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Die türkischen Arbeitnehmergesellschaften Eine autonom entstandene Selbsthilfebewegung türkischer Gastarbeiter im Spannungsverhältnis von staatlicher Planung und konkurrierenden Privatunternehmen | APuZ 40/1981 | bpb.de

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APuZ 40/1981 Artikel 1 Die Krise in der Türkei Chancen des Militärs — Zukunft der Demokratie Die türkischen Arbeitnehmergesellschaften Eine autonom entstandene Selbsthilfebewegung türkischer Gastarbeiter im Spannungsverhältnis von staatlicher Planung und konkurrierenden Privatunternehmen

Die türkischen Arbeitnehmergesellschaften Eine autonom entstandene Selbsthilfebewegung türkischer Gastarbeiter im Spannungsverhältnis von staatlicher Planung und konkurrierenden Privatunternehmen

Karl Otterbein

/ 17 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Die vorwiegend in der Bundesrepublik von türkischen Gastarbeitern gegründeten Arbeitnehmergesellschaften müssen als eine die strukturelle Unterentwicklung ihres Heimatlandes berücksichtigende Form der kollektiven Selbsthilfe betrachtet werden, da die Gastarbeiter ihre Ersparnisse nicht mehr einzeln im traditionellen Dienstleistungssektor ihrer Herkunftsregion anlegen, sondern ihr hier gespartes Geld zur gemeinsamen Gründung eines produktiven Unternehmens verwenden und so zur Industrialisierung ihrer Heimat beitragen. Immerhin ist nahezu jeder dritte in der Bundesrepublik lebende türkische Gastarbeiter Mitglied in einer der Arbeitnehmergesellschaften, die insgesamt bereits etwa 1, 5 Mrd. DM investiert haben. Obwohl autonom und ohne „Sachverständigenrat“ entstanden, übernehmen diese Selbsthilfeorganisationen die im Sinne einer umverteilenden Wachstumspolitik betriebene monetäre, sektorale und regionale Steuerung der Gastarbeiterüberweisungen. Zudem sind die Heimkehrer qualifiziert und hochmotiviert. Allerdings sind diese in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft gegründeten Betriebe wegen ihrer Ortsgebundenheit und der für die Kapitalbeteiligung festgelegten Obergrenze gegenüber der privaten Wirtschaft benachteiligt. Trotz des überaus plausiblen Konzeptes, das der deutschen Wirtschaft auf breitester Ebene Kooperationsmöglichkeiten bietet, beschränkt sowohl die allgemeine Wirtschaftslage der Türkei als auch die Schwerfälligkeit der staatlichen Entwicklungshilfe den Rückfluß der auf deutschen Banken deponierten Gastarbeiterersparnisse.

Einleitung

Die türkischen Arbeitnehmergesellschaften, deren zur Behebung unseres Arbeitskräfte-mangels ins Land gerufene Mitglieder durch eigene Anstrengungen einen Beitrag zum wirtschaftlichen Fortschritt ihrer Heimatregion leisten wollen, können nicht nur als Modell für die wirtschaftliche und soziale Reintegration ausländischer Arbeitnehmer gelten, sondern sind vor allem auch zu einem Testfall für die wirksame Förderung autonom entstandener Selbsthilfeorganisationen durch staatliche Stellen geworden. Nachfolgend liegt deshalb das Schwergewicht auf Aspekten und Erfahrungen, die für unsere bilaterale Entwicklungszusammenarbeit nutzbringend sein könnten.

Immerhin sind die türkischen Arbeitnehmer-gesellschaften für den Bereich der staatlichen Entwicklungspolitik insofern ohne Beispiel, als ihre — zumeist von uns als ungebildet und rückständig angesehenen — Mitglieder trotz oder wegen des Fehlens eines externen Beratungsangebots bewiesen haben, daß sie Initiative ergreifen, Ziele festlegen und sie organisatorisch umsetzen können. Mit dem 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei abgeschlossenen . Ankara-Abkommen setzte dann auch die staatliche Förderung der Arbeitnehmergesellschaften ein. Während aufgrund historischer Erfahrungen die damit verbundene Einflußnahme der türkischen Bürokratie weitgehend auf Ablehnung stößt, wird von den Betroffenen an der deutschen Entwicklungshilfe, die sich dieser Bewegung nur noch anhängen konnte, vor allem kritisiert, daß die Entscheidungsprozesse innerhalb unserer Administration zu langsam ablaufen, um den Erfordernissen dieser um das wirtschaftliche überleben kämpfenden Unternehmen gerecht zu werden.

II. Historische Ursachen der Auswanderung

Die Geschichte der modernen Türkei setzt ein mit dem Bemühen Kemal Atatürks, aus dem halbfeudalen Agrarland eine Industrienation nach westeuropäischem Vorbild zu machen. Aus einer nationalen Einigungsbewegung hervorgegangen, verfolgten die Kemalisten eine Entwicklungsstrategie, die unter bewußter Vernachlässigung des ländlichen Raumes den Aufbau einer vom Ausland unabhängigen Industrie forcierte und die wenigen Großstädte zu Zentren des Fortschritts und rationalen Wirtschaftens ausbauen wollte. Die dafür benötigten Mittel mußten allerdings von der hochbesteuerten Landwirtschaft aufgebracht werden, was die bereits bestehenden Unterschiede zwischen Stadt und Land anwachsen ließ.

Nachdem sich die türkischen Wähler 1950 gegen die regierenden Republikaner entschieden hatten, leitete die neue Regierung unter Menderes mit Hilfe großzügig gewährter US-Kredite die fortschreitende Mechanisierung und Kommerzialisierung der Landwirtschaft ein, um den mit der Bevölkerung gewachsenen Nahrungsmittelbedarf zu decken und gleichzeitig den Interessen der großbäuerlichen Wählergruppe entgegenzukommen. Allein in dem Zeitraum von 1951 bis 1953 verloren etwa eine Million Tagelöhner und Pächter ihren Broterwerb durch die mit dieser Entwicklungshilfeleistung importierten Traktoren.

Neben der direkten Freisetzung landwirtschaftlicher Arbeitskräfte hat die neue Agrarpolitik noch weiterreichendere Auswirkungen auf die Landflucht. Mit der verstärkten Ausrichtung der dörflichen Wirtschaft am fernräumlichen Warenaustausch werden Kostenrechnung, Effizienz und möglicher Produktionszuwachs mehr und mehr zur Grundlage betriebswirtschaftlicher Entscheidungen. Diese die Dorfgemeinschaft desintegrierende Entwicklung läßt Grenzertragsbetriebe aus der Produktion ausscheiden und entzieht dem Verbleib der unterbeschäftigten Arbeitskräfte im Dorfverband seine Berechtigung, da wirt-25 schaftlicher Fortschritt jetzt höher bewertet wird als soziale oder traditionelle Bindungen. Somit verstärkt sich mit dem Wirken neuer technologischer, ökonomischer und politischer Faktoren, die der Bauernschaft sowohl wirtschaftlich als auch psychologisch zusetzen, die Landflucht und läßt Istanbul und Ankara, um die beiden größten Städte zu nennen, ihre Einwohnerzahl in dem Zeitraum von 1950 bis 1965 nahezu verdoppeln -Berücksichtigt man dagegen, daß der Anteil industrieller Arbeitsplätze an der Gesamtbeschäftigung in dem Zeitraum 1962 bis 1972 nur um 3 auf 11, 3% erhöht werden konnte, so wird deutlich, in welchem Ausmaß die strukturelle Unterbeschäftigung auch für den städtischen Wirtschaftsraum kennzeichnend gewor auf 11, 3% erhöht werden konnte, so wird deutlich, in welchem Ausmaß die strukturelle Unterbeschäftigung auch für den städtischen Wirtschaftsraum kennzeichnend geworden ist Ohne mit ihrer Abwanderung das Strukturproblem des ländlichen Raumes einer Lösung näher gebracht zu haben, müssen ständig mehr städtische Zuwanderer marginale und schlecht entlohnte Tätigkeiten annehmen oder zeitlich befristet in das industrialisierte Westeuropa emigrieren.

So überschritt bereits 1965 die Zahl der in der Bundesrepublik beschäftigten türkischen Gastarbeiter die Grenze von 100000 und erreichte 1973 mit 605000 ihren Höchststand. Seit dem im gleichen Jahr verfügten Anwerbestopp für Arbeitskräfte aus nicht EG-zugehörigen Ländern ging die Zahl der türkischen Arbeitnehmer geringfügig zurück und liegt jetzt bei 520000. Analog dazu nahmen die Geldüberweisungen der türkischen Gastarbeiter zu und erreichten 1974 mit 1, 426 Mrd. US-Dollar ihren Höhepunkt 2). Im Jahre 1979 beliefen sie sich immerhin noch auf 1 Mrd. US-Dollar. Damit sind diese Transferzahlungen zur wichtigsten Stütze der defizitären türkischen Zahlungsbilanz geworden. Die hohe Bereitschaft, einen Teil des Verdienstes in die Heimat zu überweisen, ist kennzeichnend für alle in der Bundesrepublik beschäftigten Gastarbeiter, da der Auslandsaufenthalt als zeitlich befristet angesehen wird und im Heimatland zum Aufbau einer gesicherten Existenz dienen soll.

Ob dieser nur allzu verständliche Wunsch in realistischer Abschätzung der individuellen Möglichkeiten seiner Verwirklichung näher-gebracht wird, muß bezweifelt werden. Tatsächlich wird das im Ausland unter weitgehender Einschränkung persönlicher Konsumbedürfnisse Ersparte neben dem Bau von Eigenheimen vorzugsweise in Bereiche fließen, die es dem Rückkehrer erlauben, eine selbständige Tätigkeit auszuüben und damit den im Sinne der noch halbfeudalen Wertordnung erreichten höheren Status zu dokumentieren. Die strukturelle Schwäche seiner Heimatregion, die ihn zur zeitlich befristeten Arbeit im Ausland zwang, wird er dadurch kaum beheben, da mit der Eröffnung eines weiteren Ladens oder eines sonstigen Dienstleistungsbetriebes keine zusätzliche Kaufkraft geschaffen wird. Oft genug leben solche . Unternehmen'von der Substanz, und nach Verlust seines Sparkapitals muß der Besitzer zur Sicherung der eigenen Existenz erneut die mit einer Auslandstätigkeit verbundenen persönlichen Entbehrungen auf sich nehmen.

III. Die Heimatverbundenheit der Arbeitnehmergesellschaften

In mehrfacher Hinsicht können dagegen die vorwiegend in der Bundesrepublik von türkischen Gastarbeitern gegründeten Arbeitnehmergesellschaften als eine die strukturelle Unterentwicklung ihres Heimatlandes berücksichtigende Form der kollektiven Selbsthilfe betrachtet werden. Bereits seit 1966 — also mit dem Einsetzen der massenhaften Abwanderung — haben sich türkische Gastarbeiter aus eigener Initiative zusammengeschlossen 3), um ihre Ersparnisse nicht mehr einzeln im traditionellen Dienstleistungssektor anzulegen, sondern als gemeinsame Investition Arbeitnehmergesellschaften zu gründen.

In richtiger Einschätzung der sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen soll das angesammelte Sparkapital und die hier erworbenen Fähigkeiten gezielt für den Aufbau einer produktiven Wirtschaft und die Industrialisierung der Heimatregion genutzt werden, was ihnen nach einer eventuellen Rückkehr eher einen dauerhaften Arbeitsplatz und eine angemessene Rendite ihres Eigenkapitals sichern kann als die herkömmliche Form der Geldüberweisung. Als eine genuin autonome Selbsthilfe-initiative entstanden, wird die Dynamik dieser Bewegung, vor allem von der starken Heimat-verbundenheit und der kreativen Flexibilität der türkischen Gastarbeiter gespeist, die ihr Land — insofern in der Tradition Kemal Atatürks stehend — durch eigene Anstrengungen dem industriellen Entwicklungsstand der Bundesrepublik näher bringen wollen und die erkannt haben, daß eine industrielle Investitionstätigkeit bei ihrem gesellschaftlichen Sta26 tus als Arbeitnehmer nicht auf individueller Basis, sondern nur als gemeinsame Geldanlage der an der Industrialisierung ihrer Heimatregion interessierten Gastarbeiter erfolgen kann.

Diesem Zusammenschluß gaben sie die Rechtsform einer Aktiengesellschaft und legten in der Satzung fest, daß ausschließlich Namensaktien ausgegeben werden und eine natürliche oder juristische Person höchstens 10%, öffentliche Einrichtungen — wie die Heimatgemeinde beispeilsweise — maximal 20% des Stammkapitals erwerben dürfen. Als weitere Beschränkung des privatwirtschaftlichen Charakters dieser sozial motivierten Anlageform werden mindestens 100 Gesellschafter vorausgesetzt. In Betriebsaufbau und Geschäftspolitik gleichen sie jedoch jedem anderen gewinnorientierten Unternehmen, auch wenn das rückkehrende Mitglied bei gleicher Qualifikation einem anderen Bewerber vorgezogen werden muß.

Insgesamt war 1980 bei einer Mitgliedzahl von 230000 nahezu jeder dritte türkische Gastarbeiter an einer Arbeitnehmergesellschaft finanziell beteiligt, und bis zum Mai 1980 hatten sie 1, 76 Mrd. DM angesammelt oder bereits in der Türkei investiert. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten sie 8200 Beschäftigte und nach Schätzungen indirekt etwa 30 000 bis 35 000 weitere Arbeitsplätze geschaffen.

IV. Entwicklungspolitische Bedeutung dieser Selbsthilfebewegung

Außenwirtschaftlich sind die über Arbeitnehmergesellschaften rückfließenden Gastarbeiterersparnisse für dieses chronisch defizitäre Land von erheblicher Bedeutung, da sie einen Warenimport ohne Inanspruchnahme der knappen Devisenreserven ermöglichen und als industrielle Anlageform vornehmlich die Importsubstitution oder Exportdiversifikation vorantreiben. Eher noch höher zu bewerten ist die binnenwirtschaftliche Funktion dieser Anlageform, die die monetäre, sektorale und regionale Steuerung der Transferzahlungen ermöglicht. So bleiben wegen der fast ohne Ausnahmen importierten Ausrüstungsgüter die durch die Arbeitnehmergesellschaften ausgelösten Einkommens-und Kapazitätseffekte zwar gering, aber das in Warenform rückfließende Sparkapital bläht den türkischen Geldumlauf im Unterschied zu individuellen Überweisungen nicht zusätzlich auf und wirkt deshalb inflationsdämpfend.

Sektoral betrachtet entfallen die so getätigten Investitionen zu 90% auf die verarbeitende Industrie und verbessern damit die Chancen für ein sich selbst tragendes Wirtschaftswachstum. Auch die regionale Gewichtung dieser Investitionen entspricht den Erfordernissen einer Entwicklungsstrategie, die das Streben nach einer gerechteren Einkommensverteilung mit den Wachstumszielen in Einklang bringt. Da sich die Mitglieder der Arbeitnehmergesellschaften in der Regel auf der Basis heimatlicher Verbundenheit zusammengeschlossen haben, leisten sie mit der dadurch vorgegebenen Standortwahl in der struktur-schwachen Herkunftsregion einen wesentlichen Beitrag zum Abbau des innertürkischen Entwicklungsgefälles. So haben sich mehr als die Hälfte der Arbeitnehmergesellschaften in Mittel-und Ostanatolien niedergelassen, obwohl sie als private Unternehmen dort oft genug die für die Produktionsaufnahme notwendige Infrastruktur selbst errichten müssen. Der regionalpolitische Aspekt dieser sozial-orientierten Anlageform ist um so höher zu bewerten, als in der Dritten Welt bislang alle nationalen und internationalen Anstrengungen, die weitere soziale Erosion des ländlichen Raumes und den damit einhergehenden Zustrom in die bereits überfüllten Großstädte zu bremsen, gescheitert sind.

V. Wirtschaftliche Probleme der Arbeitnehmergesellschaften

Trotz des überaus plausiblen Konzeptes und der erwiesenen Attraktivität für die Anlage von Gastarbeiterersparnissen beeinträchtigen sowohl die weiterhin ungelösten Strukturprobleme der Türkei als auch die besonderen Schwierigkeiten einer Organisationsform, die nicht auf bereits in der Praxis bewährte Muster zurückgreifen kann, den wirtschaftlichen Erfolg der Arbeitnehmergesellschaften.

Mit der hohen türkischen Inflationsrate sinkt nicht nur die Bereitschaft der Gastarbeiter, ihre Ersparnisse in der Heimat anzulegen, sondern mit den darauf folgenden Abwertungen der türkischen Währung wachsen auch die sich aus Devisenkrediten ergebenden Verbindlichkeiten der Arbeitnehmergesellschaften ständig. So erhielt die Zementfabrik YIBI-TAS 1975 ein Darlehen einer westeuropäi-sehen Entwicklungsbank in Höhe von 10 Mio. DM, das sich in einheimischer Währung auf 120 Mio. TL belief. Obwohl 1980 bereits 95 Mio. TL zurückgezahlt waren, hatte sich die Restschuld inzwischen. auf 600 Mio. TL erhöht. Zu Finanzierungsschwierigkeiten führt auch die in bezug auf diese Unternehmen restriktive Kreditpolitik der türkischen Banken, was die Investitionstätigkeit weiter verzögert und zusätzliche Inflationsverluste bewirkt. Dies ist um so schwerwiegender, als die Zeitspanne zwischen Gesellschaftsgründung und Produktionsaufnahme schon aufgrund betriebsinterner Schwierig keiten relativ lang ist und bei den potentielle!

Investoren Zweifel an der Rentabilität diese Anlageform hat aufkommen lassen. Zumeis als Feierabendbeschäftigung betrieben, fehl es den Investoren an der nötigen betriebswirt schaftlichen und produktionstechnischen Er fahrung, um die Projektrealisierung zügig vor anzutreiben. Rückschläge können deshalt nicht ausbleiben, aber obwohl eine Vielzah von Projekten als gescheitert gelten muß, sine die Ursachen dafür gewiß nicht in der falscher Grundkonzeption zu suchen.

VI. Staatliche Förderung und Einflußnahme

Die türkischen Arbeitnehmergesellschaften haben sich als genuine Selbsthilfeorganisation erwiesen, deren Mitglieder trotz ihres niedrigen Bildungsstandes sehr wohl in der Lage sind, Initiative zu ergreifen, Ziele zu formulieren und sie organisatorisch umzusetzen. Da ihr sektoraler und regionaler Investitionsbereich zudem in vollständiger Übereinstimmung mit den Zielen der türkischen Entwicklungsplanung ist, sollte man annehmen, daß sie vom Staat jede erdenkliche Unterstützung erhalten würde.

Tatsächlich sähe es aber die in diesem Land überbordende Bürokratie lieber, wenn die Geldüberweisungen türkischer Gastarbeiter weiter in der bisher üblichen Form erfolgen würden und ihr den Zugriff auf die so geschaffenen Devisenreserven gestatteten. Eine eher menschliche Ursache für die Ineffizienz türkischer Förderungsmaßnahmen ist in der schlechten Entlohnung der Beamtenschaft zu sehen. Selbst leitende Beamte verdienen nur ein Bruchteil dessen, was ein unqualifizierter Bauer aus Anatolien in der Bundesrepublik monatlich zu sparen in der Lage ist. Ein echtes oder selbstloses Engagement für die wirtschaftlichen Interessen dieser . Emporkömmlinge'kann unter diesen Umständen schwerlich erwartet werden.

Erst unter Etevit, der einen zwischen Privat und Staatsunternehmen angesiedelten Volks sektor schaffen wollte, schenkte man der pro duktiven Verwendung des Devisenzustrom mehr Beachtung. Die Dorfentwicklungsgenos senschaften, in die ein Teil dieser Mittel flie ßen sollte, mußten allerdings erst von oben ge schaffen werden und waren damit bereits zun Scheitern verurteilt. Berücksichtigt man je doch das tiefe Mißtrauen der Bauernschaft ge . genüber der in der etatistisch-kemalistischei Tradition stehenden Bürokratie der Staatsbe triebe, für deren Verluste im Haushaltsjah 1980 ca. 15% aller Staatsausgaben aufgewand werden mußten, so wird die Zurückhaitun der im Ausland arbeitenden Investoren ge genüber diesen vom Staat eingesetzten Orga nisationen verständlich. Gerade in dieser hi storischen Epoche, in der der bis dahin vei mißte politische Gestaltungswille zu verbes serten Rahmenbedingungen für die Investi tionstätigkeit der Arbeitnehmergesellschal ten hätte führen können, wird deutlich, da unter dem Vorzeichen einer übermächtige: Bürokratie die staatliche Unterstützung vo Selbsthilfeorganisationen zur politischen Ein vernähme durch die jeweils herrschend Gruppe verkommt und sie damit ihrer wir schaftlichen Attraktivität beraubt.

VII. Das Ankara-Abkommen

In dem 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei abgeschlossenen Abkommen zur wirtschaftlichen und sozialen Reintegration türkischer Gastarbeiter erhalten gezielte Förderungsmaßnahmen eine rechtliche Grundlage. Danach gewährt die Bundesregierung als entwicklungspolitische Unterstützung türkischer Selbsthilfeanstrengungen den Arbeitnehmergesellschaften technische und in geringem Umfang auch finanzielle Hilfe bei der Projektvorbereitung und -durchführung. Insbesondere wurde zugur sten der Arbeitnehmergesellschaften bei de türkischen Volksbank ein Fonds für Invest tions-und Betriebsmittelkredite geschaffel der von den beiden Regierungen zu gleiche Teilen getragen wird.

Darüber hinaus unterstützt die türkische R gierung im Rahmen ihres Förderungsprogran mes für die unterentwickelten Regionen d Arbeitnehmergesellschaften, die als einzig Unternehmen in rückständigen Gebieten investieren, durch Zollerleichterungen, Zinssubventionen und Steuerermäßigungen. In Anpassung an die besonderen Erfordernisse dieser Unternehmensform wird ihnen seit 1980, einem Erlaß zum Währungsschutzgesetz entsprechend, ein unentgeltliches Importrecht für Ausrüstungsgüter eingeräumt, nach dem sie, ohne eine Genehmigung für den Devisen-transfer beantragen zu müssen, Ausrüstungsgüter einführen können. Ebenso ist es den Arbeitnehmergesellschaften im Unterschied zu sonstigen türkischen Firmen oder Privatpersonen gestattet, konvertible Konten zu eröffnen und aus dem Ausland Maschinen als Sacheinlage einzuführen.

Auch wenn dies aus den oben angeführten Gründen zum Teil auf unzureichende Weise erfolgt, so sind die türkischen Leistungen insgesamt als beachtlich zu bezeichnen und müssen eher höher eingeschätzt werden als die Maßnahmen des anderen Vertragspartners, die im Haushalt 1980 mit nur 9 Mio. DM zu Buche schlugen und wegen ihrer Einbindung in die nach bürokratischen Grundsätzen aufgebaute Entwicklungshilfeadministration oft genug wenig wirksam blieben.

Obwohl die türkischen Arbeitnehmergesellschaften innerhalb der Entwicklungshilfe als einzigartige Selbsthilfebewegung gelten müssen, steht auch bei diesen Förderungsmaßnah-men eher der ordnungsgemäße Mittelabfluß als die weitere Mobilisierung des Selbsthilfe-potentials im Vordergrund staatlicher Entscheidungen. So glaubte man, einem eurozentrischen Planungsdenken folgend, die kaufmännischen Schwierigkeiten dieser aus einer echten Basisbewegung hervorgegangenen Unternehmen durch die Veranstaltung von Managementkursen lösen zu können, die nicht nur kaum auf die je spezifischen Probleme eingehen konnten, sondern auch zur Spaltung der Mitgliedschaft führten. Ebenso wurden bei der produktionstechnischen Beratung weniger die lokalen Verhältnisse als vielmehr die bei uns verfügbaren fortgeschrittenen Verfahren berücksichtigt, um zu in sich geschlossenen und nach unseren Vorstellungen abwickelbaren Projekten zu gelangen.

Mit dem im Dezember 1980 in Frankfurt gegründeten Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) — eine Arbeitsgemeinschaft von GTZ (Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit) und ZAV (Zentralstelle für Arbeitsvermittlung) — wurde jetzt allerdings eine Einrichtung geschaffen, die im Rahmen der deutschen Entwicklungshilfe diese Maßnahmen koordiniert und auf Anfrage den türkischen Arbeitnehmergesellschaften gezielt betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Sachverstand bereitstellt.

VIII. Mögliche Verbesserungen

Wenn Entwicklungspolitik Hilfe zur Selbsthilfe ist und sich die türkischen Arbeitnehmergesellschaften innerhalb der Entwicklungshilfe als eine der wenigen echten Selbsthilfegruppen erwiesen haben, muß sich die öffentliche Hand gerade bei der Unterstützung dieser Zielgruppe darauf beschränken, aus einem echten und nicht auf das jeweilige Haushaltsjahr begrenzten Engagement heraus Anstöße für die Realisierung von Projekten zu geben, bei denen ein vollständiger Rückzug der von außen kommenden Berater verbindlich festgelegt ist und damit den Arbeitnehmergesellschaften autonome Entscheidungen ermöglicht.

Eine verbesserte Entwicklungshilfe, die im Falle der Bundesrepublik auch mit dem von den hier arbeitenden Türken getragenen Anteil am Steueraufkommen zu rechtfertigen ist, sollte sich deshalb vorrangig am Schutz des unter individuellem Konsumverzicht angesammelten und den Arbeitnehmergesellschaften anvertrauten Sparkapitals vor dem staatlichen Zugriff oder privaten Geschäftemachern ausrichten und den einzelwirtschaftlichen Problemen dieser Selbsthilfeorganisationen mehr Aufmerksamkeit schenken. Nur eine kontinuierliche, an den Marktverhältnissen orientierte Geschäftspolitik, die dabei auf einen entsprechenden Sachverstand zurückgreifen kann, wird die Vertrauensbasis zwischen dem zumeist noch im Ausland arbeitenden Mitglied und dem im Aufbau begriffenen Unternehmen erweitern.

So schmälert bislang der relativ lange Zeitraum zwischen Gesellschaftsgründung und Projektrealisierung, der seine Ursache vor allem in dem bestehenden Defizit an betriebswirtschaftlicher und produktionstechnischer Erfahrung hat, das Vertrauen der Teilhaber in den wirtschaftlichen Erfolg ihres Unternehmens. Bisher glaubten nämlich oft genug die um Zeichnung weiterer Anteile bemühten Arbeitnehmergesellschaften einen Teil des eingezahlten Kapitals „vorweisbar" in Grundstükken oder Maschinen anlegen zu müssen, was zu zusätzlichen Liquiditätsverlusten führte. Erst wenn den türkischen Gastarbeitern durch eine Vielzahl rentabel geführter Arbeitneh29 mergesellschaften stärker veranschaulicht werden kann, daß diese Anlageform nicht nur gesamtwirtschaftlich erwünscht ist, sondern ihr eingezahltes Kapital auch eine angemessene Rendite abwirft oder zumindest als gesichert gelten kann, ist das von ihnen auf deutschen Banken deponierte Sparguthaben in größerem Umfang für die türkische Wirtschaftsentwicklung nutzbar zu machen. Immerhin wird diese Summe auf 10 bis 12 Mrd. DM geschätzt.

Voraussetzung für eine erfolgreichere Werbung neuer Mitglieder ist der Aufbau eines unabhängigen Revisionswesens, das eine gegenüber den Teilnehmern objektivere Berichterstattung über die geschäftliche Entwicklung ihres Unternehmens ermöglichen würde. Damit eng verbunden ist die geplante Schaffung eines Dachverbandes der türkischen Arbeitnehmergesellschaften, der analog zur Genossenschaftsorganisation auch Beratungs-und Informationsfunktionen übernehmen kann.

Besondere Finanzierungsprobleme ergeben sich jedoch aus der Struktur der Arbeitnehmergesellschaften, da eine Aufstockung des Grundkapitals zur Deckung des Finanzierungsbedarfs nicht in dem Maße möglich ist wie bei sonstigen Privatunternehmen: Mit der Erhöhung der Mitgliederzahl ginge die . greifbare'Selbständigkeit der Teilnehmer verloren, die für den Gastarbeiter ein bestimmendes Motiv bei der Entscheidung zugunsten dieser Anlageform war. Aus dem gleichen Grund sind auch der betriebswirtschaftlich begrün, deten Konzentration der Arbeitnehmergesell schäften enge Grenzen gesetzt.

Der Umstand, dem sie ihre bislang ungebrochene Dynamik und gesamtwirtschaftliche Effizienz verdanken, kann also langfristig zui Wachstumsschranke werden, wenn die bei der Wahl des Standortes und der Finanzierungsquellen flexibleren Privatunternehmen der Arbeitnehmergesellschaften als sozial orientierten Unternehmen gerade die lukrativer Märkte streitig machen.

Um die Konkurrenzfähigkeit der Arbeitneh mergesellschaften zu verbessern, muß deshalt die Effizienz der Förderungsmaßnahmen gesteigert werden. Insbesondere sind staatliche Maßnahmen zur Kreditbeschaffung unerläßlich, die sich gerade auch auf die Vorfinanzierung dieser Unternehmen in der Bundesrepublik erstrecken sollten, um ihren Teilhaben hier unter Vermeidung der exorbitanten tür kischen Schuldzinsen und Abwertungsverlu ste den Kauf von Maschinen als Sachkapita zu ermöglichen. In Anerkennung der weit ver breiteten Vorbehalte gebenüber staatlicher Kontrollen, in denen der Versuch einer Ein flußnahme durch die in der etatistischen Tra dition stehenden Bürokratie gesehen wird sollten die Vergabekriterien für staatliche Fördermittel jedoch von den gewählten In stanzen des im Aufbau begriffenen Dachver bandes der Arbeitnehmergesellschaften über wacht werden.

IX. Die gemeinnützige Fördergesellschaft für ausländische Arbeitnehmerinvestitionen mbH (AAI)

Diese erst zu Beginn dieses Jahres eingerichtete und in Düsseldorf ansässige Gesellschaft will die ihr beigetretenen Arbeitnehmergesellschaften, deren Zahl sich bereits auf 30 Unternehmen beläuft, bei der systematischen Kapitalsammlung unterstützen. Ausgehend von negativen Erfahrungen, nach denen die in kaufmännischen Dingen zumeist unerfahrenen Mitglieder häufig in ungeeignete Projekte investieren oder sich von privaten Geschäfte-machern um ihre Ersparnisse bringen ließen, wird von ihr Sammlung, Verwendung und Kontrolle des von türkischen Gastarbeitern aufgebrachten Sparkapitals als ein in sich geschlossenes System gesehen. Mit der dadurch gegebenen Transparenz der Kapitalsammlung wird es vor allem auch möglich, deutsche Banken für die in der Regel notwendige Zwischen-finanzierung zu gewinnen. Die Kapitalsammlung erstreckt sich trotz der hohen Bereitschaft, eigene Mittel für den wirtschaftlichen Aufbau der Heimatregion aufzubringen, über einen relativ langen Zeitraum, da Mitgliede oder potentielle Interessenten über die ganz Bundesrepublik verteilt leben und persönlic angesprochen werden müssen. Gerade durc eine Verkürzung der Zeitspanne zwischen Ir vestitionsbeginn und Produktionsaufnahm läßt sich die Zielgruppe in stärkerem Maß dazu bewegen, das benötigte Kapital bereitz stellen.

Auch hinsichtlich eines durch die allgemein türkische Wirtschaftslage entstandenen Prc blems kann die AAI ihre Vermittlungsdienst anbieten: Da sich mit jeder Abwertung der tüi kischen Lira die Forderungen aus Devisenkre diten erhöhen, stehen selbst florierende Ur ternehmen vor kaum lösbaren Aufgaben un sind verschiedentlich schon wegen des Aus bleibens importierter Betriebsmittel zu Prc duktionseinschränkungen gezwungen. Di türkische Regierung hat diesem Umstand ir zwischen Rechnung getragen und das Wäh ruangsgesetz in dem Sinne geändert, daß die Arbeitnehmergesellschaften im Unterschied zu sonstigen Unternehmen ihr in Deutschland angesammeltes Kapital unbefristet lange im Hartwährungsbereich halten können, um es zum gegebenen Zeitpunkt als Sachkapital in die Türkei zu transferieren. Ferner wurden auch die gesetzlichen Regelungen für eine Umwandlung ausländischer Altforderungen in Beteiligungen an Arbeitnehmergesellschaften geschaffen.

Immerhin belaufen sich derzeit die ungesicherten türkischen Handelsschulden auf etwa 600 Mio. DM und belasten den Warenhandel zwischen beiden Ländern, der jedoch dadurch zum beiderseitigen Nutzen wieder flottgemacht werden könnte, daß die Forderungen deutscher Unternehmen an die Arbeitnehmergesellschaften abgetreten und von diesen als Beteiligung abgelöst werden. Vorstellbar wäre dabei, die Altgläubiger direkt zu beteiligen oder ihre Forderungen auf Institutionen zu übertragen, die sich ihrerseits bei den Arbeitnehmergesellschaften geschäftlich engagieren. Noch höher als dieser potentielle Beitrag zur Lösung der aktuellen Außenhandelsprobleme muß allerdings die langfristige Funktion der AAI als Bindeglied zwischen den türkischen Arbeitnehmergesellschaften und unserer mittelständischen Wirtschaft bewertet werden. So wäre die Übernahme bereits abgeschriebener und technisch überholter Produktionsanlagen, die in der Türkei sehr wohl noch nutzbringend eingesetzt werden könnten, durch Arbeitnehmergesellschaften und die Rückkehr der an diesen Maschinen beschäftigten Gastarbeiter als Teilhaber für beide Seiten vorteilhaft Darüber hinaus bieten sich nicht zuletzt auch wegen der von türkischer Seite immer wieder unterstrichenen Freundschaft zwischen den beiden Völkern enorme Kooperationsmöglichkeiten in Form von Lizenzproduktionen und Joint Ventures', die der deutschen Industrie den weiten Weg nach Fernost ersparen würden.

Das von den türkischen Arbeitnehmern in diese Fonds gesetzte Vertrauen — immerhin beläuft sich das von der AAI betreute Kapital-volumen schon auf mehr als 5 Mio. DM — zeigt, daß mit der Gründung dieser privat-rechtlichen Fördergesellschaft ein Instrument geschaffen wurde, das den Erfordernissen dieser auf ein hohes Maß an Flexibilität und Reagibilität angewiesenen Unternehmen entspricht und die Maßnahmen staatlicher Stellen auf wirksame Weise unterstützt Da sich dieser Fonds voraussichtlich im nächsten Jahr selbst tragen wird, müssen die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit derzeit noch geleisteten Zuschüsse als eine echte Hilfe zur Selbsthilfe betrachtet werden, die ihrerseits als positives Beispiel wieder mobilisierend wirkt.

X. Möglichkeiten der Entwicklungszusammenarbeit

Obwohl die Zahl der in den Arbeitnehmergesellschaften beschäftigten Rückkehrer auf nur etwa 3000 geschätzt wird, kann die innovatorische Funktion dieses Personenkreises im Prozeß des angestrebten sozialen Wandels nicht überschätzt werden. Als hochmotivierte Rückkehrer sind sie mit den Verhaltensmustern und dem . Know-how'der industriellen Produktionsweise ausgestattet und leisten, indem sie ihren finanziellen Beitrag zur Industrialisierung optimal ergänzen, unentgeltliche Entwicklungshilfe zugunsten ihres Heimatlandes. über eine verbesserte Förderung der Arbeitnehmergesellschaften hinaus sollte sich die Bundesregierung die inzwischen vorliegenden Erfahrungen dieser Selbsthilfebewegungen zunutze machen und sie verstärkt in der praktischen Entwicklungspolitik, insbesondere im Bereich der personellen und technischen Zusammenarbeit, anwenden. Immerhin arbeiten derzeit über 400000 Ausländer in der Bundesrepublik, die als Fachkräfte zu bezeichnen sind und bei entsprechender Vorbereitung auf die praktischen Notwendigkeiten des jeweiligen Landes mit ihrer Rückkehr einen wichtigen und von keiner finanziell noch so gut ausgestatteten Institution zu übernehmenden Beitrag zur sozio-ökonomischen Entwicklung ihrer Heimat leisten könnten.

Nach den bisher gemachten Erfahrungen bleibt es allerdings fraglich, ob eine bürokratische Großorganisation Prozesse der Eigeninitiative wirksam fördern kann oder ob sie nicht doch trotz aller Rhetorik dazu tendiert, solche Selbsthilfeansätze, die nicht am Grünen Tisch konzipiert wurden, ihren besonderen Interessen unterzuordnen und ihnen mit der ihr eigenen Reglementierung die für das wirtschaftliche Überleben notwendige Dynamik nimmt.

Fussnoten

Fußnoten

  1. K. H. Karpath, The Gecekondu — Rural Migration and Urbanization, Cambridge 1976.

  2. F. Sen, Die türkischen Arbeitnehmergesellschaften, Frankfurt 1979.

  3. Anfang 1981 waren mehr als 230 Arbeitnehmer-gesellschaften registriert. Vgl. F. Sen, Türkische Arbeitnehmergesellschaften: Ein guter Versuch droht zu scheitern, in: DAS PARLAMENT Nr. 35— 36/81.

Weitere Inhalte

Karl Otterbein, Dipl. -Soz., geb. 1946; Studium der Soziologie und Volkswirtschaft in Frankfurt, danach Tätigkeit in der deutschen Entwicklungshilfe, beigeordneter Sachverständiger am „United Nations Social Defence Research Institute“ in Rom; zur Zeit freier Mitarbeiter bei „epd-Entwicklungspolitik“. Veröffentlichungen u. a.: Industrialisierung und Arbeitslosigkeit in der Dritten Welt, Frankfurt/M. 1975; Wachstum und Umverteilung — Grundbedürfnisstrategie als Paternalismus oder Partizipation, epd 18/19/80; Subventionierte Überschußproduktion und wachsendes Nahrungsmitteldefizit, in: entwicklung + ländlicher Raum, 2/1981; Small is beautiful, entwicklungspolitische Öffentlichkeitsarbeit im Nahbereich, in: Zeitschrift für Entwicklungspädagogik, Heft 1/2 1981.