzungsfunktion der KVAE einige praktische Probleme aufwerfen. Sollen z. B. die bei den MBFR-Verhandlungen eventuell vereinbarten Reduzierungen auf potentielle KVAE-Reduzierungen angerechnet werden? Wie soll dann das Prinzip der gleichen Belastungen — auch im Hinblick auf die Teilnehmer, die bei den MBFR-Verhandlungen nicht vertreten sind — gewahrt werden? Im übrigen würde sich dann auch wieder die Frage der proportionalen versus ausgeglichenen Verringerung ergeben. Es kann daher davon ausgegangen werden, daß die praktische Verbindung von MBFR und KVAE vor erhebliche Probleme gestellt werden wird. Es ist daher ebenso denkbar, daß es — unter der Voraussetzung konkreter Abrüstungsverhandlungen in der zweiten KVAE-Phase — zu einer Aufgabe der MBFR-Gespräche aufgrund der Probleme der praktischen Verbindung von MBFR und KVAE kommt.

Die Verbinaung von KVAE und KSZE besteht zunächst in der Überprüfung der Ergebnisse der ersten Phase auf dem nächsten KSZE-Folgetreffen. Darüber hinaus ergibt sich eine Verbindung aber auch daraus, daß die KVAE von westlicher Seite nicht höher eingestuft wird als andere KSZE-Vorhaben wie beispielsweise die Beratungen über die Wahrung der Menschenrechte 1985 in Ottawa oder über die Familienzusammenführung 1986 in Bern. Dies impliziert, daß der Fortgang der KVAE nicht unabhängig von Fortschritten des KSZE-Prozesses und der Einhaltung der Schlußakte — beispielsweise hinsichtlich der Menschenrechtsfrage — sein wird. Die Anbindung an den KSZE-Prozeß wird daher nicht nur formeller, sondern auch materieller Natur sein.

Die Verbindung zwischen der KVAE und den INF-und START-Verhandlungen ist nicht formaler Natur, sondern ergibt sich aus dem funktionalen Zusammenhang nuklearer und konventioneller Kräfte innerhalb der gegenwärtigen NATO-Strategie der Flexible Response. Hiernach sind nukleare Systeme Mittel der vorbedachten Eskalation, um einen Angreifer zur Einstellung der Kampfhandlungen zu bewegen Daraus ergibt sich, daß Qualität und Quantität der nuklearen Kräfte auch vom konventionellen Kräftegleichgewicht abhängen. Insofern entspricht die künstliche Trennung von nuklearen und konventionellen Rüstungskontrollverhandlungen nicht der strategischen Konzeption der NATO Dementsprechend werden die INF-und START-Verhandlungen nicht ohne Rückwirkung auf die KVAE-und MBFR-Gespräche bleiben können und umgekehrt. Konkret bedeutet dies zunächst, daß Verhandlungen über nukleare Systeme für die westliche Seite eigentlich erst dann möglich sein sollten, wenn das konventionelle Kräftegleichgewicht wiederhergestellt ist. Umgekehrt bedeutet das gegenwärtige Kräfteungleichgewicht auf der Ebene der eurostrategischen Waffen zugunsten der Sowjetunion, daß den konventionellen Kräften der NATO eine größere Bedeutung zukommt, da die vorbedachte Eskalation seitens der NATO angesichts des nuklearen Ungleichgewichts an Glaubwürdigkeit verliert. Aus der Logik der gegenwärtigen NATO-Strategie ergibt sich daher hinsichtlich der KVAE ein Dilemma: Nukleare Rüstungskontrollverhandlungen setzen ein — nicht vorhandenes — konventionelles Kräftegleichgewicht voraus, während konventionelle Rüstungskontrollverhandlungen ein — ebenfalls nicht vorhandenes — ungefähres eurostrategisches Kräftegleichgewicht, das die Glaubwürdigkeit der vorbedachten Eskalation garantiert, voraussetzen. Auf eine Formel gebracht, besteht das Dilemma darin, daß die NATO weder im konventionellen noch im nuklearen Sektor einen größeren Spielraum besitzt, den sie in entsprechenden Verhandlungen einbringen könnte.

In jedem Falle sollte der funktionale Zusammenhang zwischen nuklearen und konventionellen Kräften nicht auf der Ebene entsprechender Rüstungskontrollverhandlungen vernachlässigt werden, wie dies in der Vergangenheit häufig geschehen ist.

Die KVAE ist somit nicht als eigenständiges Verhandlungsforum anzusehen, sondern steht mit den anderen Rüstungskontrollverhandlungen und dem KSZE-Prozeß in inhaltlicher, funktionaler oder formaler Beziehung. Sie kann bestehende Verhandlungen ergänzen und somit eine Lücke im System gegenwärtiger Rüstungskontrollgespräche füllen.

VI. Erfolgsbedingungen und Probleme der KVAE

Wie eingangs aus den Erfahrungen mit dem bisherigen Rüstungskontrollprozeß abgeleitet wurde, kommt es zumeist nur dann zu Rüstungskontrollvereinbarungen mit der Sowjetunion, wenn diese erstens ein Interesse an einem solchen Abkommen hat, zweitens von Inspektionen vor Ort nicht betroffen wird und drittens das Abkommen einen quantitativen oder qualitativen Vorteil für die Sowjetunion enthält. Zur Beantwortung der Frage, ob diese Bedingungen hinsichtlich der KVAE erfüllbar sind, ohne daß die westliche Seite ihre Sicherheitsinteressen partiell aufgibt, ist es zunächst notwendig, auf die wahrscheinlichen Probleme der KVAE-Verhandlungen einzugehen.

Wendet man sich hierbei zunächst einmal der ersten Verhandlungsphase über neue vertrauens-und sicherheitsbildende Maßnahmen zu, so lassen sich einerseits politische und andererseits militärisch-technische Probleme feststellen, die einen schnellen Konferenzerfolg unwahrscheinlich machen. Die politischen Probleme resultieren vor allem aus der unterschiedlichen Bewertung des Stellenwertes der KVAE und ihrer zwei Verhandlungsphasen. Während es der östlichen Seite vor allem um den Abrüstungsaspekt in Form einer Vielzahl deklaratorischer Maßnahmen geht, durch die die KVAE zu einem vagen „Abrüstungs-Treffen" werden würde, strebt die westliche, insbesondere die amerikanische Seite zunächst präzise Regelungen der neuen vertrauens-und sicherheitsbildenden Maßnahmen an Schon während des Vorbereitungstreffens in Helsinki wurde deutlich, daß die Sowjetunion die erste Phase der KVAE möglichst schnell mit einer Reihe deklaratorischer und unverbindlicher Maßnahmen beenden möchte, um die Konferenz dann auf das Dauerthema Abrüstung zu begrenzen

Es kann daher davon ausgegangen werden, daß eine Reihe bekannter sowjetischer Vorschläge auf der KVAE wiederum vorgetragen werden, die entweder rein deklaratorischer Natur oder, wie der Gewaltverzicht, schon in der UN-Charta verankert oder nicht verifizierbar sind. Zu diesen alten Vorschlägen ge-hört die Einrichtung einer atomwaffenfreien Zone, das Verbot des Ersteinsatzes von Kernwaffen, das Einfrieren der Militärhaushalte, die Nichterweiterung der Bündnisse und allgemeine Nichtangriffserklärungen. Mit diesen Vorschlägen scheint die Sowjetunion einerseits propagandistische Ziele mit Blick auf die Meinungs-und Willensbildung in den westlichen Demokratien zu verfolgen und andererseits eine Schwächung der Verteidigungsfähigkeit der NATO erreichen zu wollen.

So würde die Einrichtung einer atomwaffen-freien Zone in Mitteleuropa für die Sowjetunion das mit einem eigenen konventionellen Angriff verbundene Risiko verringern und Westeuropa in der Reichweite außereuropäischer sowjetischer Mittelstreckensysteme belassen Auch das Verbot des Ersteinsatzes von Nuklearwaffen würde den konventionellen Krieg für die Sowjetunion wieder kalkulierbar machen Schließlich sind Maßnahmen wie das Einfrieren — nicht bekannter und nicht vergleichbarer — Militärhaushalte oder Truppenstärken kaum verifizierbar oder zementieren ein bestehendes Kräfteungleichgewicht. Die Nichterweiterung von Bündnissen verstößt im übrigen gegen das in der Schlußakte von Helsinki anerkannte Recht der kollektiven Selbstverteidigung. Sollte die Sowjetunion, wie von einigen westlichen Politikern befürchtet wird diese Vorschläge erneut vortragen und dadurch versuchen, die KVAE zu einem Propagandaforum zu machen, so sind solange keine Fortschritte zu erwarten, wie die westliche Seite auf präzisen vertrauens-und sicherheitsbildenden Maßnahmen beharrt. Dies ist jedoch im wesentlichen eine Funktion einer einheitlichen westlichen Verhandlungsposition, die in Konsultationen der NATO und der EG erzielt werden muß. Insofern ist die KVAE auch eine Probe auf die politische Geschlossenheit des atlantischen Bündnisses.

Zusätzliche Probleme können hinsichtlich der Kriterien für die auf der KVAE zu beschließenden Maßnahmen auftreten. Zwar hat die Sowjetunion durch die Unterzeichnung des Madrider Abschlußdokumentes der westlichen Forderung, die Maßnahmen sollten politisch verbindlich, militärisch bedeutsam, angemessen verifizierbar und für ganz Europa gültig sein, im Prinzip zugestimmt, aber dies bedeutet noch keine Übereinstimmung im Konkreten. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, daß die Fragen, welche vertrauensbildenden Maßnahmen „militärisch bedeutsam" sind und was „politische Verbindlichkeit" inhaltlich bedeutet, zunächst zu langwierigen Verhandlungen führen werden. Die Erwartung, daß diesbezügliche Auseinandersetzungen zunächst die KVAE-Verhandlungen prägen werden, ergibt sich schon daraus, daß die Sowjetunion auf dem Madrider KSZE-Folgetreffen diese Kriterien lange Zeit nicht akzeptierte.

Ähnliches gilt für den geographischen Geltungsbereich der zu beschließenden Maßnahmen. Der im abschließenden KSZE-Dokument enthaltene Zusatz, daß die notwendigen Spezifizierungen des Geltungsbereiches in den Verhandlungen auf der KVAE erfolgen, wird wahrscheinlich wiederum zu Auseinandersetzungen über den funktionalen Vorbehalt hinsichtlich der Einbeziehung der angrenzenden See-und Lufträume führen. Dabei könnte die Sowjetunion versuchen, mittels einer weitgehenden Interpretation des funktionalen Vorbehalts Kontrolle über die maritimen Bewegungen der amerikanischen Rapid Deployment Force zu bekommen. Fraglich ist auch, inwieweit der funktionale Vorbehalt für die Westeuropa vorgelagerten Inseln gilt. Sollten beispielsweise militärische Vorkehrungen im Bereich der Azoren, die auch, aber nicht ausschließlich, der Rapid Deployment Force dienen, in den Anwendungsbereich der Maßnahmen fallen, so ist mit Widerstand der westlichen Seite zu rechnen. Auch das Problem der Anbindung der KVAE an den KSZE-Prozeß ist mit der Regelung von Madrid wahrscheinlich noch nicht gelöst. Zwar besteht der formale Zusammenhang durch die Überprüfung der Ergebnisse auf dem nächsten KSZE-Folgetreffen, damit ist jedoch noch nicht gesichert, daß sich das politische Gewicht der KVAE gegenüber anderen KSZE-Vorhaben und damit letztlich auch gegenüber der KSZE selber erhöht. Die Sowjetunion könnte so erneut versuchen, das politische Junktim zwischen KSZE und KVAE — z. B. in der Frage der Menschenrechte — aufzulösen. Ansätze hieizu waren bereits auf dem Vorbereitungstreffen in Helsinki erkennbar, als die polnische Seite anregte, zum Auftakt des Stockholmer Treffens den Generalsekretär der Vereinten Nationen einzuladen und der KVAE damit ein deutlich größeres politisches Gewicht zu verleihen Im übrigen geht aus dem Madrider Mandat auch nicht eindeutig hervor, ob für den Beschluß eventueller Maßnahmen die KVAE selber oder das nächste KSZE-Folgetreffen zuständig ist, so daß auch hier Auseinandersetzungen entstehen können Insgesamt ist daher zu erwarten, daß die KVAE-Verhandlungen mit einer Reihe politischer Probleme belastet sein werden.

Unterstellt man einmal in einem sehr optimistischen Ansatz, daß diese Probleme nicht zur Blockade der KVAE führen und es in der ersten Phase tatsächlich zu Verhandlungen über konkrete Vertrauens-und Sicherheitsbildende Maßnahmen kommt, so verbleiben dennoch die Fragen, welche Maßnahmen realistischerweise erwartet werden können und wie es um ihre Wirksamkeit und insbesondere um ihre Verifizierbarkeit bestellt ist. Hiermit ist der militärisch-technische Problemkomplex der KVAE angesprochen.

Das Ziel „zusätzlicher vertrauensbildender Maßnahmen muß nach westlicher Ansicht sein, eine wachsende Durchschaubarkeit militärischer Schritte zu erreichen und dadurch die Gefahr von Überraschungsangriffen zu vermindern. Insbesondere wird dabei ein Zu-gewinn an Warn-und Vorbereitungszeit und die Offenlegung der Potentiale angestrebt Als mögliche Maßnahmen hierzu kämen in Betracht

— Senkung der Schwelle für anzukündigende Manöver unter 25 000 Mann; — Erweiterung der Ankündigungsfrist über 21 Tage;

— Ankündigungspflicht anderer Manöver, die zeitlich und räumlich nahe beieinander liegen;

— Einbeziehung von Luft-und Seemanövern; — Ankündigung größerer militärischer Bewegungen der Land-, Luft-und Seestreitkräfte; — Offenlegung militärischer Ausgaben.

Bei der Einschätzung der möglichen Vorschläge der östlichen Seite kann zunächst auf die Rede Leonid Breschnews vom 6. Oktober 1979 zurückgegriffen werden Demnach erklärt sich die Sowjetunion zu folgenden Maßnahmen bereit:

— Senkung der Schwelle für anzukündigende Manöver auf 20 000 Mann;

— Ausdehnung der Ankündigungsfrist; — Verbot von Manövern mit mehr als 50 000 Mann;

— Ankündigung größerer See-und Luftmanöver;

— Ankündigung von Bewegungen der Landstreitkräfte, deren Stärke 20 000 Mann übersteigt. Zu diesen Vorschlägen muß jedoch einschränkend bemerkt werden, daß sie, entsprechend der damaligen sowjetischen Verhandlungsposition, lediglich im Geltungsbereich der KSZE, also auch nur bis zu 250 km weit im europäischen Teil der Sowjetunion zur Anwendung kommen sollen. Dennoch ergibt sich auf den ersten Blick eine gewisse Parallelität der östlichen und westlichen Vorschläge. Der Vorschlag der Offenlegung militärischer Ausgaben wird jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach von der östlichen Seite abgelehnt werden, während das Verbot von Manövern von Landstreitkräften mit mehr als 50 000 Mann für die NATO aufgrund der Notwendigkeit größerer Manöver in einem transatlantischen Bündnis nicht akzeptabel erscheint. Die restlichen Vorschläge können jedoch verhandlungs-und kompromißfähig sein. Hierzu bedarf es aber der genauen Definition und Abgrenzung von Begriffen wie „See-und Luft-manövern", „Bewegung von Streitkräften" sowie „räumlichem und zeitlichem Beieinander-liegen von Manövern" Die Frage, von welcher Entfernung an eine „militärische Bewegung" existiert, wird vermutlich genauso von zentraler Bedeutung sein wie die Problematik der schrittweisen Bewegung kleiner Einheiten, die im Resultat einer „größeren militärischen Bewegung" gleichkommen. Berücksichtigt man ferner, daß diese Fragen aufgrund der andersgearteten Charakteristika von Land-, See-und Luftstreitkräften jeweils in unterschiedlicher Form geklärt werden müssen, so ergibt sich eine Vielzahl von Problemen, die leicht zu einer Blockade führen können, wie sie bei den MBFR-Verhandlungen zutage getreten ist.

Selbst wenn diese umfangreichen Probleme gelöst werden sollten, verbleibt die zusätzliche Schwierigkeit, daß die zu beschließenden Maßnahmen dem Kriterium der Verifizierbarkeit genügen müssen. Insbesondere angesichts der offenkundigen Verletzungen der Verpflichtungen von Helsinki durch die Sowjetunion erscheinen verbesserte Verifikationsregelungen als unerläßlich. Geht man von den oben genannten Vorschlägen zur Vertrauensbildung aus, ergibt sich außerdem, daß nationale technische Mittel der Verifikation nicht ausreichen werden. Das Ausmaß eines Manövers, seine Aufgabenstellung und der Zusammenhang kleinerer Manöver ist ohne Beobachter vor Ort nicht zu klären. Das gleiche gilt für militärische Bewegungen. Dabei wird es besonders schwierig sein festzustellen, wann eine „militärische Bewegung" beginnt und wann sie endet. Bei Landstreitkräften könnten diese Schwierigkeiten noch durch stichprobenartige Überprüfungen vor Ort gelöst werden. Hierbei müßten allerdings auch die Kasernen, der Fahrzeugpark und militärisches Großgerät inspiziert werden, um Art, Größe und Zweck der militärischen Bewegung festzustellen. Wesentlich schwieriger ist jedoch die Verifikation von Manövern der Luft-und Seestreitkräfte Da technische Mittel der Luftraumüberwachung wie Boden-radar und AWACS nicht ausreichen, verbliebe nur die Möglichkeit der Entsendung von Beobachtern auf alle Flugplätze und Ausweichrollbahnen. Diese müßten durch Feststellung der Typen und Zahl der ein-und aus-fliegenden Flugzeuge Rückschlüsse auf die Art und das Ausmaß der Luftübung ziehen. Ähnliches gilt für Bewegungen der Seestreitkräfte. Neben der Entsendung von Beobachtern auf zufällig ausgewählte Schiffe, müßte eine ständige Satellitenaufklärung stattfinden, deren Bestätigung durch gezielte Luft-aufklärung in großen Seegebieten erfolgt. Im übrigen wird auch die Inspektion von Häfen in Erwägung zu ziehen sein.

Zwar sollten die Anforderungen an die Verifikation nicht so hoch geschraubt werden, daß jedes Abkommen unmöglich wird Die Nachprüfbarkeit muß jedoch soweit gewährleistet sein, daß sie dem Ziel der KVAE — der Minderung der Gefahr von Überraschungsangriffen — dient und nicht ein Sicherheitsgefühl erzeugt, das nicht gerechtfertigt ist.

Wendet man sich abschließend der eingangs gestellten Frage zu, ob die sowjetischen Bedingungen für Rüstungskontrollabkommen hinsichtlich der KVAE erfüllbar sind, so ergibt sich folgendes Bild: Aus den auf der KVAE zu erwartenden Problemen resultieren mehrere Bedingungen, deren Erfüllung für die westlichen Staaten von entscheidender Bedeutung für einen erfolgreichen Abschluß der ersten Verhandlungsphase ist. Zunächst ist die Lösung der anstehenden politischen Probleme erforderlich, ohne die es nicht zu Verhandlungen über konkrete vertrauensund sicherheitsbildende Maßnahmen kommen kann. Ist diese Bedingung erfüllt, gilt es, eine Reihe militärisch bedeutsamer und politisch verbindlicher Maßnahmen auszuhandeln, wobei Inhalt und Bedeutung dieser Maßnahmen klar definiert und abgegrenzt sein müssen. Letztlich muß über die AMittel einer eindeutigen Verifikation der zu beschließenden Maßnahmen Übereinkunft erzielt werden.

Diesen, sich aus den Sicherheitsinteressen der westlichen Staaten ergebenden Erfolgsbedingungen stehen die Bedingungen gegenüber, die nach den Erfahrungen des bisherigen Rüstungskontrollprozesses für die Sowjetunion erfüllt sein müssen, damit es zu einem Abkommen kommt. Die erste Bedingung ist die des sowjetischen Interesses an einem derartigen Abkommen.

Aus den sowjetischen Verhandlungspositionen während der Auseinandersetzung um das KVAE-Mandat ergibt sich, daß die Sowjetunion kein besonderes Interesse an konkreten vertrauens-und sicherheitsbildenden Maßnahmen hat. Vielmehr möchte sie es diesbezüglich bei unverbindlichen Maßnahmen belassen und die KVAE auf das Thema „Abrüstung" konzentrieren. Das sowjetische Interesse an der KVAE besteht daher vornehmlich darin, ein zusätzliches Verhandlungsforum zur Beeinflussung der innenpolitischen Willensbildung in den westlichen Demokratien zu erlangen. Wenn die westliche Verhandlungsseite dieses Ansinnen erfolgreich abwehrt und die KVAE-Verhandlungen der ersten Phase auf konkrete vertrauensund sicherheitsbildende Maßnahmen begrenzen kann, wird das sowjetische Interesse aller Wahrscheinlichkeit nach gering sein. In jedem Falle ist dann mit einem langwierigen Verhandlungsprozeß zu rechnen, in dessen Verlauf die Sowjetunion immer wieder versuchen wird, durch entsprechende Abrüstungsinitiativen Einfluß auf die westliche Öffentlichkeit zu nehmen.

Hinsichtlich der zweiten sowjetischen Bedingung werden sich aller Wahrscheinlichkeit nach die westlichen und östlichen Positionen diametral entgegenstehen: Während die Sowjetunion die Verifikation durch Inspektion vor Ort ablehnt, ist für die westliche Seite die Verifikation durch nationale technische Mittel nicht akzeptabel. Es ist nicht ersichtlich, wie hier eine Einigung erzielt werden kann, da der Verzicht auf die Inspektion vor Ort für die westliche Seite eine partielle Aufgabe ihrer Sicherheitsinteressen bedeuten würde.

Noch zweifelhafter ist angesichts der sowjetischen Bedingung eines quantitativen oder qualitativen Vorteils der erfolgreiche Abschluß der zweiten Verhandlungsphase, also der Abrüstungsverhandlungen — vorausgesetzt, es kommt überhaupt zur zweiten Phase. Ein quantitativer oder qualitativer Vorteil für die Sowjetunion wäre angesichts des konventionellen Kräfteverhältnisses in Europa gleichbedeutend mit der partiellen Aufgabe westlicher Sicherheitsinteressen. Im übrigen muß bezweifelt werden, daß die Probleme, die bei den MBFR-Verhandlungen seit nunmehr elf Jahren ungelöst sind und die in einer zweiten KVAE-Verhandlungsphase ebenfalls auftreten würden, in den KVAE-Verhandlungen gelöst werden können. Es ist daher angesichts der Erfahrungen mit dem bisherigen Rüstungskontrollprozeß eher unwahrscheinlich, daß es zu einem erfolgreichen Abschluß der ersten KVAE-Phase und zu einem Übergang zur zweiten Phase und deren erfolgreichem Abschluß kommt. Die Hoffnung auf einen erfolgreichen Abschluß der KVAE übersieht die grundsätzlich unterschiedliche Funktion, dieRüstungskontrollpolitik in der westlichen und östlichen Außen-und Sicherheitspolitik besitzt.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. das abschließende Dokument des KSZE-Folgetreffens in Madrid vom 6. 9. 1983, in: Europa-Archiv, 38 (1983) 20, S. D 537—D 554, hier S. D 541— D 542.

  2. Vgl. W. Kaltefleiter, The Structural Problems of Arms Control Negotiations. A View from Europe, Paper Presented at the Hoover Institution Arms Control Conference, 22— 24 Sept. 1983, Stanford (Ca.) 1983.

  3. Vgl. F. Bomsdorf, Rüstungskontrolle als Prozeß der Selbstbindung: Wirkungsweise westlicher Verhandlungspolitik, in: U. Nerlich (Hrsg.), Sowjetische Macht und westliche Verhandlungspolitik im Wandel militärischer Kräfteverhältnisse, Baden-Baden 1982, S. 389— 443.

  4. Vgl. W. R. Harris, Treaty Compliance: The Verificatiön Dilemma, Paper Presented at the Hoover Institution Arms Control Conference, 22— 24 Sept. 1983, Stanford (Ca.) 1983.

  5. Vgl. Archiv der Gegenwart, 1978, S. 21551 (E.) und S. 21826 (A. 4).

  6. Zum Wortlaut des Memorandums vgl. Europa-Archiv, 35 (1980) 18, S. D 506—D 509.

  7. Zu Begriff und Inhalten der vertrauensbildenden Maßnahmen vgl. J. Alford, Confidence-Building Measures in Europe: The Military Aspects, in: ders. (Ed.), The Future of Arms Control: Part III. Confidence-Building Measures, Adelphi Paper No. 149, London 1979, S. 4— 13; siehe auch Ch. Krause, Vertrauensbildende Maßnahmen als Gegenstand Europäischer Verhandlungen, Bonn 1979.

  8. Vgl. W. Schütze, Französische Vorstellungen zur Sicherheitspolitik der achtziger Jahre, Stiftung Wissenschaft und Politik, Ebenhausen, März 1980 (SWP-AP 2247), S. 14 f., und D. S. Yost, Rüstungskontrolle im KSZE-Prozeß, in: Europa-Archiv, 37 (1982) 18, S. 545— 552, bes. S. 545— 546.

  9. Vgl. H. G. Brauch, Europäische Abrüstungskonferenz und Vertrauensbildende Maßnahmen. Die französischen Vorschläge und westliche Reaktionen, in: Die Neue Gesellschaft, 27 (1980) 11, S. 932— 936.

  10. Vgl. Erklärung der im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit in Brüssel zusammengetretenen Außenminister der Europäischen Gemeinschaft vom 20. November 1979 zum französischen Vorschlag einer Abrüstungskonferenz in Europa, in: Europa-Archiv, 35 (1980) 18, S. D 509—D 510.

  11. Vgl. Kommunique über die Ministertagung des Nordatlantikrats in Brüssel am 13. und 14. Dezember 1979, in: Europa-Archiv, 35 (1980) 2, S. D 38— D 43.

  12. Vgl. Kommunique über die Ministertagung des Nordatlantikrats in Brüssel am 13. und 14. Dezember 1979, a. a. O. (Anm. 11), S. 40 (Ziffer 8), wo in einer Passage auf die entsprechenden Vorschläge des Warschauer Paktes eingegangen wird.

  13. Vgl. Kommunique über die Tagung des Außen-ministerkomitees des Warschauer Paktes in Budapest am 14. und 15. Mai 1979, in: Europa-Archiv, 34 (1979) 13, S. D 329—D 332.

  14. Vgl. Rede des Generalsekretärs des ZK der KPdSU und Vorsitzenden des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR, Leonid Breschnew, auf einer Festveranstaltung in Ost-Berlin zum 30. Jahrestag der DDR am 6. Oktober 1979, in: Europa-Archiv, 34 (1979) 21, S. D 556—D 560.

  15. Anläßlich des Besuches des sowjetischen Außenministers Gromyko vom 21. bis 24. November 1979 stimmte die sowjetische Seite einer solchen Verbindung prinzipiell zu; vgl. Archiv der Gegenwart, 1979, S. 23075 C.

  16. Vgl. W. Schütze, a. a. O. (Anm. 8), S. 16.

  17. Vgl. W. Schilling, Stagnation der MBFR-Verhandlungen in Wien, in: Außenpolitik, 34 (1983) 3, S. 291— 299, hier S. 298— 299; vgl. auch L. Rühl, Die Truppenabbauverhandlungen und die europäische Sicherheit 1973 und 1976, in: K. Kaiser/M. Kreis (Hrsg.), Sicherheitspolitik vor neuen Aufgaben, Frankfurt/M. 1977, S. 103— 140, bes. S. 118— 119.

  18. Am 4. 12. 1979 betonte Außenminister Genscher, es müsse vermieden werden, durch MBFR eine Rüstungskontrollzone Mitteleuropa mit besonderem Status zu schaffen; vgl. Vertrauensbildende Maßnahmen sollen vom Atlantik bis zum

  19. Vgl. Kommuniqu über die Ministertagung des Nordatlantikrats in Brüssel am 13. und 14. Dezember 1979, a. a. O. (Anm. 11), S. D 40.

  20. Vgl. Kommunique über die Ministertagung des Nordatlantikrats in Ankara am 25. und 26. Juni 1980, in: Europa-Archiv, 35 (1980) 15, S. D 417—D 424, hier S. D 421.

  21. Vgl. ebd., S. D 421, wo der abrüstungspolitische Aspekt nicht mehr erwähnt wird.

  22. Vgl. D. S. Yost, a. a. O. (Anm. 8), S. 549.

  23. Zum rumänischen Vorschlag vgl. G. Wettig, Sicherheitspartnerschaft oder Sicherheitsgegnerschaft? Bilanz aus Anlaß der Vertagung des Madrider KSZE-Folgetreffens, in: Aus Politik und Zeit-geschichte, B 19/82, (15. Mai 1982), S. 3— 14, hier

  24. Zu Einzelheiten der verschiedenen Vorschläge vgl. W. Bruns, Europäische Abrüstungskonferenz und KSZE-Prozeß, in: Die neue Gesellschaft, 28 (1981) 5, S. 432— 437.

  25. Zum Wortlaut des polnischen Entwurfs vgl. Referat des ersten Sekretärs des ZK, Edward Gierek, an den Parteitag der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei am 11. Februar 1980, in: Europa-Archiv, 35 (1980) 18, S. D 510.

  26. Vgl. J. Kastl, Das KSZE-Folgetreffen von Madrid, in: Europa-Archiv, 38 (1983) 20, S. 617— 626, hier S. 620.

  27. Vgl. das abschließende Dokument des KSZE-Folgetreffens in Madrid vom 6. September 1983, a. a. O. (Anm. 1), S. D 542 (Ziffer 5).

  28. Vgl. Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees an den XXVI. Parteitag der KPdSU, erstattet vom Generalsekretär des ZK und Vorsitzenden des Obersten Sowjets, Leonid Breschnew, am 23. Februar 1981, in: Europa-Archiv, 36 (1981) 8, S. D 208 bis D 219, hier S. D 218.

  29. Vgl. ebd.

  30. Vgl. G. Wettig, a. a. O. (Anm. 23), S. 13.

  31. Vgl. D. S. Yost, a. a. O. (Anm. 8), S. 549.

  32. Vgl. G. Wettig, a. a. O. (Anm. 23), S. 13.

  33. Vgl. J. Kastl, a. a. O. (Anm. 26), S. 620.

  34. Vgl. Archiv der Gegenwart, 1983, S. 26485 C.

  35. Vgl. J. Kastl, a. a. O. (Anm. 26), S. 622.

  36. Vgl. das abschließende Dokument des KSZE-Folgetreffens in Madrid vom 6. September 1983, a. a. O. (Anm. 27), S. D 542.

  37. Die Frage, ob Ungarn dem Reduzierungsraum zuzurechnen ist, ist seit 1973 strittig.

  38. Vgl. L. Ruehl, Probleme des Truppenabbaus in Europa, in: K. -D. Schwarz (Hrsg.), Sicherheitspolitik, Bad Honnef-Erpel 19783, S. 287— 314, hier S. 291.

  39. Vgl. F. -J. Neuß, Eine Konferenz wird zum Vehikel, in: Europäische Rundschau, 11 (1983) 4, S. 129 bis 134, hier S. 134.

  40. So auch die Interpretation der Bundesregierung; vgl. Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen der Bundesrepublik Deutschland, Hans-Dietrich Genscher, am 7. September 1983, in: Europa-Archiv, 38 (1983) 21, S. D 585—D 589, hier S. D 587; siehe auch Bundesminister der Verteidigung, Weißbuch 1983. Zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1983, S. 246.

  41. Vgl. W. Schütze, a. a. O. (Anm. 8), S. 18.

  42. Vgl. Weißbuch 1983, a. a. O. (Anm. 40), S. 148f.

  43. Verfolgt man diesen Ansatz eines funktionalen Zusammenhangs nuklearer und konventioneller Kräfte — wie er sich aus der NATO-Strategie ergibt — weiter, so ist das Verhandlungsgegenstück

  44. Vgl. J. Alford, Die Aussichten der Stockholmer Konferenz über Abrüstung in Europa, in: Europa-Archiv, 38 (1983) 21, S. 667— 674, hier S. 668.

  45. Vgl.: Die Vorberatungen zur Konferenz über Vertrauensbildung geraten unter Zeitdruck, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 7. 11. 1983.

  46. Vgl. G. Baumann, Für und wider kernwaffen-freie Zonen, in: Zivilverteidigung, (1983) 3, S. 22— 28.

  47. Vgl. K. Kaiser/G. Leber/A Mertes/F. -J. Schulze, Kernwaffen und die Erhaltung des Friedens. Stellungnahme zu einem amerikanischen Vorschlag über den Verzicht auf den Ersteinsatz von Kernwaffen, in: Europa-Archiv, 37 (1982) 12, S. 357— 368.

  48. Vgl. K. Gennrich, Das neue Gewicht im Kräftespiel zwischen Ost und West: Die Stockholmer Abrüstungskonferenz. Mertes warnt vor einem „Festival der Friedens-und Vertrauensworte", in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 15. 10. 1983, S. 5.

  49. Vgl.: Die Vorberatungen zur Konferenz über Vertrauensbildung geraten unter Druck, a. a. O. (Anm. 45).

  50. Vgl.: Fragezeichen vor der Stockholmer Sicherheitskonferenz, in: Neue Zürcher Zeitung vom 26. 10. 1983.

  51. Vgl.: Das neue Gewicht im Kräftespiel zwischen Ost und West: Die Stockholmer Abrüstungskonferenz, a. a. O. (Anm. 48).

  52. Die folgenden Maßnahmen sind im wesentlichen Vorschläge der N + N-Staaten. Die folgenden Aussagen gehen daher von der spekulativen Annahme aus, daß diese Vorschläge auf der KVAE auch von der westlichen Seite vorgetragen werden.

  53. Vgl. Rede des Generalsekretärs des ZK der KPdSU und Vorsitzenden des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR, Leonid Breschnew, auf einer Festveranstaltung in Ost-Berlin zum 30. Jahrestag der DDR am 6. Oktober 1979, a. a. O. (Anm. 14), S. D 559.

  54. Vgl. J. Alford, a. a. O. (Anm. 44), S. 669.

  55. Vgl. ebd., S. 671.

  56. Vgl. zu dieser Argumentation L. Freedman, Die Verifizierbarkeit vereinbarter Beschränkungen: Erfordernisse und politischer Nutzen, in: U. Nerlich (Hrsg.), a. a. O. (Anm. 43), S. 317— 341, hier S. 321 bis 322.

Weitere Inhalte

Joachim Fesefeldt, geb. 1955; Studium der Politikwissenschaft, Soziologie, Geographie und Wirtschaftspolitik an der Universität Kiel; Forschungsaufenthalte in Washington, D. C., und Cambridge/Mass.; Arbeiten zu Fragen der Außen-und Sicherheitspolitik; zur Zeit Promotion mit einer Arbeit über die Bedeutung neuerer Waffentechnologien für die nukleare Schwelle in Europa; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Politische Wissenschaft der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.