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Die Forderung nach Demokratisierung von Staat und Gesellschaft A. Vorbemerkungen | APuZ 7/1970 | bpb.de

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APuZ 7/1970 Überlegungen für eine Totalrevision des Grundgesetzes Volk, Parlament und Regierung Die Forderung nach Demokratisierung von Staat und Gesellschaft A. Vorbemerkungen

Die Forderung nach Demokratisierung von Staat und Gesellschaft A. Vorbemerkungen

Gerhard u. Helmut Willke

/ 72 Minuten zu lesen

I. Zur Methode

A. B. C. D. INHALT Vorbemerkungen Bereiche der Demokratisierung Der Zusammenhang Schlußbemerkungen I. II. I. II. III. IV. I. II. III. Zur Methode Die Fragestellung Die Forderung nach Demokratisierung des Demokratie-Modells des Grundgesetzes 1. Die Idee der Demokratie 2. Die konkrete Ausformung der Demokratie durch das GG a) Die liberale Tradition b) Das Mißtrauen gegenüber dem Volk Die Forderung nach Demokratisierung der politischen Demokratiewirklichkeit 1. Demokratie und Demokratiewirk-

lichkeit a) Deﳟ

Kommunikation mit dem Ziel der Verständigung setzt Begriffe voraus, über deren Bedeutung und Implikationen Übereinstimmung besteht. Konsensus über ein System von Begriffen, über Sprache also, ist umfassender Konsensus in dem Maße, in dem Sprache ein umfassendes Bezugssystem des Menschen zur Außenwelt begründet, sie also auch verhaltenssteuernde Funktionen ausübt Nicht zufällig beinhaltet Gleichschaltung jeder Art immer auch Sprachregelung (Vorbild: George Or-wells , Newspeak Die Vorentscheidungen, die in den Begriffen mitenthalten sind, entlasten die Kommunikation; sie erübrigen die dauernde Neubegründung von Aussagen: Kommunikation hat dadurch weitgehend stabilisierenden Charakter.

Kritik aber als Aufkündigung eines vorhandenen Konsensus führt neue Dimensionen gegebener Begriffe und auch völlig neue Begriffe ein. Sie stellt überkommene Begriffsabgrenzungen in Frage und durchbricht die gewohnte Verbindung von Begriffen: Kritik führt eine „neue" Sprache ein, ja, sie muß dies tun, da sprachimmanent die Kritik nicht hinreichend radikal zu sein vermag. Dies ist besonders bei B. Newspeak, Kunstsprachen wie z.

Kirchenlatein, allen Arten von Parteichinesisch, aber auch Mathematik und Logik-). Wenn Sprache verhaltenssteuernd wirkt, dann kann Kritik die Voraussetzung schaffen, mit der Sprache auch das Verhalten zu ändern: Kritik hat dann verändernden Charakter.

Da aber eine „neue" Sprache, die in ihren Begriffen ohne Verbindung zur alten stünde, nicht kommunizierbar ist, würden sich Kommunikation und Kritik ausschließen, wenn es nicht gelänge, die Begriffe so neu anzusetzen, daß sie die herrschenden Bedeutungen zwar aufgriffen, zugleich aber über sie hinauszugreifen suchten auf neue Bedeutungsinhalte hin, an denen Kritik ihre Maßstäbe gewinnt. Kommunikation braucht konsentierende Begriffe;

Kritik dissentierende, aber mit dem Ziel eines neuen Konsensus.

In diesem Dilemma läuft Kritik dauernd Gefahr, entweder im Vorgegebenen steckenzubleiben und damit nur zum Weiterbestehen des kritisierten (schlechten) Ganzen beizutragen, oder aber unverständlich zu werden in der unvermittelten Gegenüberstellung von Vorbefindlichem und Vorgestelltem Manifest werden beide Gefahren in der ideologisierenden Gegenüberstellung von konstruktiver und zerstörender Kritik. Diese Neutralisation in den Extremen muß überwunden werden durch die Erkenntnis einer dialektischen Beziehung zwischen beiden, wie sie etwa Seng-haas in einem Kürzel ausdrückt: „ohne zersetzende Kritik keine konstruktive Kritik"

Diese Bedingungen von Kritik muß der methodische Ansatz reflektieren. Die im Thema enthaltenen Begriffe Demokratisierung, Staat und Gesellschaft deuten auf Gegenstände der Sozialwissenschaften hin. Soll an ihnen oder mit ihnen Kritik geübt werden, so sind diese Begriffe selbst zu klären und zu untersuchen auf die ihnen anhaftenden Vorentscheidungen und Implikationen.

Dabei ist Kritik nicht so einseitig zu sehen wie etwa in Poppers Formulierung: „Kontrolle der Vernunft durch die Empirie"; vielmehr scheint das Umgekehrte genauso — und heute drin-gender — zur Kritik zu gehören: Kontrolle der Empirie durch die Vernunft.

Es wird nicht die Triftigkeit empirisch-analytischer Methoden bestritten für das Auffinden von Aussagen, die, weil sie erfolgskontrolliertes Handeln leiten können, „wahr" sind. Es wird nur bestritten, daß dies die ganze Wahrheit sei. Denn nicht alle Theoreme der Sozial-wissenschaften lassen sich „in die formale Sprache eines hypothetisch-deduktiven Zusammenhangs übersetzen; nicht alle sind bruchlos durch empirische Befunde einzulösen — am wenigsten die zentralen"

Nun ist wesentlich, daß gerade in der Politik-und Rechtswissenschaft nicht-deduzierbare Begriffe nicht die Ausnahme, sondern die Regel sind. So zentrale Begriffe wie Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Herrschaft, Öffentlichkeit oder gar Menschenwürde sind auf direktem Wege empirisch nicht zu erfassen. Wohl ist etwa Freiheit oder Gleichheit auch realisiert in empirischen Tatbeständen, aber eine Argumentation über den jeweiligen Grad der Verwirklichung von Freiheit — also Aussagen über ein Mehr oder Weniger an Freiheit —, die allein sich auf quantitative Befunde stützt, ist bedeutungslos. Denn quantitative Aussagen über Freiheit oder ähnliche zentrale Begriffe werden erst sinnvoll, wenn die Wertentscheidungen, die das System oder die Hierarchie der einzelnen Werte festlegen, mit in die Argumentation einbezogen werden. So ist die Abgrenzung und Gewichtung von Gleichheit und Freiheit — welche für die Ausprägung eines demokratischen Systems konstitutiv ist — notwendig Grundlage und Bezugspunkt jeder quantitativen Aussage über Gleichheit und Freiheit.

Eine Kritik, die den Grad der Verwirklichung von Freiheit oder Gleichheit oder Menschenwürde meint, ist daher zuerst Kritik der Wert-entscheidungen, die das Verhältnis dieser Werte untereinander, ihre Prioritäten festlegt; dann folgt eine kritische Analyse der praktischen Relevanz dieser Wertentscheidungen. An diesem Abgrenzungsprozeß kann exemplarisch verdeutlicht werden, wie für die Analyse die „normativ-deskriptive Doppelfunktion" zentraler Begriffe der Politik-und Rechtswissenschaften aufgegliedert werden muß in die Quantifizierung des Qualitativen und umge-kehrt die Qualifizierung empirisch-quantitativer Befunde, damit die in diese Umsetzungsprozesse sich einschleichenden Vorverständnisse und Einstellungen der rationalen Kritik erst zugänglich gemacht werden können Realität und Auswirkungen dieser Wertentscheidungen und Vorverständnisse zeigen sich paradigmatisch im Strafprozeß: Empirische Befunde werden gewertet und unter eine Norm — eine vollzogene und eingefrorene Wertung — subsumiert. Erscheint die Subsumtion als möglich, so wird (falls der Täter verantwortlich ist, wobei niemand so recht sagen kann, was Verantwortlichkeit oder Schuld sei ) eine Strafe ausgesprochen, also der qualitative Befund in eine quantitative Strafzumessung umgesetzt.

Während nun die Theorie einer „Gleichheit vor dem Gesetz" und einer „unpolitischen Justiz" vergleichbare Urteile in vergleichbaren Fällen erwarten läßt, zeigt die Praxis z. B.der politischen Justiz eklatante Unterschiede der Rechtsprechung Die „kollektiven Befangenheiten" (R. Schmid), die Vorurteile und Vor-verständnisse der Rechtsprechenden die in den politischen Prozessen der Weimarer Republik ebenso unkontrolliert ihre Opfer forderten wie heute in den Demonstrantenprozessen Sie sind nur Beispiele für individuelle und kollektive Einstellungen im Bereich der Erziehung, der Politik oder Wirtschaft, die so lange die Irrationalität der Urteile, Haltungen und Verhaltensweisen verewigen, bis diese Einstellungen selbst — und nicht immer erst ihre Folgen — rationaler Argumentation zugänglich gemacht werden.

Gerade hier liegt der Kern der „positivistischen Restproblematik bei Popper" (Habermas). Popper sieht zwar, daß es Festsetzungen (Basissätze) sind, „die über das Schicksal der Theorie entscheiden" doch eröffnet er keine Möglichkeit, die Vorverständnisse und persönlichen Standards, die in diese Festsetzungen einfließen, einer über empirische Fakten hinausreichenden Kontrolle zu unterziehen . Wie wichtig eine derartige Kontrolle ist, wird beispielsweise an solchen Fragen deutlich: Warum beginnt die formal progressive Besteuerung bei DM 8 009? Warum ist der Tarif ab DM 110 040 jedoch wieder linear (§§ 32 ff. EStG mit Tabellen ) Warum wird ein derartiges Steuersystem als „gerecht", „opfergleich" oder ähnliches gepriesen? Warum wird Diebstahl mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft (§§ 242, 16 StGB) und die Mißhandlung Abhängiger ebenso (§§ 223 b, 16 StGB)? Nach welcher Rationalität muß hier, gemäß dem Grundsatz der „Proportionalität von Verbrechen und Strafe" , von quantitativer Gleichheit auf qualitative Gleichheit geschlossen werden; vor allem dann, wenn man bedenkt, daß qualifizierter Diebstahl nach § 243 StGB mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren (!) bestraft wird, besonders schwere Mißhandlung Abhängiger (§ 223 b III StGB) aber „nur" mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren! Begeht man, wenn man ein Kind halb tot prügelt, halb so viel Unrecht, wie wenn man z. B. eine Votivtafel aus einer Kirche stieht Welche Rationalität liegt einem System zugrunde, welches Eigentum massiver schützt als die körperliche Unversehrtheit Abhängiger? Läßt dies nicht Schlüsse auf Eigentums-und Abhängigkeitsverhältnisse zu?

Ist das Ziel der Hochschulbildung die Produktion fungibler Technokraten, wie es der Hochschulgesamtplan (Baden-Württemberg) impli-ziert, oder ist das Ziel die Heranbildung mündiger Bürger, die lernen, Wissen als Mittel zu betrachten, nicht aber als Endzweck?

Analoge Fragen für jeden behandelten Bereich zu stellen, schien uns die angemessene methodische Leitidee für unsere Untersuchung zu sein, um bereits durch den methodischen Ansatz emanzipatorisches Erkenntnisinteresse zu realisieren.

Um jedoch die Kritik nachvollziehbar zu machen, haben wir versucht, in einem fortschreitenden methodischen Ansatz zuerst immanent-empirisch zu fragen, was ist und wie das vor-befindliche soziale Ganze der demokratischen Idee angenähert werden kann. Dann erst wurde (in einem dialektisch-hermeneutischen Ansatz) gefragt, wodurch das, was ist, bestimmt und strukturiert ist. Voraussetzung dazu war der Versuch eines Verständnisses des Ganzen, um von daher „die Abhängigkeit der Einzelerscheinungen von der Totalität" deutlich zu machen.

Die Analyse ist weder bloße Handlungsanweisung noch reine Theorie. Sie versucht, das dialektische Verhältnis so zu gewichten, daß „Theorie zur verändernden, praktischen Produktivkraft" wird, ohne daß nach jeder Äußerung kritischen Denkens gleich die Frage hätte beantwortet werden können, was also zu tun sei. „Jegliche Meditation über die Freiheit verlängert sich in die Konzeption ihrer möglichen Herstellung, solange die Meditation nicht an die praktische Kandare genommen und auf ihr anbefohlene Ergebnisse zugeschnitten wird."

II. Die Fragestellung

Demokratisierung von Staat und Gesellschaft — eine prägnantere Formel für die Gesamtheit der aktuellen Bemühungen um Veränderung läßt sich kaum denken. Wie die meisten prägnanten Formeln ist sie inhaltlich nicht all-gemeingültig festlegbar, sondern dient als Vehikel, als „Sprachhülse" den verschiedensten Interessen und Zielen. Daher ist eine einleitende Klärung der Frage erforderlich: Was wird unter „Demokratisierung" verstanden? „Demokratisierung" deutet — als „transitiver Begriff" — auf einen Prozeß hin, heißt also: demokratischer machen. Von daher stellt sich die Frage, was an einer Demokratie demokratischer zu machen ist. Diese scheinbare Ungereimtheit führt zu einem der zentralen Punkte der neueren Demokratisierungsdiskussion, zu der Erkenntnis nämlich, daß „Demokratie" kein allgemeingültiger Begriff mehr ist, sondern einen zeitlich und örtlich gebundenen Anspruch bezeichnet Man schränkt Begriff und Realität der Demokratie nicht mehr auf die Staatsformenlehre ein, sondern versteht sie umfassender und zugleich dynamischer als Prozeß, der erst dort zu seiner Vollendung gelangt, wo Demokratie im Staat oder in sonstigen Gemeinschaften als Lebensform anerkannt wird Da es geradezu verwegen wäre, „zu behaupten, daß in irgend einem Lande der Welt die Bürgerrechte für alle bereits effektiv verwirklicht seien" ist es plausibel, daß der gegenwärtige Zustand als ein „Stadium im Prozeß der Realisierung von Demokratie" als momentaner „Annäherungswert" bezeichnet werden kann, welcher sicher nicht optimale Ausprägung von Demokratie ist Denn die Alternative zur Demokratie könnte eine entwickeltere Demokratie sein, was impliziert, daß Demokratie nichts Wohlerworbenes ist, sondern eine ständige Aufgabe

Zum Beispiel ist eine für die Demokratie so fundamentale Institution wie die Wahl weitgehend manipulierbar durch das Wahlsystem. Nur langsam setzt die Wahlforschung zur Analyse jenes Teilbereichs des demokratischen Regierungsprozesses an, in dem Machtbildung, Machtausübung, Machtkontrolle und Macht-wechsel sich konzentrieren Die Wahlforschung eröffnet Möglichkeiten einer Demokratisierung des Wahlsystems, welches gegenwärtig zwar nicht undemokratisch, sicher aber auch nicht optimal demokratisch ist

Das Verständnis der Demokratie als Prozeß ist durchaus modern und im Grunde bereits ein Ergebnis der Demokratisierungsdiskussion Denn die Demokratie als Prozeß schließt per definitionem die Fortentwicklung, die Vervollkommnung ein, ihr ist „Demokratisierung" immanent. Entscheidend ist, daß auch bei diesem Verständnis der Demokratie der Prozeß nur ein potentieller ist, also ausgelöst und verwirklicht werden muß. Demokratisierung bedeutet hier Auslösung und Verwirklichung.

Nur beim traditionellen statischen Demokratiebegriff, der einen gegebenen politischen Zustand für „die Demokratie" hält, ist „Demokratisierung" als transitiver Begriff eigentlich berechtigt und bedeutet hier die Einleitung und Verwirklichung eines Prozesses, welcher Verkrustungen und Regression zu überwinden sucht.

Demokratisieren bedeutet also im politischen Bereich: das Vorantreiben der Entwicklung der Demokratie, um eine diagnostizierte Erstarrung der Demokratie auf einer bestimmten Stufe zu überwinden.

Wie der Begriff der Demokratie jedoch inhaltlich eine Fülle von Deutungen zuläßt, so lassen sich mit der Forderung nach Demokratisierung eine Fülle von Inhalten verbinden. In der Hauptsache kann man drei bestimmte Realisationsbereiche von . Demokratisierung'unterscheiden: Einmal die Forderung nach einer Demokratisierung des theoretischen Modells der parlamentarischen Demokratie des GG (faßbar im Schlagwort des „Antiquierten Grundgesetzes" dann die Forderung einer Demokratisierung der praktizierten politischen Wirklichkeit in Richtung auf eine Verwirklichung der Normen des GG (gemäß der berühmten Dichotomie von „Verfassung und Verfassungswirklichkeit" und drittens — u. E. dominierend in der aktuellen Diskussion — die Forderung nach einer Demokratisierung der Gesellschaft, das heißt der Übertragung demokratischer Prinzipien auf gesellschaftliche Bereiche

Diese Dreiteilung ist nur vorläufiges Gliederungsschema; es bleibt zu untersuchen, wie diese drei Stoßrichtungen der Demokratisierung untereinander Zusammenhängen.

B. Bereiche der Demokratisierung

I. Die Forderung nach Demokratisierung des Demokratiemodells des GG

1. Die Idee der Demokratie Demokratie heißt Herrschaft des Volkes. Dies ist ein Widerspruch in sich selbst, denn über wen sollte das Volk herrschen Trotzdem spielt diese Verabsolutierung des Begriffs als Identität von Regierten und Regierenden eine dominierende Rolle als Zielvorstellung politischer Organisation von Rousseau über Karl Marx bis zu Carl Schmitt.

Weil die Identität weder herzustellen noch zu wünschen ist, man dagegen den Konflikt gesellschaftlicher Gruppen untereinander und um Herrschaft als Grundmedium des Politischen begreifen muß — ohne in C. Schmitts Freund-Feind-Schema zu verfallen —. folgt aus der Demokratie als Muster sozialer Konfliktregelung die bedingte Herrschaft der Mehrheit der Ak-tivbürgerschaft Diese formale Bestimmung wird ausgefüllt durch das demokratische Prinzip der Herrschaftsausübung: Dieses beruht auf der Freiheit und Gleichheit aller Bürger der Gemeinschaft, wobei die Antagonismen zwischen Freiheit und Gleichheit durch Brüderlichkeit oder (moderner) durch das Sozialstaatsprinzip auszugleichen sind; und es wird charakterisiert einerseits durch die freie und gleiche Mitbestimmung beim „gemeinsamen Lösen gemeinsamer Aufgaben" und andererseits durch die freiwillige Unterwerfung unter den Mehrheitsbeschluß. 2. Die konkrete Ausformung der Demokratie durch das GG Die konkrete Ausformung des demokratischen Herrschaftsmodells durch das GG ist geprägt durch zwei konträre Grundzüge: einmal die liberale Tradition nach der z. B. die Grundrechte als Abwehrrechte konstituiert wurden, die dem einzelnen eine staatsfreie Sphäre garantieren sollten, und zum anderen durch ein überwältigendes Mißtrauen gegenüber der politischen Einsicht des Volkes

Dieses Mißtrauen kam wohl am krassesten zum Ausdruck bei der Schaffung des GG selbst wo die vielbeschworene „verfassungsgebende Gewalt des Volkes" sich auf die kleine Oligarchie des Parlamentarischen Rates reduzierte, innerhalb dessen wiederum einige Spezialisten des Verfassungsrechts die Entscheidungen fällten.

Dieses Mißtrauen zeigt sich im GG selbst in einer Fülle von institutioneilen Sicherungen gegen eine „allzu demokratische" Verwirklichung des Volkswillens, z. B. im Fehlen von Volksentscheiden (mit Ausnahme des belanglosen Art. 29), in der Einrichtung des konstruktiven Mißtrauensvotums (Art. 67) und nicht zuletzt in der komplizierten Prozedur bei der Wahl von Verfassungsrichtern (Artikel 94 (1),) bei der fast alle beteiligt sind — nur nicht das Volk.

Diese beiden Grundzüge, die liberale Tradition und das Mißtrauen gegenüber dem Volke, kennzeichnen das bundesrepublikanische Modell der Demokratie nur knapp. Sie sind hier jedoch von besonderer Bedeutung, weil gerade sie in der Diskussion um die Demokratisierung des grundgesetzlichen Modells in das Zentrum der Kritik gerückt sind. a) Die liberale Tradition Das Verhaftetsein des GG in der liberalen Tradition (und zwar der von 1848!) wird besonders scharf von Autoren wie Abendroth Habermas oder Agnoli kritisiert, welche — u. E. mit vollem Recht —-darauf hinweisen, daß die liberale Verfassung durchsichtig auf die Interessenlage des Besitzbürgertums bezogen ist. Dies wird deutlich z. B. in der Betonung der Privatautonomie, der Vertrags-, Gewerbe-und Eigentumsfreiheit sowie im Erbrecht.

Der Idee der Demokratie wird die Verfassung aber nur dann gerecht, wenn sie die materielle Existenz aller Bürger so weit als gesichert annimmt, daß diese von ihren verbrieften Freiheiten tatsächlich und gleichermaßen Gebrauch machen können

Folgerichtig stellt daher Dürig fest, daß „es eine leere Redensart wäre, dem Menschen die Entfaltungsfreiheit seiner sittlichen Persönlichkeit zu versprechen, ohne ihm gleichzeitig auch die ökonomische Entfaltungsfreiheit zuzusichern" Inwieweit die ökonomische Entfaltungsfreiheit allerdings nur zugesichert, nicht jedoch durch das gegebene ökonomische System verwirklicht ist, bleibt noch zu untersuchen. Auch die „Öffentliche Meinungsfreiheit" (Ridder), die Art. 5 GG garantiert, muß im Licht der ökonomischen Verhältnisse kritisch durchleuchtet werden: Zwar schreibt Her-zog, daß „jedermann . . .seine Stimme frei erheben und damit das Endergebnis, eben die öffentliche Meinung, mitbeeinflussen kann" doch ist damit die entscheidende Frage, in welchem Maße der einzelne das Ergebnis beeinflussen kann, noch nicht beantwortet. Wenn in der gesellschaftlichen Wirklichkeit aber einige wenige kapitalkräftige Verleger und Organisationen im „Konzert der durchaus gezählten Stimmen" so massiv den Ton angeben wie gerade in der Bundesrepublik und die überwältigende Mehrheit der Bürger auf Leserbriefe angewiesen ist, dann ist die Frage nach der Relevanz dieses Grundrechts als subjektiv-öffentliches Recht des Bürgers vorrangig.

Zwar sieht auch Herzog „die praktische Bedeutung des Art. 5 (1) S. 1 sowohl für die Persönlichkeitsverwirklichung des einzelnen als auch für die Genese der öffentlichen Meinung wird auf diese Weise in einem empfindlichen Maße reduziert" doch ist seines Erachtens die vornehmlich ökonomisch bedingte Ungleichheit und Ungerechtigkeit der Praxis erst dann eine Gefahr, die Einschreiten erfordert, wenn das demokratische Prinzip des Art. 20 (1) gefährdet ist In einem derartigen Stadium dürfte allerdings ein Eingreifen zu spät sein.

Weiterhin postuliert z. B. Art. 3 (1), daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Daß aber in der gesellschaftlichen Wirklichkeit wohlhabende Schichten gleicher’ sind als Menschen ohne finanzielle Hilfsmittel, zeigen in aller Deutlichkeit Darstellungen über Untersuchungshaft und die Freilassung durch Kaution sowie statistische Vergleiche über Verurteilungen bei Verteidigung durch einen Wahlverteidiger bzw. durch einen Pflichtverteidiger Der Begüterte wählt sich einen Spezialisten, da er ihn bezahlen kann; der sozial Schwache bekommt seinen Pflichtverteidiger verordnet. Krasse Ungleichheiten zeigt auch ein Vergleich von Schadensersatzleistungen an Wohlhabende bzw. an Einkommens-schwache deren Existenz oft am Schadensersatz hängt. Empirische Untersuchungen kommen durchweg zu dem Ergebnis, daß gerade im Strafrecht, Arbeitsrecht oder Steuerrecht die sozial Schwachen benachteiligt werden.

Diese Beispiele sollten deutlich machen, daß die Freiheitsrechte des GG in ihrer Realisierung und Durchsetzung weitgehend ökonomisch bedingt sind Eine Verbreiterung der demokratischen Basis, eine Demokratisierung also, ist nur dann zu erreichen, wenn die ökonomischen Voraussetzungen für die Realisierung der Freiheitsrechte geschaffen sind.

Autoren wie z. B. Dahrendorf Wiethöl-ter oder Hesse sind hier derselben Meinung: Der — bezogen auf die gesellschaftliche Wirklichkeit — anachronistische Liberalismus des GG muß durch die Aktualisierung der sozialen Komponente der Demokratie ausbalanciert werden, da sonst „der Großteil der Grundrechte einfach leerläuft" für den Arbeitslosen ist die Berufsfreiheit nutzlos, für den Armen die Lernfreiheit, für den Besitzlosen die Eigentumsgarantie

Demokratisierung des durch das GG geschaffenen Modells einer Demokratie bedeutet also die Überwindung der liberalen Tradition im Sinne einer sozialen Sicherung der Grundrechte. Diese Forderung ist im Prinzip Allgemeingut — bestritten wird sie eigentlich nur noch von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Forsthoff —, doch scheiden sich die Geister bei der Frage, ob es dazu einer „Totalrevision des GG" bedarf oder nur einer modifizierten Interpretation des Grundgesetzes b) Das Mißtrauen gegenüber dem Volk Größere Gegensätze werden aufgerissen bei der Frage nach der politischen Einsicht des Volkes. Ist Demokratie nur verwirklicht, wenn das Volk über die entscheidenden Fragen der Gemeinschaft direkt und unmittelbar entscheiden kann, oder erfordert die Kompliziertheit gerade der entscheidenden Fragen eine Filterung und Aufbereitung durch sogenannte „repräsentative" Organe, die ihrerseits die Meinungen der Experten übernehmen müssen?

Die erstaunliche Renaissance des Rätemodells der Demokratie — von der direkten Demokratie der „Neuen Linken" bis zu den Versuchen der Auflockerung starrer bürokratischer Machtstrukturen durch Räte z. B. in Jugoslawien, Polen oder im Prager Frühling — weist auf die Faszination einer plastischen, nachvollziehbaren Demokratie hin, eines Demokratiemodells, bei dem das tendenzielle Übergewicht der Gleichheit über die Freiheit durch die Forderung nach dem „Neuen Menschen" sublimiert wird Geschichtliche Erfahrung und die wachsende Bedeutung der Wissenschaft für die politische Führung und die Verwaltung sprechen gegen das Räte-modell; doch scheint es uns als „regulative Idee" durchaus eine sinnvolle Funktion zu haben wenn man davon ausgeht, daß das Rätemodell auf der Erkenntnis beruht, daß vor allem die bestehenden Ungleichheiten etwa sozialer und ökonomischer Art die Wahrnehmung von Freiheit behindern, und welches deswegen darauf abzielt, der Gleichheitskomponente wieder mehr Gewicht zuzulegen, mit dem Ziel, dadurch mehr Freiheit zu ermöglichen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß Einrichtungen wie Wissenschaftsrat, Finanzplanungsrat, Konjunkturrat oder Sachverständigenrat nichts mit dem Rätemodell zu tun haben, vor allem nichts mit dessen emanzipatorischer Absicht, sondern bestenfalls eine Versachlichung der Herrschaftsausübung durch elitäre Beratung bedeuten

Die Verstärkung plebiszitärer Elemente des GG als Versuch der Demokratisierung politischer Entscheidungsprozesse erscheint auf den ersten Blick überzeugend. Dieser Versuch dürfte beim gegenwärtigen gesellschaftlichen Entwicklungsstand jedoch problematisch sein und könnte in einer entpolitisierten Öffentlichkeit der Demagogie und Kommerzialisierung der Politik Tür und Tor öffnen Gerade deswegen ist aber alles zu tun, um den gegenwärtigen Zustand gesellschaftlicher Unmündigkeit zu überwinden.

Bezeichnenderweise hat sich die Diskussion auch bald einem Problem zugewandt, welches die Präsenz des Volkes bei der politischen Willensbildung kontinuierlicher und effektiver gewährleisten soll als Plebiszite, nämlich dem Problem der Öffentlichkeit.

Seit Habermas im Jahre 1962 seine grundlegende Analyse über den Strukturwandel der Öffentlichkeit vorlegte, wurde dieses Pro-blem zu einem wesentlichen Impuls der Demokratisierungsdiskussion. Es wurde immer deutlicher, daß demokratische Entwicklung auf der Existenz einer kritischen Öffentlichkeit beruht daß Öffentlichkeit die erste Voraussetzung für den politischen Emanzipationsprozeß ist Wenn es zutrifft, daß eine Ordnung dann demokratisch ist, wenn sie unter Mitwirkung grundsätzlich aller Ordnungsbetroffenen als Ordnungsgenossen zustande kommt, wie Marcic sagt, dann erfordert Demokratie Mitwirkung in Form einer Öffentlichkeit die sich durch eine breite Diskussion bildet.

Zwar ist Habermas nicht zuzustimmen, wenn er sagt, Herrschaft in Vernunft aufzuheben hieße, politische Fragen bis zum allgemeinen Konsens auszudiskutieren denn allgemeiner Konsensus bleibt in jeder pluralistischen, oder genauer: antagonistischen Gesellschaft Fiktion. Doch hat er insoweit recht, als er darauf hinweist, daß extensive Diskussion tendenziell Herrschaft rationalisiert Im Prozeß der Ausräumung von Dissens müssen die Positionen rational ausgewiesen werden. Solche gesellschaftliche Antagonismen müssen dabei fallen, die auf irrationalen Privilegien und angemaßter Herrschaft gründen.

Daß in einer vordemokratischen Gesellschaft allerdings die unvermittelte Einführung extensiver Diskussion aller zentralen politischen Fragen in das Gegenteil des erstrebten Zieles umschlagen kann, zeigen die Auswirkungen der Lehre des „ius-Faschisten" C. Schmitt (Bloch). Wenn heute Forsthoff, W. Martini oder W. Weber in das gleiche Hom stoßen so wird darin deutlich, daß „Demokratie" als relativ lästiges, formales Prinzip gesehen wird, nicht aber als Lernprozeß, der formale Demokratie zu gelebter Demokratie entwickelt, zu Demokratie als Lebensstil. „Ein Weiterleben nach dem Nazistaat setzt eine geistige Revolution voraus, eine sittlich-politische Revolution auf geistigem Grunde" (Jaspers). Davon kann im Recht — und insbesondere bei den Bewunderern C. Schmitts — keine Rede sein

Die bisherige Analyse führt zu einer ersten These: Demokratisierung im politischen Bereich ist die progressive Verwirklichung von Demokratie im Sinne eines rationalen Organisationsmodells zur Regelung politischer Konflikte zwischen freien und gleichberechtigten Bürgern.

Die Demokratisierung des grundgesetzlichen Modells zielt auf eine ökonomische Realisierung der Grundrechte durch einen Sozialstaat, welcher die materiellen Voraussetzungen für die freie Entfaltung des einzelnen schafft. Sie zielt weiter auf die institutioneile Ermöglichung einer kritischen Öffentlichkeit mit der Funktion einer umfassenden Kontrolle des politischen Entscheidungsprozesses.

II. Die Forderung nach Demokratisierung der politischen Demokratiewirklichkeit

1. Demokratie und Demokratiewirklichkeit Das GG ist ein Versprechen, „einzulösen durch Revolution" Diese Bemerkung H. M. Enzenbergers kennzeichnet schlagwortartig eine weitverbreitete Meinung innerhalb der aktuellen Demokratisierungsdiskussion. Schon 1960 hatte A. Arndt vom „nichterfüllten Grundgesetz" gesprochen und dabei impliziert, daß das GG als abstraktes Normengefüge durchaus die Chance der Verwirklichung von Demokratie in sich birgt, daß aber die Verfassungswirklichkeit sich weit vom Modell entfernt hat.

Besonders die verfassungsrechtliche Theorie Abendroths stützt diese Vorstellung. Für Abendroth ist die Verfassungsordnung ein gesellschaftlicher Kompromiß, der durch die fak-tische Entwicklung der Machtverhältnisse nicht unterwandert oder verändert werden dürfe Ganz deutlich hat dies auch Neusüss ausgesprochen: „Das unbedingte Festhalten am Verfassungsrecht des GG, von dem sich die Verfassungswirklichkeit weit entfernt hat, ist heute bereits systemoppositionellen Charakters: das GG ... gewinnt die Züge eines systemoppositionellen Manifests."

Es geht hier also nicht mehr um die Veränderung des Normengefüges des GG, sondern um die Bedingungen und Hintergründe der politischen Konkretisierung der normativen Verfassung

Welche Aspekte der aktuellen Demokratie-wirklichkeit sind es nun im besonderen, die Kritik auf sich ziehen? Es sind — wie wir es sehen — die Tendenz zur Umgehung der formal rechtsstaatlichen Demokratie durch die Herausbildung einer Wirtschaftsaristokratie, was einerseits eine eklatante Ungerechtigkeit des sozialen Systems bewirkt, andererseits tendenziell einen autoritären Wohlfahrtsstaat und weiterhin die Tendenz einer strukturell gestützten Entpolitisierung der Öffentlichkeit. Beide Tendenzen sind Aspekte desselben Zusammenhanges, und nicht zufällig tauchen hier dieselben Kategorien wieder auf, die bereits bei der Demokratisierung des Modells die Diskussion bestimmten. a) Der formale Rechtsstaat Die erste Tendenz gründet auf der Diagnose einer überwältigenden „sozialen Unfreiheit auf dem Boden der Rechtsgleichheit" Ansatzpunkt einer Therapie wäre eine völlige Neu-interpretation und Neugewichtung der Art. 14 (2), 15 und 20 (1) GG

Dies müßte — durchaus systemimmanent — zu einer Sozialstaatlichkeit führen, bei der der „Glaube an die immanente Gerechtigkeit der bestehenden Wirtschaftsund Gesellschaftsordnung aufgehoben ist" so daß deshalb die Wirtschaftsund Gesellschaftsordnung der Gestaltung demokratisch legitimierter Organe unterworfen wird

Demokratie wird so zum Mechanismus der politischen Regelung sozialer Konflikte mit dem Ziel des kontrollierten sozialen Wandels

Die Diskrepanz zwischen der Demokratie des GG und der Demokratiewirklichkeit ist die Diskrepanz zwischen der juristischen Perfektion der Institutionen und der grundlegenden Veränderung ihrer sozialen und soziologischen Voraussetzungen und Grundlagen

Diese juristische Perfektion der Institutionen erklärt vielleicht, warum für die meisten Juristen die Welt noch in Ordnung ist; denn sie glauben, sich nicht um die Gesellschaft kümmern zu müssen. So sind sie blind gegenüber den Antinomien zwischen „theoretischer Humanität und praktischer Unmenschlichkeit" von der die deutsche Demokratiewirklichkeit strotzt: Der unantastbare Rechtsstaat und das Schicksal der Untersuchungshaft der „göttliche Funke" der freien Willensentscheidung (des Verbrechers) und die Wirklichkeit des Strafvollzuges das hehre Sittenbollwerk des § 218 StGB und das menschliche Elend von 2 Millionen (oder mehr) dilletantisehen Abtreibungen pro Jahr mit einer geschätzten Sterbequote von jährlich mindestens 15 000 Frauen (andere Schätzungen gehen bis zu 40 000 Toten im Jahr ). Das Perfide an dieser Unmenschlichkeit in Deutschland ist, daß sie gepaart erscheint „mit einem maßlosen Geschwätz über Humanismus und Humanität, wie kein anderes Land der Welt es kennt"

Von hier aus erscheint es ebenso plausibel wie bezeichnend, daß sich gerade die Jurisprudenz aus den Unsicherheiten der politischen und gesellschaftlichen Realitäten zurückgezogen hat in den nur scheinbar gesicherten Bereich des Grundsätzlichen Dies belegen schlagend Urteile, wie BGHSt 6, 46; 17, 230 etc. und die Fülle von Leerformeln wie: Wesensgehalt, Natur der Sache, die objektive Sittenordnung, Treu und Glaube oder gar der „objektive Geist", auf dessen Stimme der Jurist hören soll Diese Leer-formeln sind die Einbruchstellen unkontrollierter Vorverständnisse und Vorurteile, welche nach dem Schema von Projektion und Reflexion das als „objektiv" hinzustellen erlauben, was, als „herrschende Meinung" getarnt, die Meinung der Herrschenden ist. Gänzlich ungeniert gibt Engisch dies zu und spricht in diesem Zusammenhang gar von den „von rechts wegen zuständigen Bevölkerungskreisen"

Die Voraussetzung einer Demokratisierung der Wirklichkeit unserer politischen Demokratie ist das Ersetzen von Bekenntnissen durch Erkenntnisse denn das Bekenntnis zum sozialen Rechtsstaat ist Farce, solange ihm nicht die Erkenntnis vorausgeht, wie denn die soziale Wirklichkeit aussieht Und genauso Farce ist Handlungsfreiheit nach Art. 2 GG bei bleibender ökonomischer Abhängigkeit b) Entpolitisierte Öffentlichkeit Die zweite Tendenz, die zur entpolitisierten Öffentlichkeit zielt auf nichts geringeres als die Verhinderung einer Kontrolle der Herrschaftsausübung; denn Kontrolle ist ja der Sinn von Öffentlichkeit als allgemeiner Zugänglichkeit aller Staatsakte Durch die Kontrolle sollte das Volk als „öffentliche Meinung" an der Herstellung der sozialen Ordnung mitwirken Entpolitisierte Öffentlichkeit ist die Öffentlichkeit des sex-and-crime-business der bebilderten Zeitungen, welche ohne politischen Gehalt, jedoch von durchaus politischer Absicht ist.

In dem Maße, in dem die Gewaltenteilung als höchst formales und statisches Prinzip — dessen Funktion Kontrolle sein sollte — verwischt wird in demselben Maße müßte diese Kontrollfunktion durch eine aktive kritische und neugierige Öffentlichkeit übernommen werden

Das Parlament als öffentliches Forum ist mehr Wunsch als Wirklichkeit, solange im Plenum nur die jeweils zuständigen Spezialisten und Interessenvertreter anwesend sind und zu Wort kommen und solange es nur den Abstimmungsritus für längst ausgehandelte Kompromisse auszuführen hat Der Schwund parlamentarischer Intern-Diskussion und der Zug zur Interviewdemokratie bezeichnen weitere Elemente eines Strukturwandels des Parlamentes welcher eine effektiv kontrollierende Öffentlichkeit noch dringender erforderlich macht.

Zählt man nur einige Strukturmerkmale eines demokratischen Herrschaftsprinzips auf wie Gleichheit der Chance, Transparenz des gesellschaftlichen Geschehens, die Kontrollierbarkeit der Herrschaft oder die Auswechselbarkeit der Inhaber von Führungspositionen und fragt man sich, wieweit bei uns diese Merkmale verwirklicht sind, so wird erst deutlich, welche Aufgaben eine funktionierende, das heißt kritische Öffentlichkeit wahrzunehmen die Chance haben müßte. Dies gilt besonders für die Bereiche, welche den Bürger unmittelbar betreffen, also z. B. Wirtschaft und Wirtschaftspolitik, Steuerrecht, Verwaltung, aber auch bei solchen Vorgängen wie Strafrechtsreform oder der „Wahl" von Richtern jeglicher Art.

Die Analyse der Diskrepanz zwischen Demokratiemodell und politischer Demokratiewirklichkeit sowie der Vorschläge, diese Diskrepanz durch Demokratisierung der Wirklichkeit der praktizierten Demokratie zu überwinden, führen zu einer zweiten These:

Einer statischen, restaurativen Interpretation des GG mit der Tendenz der Zementierung bestehender Machtverhältnisse, etwa ökonomischer, politischer oder publizistischer Art, steht ein dynamischer, gesellschaftlicher Entwicklungsprozeß gegenüber Der dadurch entstehende Konflikt soll ansatzweise ausgeglichen werden durch eine Verwirklichung der im GG genannten Bürgerrechte im Rahmen einer sozialen Demokratie und durch die Ermöglichung einer wirksamen Öffentlichkeit zur Kontrolle der Herrschaftsausübung. Demokratisierung ist hier die Rückbesinnung auf die „eigentlichen" Intentionen des GG

III. Die Forderung nach Demokratisierung der Gesellschaft

Nach unserer ursprünglichen Dreiteilung der Realisierungsbereiche von . Demokratisierung'in die Demokratisierung des grundgesetzlichen Modells, der politischen Wirklichkeit und der Gesellschaft kämen wir jetzt zur Forderung nach Demokratisierung der Gesellschaft. Aber ist diese Aufteilung der Demokratisierungsdiskussion in einen staatlichen und einen gesellschaftlichen Bereich überhaupt sinnvoll? Darf die Gesellschaft eigentlich undemokratisch sein, wenn der Staat durch das GG auf die Demokratie hin verpflichtet ist? Fordert die staatlich-politische Demokratie nicht auch eine gesellschaftliche Demokratie?

Diese Fragen fordern eine Klärung des Verhältnisses von Staat und Gesellschaft in bezug auf unser Thema. 1. Gesellschaft und Staat Das GG sagt in Art. 20 (2) mit aller wünschenswerten Deutlichkeit, daß alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Weiterhin bestimmt es in Art. 1 (3), daß diese unteilbare und ausschließliche Staatsgewalt organisatorisch in die drei Organe der Legislative, Judikative und der Exekutive gegliedert ist. Das GG erkennt also die staatliche Gewalt nur als Tätigkeiten und Funktionen im Bereich dieser drei Organe an (sagt also entgegen einer populären Meinung durchaus, wohin die Staatsgewalt zu gehen hat!). Es schließt damit jede Deutung des Staates als eines die Gesellschaft transzendierenden, eigenständigen Überbaues aus. Von Zaubermännern der Staatlichkeit wie Forsthoff abgesehen, wird der Staat konsequenterweise auch überwiegend als integrale Institution der Gesellschaft zur Bewältigung spezifischer Gemeinschaftsaufgaben angesehen Der Staat ist — überaus profan — eine Einrichtung der Daseinsvorsorge und Daseinsgestaltung im Dienste der Gesellschaft.

Ist der Staat aber nur ein zweckorientiertes Organisationsmodell zur Bewältigung von Gemeinschaftsaufgaben, dann muß der Staat von der sich ordnenden und ihre Ordnung verantwortenden Gesellschaft her verstanden werden Der Staat bezieht seine Daseinsberechtigung ausschließlich aus dem struktur-bedingten Bedürfnis der modernen Industriegesellschaft nach einem Entscheidungszentrum. Die Verbindlichkeit der staatlichen Entscheidungen und die Überordnung seiner Regulierungskompetenzen ist nur die Folgerung hieraus Im Rahmen dieses Verständnisses von ,Staat'ist kein Platz mehr für . weltanschaulich verklärte'Trennung von Gesellschaft und Staat. Im Gegenteil: Gesellschaft und Staat sind aufeinander bezogen wie das fungible Spezielle zum Allgemeinen. Insofern bilden Staat und Gesellschaft eine Einheit und das Medium dieser Einheit ist Öffentlichkeit

Von diesem Verständnis des Staates aus ist es auch weder verwunderlich noch alarmierend, daß kontinuierlich gesellschaftliche Bereiche verstaatlicht, staatliche Bereiche vergesellschaftet werden Die „Verschränkung von Staat und Gesellschaft" ermöglicht es, dem Staat die Aufgaben zuzuweisen, die die Gesellschaft für entsprechend umfassend und wichtig hält.

Gerade die fortschreitende Verschränkung von Gesellschaft und Staat bewirkt einen eminent wichtigen Umschlag von gesellschaftlicher zu politischer Macht. Während politische Macht einer relativen Kontrolle unterworfen ist, gibt es eine demokratische Kontrolle gesellschaftlicher Machtballungen bisher noch nicht. Damit entsteht die Gefahr, daß die demokratische Gesellschaftsordnung zur Fassade, zur Farce entartet weil Demokratie’ als Organisationsstruktur nur den staatlichen Bereich trifft, nicht aber den für den Existenzkampf und die Selbstverwirklichung des einzelnen entscheidenden Bereich: die Gesellschaft. Solange staatlich-politische Kontrolle an gesellschaftlicher Macht vorbeigreift, greift sie am wesentlichen vorbei: Denn Gefahr droht dem einzelnen heute nicht so sehr von der staatlichen Organisation als vielmehr von denjenigen gesellschaftlichen Bereichen, von denen er primär abhängt, das sind z. B. die Korporationen der Wirtschaft, die Gewerkschaften, Schulen und Universitäten, Kirchen, Verbände und Organisationen, kurz: die . übermächtigen Untertanen', die bereits wesentliche Funktionen des souveränen Staates übernommen haben

Diese Erkenntnis darf aber nicht dazu verführen, den Staat nun als Skelett ohne Fleisch zu sehen, der daher wieder möglichst stark zu machen sei. Vielmehr ist die Funktion des Staates in Anbetracht der durch die gesellschaftliche Entwicklung gewaltig veränderten Lage neu zu bestimmen: Die staatliche Organisation könnte über das Mittel eines flexiblen, auf Veränderung angelegten Netzwerkes rechtlicher Bestimmungen — mit der Bandbreite vom Maßnahmegesetz bis zum langfristigen Plan — die verschiedenen organisierten sozialen Gruppen als .countervailing powers'(Galbraith) in eine ausgewogene Beziehung bringen; einmal zu den nicht organisierten und daher extrem schutzbedürftigen Gruppen und zum anderen zu den das soziale Ganze betreffenden Zielsetzungen und Wert-entscheidungen, die von einer aktiven und effektiven Öffentlichkeit gesetzt werden. Der Schwerpunkt dieser Konstruktion liegt also weder bei einem übermächtigen Staat noch bei einer Selbstregelung der Gesellschaft durch die gegengewichtigen Kräfte der sozialen Organisationen, sondern bei einer von mündigen Bürgern hergestellten Öffentlichkeit. Der in rationaler Argumentation hergestellte Konsensus dieser Öffentlichkeit bezeichnet diejenigen Werte, die Grundlage und Ziel staatlichen Handelns sind 2. Die Idee der Demokratisierung Die bisherige Analyse ist bezüglich der Struktur von Staat oder Gesellschaft nicht auf eine spezielle Form bezogen. Die konsequente Frage ist daher: Warum soll ein Staat demokratisch strukturiert sein und nicht anders? Der Grund liegt letztlich und ausreichend in der Würde des Menschen in seinem Anspruch, nicht Objekt sondern Subjekt zu sein, in der Forderung, daß nicht über ihn bestimmt wird, sondern daß er frei und gleichberechtigt mitbestimmt

Die staatlich-politische Demokratie beruht damit auf der Fiktion der Gleichheit der Wähler-stimme; in ihr werden alle faktischen Unterschiede wie Alter, Wissen, Engagement oder Erfahrung nivelliert im Interesse einer menschenwürdigen Herrschaftsordnung

Wenn also in der integrierenden Institution der Gesellschaft entgegen Mythologie und Sachzwang, entgegen Tradition und individuellem Machtstreben Demokratie verwirklicht ist (als theoretisches Modell), weil der Mensch Fundamentalnorm ist und nicht irgendein Zweck dann bleibt die Frage, warum diese Wertsetzung in anderen gesellschaftlichen Institutionen und Bereichen nicht auch möglich ist

Hier wird deutlich, daß nur die gesellschaftlichen Institutionen und Bereiche von einer Übertragung demokratischer Prinzipien ausgenommen werden dürfen, denen nachgewiesen werden kann, daß ihre Aufgabe derart verschieden ist von derjenigen des Staates, daß eine Demokratisierung in diesem weitgehenden Sinne nicht möglich ist. Hier ist dann abzuwägen, ob eine nicht gänzlich demokratisierte Organisationsform für die ihr zugehörigen Menschen dienlicher und angemessener ist

Diese Umkehr der Beweislast ist durchaus beabsichtigt; sie geht von der Vermutung der Angemessenheit demokratischer Organisationsformen für alle gesellschaftlichen Bereiche aus. Bereiche wie Universität, Familie oder Wirtschaft haben in rationaler Diskussion der Zweck-Mittel-Relation auszuweisen, warum ihre Zielsetzung durch demokratische Organisationsformen nur nachteilhafter für die Betroffenen zu erreichen ist. Dies schließt die Diskussion der Ziele selbst mit ein.

Ausgangspunkt dieser Erwägung ist, daß im Rahmen einer demokratischen Gesellschaftsordnung und des in ihr zu entwickelnden Bewußtseins-und Bildungsstandes jede undemokratische, hierarchische, autoritäre oder gar diktatorische Ordnung menschenunwürdig ist weil dort der Mensch nicht frei über sich selbst bestimmen kann nicht aus aufgezwungener Unmündigkeit ausbrechen kann, weil dort seine nach Art. 1 (2) GG unverletzlichen Menschenrechte nicht voll verwirklicht sind. Relativiert wird diese Leitidee durch die den Menschenrechten immanenten Schranken selbst und dadurch, daß sie den mündigen Menschen voraussetzt.

Dies bedeutet, daß in den gesellschaftlichen Bereichen, in denen der mündige Mensch nicht vorausgesetzt werden kann (z. B. Kindergarten, Grundschule), das demokratische Prinzip „nur" regulative Idee sein kann, selbst jedoch nicht so zu verwirklichen ist wie dort, wo Mündige miteinander umgehen Diese Bereiche sind jedoch bestimmbar: Es sind Ausbildungsbereiche wie vor allem Familie und Schule. Und sie sind dies deshalb — und nur deshalb —, weil sie Initiationsgebilde sind, die die Menschen ins Leben einführen, sie also erst befähigen, zu Freien und Gleichen, zu Emanzipierten zu werden So bleibt für diese Bereiche die Forderung, alles zu tun, um einen unmündigen Zustand zu überwinden, um auf die soziale Rolle des mündigen Bürgers vorzubereiten.

Menschliche Freiheit verwirklicht sich in einem Prozeß von der absoluten Unfreiheit des Neugeborenen bis zur relativen Freiheit des zu denken Beginnenden. Sie bleibt relativ für jeden Menschen, weil er nicht nur Individuum ist, sondern wesentlich auch Mitglied einer Gesellschaft Anders verhält es sich jedoch mit der Gleichheit: Obwohl die Menschen in keinem Stadium ihres Lebens gleich sind, wird im Interesse einer humanen Herrschaftsordnung Gleichheit fingiert; und es wird zur ent-scheidenden Frage der gesamten Diskussion um die Demokratisierung, warum diese humane Fiktion nicht auf andere gesellschaftliche Bereiche übertragen werden kann.

Das -Argument einer menschlichen Herrschaftsordnung ist jedoch juristisch nicht verwertbar da unsere Jurisprudenz ihrem Selbstverständnis und ihrer Struktur nach dazu dient, bestehende Herrschaftsverhältnisse zu legitimieren, nicht jedoch, sie zu hinterfragen oder gar zu ändern. Dies hängt damit zusammen, daß das Gerechte von heute das Zweckmäßige von gestern ist (Exner) oder das Zweckmäßige von heute das Gerechte von morgen. Dadurch entsteht ein Anachronismus des Rechtssystems, welches der Entwicklung immer einen — den entscheidenden — Tag hinterherläuft. Abhilfe wäre nur zu schaffen durch eine prophylaktische, langfristig prognostizierende Rechtstheorie, auf die hier jedoch nicht weiter eingegangen werden kann.

Es ist daher in der gegebenen Rechtsordnung nach einer Norm zu suchen, die den Anspruch auf qualitativ demokratische und damit menschenwürdige Ordnung im gesellschaftlichen Bereich stützen könnte. 3. Fordert das GG eine Demokratisierung der Gesellschaft? In einer Gesellschaftsordnung, die demokratisch zu sein beansprucht, ist das Verlangen nach einer Demokratisierung weiterer gesellschaftlicher Bereiche zumindest systemkonform Dagegen behauptet das Marburger Manifest mit seiner „dürftigen, schlechthin reaktionären Argumentation" ebenso wie Hennis es gebe den Grundsatz, daß in der freiheitlichen demokratischen Staatsordnung demokratische Verfahrensweisen keineswegs auf sämtliche Lebensbereiche des Staates bezogen seien. Dies ist juristisch nicht haltbar, da es diesen Grundsatz im GG nicht gibt Es bleibt aber die Frage, ob es den gegenteiligen Grundsatz gibt, daß in einer demokratischen Gesellschaftsordnung die demokratischen Prinzipien auf alle gesellschaftlichen Bereiche zu übertragen seien.

Art. 1 (1) GG postuliert den Generalanspruch auf die Achtung der Menschenwürde Ohne hier auf Auslegungsdifferenzen eingehen zu können, bleibt doch festzuhalten, daß zumindest einige Autoren der Meinung sind, daß das Gebot, die Menschenwürde nicht anzutasten, sich — mangels irgendwelcher inhaltlicher Beschränkung des Satzes — nicht nur gegen den Staat richtet, sondern gegen jedermann daß dieses Gebot den Staat dazu zwinge, seine Gesamtrechtsordnung so auszugestalten, daß auch von außerstaatlichen Kräften eine Verletzung der Menschenwürde nicht möglich ist Die Verfassungsentscheidung für die Demokratie und die demokratischen Prinzipien erstrecke sich nicht nur auf den staatlichen Bereich, sondern auf den gesamten öffentlichen Bereich sowie ausdrücklich durch Art. 21 (1) GG — eminent wichtig als Grundlage für Analogieschlüsse — auf die Parteien als wichtigste mediatisierende Institutionen. (Dies ist nicht genau die Frage nach der Drittwirkung der Grundrechte, sondern eher die Frage, ob eine Art Drittwirkung der gesamten demokratischen Ordnung für andere gesellschaftliche Bereiche angenommen werden kann.)

Besonders Hamann und Abendroth betonen mit entschiedener Deutlichkeit, daß die konkrete Inhaltsbestimmung des Sozialstaatsmomentes nur dahin verstanden werden kann, daß „der demokratische Gedanke sich in rechtsstaatlicher Weise in die Wirtschafts-und Sozialordnung projiziert"

Wenn also die rechtliche Ordnung, das GG, nicht nur kein Verbot einer Demokratisierung gesellschaftlicher Bereiche kennt, sondern beträchtliche Evidenz dafür spricht, daß die Intention des GG vor allem in den Art. 1, 20 (1) und 20 (2) sowie 28 (1) in Richtung auf eine demokratisierte Gesellschaft geht, dann stellt sich die Frage, warum sich gesellschaftliche Bereiche wie Universität, Wirtschaft, Verbände, Kirchen etc. so erbittert gegen eine Übertragung demokratischer Strukturmerkmale wehren

Die stereotype Antwort ist, daß die Funktionen und die Aufgaben dieser Bereiche eine Demokratisierung nicht erlauben Die Antwort ist deshalb so stereotyp, weil die zweite noch mögliche Antwort, nämlich daß durch eine Demokratisierung bestehende Herrschaftsund Machtverhältnisse verändert werden könnten, aus Vorsicht nicht geäußert wird. 4. Demokratische Gesellschaft und politische Demokratie Die folgenden Überlegungen gehen von einer dritten These aus: Die Behauptung, daß die Funktion eines gesellschaftlichen Bereiches seine Demokratisierung ausschlösse, ist ein Scheinargument. Es bezweckt, erstarrte Machtverhältnisse zu per-petuieren und die Emanzipation des Untertans zum mündigen Bürger zu verhindern.

Entwicklung der These:

Die demokratische Ordnung des GG wäre mißverstanden, wenn man annähme, sie schlösse Herrschaft oder Funktionsdifferenzierung oder Anweisungsbefugnisse oder gar die Bewältigung umfassender und komplizierter Aufgaben aus.

Entscheidend ist, daß diese Herrschaft demokratischen Prinzipien gehorcht, also auswechselbar ist und auf einer Mehrheitsentscheidung beruht daß die Funktionsdifferenzierung auf die Funktion beschränkt bleibt und nicht in eine Differenzierung zwischen Menschenkasten ausartet, daß die Anweisungsbefugnisse einsichtig sind und rationalen — und nicht nur rationellen — Kriterien der Kontrolle unterliegen. Der Staat des GG ist demokratisch strukturiert und trotzdem bewältigt er umfassendere und kompliziertere Aufgaben als z. B. ein Wirtschaftsunternehmen oder eine Universität oder eine Gewerkschaft.

Wenn also der Staat auch schwierige Aufgaben bewältigt, obwohl er (zumindest in der Theorie) demokratisch strukturiert ist, wird da nicht das Gerede von den besonderen Aufgaben gesellschaftlicher Institutionen nun zur durchsichtigen Verschleierung? Wird da nicht das Heraufbeschwören des Chaos durch Demokratisierung zur gezielten Unterdrückung der Noch-nicht-Gleichen und Noch-nicht-Freien?

Das Erstaunliche an der gegenwärtigen Demokratisierungsdiskussion scheint uns einzig zu sein, daß sie derart zahm ist, daß sie zum überwiegenden Teil auf einer Stufe stehen bleibt, die im Kampf um die politische Demokratisierung bei der Durchsetzung des Stände-staates bereits etwa um 1300 n. Chr. erreicht war (So die bekannte Forderung nach Drittelparität.)

Hier muß aber betont werden, daß diese Zahmheit nur für die theoretische Antizipation demokratischer Gesellschaftsverhältnisse gilt, nicht aber für deren sofortige praktische Durchsetzung denn das letztere würde Revolution bedeuten, und Revolution ist , an sich die Aufhebung von Demokratie und Menschlichkeit

In dieser Zwangslage, einerseits den humanen Anspruch der Demokratisierung der Gesellschaft nicht durch eine Revolution zu verleugnen, andererseits aber eine Demokratisierung überhaupt zu erreichen, scheint uns die graduelle Durchsetzung demokratischer Prinzipien vorläufig der einzige Ausweg zu sein Dies allerdings nur, wenn . graduelle Durchsetzung'nicht als Politik der kleinen Schritte diskreditiert wird, welche innerhalb des vor-befindlichen Systems nur Hofnarrenfunktion zu erfüllen hat, also Struktur und Zielsetzung nicht nur unverändert läßt, sondern als Fiktion von Kritik, als eingeplante Kritik, nur system-stabilisierend wirkt.

Andererseits ist Hommes zuzustimmen, wenn er darauf hinweist, daß Veränderungen ihren Ansatzpunkt im tatsächlich Gegebenen zu suchen haben, daß man also, um von der reinen Gesinnung abzukommen, „nicht totale, sondern bestimmte Negation" praktizieren muß. Dieser Ansatz muß von der Absicht getragen sein, über das bestehende System hinauszugreifen, um von quantitativen Veränderungen zum qualitativen Umschlag zu kommen. Die Frage, ob es mit diesem Ansatz gelingen kann, die Rationalität der bestehenden Gesellschaftsordnung zu verändern, scheint uns genauso ungeklärt wie die Frage, ob der Ansatz der totalen Negation in der gegebenen Wirklichkeit je praktisch werden kann.

IV. Einzelne gesellschaftliche Bereiche

1. Familie und Schule Wir haben gesehen, daß Familie und Schule noch Bereiche der Heranbildung zu gesellschaftlicher Mündigkeit sind, indem hier erst die Möglichkeit zur Ausbildung einer relativen Freiheit und Selbstbestimmung gewährt werden muß Daher sind beide Bereiche einer direkten Übertragung demokratischer Strukturelemente nicht zugänglich Um so mehr muß aber die Fernwirkung der demokratischen Idee vom freien und gleichberechtigten, also mündigen Menschen im Sinne einer regulativen Idee die Struktur und Realität beider Institutionen bestimmen (Hier hat die Gesellschaft schon jetzt über die Art. 6 und 7 GG die Möglichkeit des direkten Einflusses

Die autoritären Strukturen in Familie und Schule, wie sie gerade in Deutschland besonders gepflegt werden, verhindern ja gerade, daß der heranwachsende Bürger zur Mündigkeit erzogen daß er an die Demokratie als Lebensstil herangeführt wird. Die bildende „Kraft einer antizipierten Mündigkeit" wird ihm vorenthalten vielleicht, damit man nachher um so berechtigter sagen kann, diesen Kindern oder diesen Schülern kann doch keine Selbständigkeit zugetraut werden. Die Dialektik von zu gewährender und zu erwartender Selbständigkeit ist sicher noch nicht Allgemeingut der deutschen Erzieher. Es sei denn: im Negativen.

Ein junger Mensch, der bis ins Wahlalter hinein nur die Realität einer autoritären Familie und Schule, Berufsausbildung oder Universität erfahren hat, der . Demokratie'und das, was sie beinhaltet, nur in der Theorie vermittelt bekam: Kann von ihm erwartet werden, daß er politisches Interesse zeigt, daß er sich für die Demokratie engagiert? Die soziologische Analyse zeigt denn auch, daß (bei Jungwählern) die demokratischen Institutionen zwar akzeptiert werden, sie jedoch äußerlich und damit gleichgültig bleiben

In eine intensive und persönliche Beziehung zur Demokratie als Lebensstil kann der Jugendliche nur dann hineinwachsen, wenn ihm . Demokratie'nicht nur als idealisiertes theoretisches Modell gelehrt wird (vgl. die Diskussion um die Denkansätze zur politischen Bildung ), sondern wenn er Demokratie’ durch persönliche Erfahrung verstehen lernt. Eine politische Bildung „im sterilen Raum abstrakter Theorie" schafft nur die Voraussetzung für eine desillusionierte Abwendung von der Politik, sobald der Jugendliche auf die politische Realität trifft

Um dies zu verhindern, muß bereits die innere Organisation der Schule den Schülern Möglichkeit und Anreiz bieten, demokratische Verfahrensweisen kennenzulernen und einzuüben. Wenn die Schüler dadurch politisch denken lernen, wenn sie die Spannungen zwischen Ordnung und Konflikt, zwischen . Effizienz und Partizipation'(v. Beyme) durch eigene Aktivität erfahren, dann ist die Grundlage für politisches Handeln gelegt. 2. Die Universität Das zu Familie und Schule Gesagte gilt in extrem verstärktem Maße auch für die Universität. Mit 18 Jahren wird der junge Halb-bürger für erwachsen genug erachtet, um als Soldat den Befehl zur Tötung von Menschen auszuführen und selbst getötet zu werden für einen , Staat', in dem er nichts zu sagen hat. Noch keine drei Jahre später (sic!) und schon wird er für fähig gehalten, in einer gleichen und freien Wahl über komplizierte politische Fragen und den Kurs des Staates mitzubestimmen. Aber als Student, ob er nun 18 Jahre alt ist oder 25 und vielleicht Familienvater, wird er in ein besonderes Gewaltverhältnis gezwängt und von einem im wörtlichen Sinne kindischen Disziplinarrecht gegängelt. Das Studium als verlängerte Kindheit ist die knappste Umschreibung dieses widernatürlichen Zustandes Die Abhängigkeitsverhältnisse von Schule und Elternhaus werden auf der Universität perpetuiert obwohl andererseits der Student als mündiger Wahl-bürger apostrophiert wird Das Ansinnen, in diesem Klima der Abhängigkeit und Gängelung wissenschaftlich arbeiten zu sollen, ist ebenso illusionär wie dilettantisch: Während die einschlägigen Forschungsergebnisse der Lernpsychologie der Didaktik der Soziologie oder Sozialpsychologie (und man könnte mit Kommunikationstheorie, Kybernetik, Spieltheorie etc. weiterfahren) darin übereinstimmen, daß ein freiheitliches, kooperatives, nicht-autoritäres Klima optimale Bedingungen der Kreativität und der Lernmotivation schafft, sieht die Mehrzahl der Politiker und Juristen über diese empirischen Befunde souverän hinweg. Während heute Forderungen wie größere Transparenz und Kontrollierbarkeit der Hochschulgremien, weitgehende Gleichstellung von Ordinarien und anderen Habilitierten, stärkere Einbeziehung der Assistenten in die Hoch-I Abbau ungerechtfertigter Abhängigkeitsverhältnisse und damit verbunden Ausbau des Freiheitsbereichs vor allem der Studenten und Assistenten, Rationalisierung des Prüfungswesens und vor allem Öffentlichkeit von Prüfungen und Sitzungen — während diese Forderungen in der Theorie weitgehend Allgemeingut sind fehlt es doch, soweit ersichtlich, an einem umfassenden Modell für eine demokratische Hochschule.

Natürlich ist die Idee einer formalen Demokratisierung der Universität im Sinne gleicher Rechte für alle, ungeachtet ihrer Funktion, absurd Wesentlich ist, daß sie nicht weniger und nicht mehr absurd ist als dieselbe Idee im politischen Bereich. Gleiche Rechte für alle ist — abgesehen vom Wahlakt — eine polemische Formel für den Inhalt: gleiche Chance für alle Und genauso wenig, wie die politische Demokratie ohne eine Funktionsdifferenzierung auskommi, genauso wenig soll die Hochschule ohne Funktionsdifferenzierung sein. Nur soll die durch diese Funktionsdifferenzierung bewirkte Herrschaft funktional bleiben und „nicht mehr die Kommunikation verhindern"

Demokratisierung der Hochschule meint vielmehr in einer ersten Tendenz die Verwirk-I materiellen also lichung einer Demokratie: die

Bestimmung der Art und des Umfanges der Mitwirkung von funktional verschiedenen Gruppen am Willensbildungsprozeß Dies liegt nicht nur im Interesse einer humanen Universitätsstruktur, sondern auch im Interesse der Wissenschaft, denn die „Wissenschaft läßt sich verstehen als Transposition der Spielregeln der liberalen Demokratie in den Bereich der Erkenntnis" In einer Situation, in der Studium fortschreitend weniger Stoffaneignung bedeutet als „vielmehr methodische, kritische und bewußte Zurüstung für verantwortliches Handeln" muß, wie Habermas sagt, das Studium als „Einübung in eine kritische Berufspraxis" verstanden werden.

Die Berufspraxis realisiert sich in einer demokratischen Gesellschaftsordnung, deren Lebenselement der Konflikt sein sollte, (wobei Konflikt nicht Selbstzweck ist, sondern den Abbau von Dissens durch rationale Diskussion ermöglichen soll). Konflikt hält die Gesellschaft offen „für Wandlungen, er verhindert die Dogmatisierung des Irrtums" Warum sollte der Konflikt nicht dieselbe Funktion an der Universität haben? Wenn dagegen z. B. Hennis meint, an der Universität gebe es keine Konflikte, sie sei ein Ort des Lernens, so fingiert er hier eine Interessenidentität, die nur aus ihrer eigenen Annahme lebt

Eine zweite Tendenz der Demokratisierung der Universität geht dahin, nach der juristischen Chancengleichheit zu studieren, auch die faktische, das heißt soziale, ökonomisch realisierte zu sichern Abgesehen von dem immer mehr zunehmenden Numerus clausus spricht es einer juristischen Chancengleichheit Hohn, wenn de facto die deutschen Universitäten 5 °/o Arbeiterkinde. aufweisen und etwa die Universität Tübingen im WS 1968/69 beinahe dreimal soviel männliche wie weibliche Studenten hatte Wir benötigen nicht mehr gebildete Schichten, sondern ein gebildetes Volk

Beide Tendenzen zusammen sollen zu einer materiell demokratischen Universität führen, die den Konflikt als gesellschaftliches und wissenschaftliches daher Agens und die vor und Wirt allem in der Rechts-, Politik--schaftswissenschaft nicht mehr vornehmlich daran arbeitet, alte Erkenntnisse zu zementieren, also Herrschaftswissen zu reproduzieren, sondern die endlich beginnt, „Daten zu sammeln, die hauptsächlich dem Erkenntnis-fortschritt dienen" Daß dazu gerade „die Jurisprudenz erst einmal das fortgeschrittenste Niveau des psychologischen und des gesellschaftlichen Wissens erreichen" müßte, ist immer noch eher beliebte Phrase juristischer Pseudo-Reformer denn in Angriff genommenes Ziel Eine Rechtswissenschaft, die Zukunftsprobleme wie Rüstungskontrolle, künstliche Befruchtung Produzentenhaftung Konzentration etc. erst behandelt, wenn sie durch die normative Kraft des Faktischen präjudiziert, sind, stabilisiert nur geronnene Machtverhältnisse. Eine zukunftsorientierte, prophylaktische Rechtstheorie aber als Forschungsbereich der bestehenden Universität ist immer noch schlicht Utopie. 3. Wirtschaft a) Die Projektion des demokratischen Gedankens in die Produktionsverhältnisse aa) Die Produktionssphäre ist eine öffentliche Angelegenheit die Sphäre der Produktion sei vor allem Privatangelegenheit derjenigen Personen, die es unternehmen, eine Reihe von Faktoren zu einem Produktionsprozeß zu kombinieren. Man kann aber nicht davon abstrahieren, daß Produktion heute arbeitsteilige, somit gesellschaftliche ist, daß die Faktoren wie Arbeit, Wissen, Technologie oder natürliche Ressourcen gesellschaftliche Faktoren sind, daß die Produktionssphäre Kernsphäre eine der Gesellschaft und damit die materielle Reproduktion der Gesellschaft die öffentliche Angelegenheit überhaupt ist

Die Vorstellung vom . privaten Unternehmer'scheint immer noch die Annahme zu stützen, öffentliche Wirtschafts-und Finanzpolitik, ein immer weitergehender staatlicher Interventionismus deuten hier an, daß man zwar den Prozeß im ganzen als öffentlichen sieht, nicht aber den Kern dieses Prozesses, die Entscheidungen nämlich, was produziert und unter welchen Bedingungen produziert wird. Diese Entscheidungen gesellschaftlicher Mitgestaltung und Kontrolle noch vorzuenthalten, ist die Restproblematik des sogenannten Spätkapitalismus.

Sie ist zugleich aber noch eine Kernproblematik, denn solche Entscheidungen betreffen unmittelbar die Produktionsverhältnisse — die nach Marx „die überkommenen und im Zuge der industriellen Entwicklung hervorgebrachten gesellschaftlichen Macht-und Abhängigkeitsverhältnisse" widerspiegeln

Mit der Zielvorstellung einer sozialen Wirtschaftsordnung — in der gleichwohl Freiheitlichkeit und Initiative erhalten bleiben sollen — ist es jedoch unvereinbar, daß „weiterhin durch den ökonomischen Prozeß Herrschaft über den Menschen" unlegitimiert ausgeübt wird Auch im Produktionsbereich ist Herrschaft abzubauen, sofern sie sich nicht funktional legitimieren läßt — und zwar von den Betroffenen.

Damit stellt sich erneut das Problem der Öffentlichkeit. Denn die Voraussetzungen dafür, daß die Betroffenen verständig und mit Einsicht urteilen können, müssen erst noch ge-schaffen werden. Nicht von ungeiähr wird ihnen ja genau das Wissen in allen Ausbildungsbereichen vorenthalten, das sie zum Urteil über Wirtschafts-und Herrschaltsverhältnisse benötigen. Bis hinauf zum Abitur werden Rechtskunde und jegliche Sozial-und Wirtschaftswissenschaft nahezu ignoriert. Unter solchen Umständen kommt selbst dort, wo die Öffentlichkeit durch das Budgetrecht des Parlaments zu bestimmen scheint, wie öffentliche Mittel verwendet und investiert werden sollen, nur heraus, daß 25 °/o (BRD) bis 50% und mehr (USA) der Mittel der Bundeshaushalte für Rüstungen und Instrumente der Vernichtung ausgegeben werden. Ausgaben für die soziale Wohlfahrt bleiben demgegenüber relativ zurück. „Solche Wohlfahrtsinvestitionen setzen eine andere Willensbildung voraus als die Investitionen in Abschreckungsvorhaben, ja sie erzwingen eine wirklich demokratische."

Es berührt die Allgemeinheit in starkem Maße, was ein Unternehmen herstellt, ob Napalm, Pillen oder Information. Nach wie vor aber ist das im wesentlichen eine private Entscheidung, die sich an Profitchancen ausrichtet und nicht am gesellschaftlichen Nutzen.

Es berührt die Öffentlichkeit, ob Menschen Arbeit haben oder arbeitslos werden. Im wesentlichen beruht das aber auf den Investitionsentscheidungen privater Unternehmer die sich wiederum nach Profitchancen richten, nicht nach gesellschaftlichen Bedürfnissen Es berührt die Öffentlichkeit, ob die Arbeitenden den Wert ihrer Arbeit vergütet bekommen oder nur als Kostenfaktor betrachtet werden; ob im Produktionsbereich der Mensch als Untertan behandelt wird', ob die Lebensbedingungen insgesamt von einem Produktionsprozeß diktiert werden, den die Öffentlichkeit in schwindendem Maße übersehen, geschweige denn kontrollieren kann.

Ist nun die Produktionssphäre als gesellschaftliche, und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machende erkannt, dann wird es notwendig, für die dortigen Entscheidungsprozesse die demokratischen Normen der Gesellschaft anzulegen, die einen Anspruch darauf hat, ihre öffentlichen Angelegenheiten selbst zu regeln.

Typischerweise wird diese Forderung mit dem Hinweis abgewehrt, die Funktionsweise lasse es nicht zu. Die gerade bestehende Art des Funktionierens wird zu der Funktionsweise schlechthin erhoben. Es wird auch nicht gesehen, daß gerade darin ein Grund zur Kritik liegt, daß die jetzt funktionierende Wirtschaftsordnung die Forderung nach einer weitergehenden Demokratisierung nicht zuzulassen scheint. Ist eine .demokratischere’ Organisationsform der Wirtschaft, die . trotzdem’ funktionierte, so undenkbar? Ist der Weg zur Wirtschaftsdemokratie’ unvermeidlich der Weg ins Wirtschaftschaos? Oder sind nur ganz bestimmte Interessenten darum bemüht, die bestehenden Funktionsweisen zum Fetisch zu erheben? Für einige Arbeitgeberverbände scheint die Problematik schon mit der Allerweltsformel gelöst, . unterschiedliche Lebens-und Gesellschaftsbereiche verlangten auch unterschiedliche Organisationsformen'; demokratische Forderungen seien für die Wirtschaft also wohl nicht angemessen

Flier versperren kurzsichtige Profit-und Herrschaftsinteressen den Weg zu besserer Einsicht. Denn die Forderung nach stärkerer Partizipation, nach weitergehender Einbeziehung der Produzierenden in die Gestaltungsund Entscheidungsvorgänge ist unter dem Gesichtspunkt menschenwürdiger Produktionsverhältnisse selbst dann gerechtfertigt, wenn das auch zu einer gewissen Beeinträchtigung der Effizienz des Wirtschaftssystems führen würde — was offensichtlich von vielen befürchtet wird.

Wir meinen aber gerade im Gegensatz dazu, daß mittel-und langfristig, unter den Erfordernissen des Produktionsprozesses mit seiner hochentwickelten Technologie und Automatisierung, nur durch eine wachsende Übertragung von Mitverantwortung und Einbeziehung aller Mitarbeiter in die Entscheidungsvorgänge die Effizienz des Wirtschaftssystems er-halten werden kann. Die partizipatorischen . Reibungsverluste', die es wohl geben könnte, würden durch eine gesteigerte Interessiertheit der Produzierenden mehr als ausgeglichen werden. Es scheint uns wichtig zu betonen, daß wir das Funktionieren einer Wirtschaft nicht geringschätzen. Es ist Voraussetzung für alle Weiterentwicklungen freiheitlicher Lebensformen. Es geht hier lediglich darum, die Gefahr aufzuzeigen, daß mit der Überbetonung, ja Fetischisierung einer bestimmten Wirtschaftsordnung das, was nach wie vor Mittel zu sein hat, sich zu einer Zielvorstellung verselbständigt. Damit werden die Chancen angemessener Weiterentwicklung versperrt. Schwerwiegender aber noch: Das Ziel droht, verdrängt zu werden, auf das alles Wirtschaften immer ausgerichtet sein sollte: die Ermöglichung einer humanen Existenz.

Was eine humane Existenz sei, muß immer neu bestimmt werden; aber auch die dafür angemessenen Formen der Wirtschaftsordnung müssen entsprechend immer neu gesucht werden — sicherlich auch, aber nicht allein, unter dem Gesichtspunkt der Praktikabilität und Effizienz. In diesem Punkt aber ist kein Fortschritt zu sehen, eher ein Rückschritt. Das Ahlener Wirtschaftsprogramm der CDU z. B. umriß noch die genannten Zielsetzungen des Wirtschaftens: „Ziel aller Wirtschaft ist die Bedarfsdeckung des Volkes. Die Wirtschaft hat der Entfaltung der schaffenden Kräfte des Menschen und der Gemeinschaft zu dienen. Ausgangspunkt aller Wirtschaft ist die Anerkennung der Persönlichkeit."

Heute werden die auf den Menschen bezogenen Ziele gar nicht mehr erwähnt. In den Vordergrund politischer Überlegungen treten wirtschaftsspezifische Zielkombinationen wie die des Stabilitätsgesetzes: Preisstabilität, Vollbeschäftigung, ausgeglichene Zahlungsbilanz und angemessenes Wachstum. Wo der Mensch, wo die Persönlichkeit in diesem Gefüge bleibt, scheint zweitrangig geworden zu sein — und das zeigt sich nicht nur im skandalösen Nachhinken der Löhne hinter den Gewinnen oder in einem Steuersystem, das als „ungerecht, unsozial und teilweise verfassungswidrig" bezeichnet worden ist Wenn in erster Linie der Produktionsprozeß zu optimieren ist, die Produzierenden dagegen als Abhängige sich nur noch darauf einzurichten haben, dann besteht die Gefahr, daß der Mensch zum Mittel und die Wirtschaft zum Zweck wird. b) Aspekte der Produktionssphäre Vor Marx noch schrieb Tocqueville über die Entfremdung der Arbeit: „Was kann man von einem Mann erwarten, der zwanzig Jahre seines Lebens damit zugebracht hat, Stecknadel-köpfe zu machen?" Wir haben diese Fragen verdrängt. Denn was kann man von einem solchen Menschen anderes erwarten, als daß er auch in allen anderen Bereichen seines Lebens nur noch funktioniert, sei es im Konsumverhalten, im Kulturbetrieb, in seiner Freizeitgestaltung oder im politischen Verhalten; er wird manipulierbares Anhängsel eines Systems, dem das Funktionieren zum Fetisch geworden ist, in dem sich so die „Transformation zur modernen Unterordnung" vollzieht.

Die Zielgerichtetheit des sozialen Systems schreibt ganz bestimmte Normen und Verhaltensweisen vor, die spezifisch sind für seinen Reproduktionsprozeß. Was uns heute daran naturgegeben erscheint, weil durch Sozialisation und Enkulturation die Werte, Normen und Verhaltensmuster, welche das soziale System erfordert zu seiner Reproduktion, schon so in die Gefühlsstrukturen, Glaubens-haltungen, Gewohnheiten und Meinungen der Gruppenmitglieder internalisiert sind daß sie unreflektiert den , normalen'Lebensablauf bestimmen, das ist lediglich historisch geworden und somit veränderbar.

Man muß sich daran erinnern, wie die Motivationen für die kapitalistische Art der Produktion den Leuten erst aufgezwungen werden mußten. Werner Sombart beschrieb diesen Vorgang so: „Aber wenn sie nun auch in das Joch der Fabrik oder irgendeines anderen Großbetriebes, etwa eines Warenhauses, eingespannt waren, so verrichteten diese urwüch-sigen Menschen ihre Arbeit doch noch ganz und gar nicht mit dem kapitalistischen Ethos (sic!), das von ihnen erheischt wurde. Sie verharrten im Schlendrian, im Traditionalismus."

Vielleicht war es notwendig, zur Entwicklung effizienterer Produktionsmethoden (die gewiß auch einen Beitrag zur Überwindung der materiellen Not leisteten und zur Ansammlung eines gelinden Wohlstands bei den Massen führten), den Massen ein kapitalistisches Ethos aufzuzwingen: regelmäßiges und methodisches Arbeitsverhalten, das sich unter die Bedingungen mechanischer Produktion ein-zwängen ließ Vielleicht war es auch notwendig, Freiheit und Spontaneität des Menschen im Interesse des technischen Prozesses und seiner Maschinen aufzugeben Eine Frage aber muß uns heute auf den Nägeln brennen: die Frage, ob das immer noch nötig ist; ob die Deformationen und damit die Entfremdung noch aufrechterhalten werden müssen.

Gewiß, eine Befreiung von Deformationen würde wiederum nicht ohne schmerzliche Um-stellungen erfolgen können. Denn die Zwänge früherer Zeiten wurden sublimiert zu Normen, die, internalisiert, zur , Natur'geworden sind. Die positiven Sanktionen, welche eine Erfüllung der Normen belohnen, sind zum Bedürfnis geworden. Diese . zweite'Natur müßte erst in einem langwierigen Aufklärungsprozeß überwunden werden. Die Einschätzung der Menschen an den Waren, über die sie verfügen, der Warencharakter aller Beziehungen, das hat sich tief eingeschliffen: „Das gemeinsame Werk entfaltet so eine Macht jenseits der Macht der Menschen, indem jeder von ihm abhängig ist als der äußeren Bedingung seiner Existenz."

Nur die Analyse der Verhältnisse und die Aufklärung des sich selbst unklaren Bewußtseins können zur Reflexion darüber führen, ob es noch zumutbar sei, daß unter der totalen Veränderung der Produktivkräfte und der Überwindung der materiellen Not die Unterdrückung und Deformation des Menschen weiter erzwungen werden kann. Sie ist nicht mehr zumutbar, wenn „diese neue, unerhörte und nicht vorausgesehene Produktivität die Vorstellung von einer Technologie der Befreiung zuläßt"

Emanzipation ist denkbar geworden, doch überall herrschen noch Zwänge vor. Wenn in unglaublichem Maßstab gesellschaftlicher Reichtum für Rüstung und Weltraumfahrt, für nationale und internationale Prestigeunternehmen vergeudet wird, wenn dadurch auch noch die im Wirtschaftssystem geronnenen Machtverhältnisse stabilisiert und die Bedingungen für die Unterdrückung des Menschen aufrechterhalten werden; wenn es in solchen Ordnungen möglich ist, daß zehnmal so viel Kriegsmaterial in unterentwickelte Länder exportiert wird wie Entwicklungshilfe — und das angesichts verhungernder Millionen —, wenn das, was jeder einzelne als Wahnsinn bezeichnen müßte, insgesamt zur akzeptierten Politik wird: was muß dann noch geschehen, um einschneidende Gegenmaßnahmen auszulösen? Wer heute solche Mißstände benennt, wird zumeist der Einseitigkeit geziehen, womit die Sache in bewährter Manier abgetan ist. Wir aber meinen, daß die Überwindung der „anerzogenen Dummheit" daß Aufklärung und Emanzipation dringender geboten sind denn je. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Produktionssphäre, wo der einzelne die Auswirkungen der irrationalen Verhältnisse — trotz aller Rationalität — unmittelbar zu spüren bekommt.

In erschreckendem Maße zeigt sich das etwa an der Methode der analytischen Arbeitsplatzbewertung, die z. Z. in der Industrie eingeführt wird. Menschliche Tätigkeit wird zerstückelt in die sinnlosesten Teilbewegungen, in Anteile an Muskelkraft und Überlegung, und jede einzelne Reaktionsform wird dabei nach Punkten bewertet; der Mensch aber ist entwertet. Peinlich sorgsame Untersuchungen stellen die Belastung durch Staub, Lärm, Hitze, Verschmutzung fest, anstatt alles darauf zu verwenden, diese Belastungen abzuschaffen.

Wenn über 70% der Produktionsmittel einer winzigen Minderheit von 1, 7% gehören wenn diese Minderheit sich übermäßig die Ergebnisse gesellschaftlicher aneignen Arbeit kann wenn soziale Bedürfnisse (z. B. die notwendige Raumordnung) durch sie unterdrückt werden wenn technischer Fortschritt nicht der Humanisierung des Lebens dient, sondern sich durch immer perfektere Vernichtungssysteme auszeichnet dann läßt sich schwerlich nur mehr von einigen Fehlern in einem System sprechen, in dem es uns sonst doch ganz gut geht’.

Die Repression im Bereich der Produktion ist nur Teil einer Repression, der die Tendenz inne ist, andere soziale Bereiche auf ihre Erfordernisse auszurichten. Wie könnten die Massen von den wenigen Verfügenden in Gehorsam gehalten und ausgenützt werden wenn nicht eine repressive Moral, die dem kapitalistischen Ethos stets wohlfeil war, die nötige Unterstützung böte? Wenn nicht eine Kultur-und Unterhaltungsindustrie das Bewußtsein so konditionierte, daß Ablenkung und Zerstreuung zum produzierten Bedürfnis wird? Auch die Reduzierung der Bildung auf eine Ausbildung, die zumindest der Intention nach vornehmlich auf die Verwertbarkeit in ökonomischen Prozessen gerichtet ist, paßt in dieses Bild.

Gerade in Ausbildungsbereichen, wo sie ein-geübt werden müßte (also vor allem in den Hochschulen), ist Kritik meistens nur zulässig als positive, konstruktive Kritik; als solche, die Vorschläge unterbreitet, um Reibungsflächen zu vermindern, die Effizienz zu erhöhen und damit zur Erhaltung eines schlechten Ganzen nach Kräften beizutragen. Das ist Kritik im Banne gegebener Verhältnisse. Wo werden die Bedingungen geschaffen, „in denen der Mensch in immer größerem Maße ein freies, schöpferisches, gesellschaftliches, rationales Wesen wird"?

Wo gibt es die Vermittlung von Anleitungen für eine Humanisierung des Lebens, die Bereitstellung von Hilfsmitteln für die Selbstverwirklichung in einer verwalteten Umwelt? Bisher sind fast nur die gegenteiligen Tendenzen zu erkennen: Ein dominierendes technisches Erkenntnisinteresse und eine ökonomisch verkürzte Rationalität bestimmen die Entwicklung; die emanzipatorischen Möglichkeiten bleiben auf der Strecke. Somit ist im Umfeld der Produktionsverhältnisse Vorsorge getroffen, weil die Aufklärung und Emanzipation der Massen auch das Zerreißen der Verblendungszusammenhänge und zugleich die Liquidation derjenigen kapitalistischen Prinzipien bedeuten würde, die heute noch einer sozialen Wirtschaftsund Gesellschaftsordnung entgegenstehen: das Prinzip der privaten Aneignung gesellschaftlicher Arbeit, der Trennung der Arbeitenden von der Verfügung über die Produktivmittel und über die Produktionsziele. Nun ist mit diesen Bemerkungen nicht beabsichtigt, den Bürgerschreck der Sozialisierung an die Wand zu malen. Sozialisierung hat sich in den bisher erprobten Fällen weder vom Gesichtspunkt der Effizienz noch von dem der Humanisierung der Produktionsverhältnisse als nützlich erwiesen. Wohl aber ist damit gemeint, daß die Möglichkeiten der Beteiligung der Produzierenden an den Ergebnissen der Produktion (Gewinnbeteiligung) sowie an der Gestaltung der Zielsetzungen und der Produktionsbedingungen noch lange nicht ausgeschöpft sind, daß sie vielmehr gerade bei fortschreitender Technologie in wachsendem Maße wahrgenommen werden müssen, um nicht den Menschen den technisierten Verhältnissen zu opfern. c) Die harten Grenzen des Systems Auf der Grundlage dieser kurzen Analyse, deren Intention bewußt auf die Herausstellung vorhandener Mängel gerichtet war, muß nun überprüft werden, ob nicht die gegebenen Verhältnisse von vornherein alle Versuche unmöglich machen, im Bereich der Gesellschaft und des Staates zu demokratischeren Formen zu kommen. Zur Klärung dieser Frage ist es wichtig, zunächst auf das Verhältnis von Wirtschaft, Gesellschaft und Staat einzugehen. Sprach Otto Kirchheimer noch von den „restriktiven Bedingungen", unter denen politische Gewalt steht so ist heute die Tendenz abzusehen, daß staatliches Handeln sich zunehmend danach richtet, das Funktionieren der Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Ökonomische Erfordernisse sind nicht mehr nur Restriktionen, sie wachsen aus zum bestimmenden Einfluß für politisches Handeln. Die Ursache hierfür liegt darin, daß die gesellschaftlichen Antagonismen, vor allem begründet auf der Stellung der Gruppen im Produktionsprozeß und auf dem Grad ihrer ungleichen Beteiligung an der Distribution, in wirtschaftlichen Krisen in aller Schärfe aufbrechen und politische wie ökonomische Herrschaft bedrohen würden. Daraus folgt für die staatliche Führung der Imperativ einer Garantie von Vollbeschäftigung und Wachstum. Vor allem wirtschaftliches Wachstum erweist sich als „Friedensformel" der Gesellschaft — kann man den Herrschaftskonflikt doch abwehren mit dem Hinweis der stetigen Verbesserung der Lage aller.

Für die Politik ergibt sich der Zwang, „die Stabilitätsbedingungen des gesellschaftlichen Status quo umfassend zu garantieren, strukturelle Risiken und Konflikte vorbeugend auszuschalten und systemgefährdende Dysfunktionen in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen mit systemkonformen Mitteln zu verhindern.

Solche Formulierungen weisen bereits darauf hin, daß nicht die Durchsetzung praktischer Ideen, sondern subsidiäre Funktionen technischer und administrativer Art den Aufgabenbereich des politischen Zentrums kennzeichnen."

Es scheint uns wichtig, diese Probleme deutlich herauszustellen. Man wird sich eines Tages entscheiden müssen zwischen einer weitergehenden Demokratisierung und einem System institutionalisierter Ungleichheit. c) Politik im Banne von Vermeidungsimperativen Die Gesetzlichkeiten der Produktionssphäre haben bestimmende Auswirkungen auf den Handlungsspielraum der Politik. Sie setzen ihr um so engere Grenzen, als immer deutlicher der Erfolg oder Mißerfolg einer Regierung von der wirtschaftlichen Konjunktur her bemessen wird. Nun ist das einerseits durchaus nützlich. Zwei Einwände müssen jedoch erhoben werden: Erstens ist es bedenklich, wenn sich die Erfolgsbeurteilung fast ausschließlich nach der Konjunkturlage richtet. Damit werden andere wichtige Bereiche, z. B. die Sozial-und Bildungspolitik, aber auch die Justiz-oder Entwicklungspolitik durch die Öffentlichkeit stark vernachlässigt. Zweitens aber — und das ist in diesem Zusammenhang entscheidend — gerät die politische Führung in die Zwangslage, durch eine (aus den Mitteln der Allgemeinheit ermöglichte) Wirtschafts-, Finanz-und Steuerpolitik die privaten Investitionsentscheidungen zu unterstützen. Das widerspricht der Zielsetzung der Gleichheit — oder, schon sehr abgeschwächt, der sozialen Symmetrie.

Dies ist nur ein Aspekt der viel umfassenderen Verflechtung zwischen den Gesetzen der ökonomischen Sphäre und der Politik: „In dieser Struktur des Verhältnisses von Ökonomie und Staat degeneriert . Politik 1 zu einem Handeln, das zahlreiche und immer neu auftretende . Vermeidungsimperative 1 befolgt, wobei die Masse der differenzierten sozialwissenschaftlichen Informationen, die ins politische System einfließen, sowohl die Früherkennung von Risikozonen wie die Therapie aktueller Gefährdungen erlaubt. Entscheidend neu an dieser Struktur ist, daß nicht mehr das politisch artikulierte und kanalisierte Interesse einer herrschenden Klasse, geschweige denn irgendeiner anderen Instanz, den konkreten Gehalt staatlicher Entscheidungen determiniert; sondern daß die in den Mechanismus privatwirtschaftlicher Kapitalverwertung auf hochorganisierten Märkten eingebauten, aber manipulierbaren Stabilitätsrisiken diejenigen präven-

dven Handlungen und Maßnahmen vorzeichnen, die akzeptiert werden müssen, solange sie mit dem bestehenden Legitimationsangebot irgend in Einklang zu bringen sind." Hierin wird deutlich, was auch Adorno ausgesprochen hat, „daß die Objekte der durch den ökonomischen Prozeß ausgeübten Herrschaft längst nicht mehr nur die Massen, sondern auch die Verfügenden schon sind" Wenn es somit an einer eindeutig bestimmbaren herrschenden Klasse fehlt, so heißt das doch nicht, daß es keine Gruppierungen gäbe, „die ein Interesse an bestimmten wirtschaftsund außenpolitischen Entscheidungen oder Nichtentscheidungen haben" Die Gruppen, welche die private Verfügungsgewalt über Produktionsmittel und Investitionsentscheidungen innehaben, können sich „mit der Perpetuierung der ungleichen Einkommens-verteilung auch ihre Prärogativen nach Art eines Rückkoppelungsprozesses sichern" Solange sich die Politik vorwiegend für diese Art der Produktion einsetzt, solange wird ein immanenter Demokratisierungsprozeß in der Politik der Vermeidungsimperative seine harten Grenzen finden.

Wir haben eingangs festgestellt, daß alle Freiheitsrechte in ihrer Realisation ökonomisch bedingt sind. Das bedeutet vor allem nicht, daß die materiellen Voraussetzungen für die Wahrnehmung von Rechten, für Freiheit, in irgendeinem Wohlstandsniveau bestünden; es heißt viel entscheidender, daß der Freiheitsspielraum eines einzelnen immer relativ zu den ökonomischen Möglichkeiten der anderen zu sehen ist, daß er also in Abhängigkeit von der Distribution von Vermögen und Einkommen steht, mithin vom Grad der Gleichheit und Gerechtigkeit. „Armut ist auch relativ. Wer mehr hat als andere, erträgt seine objektive Bedürftigkeit leichter, und wer vom Überfluß umgeben ist, hält sich für arm, obwohl es ihm vielleicht am unmittelbar Notwendigen nicht fehlt."

Die ökonomischen Voraussetzungen für die Realisierung demokratischer Grundrechte laufen notwendigerweise auf eine Voraussetzung in der Ökonomie hinaus: die Realisierung von Demokratie in der Produktionsund Distributionssphäre. Erst dann ist der Weg offen für eine weitere — wiederum rückwirkende — Demokratisierung von Gesellschaft und Staat, eine Aufhebung der kulturellen Repression, eine Emanzipation der Bildung, ein Funktionieren der Öffentlichkeit. 4. Andere Bereiche Es wäre jetzt notwendig, auch auf die Demokratisierungsbestrebungen in anderen gesellschaftlichen Bereichen wie Parteien, Gewerkschaften, Verbänden und Kirchen einzugehen. Es genügt aber hier vielleicht festzuhalten, daß die bei der Forderung nach Demokratisierung der Universitäten und der Wirtschaft herausgearbeiteten Tendenzen analog auch für diese Bereiche gelten. Wesentlich ist, daß das GG zumindest so ausgelegt werden kann daß alle diese Bereiche — in denen die relevanten politischen Entscheidungen, wenn nicht fallen so doch weitgehend vorbereitet werden — analog der politischen Ordnung demokratisch strukturiert sein sollten. Die Nichtfestlegung der Wirtschaftsordnung und der Präzedenzfall der expliziten Forderung nach, einer demokratischen Struktur der Parteien in Art. 21 (1) GG weisen die Richtung

Das wachsende Bewußtsein des Ungenügens der bestehenden Einrichtungen verdichtet sich zu dem Verdacht, daß die mangelnde Wandlungsfähigkeit der vorhandenen Organisationsmuster zu demokratischen Organisationsformen in allen gesellschaftlichen Bereichen weniger auf die vielgenannten, aber nicht kritisierten Sachzwänge zurückzuführen sind als auf mangelnden Willen zur Demokratie Es scheint, als würde durch das überbetonen des gewiß wichtigen Problems der technologischen Lücke das gewiß wichtigere Problem der demokratischen Lücke übertüncht

C. Der Zusammenhang

I. Demokratisierung als Aufklärung

In einer Gesellschaft, in der der Unterschied zwischen Armen und Reichen immer krasser wird in der die Mächtigen durch den Prozeß der Oligarchisierung immer mächtiger werden, in der die „Naturbeherrschung mit der Beherrschung des Menschen verbunden bleibt" und in der die Demokratie dem . Sachzwang'zunehmend geopfert wird in dieser Gesellschaft ist der Ruf nach Demokratisierung der Aufstand der Demokraten — nicht der Revolutionäre, auch nicht der Phantasten, sondern der Demokraten. Hartmut von Hentig sagte daher: „Der Kampf um die Demokratie ist so zu einem Kampf um die Möglichkeit von Demokratie geworden." Soll dieser Kampf nicht in eine Revolution münden, so ist das Gebot der Stunde ein umfassender und massenhafter Aufklärungsprozeß.

Der permanenten Beschwichtigung muß das permanente Aufbegehren entgegengesetzt werden Wo bisher Glaubenssätze und Vorurteile eingeübt worden sind muß jetzt eine kritische Rationalität nach dem Maßstab für Sachlichkeit und nach dem Sinn der vorgegebenen Ziele fragen. In allen Ausbildungsbereichen muß die Indoktrination der Hilfestellung weichen; einer Hilfestellung zur Emanzipation, zur Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen, und zwar „auf Grund wissenschaftlicher Daten, in kommunikativen Prozessen, mit unbestimmtem Ausgang. Das heißt: auch gegen die bestehenden Ordnungen und Autoritäten" „Aufklärung" soll hier nicht die „entfremdete Verehrung des Werkzeuges Vernunft" bewirken, sondern den Gebrauch der Vernunft, um mündig zu werden. So verstanden wird Aufklärung zum Instrument der Demokratisierung

II. Demokratisierung als kollektiver Lernprozeß

Die unvermittelte Übertragung demokratischer Strukturen auf gesellschaftliche Bereiche würde nicht Demokratie bewirken, sondern Ratlosigkeit, schlimmstenfalls Chaos. Die „Kraft einer antizipierten Mündigkeit" folgt erst einem und ist gleichzeitig Bestandteil eines kollektiven Lernprozesses, in dem Kinder und Schüler zu unterscheiden lernen zwischen „Persönlichkeitsautorität und Stellungs-autorität" in dem die Arbeiter erst ihre anerzogene „Sprachlosigkeit" überwinden müssen, in dem die Studenten erst aus einer oktroyierten, infantilen Abhängigkeit ausbrechen müssen und in dem aus Wirtschaftsuntertanen Wirtschaftsbürger werden müssen. Gleichzeitig müssen die „Etablierten" erkennen, daß eine „Gesellschaftskrise trotz Wirtschaftsstabilität" möglich und bereits existent ist

III. Demokratisierung als eskalatorische Reform

Wie hängt nun die Demokratisierung des Staates mit der Demokratisierung der Gesellschaft zusammen?

Die fortschreitende Technokratisierung führt zu einer Spezialisierung und Betonung des „Sachverstandes", zu Kommunikationsund Steuerungstechniken, zu Machtballungen und Abhängigkeiten. Diese Momente verstärken heute das „eherne Gesetz der Obligarchisie-rung" (R. Michels) in Parteien, Verbänden, im Parlament Die Auswirkungen der modernen Technologie, der Komplizierung und quantitativen Zunahme der politisch zu entscheidenden Fragen, deren wachsenden Interdependenzen und der Versuch ihrer Fassung in lang-und mittelfristigen Plänen: dies alles scheint auf den ersten Blick der Möglichkeit einer Demokratisierung diametral entgegenzustehen. Denn heute bereits ist nicht zu verkennen, daß diese scheinbar zwangsläufige Oli-garchisierung die Demokratie unmittelbar gefährdet.

Die Vorstellung einer umfassenden Demokratisierung steht im Gegensatz zu der Ansicht, punktuelle Reformansätze könnten eine demokratische Gesellschaft herbeiführen. Fängt man z. B. in den Kindergärten an, in emanzipatorischer Absicht, Kinder zu erziehen, dann muß man berücksichtigen, daß diese Kinder in einer vordemokratischen Gesellschaft — die sie z. B. im Elternhaus und später in der Schule umgibt — in eine Konfliktsituation geraten können, die sie nicht bewältigen können. Ebenso sind Hoffnungen auf die erzieherische Wirkung einiger aufgeklärter Lehrer illusionär, da sie gegenüber reaktionären Kollegien und einer ängstlichen Elternschaft im Rahmen einer obrigkeitsstaatlich strukturierten Schule zum Mißerfolg verurteilt sind.

Diese Beispiele zeigen die Notwendigkeit auf, in allen gesellschaftlichen Bereichen parallel eine Demokratisierung einzuleiten. Die ohnehin nur schwer erzielbaren aufklärerischen Erfolge werden dann nicht durch das gesellschaftliche Umfeld abgewürgt, sondern sie können sich wechselseitig verstärken. Nur so kann jene „kritische Masse" erreicht werden, die über mehrschichtige Rückkoppelungsprozesse eine eskalatorische Demokratisierung ermöglicht.

Inwieweit diese eskalatorische Reform als Mittel des Existenzkampfes der Demokratie gegen die „Sachzwänge" einer sich selbst potenzierenden Technologie und Wissenschaft möglich und ausreichend ist, kann hier nicht entschieden werden.

Nur so viel sei angemerkt, daß u. E. diese „Sachzwänge" in hohem Maße das Produkt einer „self-fulfilling prophecy" (R. Merton) sind. Dies sei beispielhaft an den Prognosen der Futurologie gezeigt: Eine unaufgeklärte Öffentlichkeit nimmt die Prognosen der Futurologie als Prophetien notwendigerweise hereinbrechender Ereignisse. Daß aber Prognosen viel eher Warnungen bedeuten, welche — mit Vorsicht — als Orientierungshilfen und Ent-scheidungsgrundlagen zu betrachten sind, dieses Wissen muß erst durch Aufklärung verbreitet werden. Diese Aufklärung sollte aber auch erreichen, daß jegliche Trendanalyse oder Prognose auf das ihr zugrunde liegende Interesse durchleuchtet wird. Und schließlich sollte sie erreichen, daß Prognosen so verstanden werden, daß sie ein kritisches und reformerisches Potential wecken zur Hinterfragung und Veränderung (bei nicht wünschbaren Trends) der Ursachen dieser Prognosen. Die Fortentwicklung von Wissenschaft und Technologie diente bisher den Theoretikern der „Sachgesetzlichkeiten" als Argument gegen eine Demokratisierung der Gesellschaft. Es geht aber gerade darum, Wissenschaft und Technologie als wirksame Instrumente für die Entwicklung zu einer mündigen Gesellschaft einzusetzen, anstatt sich von ihrer vermeintlichen Eigengesetzlichkeit beherrschen zu lassen.

So wird deutlich, daß nur derjenige einen Gegensatz zwischen Technologisierung und Demo-kratisierung konstruieren kann, der Interesse am Weiterbestehen der herrschenden Unordnung hat. Das leitende Interesse jeder Demokratisierung: Hilfestellung für die Entwicklung des Menschen zur Mündigkeit, die Erhebung des Menschen zum Subjekt, — dieses Interesse zielt nicht auf einen Gegensatz zu Wissenschaft und Technologie, sondern im Gegenteil: Es zielt auf eine rationale und kontrollierte Verwertung ihrer Ergebnisse zu Zielen, die eine demokratische Gesellschaft sich selbst setzt.

D. Schlußbemerkungen

a) Absicht dieser Arbeit war es zu begründen, daß „Demokratie" als Organisationsstruktur nicht auf den politischen Bereich beschränkt werden kann. Der grundlegende Wert unserer Demokratie ist die Würde des Menschen. Da die Menschenwürde nicht teilbar ist, ist von einer ernstgemeinten, politischen Demokratie immanent die Forderung ableitbar, alle Lebensbereiche gemäß dieser Wertentscheidung zu ordnen. Eine Gesellschaftsordnung, die „Demokratie" auf den staatlich-politischen Bereich beschränkt, mag für eine historische Phase angemessen gewesen sein, in der sich die Ablösung von der Monarchie vollzog. Heute ist diese Beschränkung willkürlich, weil durch die wachsende Verschränkung von Staat und Gesellschaft ein staatlicher Bereich nicht mehr eindeutig abgrenzbar ist.

Die gesellschaftliche Macht der Unternehmen, Verbände, Parteien etc. ist heute gleichzeitig politische Macht. Daher ist es nur konsequent, auf diese Bereiche eine Ordnung zu übertragen, die für den politischen Bereich unabdingbar ist: partizipatorische Demokratie. Eine demokratische Gesellschaftsordnung kann nur verwirklicht werden, wenn die gesellschaftlichen Bereiche analog der politischen Ordnung demokratisch strukturiert sind.

b) Weiterhin wollten wir zeigen, daß das Ziel einer Demokratisierung der Gesellschaft eine bestimmte Zweck-Mittel-Relation nahe-legt. Weder punktuelle Reformen noch gewaltsame Revolutionen scheinen angemessene Mittel zu sein, politische und gesellschaftliche Unmündigkeit zu überwinden. Heute steht nicht nur die „Arroganz der Macht" allen Demokratisierungstendenzen entgegen, sondern auch eine von diesen Machtinteressen ideologisierte Wissenschaft und Technologie. Deshalb muß die Demokratisierung aller gesellschaftlichen Bereiche parallel und sich gegenseitig verstärkend vorangetrieben werden, um zu einer Dynamik anzuwachsen, die den obligarchischen Tendenzen unserer Gesellschaft überhaupt entgegenwirken kann.

So zentral der Bereich der Wirtschaft für die moderne Gesellschaft ist, so entscheidend ist die Demokratisierung dieses Bereichs für die Zukunft der Demokratie. Wer in den Fesseln von wirtschaftlichem Existenzkampf und ökonomischer Abhängigkeit noch politische Mündigkeit praktizieren soll, ist leicht überfordert. Wenn nicht nur Bildung, sondern auch politische Aktivität weitgehend noch Privileg einer bestimmten Schicht ist, dann ist das bezeichnender für die Verfassungswirklichkeit unserer Demokratie als manch andere „Errungenschaften". c) Schließlich ging es uns darum, gegen die Verketzerung jeglicher Demokratisierung einige Argumente anzuführen, die eine Aufklärung über Sinn und Ziel einer Demokratisierung von Gesellschaft und Staat einleiten könnten.

Hier ist zu betonen, daß das Spannungsverhältnis z. B. zwischen Freiheit und Gleichheit nicht durch eine Patentlösung überspielt werden sollte. Vielmehr wurde gefordert, die Wertentscheidungen und Ziel-Mittel-Relationen im Rahmen dieses Spannungsverhältnisses einer rationalen, kritischen Diskussion zu unterziehen. Eine in der Diskussion sich bildende Öffentlichkeit hat dann über die Ziele und Prioritäten zu entscheiden. Nicht mehr eine prästablisierte Ordnung kann Grundlage dieser Diskussion sein, sondern ein durch Aufklärung und Argumentation erreichter Konsensus. Dieser Konsensus ist zugleich Medium der notwendigen gesellschaftlichen Integration. Mit aller Schärfe widersprechen wir damit der Vorstellung, die besonders von dem Staatsrechtler Forsthoff und der in diesen Tagen gegründeten „Konservativen Sammlung" propagiert wird: Die „staatsideologische Unterbilanz" müsse durch eine intensivierte „Staatsgesinnung als Grundlage der Gehorsamsbereitschaft" ausgeglichen werden.

In entschiedenem Gegensatz dazu möchten wir herausstellen, daß in einer mündigen Gesellschaft, die auch der Integration notwendigerweise bedarf, Kern dieser Integration nicht Staatsgesinnung ist, sondern ein in rationaler Argumentation herzustellender Konsensus über ein Minimum gemeinsamer Zielvorstel-lungen. Dies ermöglicht, daß die Opfer an Freiheit, die jegliche gesellschaftliche Integration erfordert, einsichtig gemacht und begründet werden können, anstatt erzwungen werden zu müssen.

So wie jegliche Demokratisierungsbestrebungen in unserer Gesellschaft einerseits gegen den Anachronismus obrigkeitlicher Staats-ideologie anzukämpfen haben, so müssen sie sich andererseits gegen den Vorwurf des Anti-Modernismus wehren. Wiederum ist hier zu betonen, daß das Spannungsverhältnis zwischen Effizienz und Partizipation, in dem die moderne Leistungsgesellschaft steht, nicht durch eine romantisierende Polemik gegen Verwissenschaftlichung und Technologisierung aufgehoben werden kann. Ganz im Gegenteil zielt die Demokratisierung dahin, durch Aufklärung die Öffentlichkeit zu veranlassen, Wissenschaft und Technologie als Mittel für die Ziele emanzipatorischer Politik einzusetzen.

Die Zukunft der Demokratie hängt aufs engste zusammen mit der Antwort auf die Frage, ob das gewaltige Potential von Wissenschaft und Technologie weiterhin seiner vermeintlichen Eigendynamik überlassen wird oder ob es gelingt, dieses Potential zur Gestaltung der Demokratie der Zukunft einzusetzen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Topitsch, Sprachlogische Probleme der sozialwissenschaftlichen Theorienbildung, in: Logik der Sozialwissenschaften, hrsg. von E. Topitsch, Köln u. Berlin 19685, S. 18, und Whorf, Sprache, Denken, Wirklichkeit, Reinbeck 19698, S. 74 ff.

  2. „Die Sätze der Logik sind Tautologien", so Wittgenstein, Tractatus logico-philosophicus, Frankfurt 19696, S. 93 (Satz 6. 1).

  3. Vgl. Hommes, Herbert Marcuse und die Neue Linke, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 44/1969, S. 19.

  4. Senghaas, Apathie oder Aktivität. Zu Etzionis Theorie politischen Handelns, in: Politische Vierteljahresschrift, März 1969, Heft I, S. 122.

  5. Habermas, Analytische Wissenschaftstheorie und Dialektik, in: Logik der Sozialwissenschaften, a. a. O., S. 294.

  6. Topitsch, Das Verhältnis zwischen Sozial-und Naturwissenschaften, in: Logik ..., a. a. O., S. 66.

  7. Vgl. Habermas, Analytische .. ., a. a. O., S. 303: „Jenes bereits zu Formen der Apperzeption abgelagerte vorsystematische Erfahrungswissen, in das jede aktuelle Wahrnehmung von vornherein eingeschmolzen wird, also das Netz von hypothetisch Vorverstandenem und antizipiert Mitgemeinten ..."; vgl. auch Whorf, a. a. O., S. 79 f.

  8. Vgl. Haddenbrock, Freiheit und Unfreiheit des Menschen im Aspekt der forensischen Psychiatrie, in: JZ 69, 121 ff., und Simitis, in der Einleitung zu Friedmann, Recht und sozialer Wandel, Frankfurt 1969, S. VI, welcher vom , mehr als dubiosen Begriff des Verschuldens'spricht, und Friedmann selbst, S. 175 ff.

  9. Vgl. Wiethölter, Rechtswissenschaft, Frankfurt 1968, S. 108.

  10. Vgl. H. E. Wolf, Soziologie der Vorurteile, in: Handbuch der empirischen Sozialforschung, hrsg. von R. König, Stuttgart 1969, 2. Bd., S. 915, und F. Sack, Probleme der Kriminalsoziologie, ebd., S. 1009.

  11. Vgl. E. u. H. Hannover, Politische Justiz 1918 bis 1933, und die Zahlen daraus, angeführt bei Wiethölter, a. a. O., S. 108.

  12. Vgl. P. Handke, Die Tautologie der Justiz, in: Die Zeit Nr. 46 vom 14. 11. 1969, S. 28 f.

  13. Popper, Logik der Forschung, Tübingen 19693, S. 73.

  14. Vgl. Habermas, Gegen einen positivistisch halbierten Rationalismus, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Bd. 16, 1964, S. 639.

  15. Vgl. auch C. Rothweiler, Steuern nach zweierlei Maß, Sendung des Südfunks 1 am 15. 12. 1969, 21. 00 Uhr

  16. Vgl. Englisch, Einführung in das juristische Denken, Stuttgart 19684, S. 130.

  17. Vgl. BGHSt 21, 64; weitere Beispiele für qualifizierten Diebstahl in jedem Kommentar zum StGB; auch das 1. und 2. StRRG bringt hier kaum Verbesserungen.

  18. Habermas, Analytische . .., a. a. O., S. 296.

  19. Adorno, Marginalien zu Theorie und Praxis, in: Stichworte, Kritische Modelle 2, Frankfurt 1969 S. 175.

  20. Ebenda.

  21. Hennis, in einem Rundfunkvortrag im Süddeutschen Rundfunk am 30. 7. 1969 über . Demokratisierung'.

  22. Ebenda.

  23. Vgl. Maunz-Dürig-Herzog, 'Kommentar zum GG München und Berlin 1959 ff., Art. 20, Rdn. 57-Görlitz, Demokratie im Wandel, Köln u. Opladen 1969, S. 13 f.; Leibholz, Strukturprobleme der modernen Demokratie, Karlsruhe 1967», S. 80, • Dahrendorf, Die angewandte Aufklärung, Frankfurt 1968, S. 100; Hennis, Verfassung und Verfassungswirklichkeit, Tübingen 1968, S. 5 f.

  24. Im Sinne von H. v. Hentig, Im Sachverstand erstickt die Demokratie, in: Die Zeit Nr. 9 vom 28. 2. 1969, S. 24.

  25. Vgl. Wiethölter, Rechtswissenschaft, Frankfurt 1968, S. 9.

  26. Dahrendorf, Für eine Erneuerung der Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland, München 1968, S. 83.

  27. Habermas, in: Habermas, Friedeburg, Oehler, Weitz, Student und Politik, Berlin 19672, S. 42.

  28. So bes.deutlich Agnoli, in: Agnoli-Brückner, Die Transformation der Demokratie, Frankfurt 1967, S. 23 in der Gegenüberstellung von einlullender und streitbarer Demokratie.

  29. Vgl. Greiffenhagen, Demokratie — auf Korrektur angewiesen, in: Evangelische Kommentare, 1969, S. 326; Scheuner, Entwicklungslinien des parlamentarischen Regierungssystems in der Gegenwart, in: Festschrift für A. Arndt, Frankfurt 1969, S. 387.

  30. Vgl. Wiesner, Problemstellung und Ergebnisse neuerer deutscher Wahlforschung mit besonderer Berücksichtigung der Wahlsystemsimulation,, ini Aus Politik und Zeitgeschichte, B 35— 36/1969, S. 29 (31), und Nohlen/Schultze, Die Bundestagswahl 1969 in wahlstatistischer Perspektive, ebd., B 51 52/69, S. 15 ff.

  31. Die Forderung nach einer Demokratisierung des Wahlrechts ist zu speziell, um hier ausführlicher behandelt zu werden, da nur Tendenzen aufgezeigt werden können. Ausführliches vergleichendes Material bei Röhring, Mit 18 wählen?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 33/1969, S. 28 ff.

  32. Vgl. v. Hentig, a. a. O., S. 42.

  33. Nach Lindemann, Das antiquierte Grundgesetz, Hamburg 1966.

  34. Z. B. Hennis, Verfassung und Verfassungswirklichkeit, a. a. O.

  35. Auf das Verhältnis von Gesellschaft und Staat wird auf S. 40 eingegangen.

  36. Vgl. Brinkmann, Grundrechtskommentar zum GG, Bonn 1967, Art. 20, Anm. I 1 ba.

  37. Vgl. Maunz-Dürig-Herzog, a. a. O., Art. 20, Rdn. 49.

  38. Bäumlin in: Kunst-Grundmann (Hrsg.), Evangelisches Staatslexikon, Stuttgart 19661, S. 279; Marcic, Die Öffentlichkeit als Prinzip der Demokratie, in: Festschrift für A. Arndt, Frankfurt 1969, S. 277; Carlo Schmid, Politik und Geist, München 1964, S. 39 ff., 55 et passim.

  39. Vgl. Görlitz, a. a. O„ S. 25.

  40. Vgl. ebd.; Maunz-Dürig-Herzog, a. a. O., Art. 20, Rdn. 63; Habermas et al, a. a. O., S. 46.

  41. Vgl. Brinkmann, a. a. O., Präambel I 4 b (sehr deutlich!).

  42. So auch die Präambel des GG.

  43. Vgl. v. Beyme, Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes, Tübingen 1968. S. 8.

  44. Ebenda.

  45. Und dies, obwohl die Herrschaft der Mehrheit nicht absolut ist, sondern relativiert durch eine . inhaltlich gebundene'Demokratie (Maunz-DürigHerzog), a a. O., Art. 20, Rdn. 45.

  46. Zu den politischen Implikationen vgl. Grimm, Recht und Politik, JUS 1969, S. 501 (508 f.).

  47. Vgl. Denninger in: Wiethölter, a. a. O., S. 338.

  48. Bereits durch das bloße In-Erinnerung-Rufen der gesellschaftlichen Antagonismen.

  49. Bes. in: Habermas, Protestbewegung und Hochschulreform, Frankfurt 1969, S. 43, Fußnote 6.

  50. Vgl. Agnoli in: Agnoli-Brückner, a. a. O., S. 29 f.

  51. Vgl. Habermas et al, a. a. O., S. 20 mit Hinweis auf H. Rebhahn; Dahrendorf, Gesellschaft und Freiheit, München 1965, S. 385 et passim.

  52. Dürig in: Maunz-Dürig-Herzog, a. a. O., Art. 2, Rdn. 11.

  53. Herzog in: Maunz-Dürig-Herzog, a. a. O., Art. 5, Rdn. 4.

  54. Vgl. Ehmke, Verfassungsrechtliche Fragen einer Reform des Pressewesens, in: Festschrift für A. Arndt, a. a. O., S. 77 ff.

  55. Herzog, a. a. O., Art. 5, Rdn. 65.

  56. Herzog, a. a. O., Art. 5, Rdn. 185.

  57. Vgl. Dahrendorf, Gesellschaft und Demokratie in Deutschland, München 1965, S. 90, 115, und Broom-Selznick, Sociology, Evanston 19684, S. 411.

  58. Ebenda, Table XII— 2.

  59. Vgl. Wiethölter, a. a. O., S. 199 f., und den aufschlußreichen Fall, der in JUS 1969, S. 455 ff., besprochen wird.

  60. Vgl. C. Rothweiler, Steuern nach zweierlei Maß, Sendung des Südfunks 1 am 15. 12. 1969, 21. 00 Uhr, im Manuskript des Süddeutschen Rundfunks, bes. S. 2— 9.

  61. Vgl. Friedmann, a. a. O., S. 442.

  62. Vgl. Dahrendorf, Gesellschaft und Demokratie ..., a. a. O., S. 90 ff.

  63. Z. B. Wiethölter, a. a. O„ S. 35.

  64. Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der BRD, Karlsruhe 19693, S. 85.

  65. Ebenda.

  66. Ebenda.

  67. Vgl. Kley, Mitbestimmung und Betriebsverfassung, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 16/1966, S. 27.

  68. Z. B. Forsthoff, zit. in Habermas et al, a. a. O., S. 36, der mit dem Pathos einer fiktiven Freiheit vom Gegensatz zwischen Rechtsstaat und Sozialstaat spricht. Scharf dagegen: Abendroth, Antagonistische Gesellschaft und politische Demokratie, Neuwied und Berlin 1967, S. 130 ff., mit dem Ar-

  69. So der Titel eines Aufsatzes von W. Thieme, in: ZPR, 1969, S. 32. Vgl. auch die Abhandlung von H. Dichgans in dieser Beilage.

  70. Vgl, dazu Kap. II.

  71. Bes. Dutschke, in: Der Spiegel, 1967, Nr. 29, S. 29: vgl. auch Ritter, Der Antiparlamentarismus und Antipluralismus der Rechts-und Linksradikalen, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 34/1969.

  72. Vgl-Ritter, „Direkte Demokratie" und Räte-wesen in Geschichte und Theorie, in: Scheuch (Hrsg.), Die Wiedertäufer der Wohlstandsgesellschaft, Köln 1968, S. 204 f.

  73. Vgl. H. Jäckel, in: Die Zeit Nr. 35 vom 29. 8 1969, S. 19.

  74. Vgl. Dutschke, in: Bergmann, Dutschke, Lefevre, Rabehl, Rebellion der Studenten oder Die neue Opposition, Reinbek/Hamburg 1968, S. 84; das gleiche Dilemma zeigt sich in der neuen Verfassung der DDR: Art. 2 der Vers, der DDR bestimmt, daß alle politische Macht in der DDR von den Werktätigen ausgeübt wird. In Wirklichkeit ist

  75. Vgl. Ritter, Der Antiparlamentarismus ..., a. a. O„ S. 16.

  76. Vgl. Ritter, „Direkte Demokratie" ..., a. a. O., S. 213.

  77. Vgl. R. Zundel, in: Die Zeit Nr. 28 vom 11. 7. 1969, S. 6; Waterkamp, Gesellschaftspolitische Optionen einer Zukunftsplanung, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 40/1967, S. 4.

  78. Vgl. Euchner, Zum Demokratieverständnis der Neuen Linken, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 32/1969, S. 3.

  79. Habermas, Strukturwandel der Öffentlichkeit, Neuwied u. Berlin 19694.

  80. Öffentlichkeit als repräsentative und integrative Form des Plebiszits.

  81. Vgl. Abendroth, a. a. O., S. 127.

  82. Marcic, a. a. O., S. 271; ähnlich C. Schmid, a. a. O., S. 39.

  83. Vgl. Habermas, Strukturwandel ..., S. 225 u. 241.

  84. Vgl. Habermas, Strukturwandel ..., S. 101.

  85. Vgl. Neusüss, zit. in: Euchner, a. a. O., S. 4.

  86. Vgl. v. Krockow, Darstellung und Analyse autoritärer Parlamentarismuskritik, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 49/1969, S. 39, bes. S. 44 f.

  87. Vgl. Wiethölter, a. a. O., S. 27.

  88. Wobei es nicht nur um eine effizientere Regelung gegebener Konflikte geht, sondern auch um deren Hinterfragung; vgl. Adorno, in: EvStL, a. a. O., S. 637.

  89. Zit. in: Hennis, Verfassung ..., S. 22.

  90. Vgl. bes. Abendroth, a. a. O., S. 60 f.; Habermas, Protestbewegung ..., S. 43; Dahrendorf, Gesellschaft und D., S. 90; Wiethölter, a. a. O., S. 35.

  91. Arndt, Das nichterfüllte Grundgesetz, Tübingen 1960.

  92. Vgl. Abendroth, a. a. O., S. 54 f., 57 ff.

  93. Neusüss, zit. in: Hennis, Verfassung ..., S. 23.

  94. Zu deren Beziehung zum studentischen Protest vgl. Rabehl, in: Bergmann et al, a. a. O., S. 154 u.

  95. Böckenförde, Entstehung und Wandel des Rechtsstaatsbegriffs, in: Festschrift für A. Arndt a. a. O., S. 67.

  96. Vgl. Abendroth, a. a. O., S. 116 ff.

  97. Abendroth, a. a. O., S. 114.

  98. Vgl. ebenda.

  99. Vgl. Dahrendorf, Für eine Erneuerung ..., S. 82.

  100. Vgl. Hennis, Verfassung .... S. 13.

  101. Dahrendorf, Gesellschaft u. D. ..., a. a. O., S. 394.

  102. Vgl. ebenda, S. 381.

  103. Zahlen dazu bei Dahrendorf, Gesellschaft u. D. ..., a. a. O., S. 379.

  104. Vgl. Bacia, Reform des Sexualstrafrechts, in: Nedeimann, Thoss, Bacia, Ammann, Kritik der Strafrechtsreform, Frankfurt 1968, S. 108, Fußnote 10, und Wiethölter, a. a. O., S. 133.

  105. Ebenda.

  106. Dahrendorf, Gesellschaft u. D. .. ., a. a. O., S. 394.

  107. Vgl. Wiethölter, a. a. O., S. 40 f.; Adorno, Sexualtabus und Recht heute, in: Eingriffe ..., a. a. O., S. 120.

  108. So Engisch, a. a. O., S. 192.

  109. Topitsch, Das Verhältnis .... a. a. O., S. 59.

  110. Engisch, a. a. O., S. 124.

  111. Vgl. R. Schmid, in: Nedeimann et al, a. a. O., S. 13.

  112. Vgl. Abendroth, a. a. O., S. 25.

  113. Ausführliches Zahlenmaterial zu der Tatsache, daß die Unterschiede zwischen Arm und Reich nicht kleiner, sondern immer größer werden, bei: R. Augstein, Warten auf Aurora, in: Der Spiegel Nr. 25 vom 16. 6. 1969, S. 24.

  114. Vgl. v. Hentig, a. a. O., S. 24.

  115. Vgl. Marcic, a. a. O., S. 279.

  116. Ebenda.

  117. Vgl. v. Hentig, a. a. O., S. 24.

  118. Vgl. Scheuner, a. a. O., S. 390.

  119. Im Sinne Etzionis, wie D. Senghaas, a. a. O., S. 125, ausführt: „Aktiv sein bedeutet für Etzioni, Entfremdung zu reduzieren. Und diese Entfremdung sieht er als das Ergebnis von Industrialisierung, Bürokratisierung, der Legitimation instrumenteller Logik und der Vorherrschaft instrumenteller Rationalität."

  120. Im Sinne von H. v. Hentigs, Öffentliche Meinung, öffentliche Erregung, öffentliche Neugier, Göttingen 1969.

  121. Vgl. Dahrendorf, Für eine ..., a. a. O., S. 39 f.

  122. So der Titel einer Abhandlung von Morkel, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 40/1966.

  123. Vgl. Morkel, a. a. O., S. 19.

  124. Vgl. Schneider, Diskussion und Evidenz im parlamentarischen Regierungssystem, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 6/1968, S. 20 f.

  125. Vgl. Hennis, Zur Rechtfertigung und Kritik der Bundestagsarbeit, in: Festschrift für A. Arndt, a. a. O., S. 147 ff.; Bracher, Gegenwart und Zukunft der Parlamentsdemokratie in Europa, in: Parlamentarismus, hrsg. von Kluxen, Köln u. Berlin 1967, bes. S. 73 ff.

  126. Vgl. Lohmar, Die „Neue Linke" und die Institutionen der Demokratie, in: Scheuch, a. a. O., S. 27 f.

  127. Vgl. Agnoli, in: Agnoli-Brückner, a. a. O., S. 123.

  128. Charakteristisch hierfür Maihofers Apostrophierung des GG als „Konkrete Utopie der Freiheitlichkeit", zit. in: Hennis, Verfassung ..

  129. Vgl. Maunz-Dürig-Herzog, a. a. O., Art. 20, Rdn. 76.

  130. Vgl. Maunz-Dürig-Herzog, a. a. O., Art. 20, Rdn. 75.

  131. Welcher bezeichnenderweise von der „disziplinierenden Ausstrahlung der Staatlichkeit" spricht, in: Forsthoff, Zur heutigen Situation einer Verfassungslehre, in: Festgabe für C. Schmitt, Berlin 1968, S. 194.

  132. Abendroth, a. a. O., S. 10; Bäumlin, in: EvStL, a. a. O„ S 279; Drath, in: EvStL, a. a. O., S. 2125; ähnlich: Staat als etwas von Menschen geschaffenes: C. Schmid, a. a. O., S. 41; als Minimum gemeinsamer Zielvorstellungen: Staudinger, Das individuelle Selbstverständnis des modernen Menschen als politisches Problem, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 51— 52/1966, S. 38; als Einheit der Rechtsgenossenschaft: Marcic, a. a. O., S. 282; als politische Organisation der Werktätigen: Art. 1 der Vers, der DDR.

  133. Vgl. Drath, a. a. O., S. 2115.

  134. Bäumlin, a. a. O., S. 279.

  135. Vgl. Drath, a. a. O., S. 2123.

  136. Forsthoff kommt auf dem umgekehrten Weg (Industriegesellschaft als Komplementärfunktion des Staates) zum gleichen Ergebnis. Für ihn ist das Medium der Verschmelzung die Technik: Forsthoff, a. a. O., S. 194.

  137. Vgl. Marcic, a. a. O., S. 282.

  138. Vgl. Görlitz, a. a. O., S. 31; Habermas, Protestbewegung .. ., a. a. O., S. 12.

  139. Habermas, Strukturwandel..., S. 157 ff.

  140. Vgl. v. Krockow, Macht, in: Schultz (Hrsg.), Politik für Nichtpolitiker, Stuttgart u. Berlin 1969, S. 305.

  141. Vgl. Friedmann, a. a. O., S. 282.

  142. Hierin sieht Friedmann die „Reservefunktion des Staates", a. a. O., S. 285, 294.

  143. Vgl. Maunz-Dürig-Herzog, a. a. O., Art. 1, Rdn. 14; Bloch, Karl Marx und die Menschlichkeit'Hamburg 1969, S. 144; Dahrendorf, Gesellschaft u. D ..., S. 374; Wiethölter, a. a. O., S. 58 ff. und S. 62.

  144. Vgl. Maunz-Dürig-Herzog, a. a. O., Art. 1, Rdn. 18; Schmid-Bleibtreu/Klein, Kommentar zum GG für die BRD, Neuwied 1967, Art. 1 Rdn. 15.

  145. Vgl. Habermas et al, a. a. O., S. 16.

  146. Vgl. dazu als zaghaften Versuch: Assel, Kritische Gedanken zu den Denkansätzen der politischen Bildung, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 31/1969, S. 18.

  147. Marcic, a. a. O„ S. 267.

  148. Vgl. dazu treffend Adorno, in: EvStL, a. a O S. 640.

  149. Vgl. o. V., Strukturen der Mitverantwortung, in: Herder Korrespondenz, 23. Jahrgang, S. 145; Wendt, in: Evangelische Kommentare, 1969, S. 212; dazu, daß es dringend nötig ist: bes. v. Krockow, a. a. O., S. 305.

  150. Vgl. C. Schmid, a. a. O., S. 10; Lempp, Die Demokratie in der Familie — die Familie in der Demokratie, in: Attempto, 31— 32/1969, S. 29.

  151. Im Sinne Habermas’, in Habermas, Analytische .... S. 298.

  152. Vgl. o. V., Strukturen .... S. 146.

  153. vgl Marcic, a. a. O., S. 270.

  154. Vgl. Nolte, Sinn und Widersinn der Demokratisierung der Universität, Freiburg 1968, S. 25.

  155. Hennis, Rundfunkvortrag.

  156. Vgl. die Erklärung des ZKdK zu Fragen der Demokratisierung in Staat, Gesellschaft und Kirche, dokumentiert in: Herder Korrespondenz, 23. Jahrgang, S. 181 ff.

  157. Vgl. Adorno, Meinung, Wahn, Gesellschaft, in: Eingriffe, a. a. O., S. 166: „Der Antagonismus im Begriff der freien Meinungsäußerung läuft darauf hinaus, daß dieser die Gesellschaft als die von Freien, Gleichen und Mündigen setzt, während ihre eigene reale Einrichtung all das hintanhält und einen Zustand permanenter Regression der Subjekte produziert und reproduziert."

  158. Andeutungsweise zugegeben bei Maunz-Dürig-Herzog, a. a. O., Art. 1, Rdn. 5.

  159. Vgl. statt aller Engisch, a. a. O., S. 124 ff., welcher feststellt, daß die für die Rechtsanwendung maßgeblichen Wertvorstellungen die Wertvorstellungen der . maßgeblichen Schichten'sind!

  160. Vgl. hierzu und zum Anachronismus des Rechts Friedmann, a. a. O., der in der Tendenz seines Buches einen Ansatz zu einer zukunftsorientierten Rechtstheorie bietet, bes. S. 445.

  161. Vgl. Brinkmann, a. a. O., Art. 20, Anm. I 1 b (b).

  162. Vgl. Sontheimer, in: Schwan-Sontheimer, Reform als Alternative, Köln und Opladen 1969, S. 63.

  163. Sontheimer, a. a. O., S. 67; E. Benz faßte den Inhalt des Manifestes so zusammen: „Die Universität kann man genausowenig demokratisieren wie z. B. die Lufthansa" (Zitat bei Jacobsen/Dollin-ger, Die deutschen Studenten, München 1968, S. 202). Die Einfältigkeit dieser Aussage ist ebenso bemerkenswert wie die Klarheit, mit der sie das am wirtschaftlichen Profit orientierte Denken verdeutlicht, das dem ganzen Manifest zugrunde liegt: „Auch die Wirtschaft hätte auf Grund ihrer

  164. Hennis, Demokratisierung (Rundfunkvortrag).

  165. Vgl. Sontheimer, a. a. O., S. 67.

  166. Maunz-Dürig-Herzog, a. a. O., Art. 1, Rdn. 5.

  167. Brinkmann, a. a. O., Art. 1, Anm. 1 12 b.

  168. Maunz-Dürig-Herzog, a. a. O., Art. 1, Rdn. 16.

  169. Maunz-Dürig-Herzog, a. a. O., Art. 20, Rdn. 43.

  170. Vgl. Hamann, Das GG, Neuwied und Berlin 19602, Einführung I D 2, S. 28.

  171. Abendroth, a. a. O., S. 124.

  172. Ebenda.

  173. Vgl. die Erklärung des Zentral-Komitees deutscher Katholiken (ZKdK), a. a. O„ S. 181 ff.

  174. So bes. Hennis in seinem Rundfunkvortrag; eine Behauptung, die von H. Pross in der anschließenden Diskussion scharf zurückgewiesen wurde.

  175. So etwa das Gerede von einer „totalen Demokratisierung", z. B. von Assel, a. a. O., S. 19, welches die wirkliche Gefahr eines Linksfaschismus, welcher in der radikalen Ablehnung demokratischer Strukturen gründet, bagatellisiert. Wenn die politische Demokratie sehr wohl definierte Grenzen durch eine immanente inhaltliche Bindung hat, warum sollten dann bei der Übertragung demokratischer Strukturelemente diese Grenzen plötzlich wegfallen?

  176. Selbst hier ist keine absolute Herrschaft, sondern eine wertgebundene, die also Prinzipien kennt, welche nicht zur Disposition der Mehrheit stehen; vgl. Maunz-Dürig-Herzog, a. a. O., Art. 20, Rdn. 45. Der aristokratische Ursprung dieses Dammes gegen Mehrheitsentscheidungen ist unverkennbar. Es ist deutlich, daß damit nur eine Schutzvorrichtung gegen die Symptome der anerzogenen Unvernunft und Manipulierbarkeit der Massen gesetzt ist, welche von der Notwendigkeit der Überwindung der Ursachen ablenkt. Die entscheidende Frage, wer zu bestimmen habe, was nicht zur Disposition der Mehrheit steht, muß gestellt werden.

  177. Anders z. B. Adorno, Bloch, Habermas, vielleicht Wiethölter.

  178. Dazu bes. Hennis, Rundfunkvortrag, Nolte, a. a. O., S. 13.

  179. Vgl. dazu Habermas, Analytische ..., S. 299 f.

  180. Zum , an sich’: An sich hat eine vernünftige, humane Gesellschaft keine Revolution nötig. An sich steht revolutionäre Gewalt in keinem humanen Revolutionsprogramm. Gibt man also der friedlichen Evolution Chancen, so greift man nicht zur Gewalt. Sieht man aber zu viele Menschen hinwegsterben beim Warten auf Evolution, so kann Gewalt humaner werden als die zum Warten verdammte Moral der Gewaltlosigkeit. Moltmann fährt fort: „Die Unerträglichkeit des Leidens der anderen ist für die Liebe stärker als die Bewahrung der eigenen Unschuld." In: Mollmann, Gewalt, in: Schultz, Politik .... a. a. O., S. 91.

  181. Vgl. Popper, Prognose und Prophetie, a. a. O., S. 121 f.

  182. Dieser Ausweg wird im Schlußteil noch etwas genauer ausgeführt.

  183. Hommes, a. a. O., S. 18.

  184. Vgl. S. 22.

  185. Vgl. Knoll, Demokratie in der Schule, in: Evangelische Kommentare, 1969, S. 508 f.; er fordert jedoch mehr Öffentlichkeit, Traditionsaufgabe, größeres Mitspracherecht der Eltern sowie kritische und rationale Unterrichtsverfahren.

  186. Vgl. Dahrendorf, Gesellschaft und D . . ., S. 358, und die Erklärung des ZKdK, a. a. O.

  187. Zur Situation in der DDR vgl. Ludz, in: Die Zeit Nr. 41 vom 10. 10. 1969, S. 57.

  188. Vgl. Assel, a. a. O., S. 13; Greiffenhagen, Demokratie auf Korrektur angewiesen, in: Evangelische Kommentare, 1969, S. 326; er fordert Öffentlichkeit von Zensurkonferenzen.

  189. Vgl. v. Hentig, in: Schwan-Sontheimer, a. a. O., S. 91.

  190. Vgl. Dahrendorf, Gesellschaft u. D . . ., S. 372.

  191. Zuletzt: Schaaf, Ordnung und Konflikt als Grundprobleme der politischen Bildung, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 1/1970.

  192. Schaaf, a. a. O., S. 23.

  193. Vgl. Adorno, Eingriffe, a. a. O., S. 130: „Aber Demokratie hat sich nicht derart eingebürgert, daß sie die Menschen wirklich als ihre eigene Sache erfahren, sich selbst als Subjekte der politischen Prozesse wissen.

  194. Dazu bemerkte A. Mitscherlich in seiner Friedenspreisrede am 12. 10. 1969 treffend: „Die lange infantile Abhängigkeit des Menschen schafft die Voraussetzung für später oft unauflösliche entwicklungshemmende Identifikationen."

  195. Vgl. Habermas, Protestbewegung ..., S. 87.

  196. Vgl. Geulen, in: Leibfried, Wider die Untertanenfabrik, Köln 1967, S. 196; Nitsch, ebenda, S. 290.

  197. Dazu Habermas, Analytische .... S. 305: „Forschung ist eine Institution zusammen handelnder und miteinander sprechender Menschen."

  198. Vgl. P. Hofstätter, Gruppendynamik, Hamburg 19646, S. 164 ff.

  199. Vgl. v. Hentig, Spielraum und Ernstfall, Stuttgart 1969, S. 257 f. und S. 266 f.; H. Becker, Bildungsforschung und Bildungsplanung in der heutigen Gesellschaft, in: Universitas, 24. Jahrgang, Heft 9, S. 917 (923 ff.).

  200. Vgl. Hofmann, Universität, Ideologie, Gesellschaft, Frankfurt 1968, S. 78; Merton, Die Eigendynamik gesellschaftlicher Voraussagen, in: Logik der Sozialwissenschaften, a. a. O., S. 145 (zum Schema der „self-fulfilling prophecy", dies besonders zur auf S. 44 beschriebenen Dialektik).

  201. Vgl. Lipset, zit. in Abendroth, a. a. O., S. 314 f.; zur Praxis vgl. Knoll, Tatbestände und Probleme der Führung und Führungsbildung in Wirtschaft und Verwaltung, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 33/1969, S. 17.

  202. Vgl. Habermas, Protestbewegung..., S. 103; Kubie, Psychoanalyse und Genie. Der schöpferische Prozeß, Hamburg 1966, S. 89, 99 et passim.

  203. Vgl. Rubinstein, in: Thomae (Hrsg.), Die Motivation menschlichen Handelns, Köln und Berlin 1966 3, S. 137: Motivation und Interesse als emotionale Anziehungskraft; David und White, ebenda, S. 262 ff.: Wirkung von sozialer Anregung auf die Motivation; Ehrlich, Guttmann, Schönbach, Mills, ebenda, S. 405 f.: „Unter welchen Bedingungen werden sich Menschen freiwillig einer Information aussetzen?“

  204. Vgl. die Diskussion auf der Staatsrechtslehrer-

  205. (Klammern von Vers.).

  206. Vgl. Dahrendorf, Gesellschaft u. F., a. a. O., ? S. 370.

  207. V. Hentig, Spielraum . . ., S. 169.

  208. Vgl. Sontheimer, a. a. O., S. 68.

  209. Dahrendorf, Gesellschaft u. D., . . ., S. 190.

  210. Hinrichsen, Oktroyierte Autonomie?, in: Tübinger Forum, vom 1. 10. 1969, Nr. 1, S. 3; vgl. auch Knoll, Tatbestände .... S. 18.

  211. Habermas, Protestbewegung .... S. 47; Eckerts, Die blockierte Studienreform — Eine Erwiderung, in: JUS 1969, 393 (396).

  212. Schaaf, a. a. O., S. 3.

  213. Dahrendorf, Gesellschaft u. D. . . ., S. 222, und ebenda: „Aversion gegen Konflikt ist ein Grundzug autoritären politischen Denkens."

  214. Im Rundfunkvortrag.

  215. Vgl. Merton, a. a. O., S. 148.

  216. Vgl. Dahrendorf, Aufklärung . . ., S. 37.

  217. Wir haben uns also noch gar nicht so weit vom 17. Jahrhundert entfernt, in dem die „Monopolisierung des Erkennens durch Mußeklassen" unangefochten war: Habermas, Analythische . . ., S. 307; vgl. auch Becker, a. a. O., S. 917.

  218. Vgl. Nolte, a. a. O„ S 15 f.

  219. Zahlen aus dem Vorlesungsverzeichnis für das Sommersemester 1969, S. 251, der Uni Tübingen

  220. Vgl. Lindemann, a. a. O., S. 177.

  221. Lasswell, Das Qualitative und das Quantitative in politik-und rechtswissenschaftlichen Untersuchungen, in: Logik der Sozialwissenschaften a. a. O„ S. 475.

  222. Adorno, Eingriffe, a. a. O., S. 120.

  223. Grimm, Recht und Politik, in: JUS 1969, S. 501 (506).

  224. Vgl. Lasswell, a. a. O., S. 471 f.

  225. Vgl. z. B. zum Contergan-Fall F. Ranft, „Ostern sind wir zu Hause!", in: Die Zeit, Nr. 43 vom 24. 10. 1969, S. 11.

  226. Vgl. z. B. zur Pressekonzentration den Bericht der Günther-Kommission und H. Ehmke, Verfassungsrechtliche Fragen einer Reform des Presse-wesens, in: Festschrift für A. Arndt, a. a. O., S. 77 f.

  227. Vgl. Wiethölter, Recht, in: Wissenschaft und Gesellschaft, hrsg. von G. Kadelbach, Frankfurt 1967, S. 245.

  228. Vgl. A. R. L. Gurland: Zur Theorie der sozialökonomischen Entwicklung der gegenwärtigen Gesellschaft, in: Spätkapitalismus oder Industriegesellschaft?, Verhandlungen des 16. Deutschen Soziologentages, hrsg. v. Th. W. Adorno, Stuttgart 1969, S. 29.

  229. Vgl. Th. W. Adorno, Spätkapitalismus ..

  230. D. Senghaas, Abschreckung und Frieden, Studien zur Kritik organisierter Friedlosigkeit, Frankfurt 1969, S. 84/85.

  231. Vom Bruttosozialprodukt 1968 wurden 130, 1 Milliarden DM für Investitionen verwendet, davon über 107 Milliarden DM von privaten Unternehmen. Vgl. Leistung in Zahlen '68, Bundesministerium für Wirtschaft, Köln 1969, S. 53.

  232. Vgl. J. Bergmann u. a.; Herrschaft, Klassenverhältnis und Schichtung, in: Spätkapitalismus oder Industriegesellschaft?, a. a. O , S. 75: „Obwohl der ökonomische Prozeß nur durch den Staat und seine regulierenden Interventionen sich aufrechtzuerhalten vermag, behalten private Interessen doch den Primat vor öffentlichen. Private, von Gewinnerwartungen gesteuerte Investitionen sind die eigentlichen wachstumsaktiven Investitionen."

  233. DER ARBEITGEBER, Offizielles Organ der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, 18/21, Nov. 1969, S. 756.

  234. Zit. nach: Einigkeit und Recht und Freiheit, Westdeutsche Innenpolitik 1945— 1955, hrsg. v. Theo Stammen, München 1965, Ahlener Programm Febr. /März 1946.

  235. Charlotte Rothwei ler in einer Sendung des SR 1, 15. 12. 1969, 21. 00 Uhr: Steuern nach zweierlei Maß, im Manuskript S. 39.

  236. Vgl. Alexis de Tocqueville, Democracy in America, ed. Phillips Bradley, New York, Volume II, S. 168.

  237. Vgl. Agnoli/Brückner, Transformation der Demokratie, Frankfurt 1968, S. 13.

  238. Vgl. Gerd Zimmermann: Sozialer Wandel und ökonomische Entwicklung, Bonner Beiträge zur Soziologie, Nr. 7, mit einem Vorwort von G. Eisermann, Stuttgart 1969, S. 43.

  239. Zit. bei Gerd Zimmermann, a. a. O., S. 42.

  240. Von dieser Problematik sind heute viele Entwicklungsländer geprägt; vgl. dazu G. Zimmermann, a. a. O.

  241. Vgl. Sigrists Diskussionsbeitrag in: Spätkapitalismus oder Industriegesellschaft?, a. a. O. S. 107: „...der von Adorno geschilderte Spontaneitätsverlust ist auf die technologische Notwendigkeit der genauen Handlungskoordination, der Rollensummierung und militarisierter Verhaltensweisen zurückzuführen."

  242. S. Landshut, Einleitung zu Karl Marx, Die Früh-schriften, hrsg. v. Siegfried Landshut, Stuttgart 1968, S. XXXVIII.

  243. Im Gegensatz dazu, und auch im Gegensatz zum klassischen Marxismus, geht ein Teil der Neuen Linken davon aus, daß das Entfremdungsproblem nur in unmittelbarer Aktion gelöst werden könne. Vgl. dazu Ulrich Hommes: Provokation der Vernunft? Herbert Marcuse und die Neue Linke, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 44/69, S. 8.

  244. Damit ist die Überwindung der materiellen Not in den Überflußgesellschaften gemeint. Daß die Mehrheit der Menschen noch in Hunger und Elend mehr stirbt als lebt, sei hier nachdrücklich betont. Das aber könnte gerade durch eine richtige Verwendung der Ressourcen und modernen Technologie aufgehoben werden.

  245. Herbert Marcuse, zit. bei U. Hommes, a. a. O , S. 15.

  246. Vgl. Louis J. Halle, Peace in Our Time, zit. bei L. C. Lewin (Hrsg.), Verdammter Friede, München 1968, S. 46: „Die atomare Rüstung ist eines der wesentlichsten Mittel, um diese Stabilität, wie sie heute existiert, zu erhalten. Unser gegenwärtiges Bestreben muß es sein, zu lernen, wie wir mit der Bombe leben können."

  247. Zur Ausbeutung vgl. auch Mihailo Markovic, Möglichkeiten einer radikalen Humanisierung der Industriekultur, in: Aggression und Anpassung in der Industriegesellschaft, Frankfurt 1969, S. 146.

  248. Alexander Mitscherlich, Rede zur Verleihung des Friedenspreises, abgedruckt in: DER SPIEGEL Nr. 42/1969.

  249. Rudolf Augstein: Warten auf Aurora, DER SPIEGEL, Nr. 25/1969, S. 24.

  250. Die Unterschiede zwischen arm und reich werden immer größer statt kleiner. Vgl. Augstein, a. a. O., S. 24; J. Bergmann u. a., a. a. O., S. 77, oder auch C. Föhl, zit. bei J. Bergmann u. a., S. 79: „Der größte Teil des neu geschaffenen Volksvermögens fällt denen zu, die bereits besitzen."

  251. Vgl. J. Bergmann, a. a. O., S. 84.

  252. Vgl. Th. W. Adorno: Spätkapitalismus oder Industriegesellschaft?, a. a. O., S. 19: „Nicht die Technik ist das Verhängnis, sondern ihre Verfilzung mit den gesellschaftlichen Verhältnissen, von denen sie umklammert wird. Erinnert sei nur daran, daß die Rücksicht auf das Profitinteresse die technische Entwicklung eng kanalisierte: sie stimmt einstweilen fatal mit Kontrollund Herrschaftsbedürfnissen zusammen. Nicht umsonst ist die Erfindung von Zerstörungsmitteln zum Prototyp der neuen Qualität von Technik geworden."

  253. Zur „Pathologie des Gehorsams" hat P. Brückner einen sehr bemerkenswerten Aufsatz geschrieben, in: Politische Psychologie, Heft 4/5 1969, S. 65.

  254. M. Markovic, Möglichkeiten ..., a. a. O., S. 147, 152.

  255. Ebenda, S. 153.

  256. Vgl. Otto Kirchheimer: Politische Herrschaft. Fünf Beiträge zur Lehre vom Staat, Frankfurt 1967. . Restriktive Bedingungen und revolutionäre Durchbrüche', S. 30; K. versteht unter den restriktiven Bedingungen . soziale und intellektuelle Zustände .

  257. Vgl. Knut Borchhardt, Zur Theorie der sozialökonomischen Entwicklung der gegenwärtigen Gesellschaft, in: Spätkapitalismus oder Industriegesellschaft?, a. a. O., S. 37.

  258. J. Bergmann u. a., a. a. O., S. 82.

  259. Ebenda, S. 83.

  260. Th. W. Adorno, a. a. O., S. 17; weiter dazu A. Etzioni, The active Society, S. 647, zit. bei D. Seng-haas in: Politische Vierteljahresschrift, März 1969, S. 126.

  261. R. Dahrendorf, Diskussionsbeitrag in: Spätkapitalismus oder Industriegesellschaft?, a. a. O., S. 94.

  262. J. Bergmann u. a., a. a. O., S. 79.

  263. R. Augstein, a. a. O., S. 24.

  264. Das bedeutet hier nicht unbedingt, daß auch Glaubensinhalte zur Disposition der Mehrheit stehen müßten: Man könnte hier auch — durchaus analog zum GG — an eine , wertgebundene Demokratie' denken.

  265. Vgl. S. 42.

  266. Vgl. v. Hentig, öffentliche Meinung ..., S. 42: „Die Entscheidungen fallen, wo sie nicht kontrolliert werden, und dort, wo (unter gewaltigem Aufwand) kontrolliert wird, fallen keine Entscheidungen."

  267. Vgl. Hennis, zit. in: Habermas et al, a. a. O., S. 30; Ritter, Der Antiparlamentarismus . .., S. 26; Scheuner, a. a. O., S. 398.

  268. So ausdrücklich: Abendroth, a. a. O., S. 123.

  269. Vgl. Greiffenhagen, a. a. O., S. 327.

  270. o. V., Wie ist Demokratie in der Kirche möglich?, Herder Korrespondenz, 23. Jahrgang, S. 98; Leibfried, a. a. O., S. 21.

  271. Vgl. Diebold, Ist die Lücke technisch?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 22/1968, jedoch nur für die Diagnose! Die Therapie bleibt (außer einem nicht präzisierten Hinweis auf . Veränderungen im Bildungssystem': S. 22) im herkömmlichen technokratischen Rahmen befangen.

  272. Vgl. das Zahlenmaterial bei Augstein, a. a. O S. 14.

  273. Statt aller vgl. Kluxen (Hrsg.), Parlamentarismus, Köln und Berlin 1967, S. 80 u 83 f.

  274. Marcuse, zit. in: J. Amery, Der Neinsager, in. Die Zeit, Nr. 8 vom 23. 2. 1969, S. 14.

  275. Vgl. v. Hentig, Im Sachverstand . . ., S. 42.

  276. Ebenda.

  277. Ebenda.

  278. Habermas, Protestbewegung .. S. 199.

  279. Vgl. v. Hentig, Im Sachverstand ..., a. a. O.

  280. Vgl. Mitscherlich, Friedenspreisrede, a. a. O.

  281. Vgl. v. Hentig, Im Sachverstand ..., a. a. O.

  282. Ebenda.

  283. Dahrendorf, Aufklärung . . ., S. 24.

  284. Vgl. v. Hentig, Spielraum . . ., S. 168; Habermas, Strukturwandel .... S. 118: „. Unmündigkeit', so beginnt ja die berühmte Abhandlung (Kants), , ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes sondern der Entschließung des Mutes liegt . . .'Die Befreiung aus selbstverschuldeter Unmündigkeit heißt Aufklärung."

  285. Lempp, a. a. O., S. 29.

  286. Vgl. Mitscherlich, a. a. O.

  287. Ortlieb, zit. bei Mallmann, Hochschulreform ist auch Staatsreform, ZRP 1969, S. 30 (= Zeitschrift für Rechtspolitik, Beilage zur JZ).

  288. Vgl. v. Hentig, Spielraum .... a. a. O., S. 163 f.

  289. Zur „Oligarchisierung der Redechancen", vgl. die Statistik bei Hennis, Zur Rechtfertigung a. a. O., S. 162.

  290. Rechtsstaat im Wandel, Stuttgart 1964, S. 66.

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Gerhard W i 11 k e , geb. am 30. Mai 1945, stud. rer. pol. Helmut Wi 11 ke , geb. am 30. Mai 1945, stud. jur.