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Uber sein Wesen, seine Arbeit, seinen Auftrag Der ökumenische Rat der Kirchen | APuZ 40-41/1962 | bpb.de

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APuZ 40-41/1962 Vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil Uber sein Wesen, seine Arbeit, seinen Auftrag Der ökumenische Rat der Kirchen

Uber sein Wesen, seine Arbeit, seinen Auftrag Der ökumenische Rat der Kirchen

HANS HEINRICH HARMS

I. Die geistliche Dimension

Abbildung 2

Wesen und Ziel des Ökumenischen Rates der Kirchen sind nur dann richtig verstanden, wenn ihre geistlichen Dimensionen erkannt sind. Die ökumenische Bewegung — der Ökumenische Rat der Kirchen ist nicht die ökumenische Bewegung; in ihm konkretisiert sie sich freilich am sichtbarsten und für die weitaus größte Zahl der Kirchen der Welt offenbar auch am überzeugendsten — ist ihrem Wesen nach eine Bußund Erneuerungsbewegung, die der Christenheit, der ganzen Christenheit und den untereinander getrennten Kirchen, in denen sich diese Christenheit vorfindet, helfen will, das zu sein, was sie sein soll: das Eine Volk Gottes in dieser Welt. „Ihr aber seid das auserwählte Geschlecht, das königliche Priestertum, das heilige Volk, das Volk des Eigentums, daß ihr verkündigen sollt die Tugenden des, der euch berufen hat von der Finsternis zu seinem wunderbaren Licht; die ihr weiland nicht ein Volk wäret, nun aber Gottes Volk seid, und weiland nicht in Gnaden wäret, nun aber in Gnaden seid“ (1. Petr. 2, 9 f). Diesem einen Volk Gottes, diesem einen Leib Jesu Christi gilt Jesu — der für sich selber in Anspruch nimmt: „Ich bin das Licht der Welt“ (Joh. 8, 12) — großes Wort — Gabe und Aufgabe in einem —: „Ihr seid das Licht der Welt........... So laßt Euer Licht leuchten vor den Leuten, daß sie eure guten Werke sehen und euren Vater im Himmel preisen“ (Matth. 5, 14 u. 16). Und weil die Christen, die Kirchen durch ihre Zerrissenheit und Selbstbezogenheit das Licht verdunkelt haben und noch verdunkeln, gilt ihnen der Ruf zur Buße, sich der gegenwärtigen Kraft des Heiligen Geistes ganz und gar auszuliefern und sich erneuern zu lassen in ihrem Glauben, ihrer Hoffnung, ihrer Liebe, ihrem Gehorsam. Solche Erneuerung drängt von selber, von ihrem Wesen her auch zur Einheit des Volkes Gottes. Christen, die wirklich ihren Herm suchen in Glauben, Hoffnung, Liebe, Gehorsam, suchen sich auch gegenseitig. Und auch: Kirchen, die wirklich ihren Herrn suchen, in Glauben, Hoffnung, Liebe, Gehorsam, und nicht in alle dem und in ihrer Geschichte und Tradition doch sich selber, suchen sich auch gegenseitig. Diese geistliche Dimension gehört zum Wesen der ökumenischen Bewegung. „Es besteht die Gefahr, daß das Wort . ökumenisch'ein Modewort wird, das allzuleicht gebraucht oder auch mißbraucht wird. Es wird allzuleicht gebraucht, wenn jede Arbeit, jede Begegnung, die von Mitgliedern einiger verschiedener Kirchen getragen wird, ökumenisch genannt wird. Denn dabei wird die Grundbedeutung . universal', . weltumfassend'vergessen. Es wird mißbraucht, wenn man es im Sinne einer intovertierten kirchlichen Haltung verwendet, denn dabei wird vergessen, daß das Evangelium der ganzen , Oikumene‘, d. h.der ganzen Welt verkündigt werden soll. Es wird schließlich mißbraucht, wenn man den normativen Sinn des Wortes nicht ernst nimmt. In der ökumenischen Bewegung geht es nicht nur um die Universalität der Kirche, sondern auch um den wahren Glauben und den rechten Gehorsam.“ Wo das übersehen wird, bleibt man vordergründig und verkennt notwendigerweise Wesen und Ziel der ökumenischen Bewegung, von der William Temple, der große Erzbischof von Canterbury, gesagt hat, sie sei „die große neue Tatsache unseres Zeitalters". Da verkennt man auch Wesen und Ziel des Ökumenischen Rates der Kirchen.

II. Der ökumenische Rat der Kirchen

Am Vormittag des 23. August 1948 beschlossen 351 Delegierte von 147 Kirchen aus 44 Ländern in Amsterdam unter dem Vorsitz des damaligen Erzbischofs von Canterbury, Geoffrey Fisher, auf Antrag des Präsidenten des Französischen Evangelischen Kirchenbundes, Marc Boegner, „die Bildung des Ökumenischen Rates der Kirchen sei als erfolgt erklärt und ist hiermit vollzogen". Der Name des damit konstituierten Organs hieß eigentlich „ökumenischer Rat der Kirchen in Verbindung mit dem Internationalen Missionsrat". Damit wurde sehr nüchtern deutlich gemacht, daß sich noch nicht alle drei großen Ströme der ökumenischen Bewegung vereinigt hatten. In der Verfassung des ökumenischen Rates der Kirchen von 1948 fand diese Tatsache darin ihren Niederschlag, daß es bei der Fixierung der „Funktionen des ökumenischen Rates“ u. a. hieß: „Die Arbeit der beiden Weltbewegungen für Glauben und Kirchenverfassung und für Praktisches Christentum (ist) weiterzuführen“. Zum „Urstrom“ der ökumenischen Bewegung, der Weltmission, soweit sie im Internationalen Missionsrat zusammengeschlossen war, bestand nun zwar offiziell „Verbindung", — so hieß denn auch der Internationale Missionsrat offiziell „Internationaler Missionsrat in Verbindung mit dem ökumenischen Rat der Kirchen" —; aber für eine volle Verschmelzung der drei großen Bewegungen war der Zeitpunkt noch nicht gekommen. Erst jahrelange intensive Verhandlungen zwischen dem „Ökumenischen Rat der Kirchen in Verbindung mit dem Internationalen Missionsrat“ und dem „Internationalen Missionsrat in Verbindung mit dem Ökumenischen Rat der Kirchen" machten den Weg dafür frei. Jeder der beiden Räte hatte in seinen verfassungsmäßig vorgeschriebenen Gremien diese Frage der Integration geprüft. Auf beiden Seiten hatte es zum Teil erhebliche Widerstände dagegen gegeben, aber am Ende stand ebenso auf beiden Seiten die volle Zustimmung, so daß der bei der ersten Geschäfts-sitzung der Vollversammlung des Ökumenischen Rates in Neu-Delhi den Vorsitz führende griechisch-orthodoxe Erzbischof Jakovos am 19. November 1961 erklären konnte: „Im Auftrag der Vollversammlung des Internationalen Missionsrates und der Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen erkläre ich, daß diese beiden Räte nunmehr in einer einzigen Körperschaft vereinigt sind, die den Namen Ökumenischer Rat der Kirchen trägt. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes. Amen."

Erst seit dieser Erklärung gibt es „den ökumenischen Rat der Kirchen", zu dessen verfas-sungsmäßig festgelegten Funktionen es gehört, „die Arbeit der beiden Weltbewegungen für Glauben und Kirchenverfassung und für Praktisches Christentum sowie die des Internationalen Missionsrates weiterzuführen".

III. Aus Vorgeschichte und Geschichte des Ökumenischen Rates

Der Ökumenische Rat der Kirchen ist also nicht am grünen Tisch konstruiert worden. Er bildet den Abschluß einer lebendigen geschichtlichen Entwicklung, die sein Dasein und Sosein bestimmt. Ohne die Geschichte seiner Vorläufer lassen sich sein Wesen, seine Aufgaben und seine Struktur nicht verstehen. a) Die Missionsbewegung -

der Internationale Missionsrat Der Ruf zur Einheit der Christen kam in un-überhörbarer Weise aus der Mission. In Afrika und Asien standen die Boten des Evangeliums der Welt des Heidentums nicht in einheitlicher Front gegenüber, sondern sie verpflanzten die Spaltungen der abendländischen Christenheit auf die sogenannten Missionsfelder und fielen sich durch ihre Zerrissenheit selber in den Arm. Was Wunder, daß der von den Missionsfeldern und später von den jungen Kirchen her die Kirchen Europas und Amerikas zur Einheit gerufen wurden. Und man kann nur staunen über die weitsichtigen Pläne, die hier entworfen wurden. Schon im Jahre 1801 hatte William Carey, englischer Baptistenmissionar in Indien, zu einer Weltmissionskonferenz für das Jahr 1810 aufgerufen, wo sie in Kapstadt zusammentreten sollte. Natürlich wurde Carey als Phantast verlacht; und erst genau 100 Jahre später, 1910, kam es zu der großen Weltmissionskonferenz in Edinburg, die etwas pauschal als die Geburtsstunde der modernen ökumenischen Bewegung bezeichnet wird. Denn in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hatte es schon zum Teil sehr beachtliche Vorläufer gegeben, die den Ernst der Missionsleute, die großen Fragen der christlichen Einheit anzugreifen, veranschaulichen und ohne die „Edinburg 1910“ nicht zu denken ist. Im Jahre 1854 fand eine erste internationale Missionskonferenz in New York statt. Die Kontinentale Missionskonferenz, in der sich Missionsvertreter aus Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, den Skandinavischen Ländern und der Schweiz begegneten, trat zum erstenmal 1866 in Bremen zusammen. In London versammelte sich 1878 eine wirklich internationale und interdenominationelle Missionskonferenz, bei der von 34 vertretenen Gesellschaften 6 aus Amerika, 5 vom europäischen Kontinent kamen. Zehn Jahre später, 18 88, folgte die sogenannte „Hundertjahrskonferenz für Äußere Mission“, die etwa 2000 Mitglieder hatte, welche 139 Missionsgesellschaften aus Nordamerika und Europa vertraten. Dieser Konferenz schlug der deutsche Missionswissenschaftler Gustav Warneck die Gründung einer Verbindungsstelle vor, ein Gedanke, der in Edinburg 1910 ausgenommen und 1921 verwirklicht wurde. Noch repräsentativer war die soge-nannte „Ökumenische Missions-Konferenz“ in New York, 1900, die 162 Missionsgesellschaften zusammenführte, davon 64 nordamerikanische, 50 kontinentale, 35 britische und 13 andere.

Man muß sich einen Augenblick vor Augen halten, was für Opfer an Zeit und Geld damals mit derartigen Konferenzen verbunden waren, damit einem deutlich wird, wie sehr der damaligen Missionsgeneration eben das ökumenische Problem auf den Nägeln brannte. Jene Männer und Frauen wußten, daß sie nicht einem Hobby nachgingen, sondern einer Lebensfrage von Kirche und Mission. Den „Durchbruch" brachte dann freilich die Edinburger Konferenz 1910 unter Leitung von John R. Mott und J. H. Oldham. Der erste Weltkrieg verzögerte die Ausführung mancher Edinburger Pläne — so wurde der Internationale Missionsrat erst 1921 in Lake Mohonk, New York, offiziell gegründet —, aber die in Edinburg geknüpften Verbindungen trugen schon während des Krieges und der ersten Nachkriegsjahre Früchte.

Die nun folgenden Missionskonferenzen waren Vollversammlungen des Internationalen Missionsrates, die, obwohl zahlenmäßig kleiner als die früheren Missionskonferenzen, dennoch repräsentativer waren, da auf ihnen nicht mehr die einzelnen Missionsgesellschaften vertreten waren, sondern die inzwischen in den einzelnen Ländern konstituierten Missionsräte (in den Kirchen Europas und Amerikas) und Christen-räte oder Kirchenräte (in den Kirchen Asiens und Afrikas): Jerusalem 1928, Madras (Tambaram) 1938, Whitby (Kanada) 1947, Willingen (Deutschland) 1952, Achimota (Ghana) um die Jahreswende 1957/58 und Neu-Delhi 1961, die letzte Vollversammlung des Internationalen Missionsrates, die die Verschmelzung mit dem Ökumenischen Rat der Kirchen beschloß.

Schon diese sehr summarische Aufzählung von Daten und Namen vermag dem Nachdenklichen einen Eindruck zu geben von der Intensität und Kraft des Willens zur Mission und auch zur Einheit der Kirche, der sich im Internationalen Missionsrat gesammelt hatte. Die wenn auch nur verhältnismäßig kurze Geschichte des Internationalen Missionsrates hatte eine so starke, von eigengewachsenen Traditionen bestimmte Gemeinschaft — zum Teil neben den Kirchen — geschaffen, daß es durchaus verständlich ist, wenn 1948 dieser „Urstrom" der Ökumenischen Bewegung seine Selbständigkeit wahrte, ganz abgesehen von der rein verfassungsmäßigen Schwierigkeit, daß die den Ökumenischen Rat der Kirchen konstituierenden Einheiten eben Kirchen sein sollten, die konstituierenden Einheiten des Internationalen Missionsrates aber die bereits erwähnten Missions-oder Christenräte waren. Es ging dem Internationalen Missionsrat dabei nicht um seine Selbständigkeit als solche, sondern darum, daß der missionarische Wille in den Kirchen erhalten, gestärkt und — weithin erst einmal geweckt werden sollte. Diesen Auftrag hat jetzt der Ökumenische Rat der Kirchen als ganzer übernommen. Er hat ihn, wie in seiner Verfassung (Art. VI 1) vorgesehen, der »Kommission für Weltmission und Evangelisation“ übertragen, deren Ziel und Aufgaben in der Verfassung des Ökumenischen Rates (Art. VI 3) folgendermaßen festgelegt sind: Die Kommission „soll darauf hinwirken, daß das Evangelium von Jesus Christus in der ganzen Welt verkündigt wird, damit alle Menschen an Ihn glauben und errettet werden.

Die Aufgaben der Kommission sind:

1. Den Kirchen vor Augen zu halten, daß es ihre Aufgabe und ihr Vorrecht ist, in beständigem Gebet für die missionarische und evangelistische Arbeit der Kirche sich einzusetzen;

II. Die Kirchen an Umfang und Art der unvollendeten evangelistischen Aufgabe zu erinnern und in ihnen das Verständnis für die missionarische Verpflichtung zu vertiefen; III. Zum Nachdenken und Studium über die biblische und theologische Grundlage und die Bedeutung der missionarischen Aufgabe der Kirche und über Fragen, die zur Ausbreitung des Evangeliums in der ganzen Welt in unmittelbarer Beziehung stehen, anzuregen;

IV. Unter den Kirchen und Räten und anderen christlichen Organisationen eine wir-kungsvollere Zusammenarbeit und ein gemeinsames Handeln in der Weltevangelisation zu fördern;

V. Die Bereitschaft zur Evangelisation und Mission im gesamten Leben und Wirken des Ökumenischen Rates der Kirchen zu verstärken;

VI. Zur Erhaltung und zum Schutz der Gewissens-

und Religionsfreiheit beizutragen, wie sie in den Erklärungen des Ökumenischen Rates der Kirchen über Religionsfreiheit formuliert sind;

VII. Mit anderen Abteilungen des Ökumenischen Rates der Kirchen zusammen zu arbeiten;

VIII. Überall dort tätig zu werden, um die erklärten Ziele der Kommission zu verwirklichen, wo man von anderer Seite im Ökumenischen Rat der Kirchen keine entsprechende Vorsorge getroffen hat.“

In Neu-Delhi hat sich eine Sektion der Dritten Vollversammlung des Ökumenischen Rates mit der Frage des „Zeugnisses" befaßt und hat damit an die Erörterung ihrer Vorgängerinnen angeknüpft. In Amsterdam hatte man 1948 das Thema „Die Kirche bezeugt Gottes Heilsplan“, in Evanston 1954 „Die Verpflichtung der Kirche gegenüber den ihr Fernstehenden“ erörtert. Verkündigung des Evangeliums in Weltmission und Evangelisation — dieses Thema ist dem Ökumenischen Rat der Kirchen vertraut. b) Um die Einheit der Kirche -Glauben und Kirchenverfassung Die Edingburger Weltmissionskonferenz von 1910 hat aber auch ihre Bedeutung gehabt für die beiden bei der Aufzählung der Funktionen des ökumenischen Rates bereits erwähnten Weltbewegungen für Glauben und Kirchenverfassung (Faith and Order) und für Praktisches Christentum (Life and Work). Für Faith and Order gab sie den eigentlichen Anstoß. Gerade die Tatsache, daß Fragen des Glaubens und der Kirchenverfassung bei der Edinburger Konferenz ausgeschlossen waren, da sie die Konferenz gesprengt hätten, machte deutlich, daß es um der wirklichen Einheit der Kirche willen unmöglich ist, diese heißen Eisen im interkonfessionellen Gespräch auszuklammern. Das veranlaßte den damaligen Missionsbischof von den Philippinen, Charles Brent, gerade diese schwierigen Dinge aufzugreifen und seine eigene Kirche, die Protestantische Bischöfliche Kirche in den USA, zu bewegen, die ersten Schritte zu tun, um die Fragen von Glauben und Kirchenverfassung vor eine Weltkirchenkonferenz zu bringen. Nach intensiven und sorgfältigen Vorbereitungen — hier ist vor allem eine 1920 in Genf abgehaltene Vorkonferenz, an der 133 Vertreter von mehr als 80 Kirchen aus 40 Ländern teilnahmen, zu nennen — fand dann 1927 eine erste Weltkonferenz für Glauben und Kirchenverfassung in Lausanne statt. 394 Delegierte aus 108 Kirchen — alle Kirchenfamilien mit Ausnahme der Kirche Roms waren wie schon 1920 in Genf so auch in Lausanne vertreten — berieten unter dem Vorsitz des großen Pioniers, Bischof Brent, die sieben Hauptpunkte: 1. Der Ruf zur Einheit; 2. Die Botschaft der Kirche an die Welt — das Evangelium; 3. Das Wesen der Kirche; 4. Das gemeinsame Glaubensbekenntnis der Kirche; 5. Das geistliche Amt der Kirche; 6. Die Sakramente; 7. Die Einheit der Christenheit und das Verhältnis der verschiedenen Kirchen zu ihr. — Man war also den eigentlichen Fragen wahrlich nicht ausgewichen, sondern hatte sie mutig angepackt. Die Konferenz wandte sich an die Christenheit, an die Kirchen mit dem Ruf: „Gott will die Einheit! Unsere Anwesenheit auf dieser Konferenz legt Zeugnis dafür ab, daß wir begehren, unseren Willen unter Seinen Willen zu beugen. Wie immer wir die Anfänge der Entzweiungen rechtfertigen mögen, wir beklagen ihre Fortdauer und erkennen unsere Pflicht, fortan bußfertig und gläubig dafür zu wirken, daß die zerstörten Mauern der Christenheit wieder aufgebaut werden.“ Die Ergebnisse der Konferenz wurden den Kirchen offiziell mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Der in Lausanne eingesetzte Fortsetzungsausschuß, nach dem Tode Bischof Brents (1929) unter dem Vorsitz Erzbischof Temples, verarbeitete die Antworten der Kirchen und bereitete eine Zweite Weltkonferenz für Glauben und Kirchenverfassung vor, die 1937 in Edinburg 504 Teilnehmer aus 123 Kirchen zusammenführte. (Der Delegation der Deutschen Evangelischen Kirche war von der Regierung die Ausreise verwehrt worden.) Die Konferenzthemen waren: 1. Die Gnade unseres Herm Jesus Christus; 2. Die Kirche Christi und das Wort Gottes; 3. Die Kirche Christi — Amt und Sakrament; 4. Die Einheit der Kirche in Leben und Gottesdienst; 5. Die Gemeinschaft der Heiligen. — In Edinburg wurde nach vorhergehender Absprache mit dem Ökumenischen Rat für Praktisches Christentum (s. u.) der Plan heftig erörtert, durch Verschmelzung der beiden Weltbewegungen (für Glauben und Kirchen-verfassung und für Praktisches Christentum) einen Ökumenischen Rat der Kirchen zu schaffen. Schließlich stimmte die Konferenz dem Plan zu; aber in charakteristischer Abweichung von den Beschlüssen der Schwesterbewegung: Auch nach der Konstituierung des „Vorläufigen Ausschusses des Ökumenischen Rates der Kirchen (im Aufbau begriffen“), dem der Ökumenische Rat für Praktisches Christentum Vollmachten und Aufgaben übertrug, blieb der Fortsetzungsausschuß der Bewegung für Glauben und Kirchenverfassung bestehen. Er trat unmittelbar vor der Konstituierung des Ökumenischen Rates der Kirchen im August 1948 noch einmal zusammen und verwandelte sich, nachdem eine neue Verfassung für die „Kommission für Glauben und Kirchenverfassung im Ökumenischen Rat der Kirchen“ in Kraft getreten war, in die neue Kommission, die nun die alte Arbeit von Glauben und Kirchenverfassung innerhalb des Ökumenischen Rates der Kirchen gemäß dessen Verfassung, Art. VI, fortführt. Aber nicht nur diese Kommission verfolgt den bisherigen Auftrag. Alle drei Voll-versammlungen des Ökumenischen Rates haben sich intensiv und betont mit den Fragen von Glauben und Kirchenverfassung befaßt. Darüber hinaus hat im Jahre 1952 in Lund (Shweden) eine Dritte Weltkonferenz für Glauben und Kirchenverfassung stattgefunden, die sich mit den Fragen nach der Kirche, der Abendmahlsgemeinschaft und des Gottesdienstes beschäftigt hat. Eine Vierte Weltkonferenz für Glauben und Kirchenverfassung, geplant und vorbereitet von der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung, soll vom 12. — 26. Juli 1963 in Montreal (Kanada) abgehalten werden. Als Themen sind festgelegt: 1. Die Kirche in Gottes Plan; 2. Heilige Schrift, Tradition und Traditionen; 3. Das Erlösungswerk Christi und das Amt seiner Kirche; 4. Gottesdienst und das Einssein der Kirche Christi; 5. „Alle an jedem Ort“: Der Vorgang des Zusammenwachsens.

Immer kreist die Arbeit von Glauben und Kirchenverfassung — als sie noch von einer eigenständigen Bewegung getan wurde wie auch jetzt innerhalb des Ökumenischen Rates — um das große Ziel: Die Einheit der Kirche. Die Kommission für Glauben und Kirchenverfassung hat daher gemäß der Verfassung des Ökumenischen Rates einen eindeutigen Auftrag: „Sie soll die folgenden Aufgaben wahrnehmen:

I. Der wesenhaften Einheit der Kirche Christi Ausdruck zu geben und dem Ökumenischen Rat und den Kirchen besonders vor Augen zu halten, daß sie verpflichtet sind, diese Einheit um der Glaubwürdigkeit willen von Weltmission und Evangelisation sichtbar zu machen.

II. Fragen der Glaubenslehre, der Verfassung und des Gottesdienstes samt den mitwirkenden sozialen, kulturellen, politischen, rassischen und anderen Faktoren in ihrer Bedeutung für die Einheit der Kirche nachzugehen.

III. Die theologischen Folgerungen aus der Existenz der ökumenischen Bewegung zu studieren.

IV. Den Fiagen nachzugehen, die in den Beziehungen zwischen den Kirchen heute Schwierigkeiten mit sich bringen und einer theologischen Klärung bedürfen.

V. Informationen über die von den Kirchen für ihre Wiedervereinigung jeweils unternommenen Schritte zu beschaffen.“

So hat die Dritte Vollversammlung des Rates in Neu-Delhi nur an die bestehende Pflicht erinnert, wenn sie im Bericht der Sektion „Einheit“ sagte: „Getreu seiner verfassungsmäßigen Aufgabe, das Einssein der Kirche zu verkünden, sollte der Rat alles tun, was im Rahmen seiner Befugnisse liegt, um die Kirchen zu befähigen, die Bedeutung der Einheit zu erfassen und sie völliger zu verwirklichen. Beinahe die gesamte Tätigkeit des Rates ist für dieses Ziel von Gewicht“ Hierbei geht es ganz wesentlich um die geistliche Dimension, nicht um Organisation, so gewiß geistliche Realitäten sichtbar werden sollen. „Unsere tiefste Verpflichtung in der ökumenischen Bewegung ist treues Gebet für die Einheit der Kirche Christi, wie und wann er sie will ... Es ist allerdings auch notwendig, daß wir ernsthaft über das Wesen der Einheit, für die wir beten, nachdenken, insbesondere auch über die Aufgabe, welche die ökumenische Bewegung wahrnehmen kann, um in dieser Hinsicht zu einem gemeinsamen Verständnis vorzustoßen“ Argwohn und Mißtrauen, einige der heimtückischsten Feinde des Heiligen Geistes, werden hinter diesen Sätzen wieder einmal das Phantom einer „Überkirche“ wittern. Daher fährt der Bericht fort: „Wir stimmen darin überein, daß der Ökumenische Rat der Kirchen nicht versuchen darf, die Autonomie irgend einer Mitgliedskirche zu verletzen. Der Rat soll auch keine offiziellen Erklärungen über die Einheit abgeben, die den anerkannten Lehren von Mitgliedskirchen entgegengesetzt sind. Ebenso wenig darf er versuchen, irgendeine bestimmte Auffassung der Einheit durchzusetzen“ Um so erstaunlicher sind deshalb die Eingangsabsätze des Berichtes. Sie sind in Neu-Delhi heftig diskutiert worden; niemand aber hat den Einwand erhoben, hier versuche der Ökumenische Rat „irgend eine bestimmte Auffassung der Einheit durchzusetzen" oder etwas über die Einheit der Kirche zu sagen, was „den anerkannten Lehren von Mitgliedskirchen entgegengesetzt“ sei. Es scheint sich also im ökumenischen Gespräch der letzten 5 Jahrzehnte eine verheißungsvolle Gemeinsamkeit angebahnt zu haben, die endlich spiritualistischen oder doketischen Auffassungen von der Einheit der Kirche wehrt. »Die Liebe des Vaters und des Sohnes in der Einheit des Heiligen Geistes ist die Quelle und das Ziel der Einheit, welche der dreieinige Gott für alle Menschen und die ganze Schöpfung will. Wir glauben, daß wir an dieser Einheit Anteil haben in der Kirche Jesu Christi, der vor allem ist und in dem alles besteht. In ihm allein, den der Vater zum Haupt des Leibes gesetzt hat, hat die Kirche ihre wahre Einheit. Zu Pfingsten wurde die Wirklichkeit dieser Einheit offenbar in der Gabe des Heiligen Geistes, durch den wir in dieser gegenwärtigen Zeit die Erstlingsgabe jener vollkommenen Einheit des Sohnes mit dem Vater erkennen, die in ihrer Fülle erst erkannt werden wird, wenn alle Dinge von Christus in seiner Herrlichkeit zusammengefaßt werden. Der Herr, der am Ende alle Dinge zur vollen Einheit führt, ist der, der uns nötigt, die Einheit zu suchen, die sein Wille für seine Kirche hier und jetzt auf Erden ist.“ „Wir glauben, daß die Einheit, die zugleich Gottes Wille und seine Gabe an seine Kirche ist, sichtbar gemacht wird, indem alle an jedem Ort, die in Jesus Christus getauft sind und ihn als Herm und Heiland bekennen, durch den Heiligen Geist in eine völlig verpflichtete Gemeinschaft geführt werden, die sich zu dem einen apostolischen Glauben bekennt, das eine Evangelium verkündigt, das eine Brot bricht, sich im gemeinsamen Gebet vereint und ein gemeinsames Leben führt, das sich in Zeugnis und Dienst an alle wendet. Sie sind zugleich vereint mit der gesamten Christenheit an allen Orten und zu allen Zeiten in der Weise, daß Amt und Glieder von allen anerkannt werden und daß alle gemeinsam so handeln und sprechen können, wie es die gegebene Lage im Hinblick auf die Aufgaben erfordert, zu denen Gott sein Volk ruft.“ „Wir glauben, daß wir für solche Einheit beten und arbeiten müssen.“ „Diese kurze Beschreibung unseres Zieles läßt viele Fragen unbeantwortet. Wir sind uns noch nicht darüber einig, wie das eben beschriebene Ziel aufzufassen und mit welchen Mitteln es zu erreichen ist. Es ist uns klar, daß Einheit nicht einfach Uniformität der Organisation, des Ritus oder der Lebensform bedeutet. Wir alle bekennen, daß sündiger Eigenwille am Werk ist und uns getrennt hält und daß wir in unserer menschlichen Unwissenheit die Linien von Gottes Plan für die Zukunft nicht klar erkennen können. Aber wir sind der festen Hoffnung, daß Gottes Wille, wie er in der Heiligen Schrift bezeugt ist, durch den Heiligen Geist für uns und in uns immer mehr enthüllt wird. Die Einheit zu gewinnen bedeutet nichts Geringeres, als daß viele Formen des kirchlichen Lebens, wie wir sie kennen, sterben und wiedergeboren werden müssen. Wir glauben, daß letzten Endes kein geringerer Preis gefordert ist“ c) Einheit durch DienstPraktisches Christentum Der Wurzeln der Bewegung für „Praktisches Christentum“ (Life and Work) sind viele, und sie sind sehr verzweigt. Ihnen braucht an dieser Stelle bis auf eine Ausnahme nicht nachgegangen zu werden. Es genügt zu sagen, daß die Edinburger Erfahrungen und Ergebnisse erheblich dazu beigetragen haben, verschiedene Bestrebungen näher zueinander zu bringen und den Mut zu Taten zu stärken. Besonders zu erwähnen ist freilich in diesem Zusammenhang der „Weltbund für (Internationale) Freundschaftsarbeit der Kirchen“ (World Alliance for Promoting International Friendship through the Churches). Er wurde am 1. August 1914 in Konstanz mit dem Ziel gegründet, durch verstärkte Freundschaft zwischen den Kirchen beizutragen zur Versöhnung der Völker und im Sinn der Verständigung und des guten Willens einzuwirken auf Völker, Parlament und Regierungen. Der erste Weltkrieg zog der Arbeit des Welt-bundes schnell enge Grenzen; aber es bildeten sich rasch gerade angesichts des Krieges eine ganze Reihe nationaler Verbände. Als der Weltbund im Herbst 1919 in Oud Wassenaar (Holland) zu einer Tagung zusammentrat, gab es deren bereits 15. Zu ihnen kamen bis 1921 weitere acht, besonders in orthodoxen Ländern. Die Orthodoxen waren zur Mitarbeit im Weltbund um so leichter zu bewegen, als hierfür keine Zustimmung zu einem formellen Glaubensbekenntnis gefordert wurde. Mit großem Nachdrude wurde darauf verwiesen, daß Ziel des Weltbundes sei ausschließlich die Förderung des Friedens, und dieses Ziel sei den Kirchen aller Konfessionen aufgetragen

In Oud Wassenar trug der lutherische Erzbischof von Uppsala, Nathan Söderblom, durch die Ereignisse des Krieges und mißlungene Versuche, den Frieden herbeizuführen, besonders bewegt, seinen Plan vor, eine Weltkirchenkonferenz durchzuführen und einen „Ökumenischen Kirchenrat“ zu gründen, der das gemeinsame Sprachrohr der Kirchen in den sozialen und internationalen Fragen der Völker und Menschen sein sollte. Der Gedanke einer Weltkirchenkonferenz fand lebhafte Zustimmung; seine weitergehenden Pläne trafen weithin auf Skepsis. Der Beschluß von Oud Wassenaar führte zu einer Vorbereitenden Konferenz, die ebenfalls 1920 in Genf tagte und die Grundzüge für die Vorbereitung und Durchführung einer „Allgemeinen Konferenz der Kirche Christi für Praktisches Christentum“ festlegte. Im August 1925, 1600 Jahre nach dem Konzil von Nicäa, trafen sich 661 Delegierte aus 37 Ländern in Stockholm unter dem Motto: „Communio in adorando et serviendo oecumenica“ Einladungen zu dieser Konferenz waren zum erstenmal offiziell an Kirchen ergangen, und Vertreter von Kirchen. nicht wie bei früheren internationalen christlichen Konferenzen von Verbänden und Interessengemeinschaften, kamen. Alle Konfessionsfamilien, einschließlich der Orthodoxen waren vertreten mit der einzigen Ausnahme der Kirche Roms, die zwar ebenfalls eingeladen worden war, aber eine Beteiligung abgelehnt hatte.

Stockholm ist gelegentlich das „Nicäa der Ethik“ genannt worden; denn nicht dogmatische Fragen, sondern Grundsätze für gemeinsames kirchliches Handeln im öffentlichen Leben wurden erörtert. In der Einladung hieß es: „Wir planen nicht, Fragen des Glaubens und der Kirchenverfassung zu erörtern, obwohl wir uns ihrer Bedeutung keineswegs verschließen ... Aber die Notlage der Welt ist so brennend und das Verlangen nach gemeinsamem Handeln von Seiten fast aller Christen in diesem historischen Zeitpunkt so dringlich, daß wir es uns nicht leisten können, die Erfüllung dieser großen Hoffnung auf eine wiedervereinigte Christenheit abzuwarten, ehe wir unsere Herzen und Hände an das gemeinsame Bemühen wenden, daß Gottes Wille auf Erden ebenso geschehen möge wie im Himmel.“ Nach einführenden Plenarvorträgen über „Die Verpflichtung der Kirche gegenüber Gottes Weltplan“ erörterten fünf Kommissionen die Stellung der Kirche zu den Problemen der Wirtschaft und Industrie, zu den sozialen und sittlichen Fragen, den Beziehungen der Völker zueinander, der christlichen Erziehung und endlich die Möglichkeiten und Methoden der praktischen und organisatorischen Zusammenarbeit der verschiedenen Kirchen.

Mit einer „Botschaft" wandte sich die Konferenz an die gesamte Christenheit und scheute sich nicht, darin ein klares Bußbekenntnis abzulegen für die heillose Zerspaltung und die sozialen Versäumnisse der Kirchen, die sie aufrief, das „Evangelium auf allen Gebieten des menschlichen Lebens zu der entscheidenden Macht zu machen“.

Die Konferenz setzte einen Fortsetzungsausschuß ein, der von 1930 ab unter dem Namen „Ökumenischer Rat für Praktisches Christentum“ arbeitete, und dessen Aufgabe es war, „die Gemeinschaft der Kirchen in der Betätigung christlicher Ethik bei den sozialen Problemen des modernen Lebens zu pflegen und zu fördern". In der Erfüllung dieser Aufgaben war man erfinderisch und durchaus unkonventionell, im wirklichen Sinn „praktisch". Dafür sorgte schon eine so weise und aufgeschlossene dynamische Persönlichkeit wie der damalige Bischof von Chichester, G. K. A. Bell. Im Jahre 1937 hielt der Ökumenische Rat für Praktisches Christentum eine zweite Weltkonferenz in Oxford ab, deren Thema durch die damalige Weltlage mit ihren mancherlei totalitären Tendenzen und vordringenden Volkstumsideologien und ihren Angriffen auf die Freiheit der Kirche und ihrer Glieder bestimmt war: „Kirche, Volk und Staat". Auch diese Konferenz arbeitete in fünf Sektionen: 1. Kirche und Volk; 2. Kirche und Staat; 3. Kirche, Volk und Staat im Blick auf die wirtschaftliche Ordnung; 4. Kirche, Volk und Staat im Blick auf die Erziehung; 5. Die Kirche Christi und die Welt der Nationen. Unter den Konferenzteilnehmern (42 5 Delegierte aus 120 protestantischen und orthodoxen Kirchen in 40 Ländern) fehlten die Vertreter aus der Deutschen Evangelischen Kirche. Diese Lücke unterstrich die Aktualität der Themen.

Die verhältnismäßig kurze offizielle Geschichte der Bewegung für Praktisches Christentum hatte bereits deutlich gemacht, daß ihr hohes Ziel, die Einheit der Kirche zu fördern, nicht ohne enge Zusammenarbeit mit der Bewegung für Glauben und Kirchenverfassung zu erreichen war Die Oxforder Konferenz beschloß daher, sich mit dieser Bewegung zu verbinden und den Ökumenischen Rat der Kirchen zu gründen. Und als im Jahre darauf der „Vorläufige Ausschuß des Ökumenischen Rates der Kirchen (im Aufbau begriffen)" sich konstituiert hatte, wurden diesem Vollmacht und Aufgaben des Ökumenischen Rates für Praktisches Christentum übertragen.

Einen überzeugenden Eindruck davon, wie der Ökumenische Rat der Kirchen sich der ihm übertragenen Pflichten anzunehmen versucht, geben die Beratungen seiner drei Vollversammlungen, die sich in hervorragender Weise den Problemen der Bewegung über Praktisches Christentum gewidmet haben. Der Geist dieser Beratungen sei gekennzeichnet mit einigen Sätzen aus der Einleitung des langen Sektionsberichtes „Dienst" von Neu-Delhi und dessen Schlußabsatz: „Die Dritte Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen bekräftigt unsern gemeinsamen christlichen Glauben und lenkt die Aufmerksamkeit ihrer Mitgliedskirchen und Christen in aller Welt auf das Sehnen und die Nöte, die Leiden und die Hoffnungen der ganzen Menschheit, , die wartet auf die Erscheinung der Söhne Gottes“. Dieser Bericht lenkt die besondere Aufmerksamkeit auf einige Gebiete menschlichen Lebens in der Gesellschaft, welche heute nach kühnem und gehorsamem Denken und Handeln verlangen. Sie umfassen beschleunigten technischen und sozialen Umbruch, rassische und ethische Spannungen, internationale Beziehungen, Rüstungen und Weltfrieden wie auch neue Möglichkeiten für christlichen Dienst in unserer Welt. — Wir sind zur Teilnahme am Dienst auf all diesen Gebieten der heutigen Welt berufen, nicht weil wir dazu menschlich besonders befähigt wären oder mit der Zeit zu gehen hätten, sondern weil der Ruf zu seinem Erlösungswerk, das sich in allen Lebensbereichen vollzieht, nicht ungehört verhallen darf. Das verlangt vom ganzen Leib Christi verantwortliche Anteilnahme im Geist des Gehorsams, des Opfers und der menschlichen Solidarität über die ganze Welt hin, den unentbehrlichen Merkmalen der dienenden Kirche." — „Bei alle dem muß bedacht werden, daß der Christ kein . Philantrop“ und die Kirche kein , Wohltätigkeitsverein“ ist. Das Kennzeichen der dienenden Kirche findet sich in der Freude und im Leiden um Jesu Christi willen. Die christliche Kirche ist eine Gemeinschaft derer, die sich mit den Fröhlichen freuen und mit den Weinenden weinen in der Solidarität, die in Jesus Christus gegeben ist. Sie ist eine Gemeinschaft, die alle Zeit offen ist für den Dienst in und an der Welt, als ein lebendiges Gleichnis des Reiches, , bis daß er kommt“."

Außerdem ist in diesem Zusammenhang nachdrücklich hinzuweisen auf die Arbeit der Kommission der Kirchen für Internationale Angelegenheit, die schon 1946 von den damals noch im Aufbau begriffenen Ökumenischen Rat der Kirchen gemeinsam mit dem Internationalen Missionsrat gegründet wurde und die seitdem auf vielerlei Weise, weithin unbemerkt von der Öffentlichkeit, ihren wichtigen Dienst auf diesem ungeheuer komplexen, unübersichtlichen und so oft undankbaren Sektor tut d) Die Vollversammlungen des ökumenischen Rates der Kirchen Schon ein Jahr nach den Konferenzen von Oxford und Edinburg wurden Verfassung und Geschäftsordnung des geplanten Ökumenischen Rats der Kirchen in Utrecht entworfen, den sich an den beiden ökumenischen Bewegungen für Praktisches Christentum und Glauben und Kirchenverfassung beteiligenden Kirchen zugeleitet und der „Vorläufige Ausschuß des Ökumenischen Rates der Kirchen (im Aufbau begriffen)“ geschaffen. Dieser Ausschuß trug bis zur Konstituierung des Rates selber die Verantwortung. Seine Geschäftsführung lag in den Händen des früheren Generalsekretärs des Christlichen Studentenweltbundes, des reformierten Niederländers W. A. Visser't Hoost. Der Zweite Weltkrieg machte die Einberufung der ersten, konstituierenden Vollversammlung des Ökumenischen Rates erst für das Jahr 1948 möglich. Damals trafen sich in Amsterdam 351 Delegierte von 147 Kirchen aus 44 Ländern und begründeten am 23. August 1948 offiziel den „Ökumenischen Rat der Kirchen in Verbindung mit dem Internationalen Missionsrat“. Die Gesamterörterungen der Konferenz standen unter dem Generalthema „Die Unordnung der Welt und Gottes Heilsplan". Dieses Generalthema wurde in vier Unterthemen entfaltet: 1. Die Kirche in Gottes Heilsplan; 2. Die Kirche bezeugt Gottes Heilsplan; 3. Die Kirche und die Auflösung der gesellschaftlichen Ordnung; 4. Die Kirche und die internationale Unordnung. — Die Vollversammlung wandte sich mit einer Botschaft an „alle, die Jesus Christus angehören, und alle, die bereit sind zu hören": „Wir preisen Gott den Vater und unsern Herrn Jesus Christus, daß er die verstreuten Kinder Gottes sammelt und uns hier in Amsterdam zusammengeführt hat. Wir sind darin einig, daß wir ihn als Gott und Heiland anerkennen. Wir sind voneinander getrennt, nicht nur in Fragen der Lehre, der Ordnung und der Überlieferung, sondern auch durch unseren sündigen Stolz: Nationalstolz, Klassenstolz, Rassenstolz. Aber Christus hat uns zu seinem Eigentum gemacht, und in ihm ist keine Zertrennung. Wo wir ihn suchen, finden wir einander. Hier in Amsterdam haben wir uns von ihm und damit voneinander aufs Neue in Pflicht nehmen lassen, und deshalb haben wir diesen Ökumenischen Rat der Kirchen gebildet. Wir haben den festen Willen, beieinander zu bleiben. Wir rufen die christlichen Gemeinden allenthalben auf, diesen Zusammenschluß zu bejahen und ihn auch in ihrem eigenen Leben miteinander Wirklichkeit werden zu lassen. So danken wir Gott und befehlen ihm getrost die Zukunft.“ Daß es dabei nicht um organisatorische Fragen allein ging, sondern eben um die geistliche Dimension, sprach die Botschaft mit dürren Worten aus: „Daß wir hier zusammen kamen, um den Ökumenischen Rat zu schaffen, würde ein vergebliches Beginnen bleiben, wenn nicht die Christenmenschen allenthalben sich Christus, dem Haupt der Kirche, zu eigen gäben, in einem neuen Bemühen, dort, wo sie stehen, seine Jünger zu sein und sich als seine Diener unter ihren Nächsten zu erweisen ... Es steht nicht in menschlicher Macht, Sünde und Tod von der Erde zu verbannen, die Einheit der Einen Heiligen Kirche zu schaffen, die Mächte des Satans zu überwinden; aber Gott kann es tun. Er hat uns mit dem Tage der Ostern die Gewißheit gegeben, daß er selber es vollbringen wird. Aber wir können eins: indem wir gute Werke des Glaubens und des Gehorsams tun, können wir auf Erden Zeichen aufrichten, die auf den kommenden Sieg hinweisen. Bis zum Tage dieses Sieges ist unser Leben verborgen mit Christus in Gott, und keine irdische Enttäuschung, keine noch so große Not, keine Macht der Hölle kann uns von ihm trennen. Als die, die in Zuversicht und Freude dem Tag ihrer Befreiung entgegen gehen, wollen wir uns an die Aufgaben machen, die uns erwarten, und damit die Zeichen aufrichten, die gesehen werden können.“ Um von vornherein Mißverständnissen innerhalb und außerhalb der Kirchen zu wehren, hat die Amsterdamer Vollversammlung eine eindeutige Erklärung über das Wesen des Ökumenischen Rates angenommen, die bis heute gültig ist. „Der Ökumenische Rat der Kirchen setzt sich zusammen aus Kirchen, die Jesus Christus als Gott und Heiland anerkennen. In ihm finden sie ihre Einheit. Sie müssen ihre Einheit, welche eine Gabe Gottes ist, nicht selbst schaffen. Wohl aber wissen sie, daß es ihre Pflicht ist, gemeinsam nach dem Ausdrude dieser Einheit in Leben und Arbeit zu suchen. Der Rat möchte den Kirchen, die ihn gebildet haben und seine Mitglieder sind, als ein Werkzeug dienen, mit Hilfe dessen sie ihren gemeinsamen Gehorsam gegenüber Jesus Christus zusammen bezeugen und in Angelegenheiten, die ein vereintes Handeln erfordern, zusammen arbeiten können. Es liegt aber dem Rat fern, irgendwelche Funktionen an sich reißen zu wollen, die den Mitgliedskirchen zukommen, oder sie kontrollieren oder Gesetze für sie erlassen zu wollen, und er ist tatsächlich durch seine Verfassung daran gehindert. Während der Rat eifrig bestrebt ist, unter seinen Mitgliedern gemeinsames Denken und Handeln zu fordern, lehnt er zugleich jeden Gedanken ab, eine einzige vereinheitlichte Kirchen-organisation zu werden, unabhängig von den Kirchen, die bei der Begründung des Rates sich zusammengeschlossen haben, oder eine Organisation, die von einer zentralisierten verwaltungsmäßigen Autorität regiert wird. — Die Aufgabe des Rates ist, seine Einheit in anderer Weise zum Ausdruck zu bringen. Die Einheit erwächst aus der Liebe Gottes in Jesus Christus, der, indem er die einzelnen Kirchen an ihn bindet, sie dadurch auch aneinander bindet. Zutiefst wünscht der Rat, daß die Kirchen enger mit Christus, und daher auch enger miteinander verbunden werden. Durch seine Liebe vereinigt, werden sie bestrebt sein, ohne Aufhören für einander zu beten und einander im Dienst und in der Verkündigung zu stärken, indem sie einer des anderen Last tragen und so das Gesetz Christi erfüllen.“

Die Zweite Vollversammlung des Ökumenischen Rates wurde 1954 in Evanston (USA) abgehalten. Zu ihr kamen 502 offizielle Delegierte von 138 Mitgliedskirchen aus 48 Ländern. Das Hauptthema der Konferenz — „Christus — die Hoffnung für die Welt“ — war in jahrelanger sehr gründlicher Arbeit eines aus Theologen und Laien bestehenden Ausschusses vorbereitet worden. Die aus dieser Arbeit hervorgegangenen drei Berichte haben eine weit über den aktuellen Anlaß hinausgehende geschichtliche Bedeutung. Der endgültige Ausschußbericht wurde in Evanston ausführlich erörtert und die dabei zutage gekommenen Unterschiede in der Erklärung der Vollversammlung zu diesem Bericht nicht verschwiegen: „Wir sind uns über die Beziehung zwischen der Hoffnung des Christen hier und jetzt und seiner letzten Hoffnung nicht einig ... Es ist unser sehnlicher Wunsch, daß alle, die ihn (den Bericht) lesen, dazu veranlaßt werden, der christlichen Hoffnung mit eigenen Worten und mit dem Mehr, das ihr Nachdenken und Beten entdeckt, Ausdruck zu geben ... Dann werden wir mit seiner Hilfe und unter der Führung des Heiligen Geistes miteinander von dem lebendigen Christus sprechen, der Hoffnung für die Welt.“ Außer dem Hauptthema wurden in sechs Sektionen folgende Unterthemen behandelt: 1. Unser Eins-sein in Christus und unsere Uneinigkeit als Kirchen (Glauben und Kirchenverfassung); 2. Die Verpflichtung der Kirche gegenüber der ihr Fernstehenden (Missionarische Verkündigung); 3. Verantwortliche Gesellschaft in weltweiter Sicht (Soziale Fragen); 4. Christen im Ringen um die Ordnung der Welt (Internationale Angelegenheiten); 5. Die Kirche inmitten rassischer und völkischer Spannungen (Gemeinschaftsprobleme); 6. Der Christ in seinem Beruf (Die Laienfrage).

In der Botschaft an „alle Christen und die Menschen in aller Welt" wandte sich die Vollversammlung „durch unsere Mitgliedskirchen unmittelbar an jede Gemeinde. Vor sechs Jahren sind unsere Kirchen überein gekommen, den Ökumenischen Rat der Kirchen zu bilden, und haben den Willen bekundet, zusammen zu bleiben. Wir danken Gott für den Segen, den er in diesen sechs Jahren auf unsere Arbeit und unsere Gemeinschaft gelegt hat. Jetzt treten wir in einen zweiten Abschnitt ein. Es genügt nicht, beieinander zu bleiben. Wir müssen vorwärts. Je mehr wir unsere Einheit in Christus erkennen, um so schwerer ist es zu ertragen, wenn wir vor der Welt in Widerspruch zu dieser Einheit leben. Deshalb fragen wir euch: . Sieht eure Kirche ihr Verhältnis zu den anderen Kirchen ernsthaft im Lichte des Gebetes unseres Herrn, daß wir alle eins und in der Wahrheit geheiligt sein sollen? Tut eure Gemeinde zusammen mit ihren Nachbargemeinden alles, was sie vermag, daß eure Nächsten wirklich die Stimme des einen Hirten hören, der alle in eine Herde ruft?'"... „Die Kirche Christi ist heute eine weltweite Gemeinschaft. Und doch ist zahllosen Menschen Christus noch unbekannt. Macht ihr euch darüber wirklich Gedanken? Lebt eure Gemeinde für sich selbst oder für die Welt, für die Menschen in der Nähe und in der Ferne? Ist euer Gemeindeleben und das Alltagsleben jedes einzelnen von euch ein Zeugnis für das Herr-sein Christi in der Welt oder seine Verleugnung? — Gott läßt keinen von uns allein. An allen Orten hat er uns zur Gemeinde der Kirche Gottes vereinigt, in der wir seine Gaben und seine Vergebung empfangen. Vergebt ihr einander, wie Christus euch vergeben hat? Ist eure Gemeinde eine wirkliche Gemeinschaft unter Gott, wo jeder eine Heimat finden und erfahren kann, daß Gott ihn liebt ohne Ende?"

Die Dritte und bisher letzte Vollversammlung des Ökumenischen Rates fand im vergangenen Jahr, 1961, in Neu-Delhi statt. Zum erstenmal in einem Lande, in dem die Christenheit eine verschwindende Mehrheit darstellt. Die Vollversammlung hatte 577 stimmberechtigte Mitglieder, die 176 Kirchen in 64 Ländern vertraten. Das alle Beratungen zusammenfassende Oberthema „Jesus Christus — das Licht der Welt“ war mit besonderer Rücksicht auf das Tagungsland und die dort lebendigen Vorstellungen vom Licht gewählt worden. Es wurde aber nicht, wie das Hauptthema von Evanston, gesondert behandelt, sondern zog sich wie ein roter Faden durch Gottesdienste, Bibelarbeiten, Sektions-und Ausschußberatungen hindurch. Die Sektionen behandelten die großen Aufgaben jeder Kirche und auch des Ökumenischen Rates der Kirchen: Zeugnis, Dienst, Einheit. Ihre Berichte sind schon gelegentlich angeführt worden. Auch von einem der wichtigsten Ereignisse von Neu-Delhi, dem Zusammenschluß des Internationalen Missionsrates mit dem Ökumenischen Rat der Kirchen, ist bereits gesprochen worden Die Vollversammlung selber hat die Aufnahme von 23 neuen Mitgliedskirchen — darunter allein 11 in Afrika, zwei Pfingstkirchen in Chile, sowie vier orthodoxe Kirchen in Osteuropa — als ein besonderes Ereignis empfunden und es in ihrer Botschaft an die Mitgliedskirchen des Ökumenischen Rates und deren Gemeinden interpretiert: „Wir freuen uns und danken Gott dafür, daß wir hier eine tiefe Gemeinschaft erleben, die umfassender ist als zuvor. Neue Mitgliedskirchen — beachtenswert nach Zahl und Stärke —, die sowohl aus der alten orthodoxen Tradition der östlichen Christenheit, als auch aus Afrika und Latein-Amerika wie aus anderen Teilen der Welt kommen, machen sichtbar, daß die Christenheit jetzt in jedem Teil der Welt heimisch geworden ist“, und sie hat diesen Sätzen ausdrücklich den weiteren hinzugefügt, der oft übersehen wird: „In dieser Gemeinschaft können wir frei reden und handeln, denn wir sind alle Christi Mitarbeiter". Es ist vielleicht nicht ganz unnötig, darauf hinzuweisen, daß die Botschaft am letzten Tag der Vollversammlung, also nach allen sachlichen und unsachlichen, ruhigen und leidenschaftlichen Verhandlungen und Gesprächen vor und hinter den Kulissen, ohne Gegenstimme angenommen worden ist.

Die Vollversammlung hat auch die geistliche Dimension ihres Auftrags nicht vergessen. Ihre Botschaft schließt: „Dieser Brief wird von der Vollversammlung des Ökumenischen Rates geschrieben, aber der eigentliche Brief, der heute an die Welt gerichtet ist, besteht nicht aus Worten. Wir Christen sind — wo immer wir uns befinden — ein Brief Christi an die Welt, . geschrieben nicht mit Tinte, sondern mit dem Geist des lebendigen Gottes, nicht in steinerne Tafeln, sondern in fleischerne Tafeln des Herzens*. Die Botschaft lautet, daß Gott die Welt in Christus mit sich versöhnt hat. Laßt uns diese Botschaft mit Freude und Vertrauen ausrichten und sie leben, .denn Gott, der da hieß das Licht aus der Finsternis hervorleuchten, der hat einen hellen Schein in unsere Herzen gegeben, daß durch uns entstünde die Erleuchtung zur Erkenntnis der Herrlichkeit Gottes in dem Angesicht Christi. * “ Außerdem hat die Vollversammlung beschlossen, daß die folgenden Sätze, die während des Schlußgottesdienstes der Vollversammlung von allen gesprochen wurden, den Kirchen zusammen mit der Botschaft zugesandt werden, damit sie in Gemeindegottesdiensten und besonders bei ökumenischen Gottesdiensten gebraucht werden können: „Wir bekennen Jesus Christus als den Heiland der Menschen und das Licht der Welt.

Gemeinsam unterstellen wir uns seinem Gebot.

Ihn unter den Menschen zu bezeugen, übernehmen wir von neuem als unseren Beruf.

Uns selbst bieten wir zum Dienst der Liebe an alle Menschen an; das ist die Liebe, mit der allein er uns liebt.

Von neuem bekennen wir uns zu dem Auftrag, in ihm unsere Einheit sichtbar zu machen vor der Welt.

Wir bitten um die Gabe des Heiligen Geistes, unseren Auftrag zu erfüllen.“

IV. Die Basis

Die in Amsterdam 1948 angenommene Verfassung definiert den Ökumenischen Rat in ihrem ersten Artikel folgendermaßen: „Der Ökumenische Rat der Kirchen ist eine Gemeinschaft von Kirchen, die unseren Herrn Jesus Christus als Gott und Heiland anerkennen.“ In dieser sogenannten Basis hatte der Ökumenische Rat eine Formulierung ausgenommen, die in der ökumenischen Bewegung nicht neu war. Jedes ernsthafte ökumenische Sich-suchen bedarf einer solchen Basis, einer positiven Beschreibung des Zentrums, soll es nicht zerfließen, wie es etwa beim Weltbund für Freundschaftsarbeit der Kirchen der Fall war. Von besonderer Bedeutung ist die sogenannte Pariser Basis, die sich der Weltbund der Christlichen Vereine Junger Männer im Jahre 1855 gab: „Die Christlichen Vereine Junger Männer haben den Zweck, solche jungen Männer miteinander zu verbinden, welche Jesum Christum nach der Heiligen Schrift als ihren Gott und Heiland anerkennen, in ihrem Glauben und Leben seine Jünger sein und gemeinsam danach trachten wollen, das Reich ihres Meisters unter den jungen Männern auszubreiten.“ Als dann nach „Edinburg 1910“ Bischof Brent die Bewegung für Glauben und Kirchen-verfassung zu organisier«« begann, war man sich einig, alle die Kirchen zur Mitarbeit einzuladen, „die unseren Herrn Jesus Christus als Gott und Heiland anerkennen". (Bis heute steht der historisch exakte Nachweis aus, daß diese Formulierung auf die Pariser Basis zurückgeht. Manche meinen, Brent und seine Mitarbeiter seien von ihr unabhängig gewesen. Das wäre ein Beweis dafür, wie sehr gerade diese positive Beschreibung des Zentrums „in der Luft“ lag.) Der hervorragende Laie, Rechtsanwalt Robert Gardiner, dem die Arbeit für Glauben und Kirchenverfassung Großes verdankt, hat auf einer der ersten regionalen Faith-and-Order-Konferenzen im Jahre 1915 eine beachtenswerte Interpretation dieser Basis gegeben: „Der Grund, warum wir die Teilnehmer der Konferenz auf jene Glaubensgemeinschaften in der Welt beschränken, die unsern Herrn Jesus Christus bekennen, muß klar gemacht werden. In unseren Bemühungen geht es uns nicht nur darum, freundschaftliche Gefühle oder gute Gemeinschaft oder auch gute Werke zu fördern, sondern alle Christen in dem einen lebendigen Leib des einen Herrn wiederzuvereinigen; des Herrn, der sowohl Gott als auch Mensch ist, der Fleisch geworden ist, der gekreuzigt und begraben wurde, der von den Toten auferstanden und gen Himmel gefahren ist und der heute lebt als das Haupt aller Dinge für die Kirche, die sein Leib ist, die Fülle dessen, der alles in allem erfüllt.“ Ähnliche Gedanken schrieb Gardiner 1919 an Prof. Friedrich Siegmund-Schultze: „Es scheint uns, daß die Auffassung der christlichen Einheit der einen, jene Tatsache und Lehre (der Inkarnation) annehmen, sich von der Auffassung anderer, die unseren Herrn nur als einen großen Religionslehrer betrachten, grundsätzlich unterscheiden muß. Darüber hinaus glauben wir, daß die einzige Hoffnung für die Zukunft der Welt in dieser sichtbaren Einheit von Christen liegt, die vor der Welt den in der Person seines Sohnes Jesu Christi fleischgewordenen Gott bezeugt, der sich selbst in unendlicher Liebe offenbart, auf daß sein neues Gebot, daß wir einander lieben sollen, wie er uns geliebt hat, zur grundlegenden Verpflichtung der Menschheit in allen — internationalen, sozialen und wirtschaftlichen — Beziehungen werden.“ Als man in Utrecht 1938 die Verfassung des neuen Ökumenischen Rates der Kirchen entwarf, beschloß man, die Basis, die bisher nur für Glauben und Kirchenverfassung, nicht aber für Praktisches Christentum verbindlich war, für den Ökumenischen Rat selbst zu übernehmen. Zu diesem Beschluß erklärt Erzbischof William Temple: „Die Basis ist ein Bekenntnis zur Inkarnation und zur Versöhnung. Der Rat will eine Gemeinschaft jener Kirchen sein, die diese Wahrheiten anerkennen.“ Es war nur natürlich, daß in einer Gemeinschaft von Kirchen, die mit der Ausnahme Roms alle Kirchenfamilien von „rechts“ (z. B. Orthodoxe und Alt-Katholiken) bis „links“ (z. B. Disciples of Christ, Quäker, Heilsarmee) umfaßte, eine lebhafte Diskussion über Zweck und Aufgabe der Basis und deren ausreichende Breite bzw. Enge entbrennen würde. Schon 1954 war eine weitgehende Klärung erreicht, so daß die Vollversammlung von Evanston folgende „Erklärung über Zweck und Aufgabe der Basis“ annahm, die zugleich Entscheidendes über das Wesen des Ökumenischen Rates selbst aussagt: „Der Ökumenische Rat der Kirchen ist ein Instrument im Dienst an den Kirchen, das sie dazu in den Stand setzt, in ein brüderliches Gespräch miteinander einzutreten, auf den verschiedensten Gebieten zusammenzuarbeiten und zusammen vor der Welt ein Zeugnis abzulegen. Er ist keine neue Kirche (noch viel weniger eine Über-kirche) und hat keine kirchenleitenden Funktionen. —

Da der Rat den Wunsch hat, den Kirchen und der Welt klar zu machen, was er ist, was er tut und wer seine Mitglieder sind, hat er eine , Basis* angenommen. ... Diese Basis leistet einen dreifachen Dienst: 1. Sie kennzeichnet das Wesen der Gemeinschaft, die die Kirchen im Rat untereinander zu schaffen bestrebt sind. Denn diese Gemeinschaft hat als eine Gemeinschaft von Kirchen ihren eigenen und einzigartigen Charakter. Sie hat eine spezifische Quelle und eine spezifische Dynamik. Die Kirchen gehen eine Beziehung zueinander ein, weil es eine ein für allemal in Person und Werk ihres gemeinsamen Herrn gesetzte Einheit gibt, und weil der lebendige Herr sein Volk zusammenbringt. 2. Sie bietet den Orientierungspunkt für die Arbeit, die der Ökumenische Rat selber unternimmt. Die ökumenischen Gespräche, die im Ökumenischen Rat stattfinden, müssen einen Bezugspunkt haben. So muß auch die Tätigkeit des Rates einer letzten Maßstabsnorm unterworfen werden. Die Basis liefert diesen Maßstab. 3. Sie kennzeichnet die Reichweite der Gemeinschaft, die die Kirchen im Rat zu schaffen bemüht sind.

Die Annahme der Basis ist das grundsätzliche Kriterium, dem eine Kirche entsprechen muß, die dem Rat beizutreten wünscht. Die Grenzen jeder Gemeinschaft werden durch ihr Wesen bestimmt. Indem sie sich zusammenschließen, suchen die Kirchen auf den Ruf und das Tun ihres göttlichen Herrn Antwort zu geben. Der Ökumenische Rat muß deshalb aus Kirchen bestehen, die den Herrn als die zweite Person der Dreieinigkeit anerkennen. Die Basis ist zwar weniger als ein Bekenntnis, aber viel mehr als eine bloße Einigungsformel. Sie ist wirklich Basis in dem Sinne, daß Leben und Arbeit des Ökumenischen Rates auf ihr basieren. Und der Ökumenische Rat muß sich ständig fragen, ob er der Basis treu ist.

Jede Kirche, die dem Ökumenischen Rat beitritt, muß deshalb ernstlich darüber nachdenken, ob sie an einer Gemeinschaft mit dieser ganz bestimmten Basis beteiligt zu sein wünscht. Auf der anderen Seite würde der Ökumenische Rat die Grenzen, die er sich selbst gesetzt hat, überschreiten, wollte er darauf aus sein, ein Urteil darüber abzugeben, ob eine bestimmte Kirche die Basis wirklich ernst nimmt. Es bleibt die Verantwortung jeder Kirche, selbst darüber zu entscheiden, ob sie die Basis des Rates aufrichtig annehmen kann.“

Trotz der Klärung, die dieses Dokument brachte, ging die Diskussion darüber lebhaft weiter, ob man nicht dennoch in der Basis selber mehr aussagen könne. Die Lutheraner Norwegens vermißten eine klare Bezugnahme auf die Heilige Schrift; die Orthodoxen des Ostens forderten, unterstützt von den Kongregationalisten der USA, einen eindeutigen Hinweis auf die Trinität, um der gefürchteten protestantischen Gefahr eines „Christomonismus“ von vornherein zu begegnen. Und schließlich widersprachen die Kirchen und Gemeinschaften, denen jedes formulierte Bekenntnis, sogar schon eine solche Basis — bei aller Bejahung des Inhalts — als eine unerlaubte Einengung des Heiligen Geistes erscheint, jeder Ausweitung überhaupt. Das Ergebnis vieler Beratungen und eines geduldigen Briefwechsels war der Antrag, die Vollversammlung in Neu-Delhi möge den Artikel 1 Verfassung ändern und die Basis folgendermaßen erweitern: „Der Ökumenische Rat der Kirchen ist eine Gemeinschaft von Kirchen, die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Er wird zur Ausübung der unten angeführten Funktionen begründet."

Dieser die Verfassung ändernde Antrag war gemäß Artikel VIII der Verfassung „vom Zentralausschuß vorgeprüft und mindestens sechs Monate vor der Tagung der Vollversammlung den Mitgliedskirchen zugestellt worden“. Eine ganze Anzahl von Kirchen hatten bereits vor Neu-Delhi ihre Reaktion dem Generalsekretariat des Rates in Genf mitgeteilt. Der Internationale Missionsrat hatte die Verfassungsänderung, die ja nach der Integration auch seine Mitglieder berühren würde, ausdrücklich gutgeheißen. In den Verhandlungen mit den 23 in Neu-Delhi neu aufgenommenen Mitgliedskirchen war besonders auf diesen Antrag verwiesen worden, und es waren gerade die orthodoxen Kirchen Osteuropas, die ihn dankbar begrüßten. Die Aussprache in Neu-Delhi war lebhaft. Die in diesem Fall schriftlich durchgeführte Abstimmung ergab eine Mehrheit für den Antrag, der die verfassungsmäßig geforderte Zweidrittelmehrheit weit überstieg: 383 dafür, 36 Gegenstimmen, 7 Enthaltungen. Der Vorsitzende, der dieses Ergebnis bekanntgab, fügte hinzu: „Die Basis in ihrer früheren Gestalt habe viel dazu beigetragen, 198 Kirchen im Ökumenischen Rat zusammenzuführen ... Die Annahme der neuen Form sei ein gesch Gegenstimmen, 7 Enthaltungen. Der Vorsitzende, der dieses Ergebnis bekanntgab, fügte hinzu: „Die Basis in ihrer früheren Gestalt habe viel dazu beigetragen, 198 Kirchen im Ökumenischen Rat zusammenzuführen ... Die Annahme der neuen Form sei ein geschichtlicher Augenblick. Er hoffe, die neue Fassung werde sich als noch wirkungsvoller erweisen als die erste.“ Es entsprach der Bedeutung dieser Abstimmung, daß die Vollversammlung sich „im Gebet vereinigte und Gottes Segen zu dem nunmehr vollzogenen Schritt“ erbat 32).

Trotz der Gegenstimmen hat keine Mitglieds-kirche auf Grund der neuen Basis ihren Austritt aus dem Ökumenischen Rat erklärt.

V. Die Mitglieder

„Alle diejenigen Kirchen können in den Ökumenischen Rat der Kirchen gewählt werden, die ihrer Zustimmung zu der Basis Ausdruck geben, auf welcher der Ökumenische Rat begründet ist, und die den Maßstäben entsprechen, die die Vollversammlung oder der Zentralausschuß bestimmen. Die Wahl zum Mitglied muß von einer Mehrheit von zwei Dritteln der bei der Vollversammlung vertretenen Mitgliedskirchen erfolgen, wobei jede Kirche über eine Stimme verfügt.“ 33)

Mit den in Neu-Delhi gemäß dieser Bestimmung aufgenommenen 23 neuen Kirchen zählte der ökumenische Rat am Ende der Vollversammlung 197 Mitgliedskirchen in 69 Ländern 34). Inzwischen haben sich vier von ihnen, lutherische Kirchen in den USA, zu einer einzigen Kirche zusammengeschlossen, die, da die sie konstituierenden Kirchen bereits dem Ökume-nischen Rat angehörten, automatisch Mitglieds-kirche ist. Überdies hat der Zentralausschuß des ökumenischen Rates bei seiner diesjährigen Sitzung im August in Paris die vereinigte neue Kirche, The Lutheran Church in America, als Mitgliedskirche anerkannt. Bei dieser Sitzung wurden dem Zentralausschuß Aufnahmeanträge von sieben weiteren Kirchen vorgelegt, die nach Artikel II der Verfassung 35) behandelt wurden. Für alle sieben Kirchen ergab sich dabei eine weit größere als die verfassungsmäßig geforderte Zweidrittelmehrheit. Rechtswirksam wird aber die Mitgliedschaft erst nach Ablauf von sechs Monaten, wenn bis dahin nicht mehr als ein Drittel der bisherigen Mitgliedskirchen Einwände erheben. Folgende Kirchen wurden in Paris „zugelassen“: Die Vereinigung der Evangelischen Christlichen Baptisten in der UdSSR; die Georgische Orthodoxe Kirche; die Estnische Lutherische Kirche; die Evangelisch-Lutherische Kirche Lettlands; die Armenische Apostolische Kirche; die Armenische Apostolische Kirche (Katholikat von Zilizien) und die Evangelisch-Lutherische Kirche im südlichen Afrika (SüdostRegion). Vor der Entscheidung über die Anträge der armenischen Kirchen hatten in Paris intensive Verhandlungen zwischen diesen beiden seit langem zerstrittenen Kirchen stattgefunden, für die es in der Vergangenheit wenig Aussicht auf Einigung zu geben schien. Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist ein bemerkenswertes ökumenisches Dokument, unterzeichnet von den Vertretern beider Kirchen, das eine friedliche Bereinigung ihrer Beziehungen in naher Zukunft in Aussicht stellt — eine Frucht der Arbeit des Ökumenischen Rates besonderer Art.

Unter den Mitgliedskirchen des Ökumenischen Rates sind, von der Kirche Roms abgesehen, alle Kirchenfamilien vertreten, von „rechts" bis „links": z. B. Orthodoxe, auch die alten orientalischen Nationalkirchen und die Syrische Orthodoxe Kirche des Ostens in Indien, Alt-katholiken, Anglikaner, Lutheraner, Reformierte, Methodisten, Baptisten, Kongregationalisten, Jünger Christi, Quäker, Heilsarmee, neuerdings auch Pfingstkirchen und unierte Kirchen völlig unterschiedlicher Prägung wie die verschiedenen unierten Kirchen in Deutschland, die Kirche von Südindien, die Vereinigte Kirche von Nordindien und Pakistan, die Vereinigte Kirche Christi in Japan, die Vereinigte Kirche Christi der Philippinen, oder die Vereinigte Kirche von Kanada und die Vereinigte Kirche Christi in den USA. Aber nicht alle Kirchenfamilien sind mit all ihren Gliedern innerhalb des ökumenischen Rates (wie z. B. die Anglikaner und die Altkatholiken). So haben sich, um einige Namen größerer Kirchen zu nennen, die Missouri-Lutheraner und die Südlichen Baptisten der USA bis heute nicht entschließen können, dem ökumenischen Rat beizutreten; oder auf der anderen Seite: aus der „Weltkonferenz Internationaler Pfingstkirchen“, die Mitglieder sehr unterschiedlichen Charakters umfaßt, gehören nur zwei chilenische Kirchen dem Ökumenischen Rat an.

Eine gewisse Anomalie bedeutet die Mitgliedschaft der Evangelischen Kirche in Deutschland im Ökumenischen Rat 36).

Nach der Verfassung des Ökumenischen Rates können ihm nur Kirchen, nicht Kirchenbünde angehören. Gemäß ihrer Grundordnung ist aber die Evangelische Kirche in Deutschland ein Kirchenbund und keine Kirche im strengen Sinn. Als seinerzeit die Einladungen, den Ökumenischen Rat der Kirchen zu gründen, den bis dahin in den Bewegungen für Glauben und Kirchen-verfassung und für Praktisches Christentum mitarbeitenden Gremien übersandt wurden, war die Evangelische Kirche in Deutschland als Nachfolgerin des Deutschen Evangelischen Kirchenbundes bzw.der Deutschen Evangelischen Kirche Empfängerin einer solchen Einladung und nahm sie an. Der Ökumenische Rat hat gegen diesen Rechtsstatus keinen Einwand erhoben; jedoch haben die Gliedkirchen Deutschlands gewisse Konsequenzen gezogen, die freilich wohl mehr in der kirchlichen bzw. kirchenpolitischen Lage in Deutschland begründet waren, als in der verfassungsrechtlichen des Ökumenischen Rates.

Seit jener Zeit werden in der Liste der Mitgliedskirchen des Ökumenischen Rates unter dem Namen „Evangelische Kirche in Deutschland“ alle 27 Landeskirchen angeführt, und die zehn Gliedkirchen der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands erhalten den Vermerk, daß sie als Einzelkirchen unmittelbar Mitglied des Ökumenischen Rates seien und daß sie auf Grund eines Beschlusses der General-synode der Vereinigten Evangelischen-Lutherischen Kirche Deutschlands vom 27. 1. 1949 dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland folgende Erklärung über ihre Beziehung zum ökumenischen Rat abgegeben haben: Die betreffende Gliedkirche sieht ihre Mitgliedschaft im Ökumenischen Rat folgendermaßen an:

» 1. Sie ist im Ökumenischen Rat als eine Kirche evangelisch-lutherischen Bekenntnisses vertreten. 2. Vertreter, die aus ihrer Mitte zum Ökumenischen Rat entsandt werden, sind als evangelisch-lutherisch zu bezeichnen. 3. Innerhalb der Grenzen der Zuständigkeit der Evangelischen Kirche in Deutschland läßt sie sich im Ökumenischen Rat durch die Vermittlung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland vetreten.“ Gezählt wird als Mitgliedskirche des ökumenischen Rates aber nur die Evangelische Kirche in Deutschland, und wo bei Abstimmungen nach der Verfassung des ökumenischen Rates Kirchen ihre Stimmen abgeben müssen, haben nicht die 27 Landeskirchen abzustimmen, sondern die Evangelische Kirche in Deutschland mit einer einzigen Stimme.

Seit der Gründung des Ökumenischen Rates sind nicht nur neue Kirchen hinzugekommen. Es hat auch Austritte gegeben, wobei besonders zu bemerken ist, daß die vier Mitgliedskirchen in China bisher ihre Mitgliedschaft im ökumenischen Rat offiziell aufrecht erhalten haben, wenn sie davon auch seit Jahren keinen Gebrauch machen wollen oder können. Dagegen ist die Baptistenvereinigung von Schottland auf Grund eigener Uneinigkeit ausgetreten — kompetente Beobachter hatten schon vorher erklärt, daß der Eintrittsbeschluß auf anfechtbare Weise zustande gekommen sei. Ernste Meinungsverschiedenheiten in der Rassenfrage zwischen dem ökumenischen Rat und der großen Mehrheit seiner Mitgliedskirchen auf der einen und drei südafrikanischen Kirchen auf der anderen Seite haben diese Kirchen zu ihrem Austritt veranlaßt. Spannungen waren schon in Evanston bei den Beratungen des Sektionsberichtes „Die Kirche inmitten rassischer und völkischer Spannungen" sichtbar geworden. Der ökumenische Rat versuchte im Dezember 1960 in einer Beratung in Cottesloe (Südafrika), an der zehn Mitglieder aus jeder der südafrikanischen Kirchen, die zu der Zeit dem ökumenischen Rat angehörten, und sechs Vertreter des Rates teilnahmen, eine Übereinstimmung unter den sich z. T. heftig befehdenden südafrikanischen Kirchen und auch zwischen dem Rat und den dissentierenden niederländischen reformierten Kirchen herzustellen. Die Ergebnisse von Cottesloe, die auch von Vertretern der später austretenden Kirchen gebilligt wurden, waren dann der letzte Anlaß für die Scheidung. Die Vollversammlung von Neu-Delhi hat angesichts dieser Lage eine „Botschaft an die Christen in Südafrika“ gerichtet, in der es unter anderem heißt: „Die Glieder der Dritten Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Neu-Delhi waren über die Entwicklung der Beziehungen zwischen Christen und Kirchen in Südafrika und dem Ökumenischen Rat der Kirchen in den letzten 18 Monaten im Bilde und haben den Wunsch, euch im Namen Jesu Christi, unseres Herrn, brüderliche Grüße zu entbieten. ... Zu unserer Freude haben sich auf dieser Vollversammlung 23 Kirchen unserer Gemeinschaft angeschlossen. 11 von ihnen sind Kirchen des Kontinents Afrika. Wir haben auch die Kirchen in unseren Gebeten nicht vergessen, die sich zu unserem Bedauern genötigt gesehen haben, unsere Gemeinschaft zu verlassen.

Im Verlauf der Vollversammlung sind die Überzeugungen, die wir im Blick auf die Einheit der Kirchen hegen, gewachsen. Vor einem Jahre fanden sich unsere Beauftragten mit südafrikanischen Christen in Cottesloe zusammen und erklärten: , Die Kirche als der Leib Christi ist eine Einheit, und innerhalb dieser Einheit ist die natürliche Verschiedenheit der Menschen nicht aufgehoben, wohl aber geheiligt. Keiner, der an Jesus Christus glaubt, darf auf Grund seiner Farbe oder Rasse von irgendeiner Kirche ausgeschlossen werden. Die geistliche Einheit aller Menschen, die in Christus sind, muß ihren sichtbaren Ausdruck finden, in gemeinsamem Gottesdienst und Zeugnis, in Gemeinschaft und im Austausch über die gemeinsamen Grundprobleme.'Wir unterstreichen dieses Prinzip voll und ganz, und wir strecken unsere Hände allen Mitchristen entgegen und ermutigen sie, diese Einheit in Christus zu manifestieren. . . . Was die Rassengegensätze anbetrifft, die ein Weltproblem sind, so stehen wir zu den Überzeugungen, die die Vollversammlung in Evanston 1954 zum Ausdruck gebracht hat. Christen aus aller Welt sind mitbeteiligt an dem Kampf um die Beseitigung von Trennungen und Diskriminierung aus Gründen der Farbe oder der Rasse.

Wir wissen, daß im Namen Christi in Südafrika viele diesen Kampf auf sich genommen haben. Mögen alle, die in dieser Weise dienen, und alle, die leiden, gestärkt werden. Mögen Würde und Einheit aller Menschen durch die Gerechtigkeit Gottes hergestellt werden in eurem Lande und in den Ländern, aus denen wir kommen. Wir bitten in der Stunde, da die Völker Afrikas ihrem neuen Tag entgegen gehen, daß die Kirche Christi eine immer wachsende schöpferische Rolle spielen möge, indem sie Verstehen, Gerechtigkeit, Glaube, Hoffnung und Liebe fördert.

Können wir mit euch unsere herrschende Über-zeugung teilen? Sie findet ihren schlichten Ausdrude in dem Thema unserer Vollversammlung: Jesus Christus da-Licht der Welt'I

In seinem Namen senden wir Euch diese Botschaft als unseren Gruß.“

Hier ist der Ort, auf ein Problem hinzuweisen, das das Neben-und Miteinander von Kirchen von jeher schwierig gemacht und auch gelegentlich die gemeinsame Mitgliedschaft von Kirchen im Ökumenischen Rat belastet hat: Der Proselytismus. Wo immer verschiedene Kirchen im selben Gebiet nebeneinander leben, gibt es „Konversionen“, ein Hinüber und Herüber unter den Gliedern, das leicht als „Abwerben“, „Schafestehlen“, Proselytenmacherei verstanden wird. Dann ist die Atmosphäre unter den Kirchen vergiftet, und wo man miteinander und füreinander arbeiten sollte, kommt es zu einem sehr unchristlichen und unbrüderlichen Konkurrenzkampf, der dem Wesen des Evangeliums widerspricht und nicht nur die äußere, sondern auch die innere Einheit der Kirche auf das äußerste gefährdet. Der Ökumenische Rat ist diesen schweren Nöten, die zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt das Verhältnis zweier Mitgliedskirchen in unerträglicher Weise störten, nicht ausgewichen. Seit 1954 hat sich ein kompetenter Ausschuß mit ihnen befaßt und nach sehr eingehenden und umfassenden Überlegungen einen Bericht erarbeitet, der schon in seiner Überschrift „Christliches Zeugnis, Proselytismus und Glaubensfreiheit im Rahmen des Ökumenischen Rates“ die drei entscheidenden Größen nennt Die Vollversammlung in Neu-Delhi hat beschlossen, diesen Bericht „entgegenzunehmen und ihn den Kirchen zu empfehlen“ Auf dieses hervorragende Dokument sei mit ganz besonderem Nachdruck verwiesen, weil es in vorzüglicher Weise deutlich macht, was es um die geistliche Dimension ökumenischer Arbeit ist, und wie der Ökumenische Rat sich selbst und seinen Dienst versteht. Hier können nur wenige Abschnitte angeführt werden. In den grundsätzlichen Überlegungen heißt es u. a.: „ 1. Jede christliche Kirche hat nicht nur die Erlaubnis, sondern den Auftrag, in der Welt ein freies und offenes Zeugnis abzulegen und zu versuchen, Menschen in die Gemeinschaft mit Gott zu bringen, der sich in Jesus Christus offenbart hat. Das Zeugnisgeben ist ein Teil des kirchlichen Liebesdienstes, ein Teil ihres Dienstes an der Menschheit. — 2. Das Gebot, von der Wahrheit Christi zu zeugen und andere für diese Wahrheit zu gewinnen, gibt nicht nur in bezug auf Nichtchristen, sondern auch in bezug auf andere, die kein lebendiges Verhältnis zu einer christlichen Kirche haben. Kirchen sollten sich über neue Anregungen freuen, die den Glauben derer beleben, die ihrer seelsorger-liehen Fürsorge anvertraut sind, selbst wenn solche Anregungen von außerhalb ihrer eigenen Reihen kommen. Solch ein belebendes Zeugnis, das in eine bestimmte Kirche von außen hinein-getragen wird, sollte sowohl auf die Einheit als auch auf die Neubelebung dieser betreffenden Kirche bedacht sein. — 3. Sollten in einer Kirche Irrlehren oder Mißbräuche die zentralen Wahrheiten des Evangeliums entstellen oder verdunkeln und damit das Heil der Menschen gefährden, so können andere Kirchen verpflichtet sein zu helfen durch treue Bezeugung der Wahrheit, die man dort aus dem Auge verloren hat. Die Freiheit hierzu muß grundsätzlich festgehalten werden. Bevor sie jedoch eine andere Kirche gründen, müssen sie sich in Demut fragen, ob in der bestehenden Kirche nicht noch solche Zeichen der Gegenwart des Heiligen Geistes zu finden sind, daß offene brüderliche Fühlungnahme und Zusammenarbeit mit ihr gesucht werden müssen.“ Unter den „Empfehlungen an die Mitgliedskirchen zu weiterer Erwägung“ seien die folgenden genannt: . 1. Wir achten in unseren Kirchen die Überzeugungen anderer Kirchen, deren Auffassung und Praxis der Kirchenmitgliedschaft wir nicht teilen, und betrachten es als unsere christliche Pflicht, füreinander zu beten und einander zu helfen, unsere jeweiligen Schwächen durch freimütigen theologischen Austausch, die Erfahrung gemeinsamen Gottesdienstes und durch konkrete gegenseitige Hilfeleistung zu überwinden; und wir erkennen es als unsere Pflicht an, wenn in Ausnahmefällen die private oder öffentliche Kritik einer anderen Kirche von uns gefordert zu sein scheint, erst uns selbst zu prüfen und die Wahrheit immer in Liebe und zum Aufbau der Kirchen zu sagen. ... 9. Immer, wenn ein Glied einer Kirche in eine andere Kirche ausgenommen werden möchte, sollte es zwischen den beteiligten Kirchen zu einer unmittelbaren Fühlungnahme kommen; wenn es jedoch deutlich ist, daß Gewissensmotive und gute Gründe vorliegen, sollte man dem Betreffenden weder vor noch nach seinem Übertritt Hindernisse in den Weg legen. 10. Es mag Situationen geben, wo die in einem bestimmten Gebiet bereits bestehende Kirche ihr Zeugnis von Christus so unzureichend ablegt, daß ein treueres Bezeugen und Verkündigen des Evangeliums gegenüber ihren Mitgliedern erforderlich erscheint; dennoch sollte es das erste Bestreben anderer Kirchen sein, jener Kirche geduldig zu helfen, ihr eigenes Zeugnis und ihren Dienst zu erneuern und zu stärken.“

Jeder Kundige weiß, daß es für einen Einzel-christen wie für eine Kirche ungeheurer geistlicher Zucht bedarf, um diese Empfehlungen Wirklichkeit werden zu lassen. Solche Zucht kann ohne anhaltendes Gebet und unermüdliche Fürbitte nicht leben. Dazu ruft der Ökumenische Rat der Kirchen auf.

Die Spannungen, die sich aus der Existenz des Ökumenischen Rates und des Nebeneinanders der Mitgliedskirchen in ihm ergeben, haben immer wieder zum Nachdenken und zum Gespräch herausgefordert. Wir haben schon hingewiesen auf die Erklärung über „das Wesen des Rates", die in Amsterdam 1948 angenommen wurde Aber schon sehr bald danach ergab sich die Notwendigkeit, die dort gemachten Aussagen zu ergänzen und zu verdeutlichen. So nahm der Zentralausschuß des Rates im Jahre 1950 bei seiner Jahrestagung in Toronto eine Erklärung an über „Die Kirche, die Kirchen und der Ökumenische Rat der Kirchen. Die ekklesiologische Bedeutung des Ökumenischen Rates der Kirchen“ die ausschlaggebend für das Selbstverständnis des Rates und das Selbstverständnis seiner Mitgliedskirchen in ihrem Verhältnis zueinander und zum Rat geworden ist und die innerhalb der Mitgliedskirchen einmütige Zustimmung gefunden hat. Einige der wichtigsten Sätze seien angeführt. Zunächst: Was der Ökumenische Rat nicht ist: „ 1. Der Ökumenische Rat der Kirchen ist keine , Überkirche'und darf niemals eine werden. ... Mitgliedschaft im Rat bedeutet aber auf keinen Fall, daß die Kirchen einer Körperschaft angehören, die Entscheidungen über sie fällen kann . .. Die . Autorität'des Rates besteht nur , in dem Gewicht, das er durch seine eigene Weisheit bei den Kirchen erhält’ (William Temple). — 2. Der Ökumenische Rat der Kirchen wurde nicht geschaffen, um Unionsverhandlungen zwischen den Kirchen in die Wege zu leiten, was eine Sache der Kirchen selbst ist und nur auf ihre eigene Initiative hin geschehen kann —, sondern um die Kirchen miteinander in lebendigen Kontakt zu bringen ... 3. Der Ökumenische Rat kann und darf sich nicht auf den Boden einer besonderen Auffassung von der Kirche stellen. Das ekklesiologische Problem wird durch seine Existenz nicht präjudiziert. . . Der Ökumenische Rat wurde geschaffen, damit die verschiedenen Kirchen sich mit den zwischen ihnen bestehenden Unterschieden auseinandersetzen, und deshalb ist keine Kirche verpflichtet, ihre Ekklesiologie um der Mitgliedshaft im Ökumenischen Rat willen zu ändern. 4. Wenn eine Kirche Mitglied des Ökumenischen Rates der Kirchen ist, so bedeutet das nicht, daß sie ihre eigene Auffassung von der Kirche relativiert. ... 5. Wenn eine Kirche Mitglied des Ökumenischen Rates ist, bedeutet das nicht, daß sie damit eine bestimmte Lehre über das Wesen der kirchlichen Einheit annimmt ...“

Dann wird über „die Voraussetzungen des Ökumenischen Rates der Kirchen" gesagt: „ 1. Die Mitgliedskirchen des Rates glauben, daß das gemeinsame Gespräch, die Zusammenarbeit und das gemeinsame Zeugnis der Kirchen auf der gemeinsamen Anerkennung dessen beruht, daß Christus das göttliche Haupt des Leibes ist ... Deshalb können Beziehungen zwischen den Kirchen keinen Bestand und keine Verheißung haben, die nicht damit beginnen, daß die Kirhen sich gemeinsam davor beugen, daß Christus das Haupt seiner Kirche ist ... Die Tatsahe, daß Christus das Haupt seines Volkes ist, treibt alle, die ihn anerkennen, dazu, in wirklihe und enge Beziehungen zueinander zu treten — obwohl sie in vielen wihtigen Punkten voneinander abweihen. — 2. Die Mitgliedskirhen des Ökumenishen Rates glauben auf Grund des Neuen Testamentes, daß die Kirhe Christi eine ist ... 3. Die Mitgliedskirhen erkennen an, daß die Mitgliedschaft in der Kirhe Christi umfassender ist als die Mitgliedshaft in ihrer eigenen Kirhe. Sie sind deshalb darauf bedaht, mit denen außerhalb ihrer eigenen Reihen in lebendigen Kontakt zu kommen, die Jesus Christus als Herrn anerkennen ... 4. Die Mitgliedskirhen des Ökumenishen Rates sind der Meinung, daß die Frage nach dem Verhältnis anderer Kirhen zu der Heiligen Katholishen Kirhe, die in den Glaubensbekenntnissen bekannt wird, eine Frage ist, über die ein gemeinsames Gespräh notwendig ist. Trotzdem folgt aus der Mitgliedshaft niht, daß jede Kirhe die anderen Mitgliedskirhen als Kirhen im wahren und vollen Sinn des Wortes ansehen muß ... 5. Die Mitgliedskirhen des Ökumenishen Rates erkennen in anderen Kirhen Elemente der wahren Kirhe an. Sie sind der Meinung, daß diese gegenseitige Anerkennung sie dazu verpflihtet, in ein ernstes Gespräh miteinander einzutreten; sie hoffen, daß diese Elemente der Wahrheit zu einer Anerkennung der vollen Wahrheit und zur Einheit, die auf der vollen Wahrheit begründet ist, führen wird ... 6. Die Mitgliedskirhen des Rates sind bereit, sih im Gespräh miteinander darum zu bemühen, von dem Herrn Jesus Christus zu lernen, wie sie seinen Namen vor der Welt bezeugen sollen ... 7. Aus der gemeinsamen Mitgliedshaft im Ökumenishen Rat ergibt sih weiterhin die praktishe Folgerung, daß die Mitgliedskirhen sih miteinander solidarisc wissen, einander in der Not beizustehen und sih solher Handlungen enthalten, die zu ihren brüderlihen Beziehungen im Widerspruh stehen würden ... 8. Die Mitgliedskirhen treten in ein geistlihes Verhältnis miteinander ein, in dem sie sih darum bemühen, voneinander zu lernen und einander zu helfen, damit der Leib Christi auferbaut und das Leben der Kirhen erneuert werde . . . Keine von diesen positiven Annahmen, auf denen das Dasein des Ökumenischen Rates beruht, steht mit den Lehren der Mitgliedskirhen im Widerspruh. Wir glauben deshalb, daß keine Kirhe befürhten muß, durh den Beitritt zum Ökumenishen Rat in die Gefahr zu kommen, ihr Erbe zu verleugnen ... Der Ökumenishe Rat besteht, damit der tote Punkt in den Beziehungen der Kirhen zueinander überwunden wird."

In der in der Toronto-Erklärung beshriebenen paradoxen Spannung von Freiheit und Gebundenheit liegt die geistlihe Vollmacht des Ökumenishen Rates, liegt sein „Erfolg". Das gibt ihm selber die innere Freiheit und Unbefangenheit, immer wieder nah rehts und links zu „werben“, da er niht das Seine suht, sondern gerade das, was des anderen ist (Phil. 2, 4). So sind auh die folgenden Beshlüsse von Neu-Delhi zu verstehen: „ 1. Die Vollversammlung lädt solhe Niht-Mitgliedskirhen, die bereit sind, Basis und Zielsetzung des Ökumenishen Rates der Kirhen anzunehmen, erneut dazu ein, die Mitgliedshaft im Ökumenishen Rat der Kirhen zu beantragen. 2. Die Vollversammlung bittet das Generalsekretariat in Genf, die Kommission für Glauben und Kirhenverfassung und die Nationalräte in den vershiedenen Ländern dringend, sih um Verbindungen zu Niht-Mitgliedskirhen zu bemühen. Ziel dieser Kontakte soll es sein, sih gegenseitig kennen-und verstehen zu lernen, die etwa vorhandenen Mißverständnisse hinsihtlih des Ökumenishen Rates zu beseitigen, ferner theologische Fragen zur christlichen Mission und Einheit mit allem Ernst zu diskutieren und beiderseits wünschenswert ersheinende Vorhaben gemeinsam auszuführen. — Die Vollversammlung mäht auf die wertvolle Arbeit von Dr. Norman Goodall über

„Beziehungen zu evangelischen Nicht-Mitglicdskirchen’ aufmerksam. Sie begrüßt die engeren Kontakte, die in letzter Zeit mit bestimmten römisch-katholischen Theologen und anderen römisch-katholischen Kirchenmännern, denen die christliche Einheit besonders am Herzen liegt, zustande gekommen sind, und sie hofft, daß diese sich in der Zukunft fruchtbar weiterentwickeln. — 3. Die Vollversammlung gibt ihrer Freude darüber Ausdruck, daß auf dieser Vollversammlung Beobachter einer Anzahl von Kirchen, einschließlich der römisch-katholischen Kirche, anwesend sind. Sie legt allen Mitgliedskirchen die Wichtigkeit des beständigen Gebets für ihre Christenbrüder in allen Teilen der Welt auf Herz und Gewissen.“ Das Den-anderen-Suchen muß sorgfältig und organisch geschehen und kann doch gleichzeitig erfinderisch machen. Nach den Satzungen des ökumenischen Rates ist ein Aufnahmeantrag, »wenn die entscheidende Voraussetzung der Verfassung, wonach für die Mitgliedschaft solche Kirchen in Betracht kommen, die . ihrer Zustimmung zu der Basis Ausdruck geben, auf welcher der Rat begründet ist’, erfüllt ist“, auch noch nach folgenden Maßstäben zu prüfen

a) Autonomie. Eine Kirche, die ausgenommen werden soll, muß den Nachweis ihrer Autonomie erbringen. Eine autonome Kirche ist eine solche, die bei aller Anerkennung der wesensmäßigen, wechselseitigen Verbundenheit der Kirchen, zumal der Kirchen gleichen Bekenntnisses, keiner anderen Kirche für die Gestaltung ihres eigenen Lebens verantwortlich ist. Diese Unabhängigkeit muß auch bestehen hinsichtlich der Ausbildung, Ordination und Unterhaltung der Träger des geistlichen Amtes, der Einordnung, Ausbildung und kirchlichen Tätigkeit der Laienkräfte, der Verbreitung der christlichen Botschaft, der Festsetzung der Beziehungen zu anderen Kirchen und der Verwendung der Geldmittel, die zur Verfügung stehen, aus welchen Quellen sie auch kommen. b) Stabilität. Eine Kirche soll nur ausgenommen werden, wenn sie einen ausreichenden Nachweis der Stabilität ihres Lebens und ihrer Organisation erbracht hat, von den Schwesterkirchen als Kirche anerkannt wird und in angemessenem Umfang für christliche Erziehung und Verkündigung planmäßig Vorsorge getroffen hat. c) Größe. Die Frage der Größe der Kirche muß ebenfalls erwogen werden. d) Beziehungen zu anderen Kirchen. Die Beziehungen der Kirche zu anderen Kirchen müssen ebenfalls betrachtet werden.“

Unter den genannten Maßstäben ist der der Größe am unklarsten geblieben. Man mußte offenbar zunächst Erfahrungen sammeln. Neu-Delhi ist hier einen Schritt voran gegangen, indem die Vollversammlung den Zentralausschuß folgendermaßen beauftragt hat: „Im Blick auf die in den Satzungen (I, 3) und dort besonders in Paragraph c ... erwähnten Maßstäbe und aus der Erwägung heraus, daß die Aufnahme vieler kleiner Kirchen als Mitglieder des Ökumenischen Rats der Kirchen das Problem der angemessenen Verteilung der Sitze in der Vollversammlung ausnehmend schwierig machen würde, aber auch aus dem Wunsch heraus, dem Begehren kleiner Kirchen nach der Gemeinschaft mit anderen Kirchen im Rat, besonders wo das zur Erfüllung ihrer Mission geradezu lebensnotwendig ist, zu entsprechen, beauftragt die Vollversammlung den Zentralausschuß, 1. die Probleme zu prüfen, die sich mit der Zulassung einer großen Zahl sehr kleiner Kirchen ergeben, und das Ergebnis der vierten Vollversammlung zu berichten; 2.den Maßstab der Größe so auszulegen, daß in der Zeit zwischen der dritten und vierten Vollversammlung in der Regel keine Kirche mit einer Gesamtmitgliederzahl von weniger als 10 000 als Mitglied ausgenommen werden kann; 3. unbeschadet einer entsprechenden Entscheidung von selten der vierten Vollversammlung, den neuen Status einer . angeschlossenen Kirche'einzuführen, welcher solche Kirchen umfassen soll, die nach dem Urteil des Zentralausschusses alle Voraussetzungen für die Mitgliedschaft mit Ausnahme derjenigen der Größe erfüllen. Es versteht sich dabei, daß solche Kirchen über die Tätigkeit des Ökumenischen Rates der Kirchen laufend informiert, von verantwortlichen Mitarbeitern des Ökumenischen Rates der Kirchen besucht und zur Teilnahme an Konferenzen und Kursen eingeladen werden. Sie haben nicht das Recht, in der Vollversammlung oder im Zentralausschuß mit abzustimmen, aber sie haben den ersten Anspruch auf Beobachter'-Plätze in der Vollversammlung.“

Im August 1962 hat nun der Zentralausschuß gemäß diesem Auftrag die ersten drei „angeschlossenen Kirchen“ angenommen und sie aus ihrer Isolierung heraus-und in die ökumenische Gemeinschaft hineingenommen: Die Lusitanische Katholisch-Apostolisch-Evangelische Kirche in Portugal; die Spanische Reformierte Bischöfliche Kirche und die Vereinigung Protestantischer Kirchen in den Niederländischen Antillen. Ähnliche Flexibilität ist zu erkennen in der Lösung des bereits erwähnten, mit der Verschmelzung von Ökumenischem Rat der Kirchen und Internationalem Missionsrat gegebenen Problems, daß die den Ökumenischen Rat der Kirchen konstituierenden Einheiten Kirchen sein müssen, die konstituierenden Einheiten des Internationalen Missionsrates nicht Kirchen, sondern Missions-bzw. Christenräte waren. Diese Räte sind nun nicht unmittelbar Mitglieder des ökumenischen Rates geworden, sondern sie sind der neugebildeten Kommission für Weltmission und Evangelisation „angegliedert“ und haben als solche ihre in der Verfassung dieser Kommission sorgfältig beschriebenen Rechte und Pflichten. Missions-oder Christenräte, die auf eigenen Wunsch zum Ökumenischen Rat der Kirchen noch größeren Abstand wahren wollen, können Räte „im Beratungsverhältnis mit der Kommission werden“. Auch ihren rechtlichen Status legt die Kommissionsverfassung sorgfältig fest

Die Verfassung des Ökumenischen Rates gibt auch die Möglichkeit, Vertreter konfessioneller Weltbünde und ökumenischer Organisationen, die der Zentralausschuß vorschlägt, zu den Vollversammlungen und Sitzungen des Zentralausschusses mit beratender Stimme einzuladen; bei diesen ist an folgende gedacht: der Weltrat für „christliche Erziehung und Sonntagsschulvereinigung, der Christliche Studenten-Weltbund, die Vereinigten Bibelgesellschaften, der Weltbund der Christlichen Vereine Junger Männer, der Weltbund Christlicher Verbände Junger Frauen —, Nationaler Räte von Kirchen sowie anderer Christen-oder Missionsräte. Bestimmte Nationale Räte von Kirchen oder Nationale Christenräte kann der Ökumenische Rat auffordern, zu ihm als „angeschlossene Räte“ in eine besondere Arbeitsbeziehung zu treten

Diese ganze Skala differenzierter Mitgliedschaft und Arbeitsbeziehung ist ein einziger Versuch, Kirchen aus der Isolierung in das ökumenische Gespräch zu ziehen, „damit der tote Punkt in den Beziehungen der Kirchen zueinander überwunden wird.“ An dieser Stelle wird der tiefe Unterschied deutlich zwischen dem Ökumenischen Rat der Kirchen und gewissen radikal-fundamentalistischen Kreisen der „Evangelikalen“ die sich z. T. in der Evangelischen Allianz finden und vor allem in dem größen-mäßig nicht bedeutsamen Internationalen Rat Christlicher Kirchen zusammengeschlossen sind, aber auch zwischen dem Ökumenischen Rat und der Kirche Roms. Um es in einem biblischen Gleichnis zu sagen: Die Kirche Roms und der Internationale Rat Christlicher Kirchen und die ihm Nahestehenden gleichen dem Knecht, der den ihm anvertrauten Zentner vergräbt, anstatt für seinen Herrn damit zu arbeiten (Matth. 25, 14 ff; Luk. 19, 11 ff). Der Ökumenische Rat der Kirchen versucht, diese Gefahr sektenhafter Isolierung, die jeder Kirche droht, wenn sie wirklich davon überzeugt ist, einen Schatz zu besitzen, zu überwinden: „Die Mitgliedskirchen treten in ein geistliches Verhältnis miteinander ein, in dem sie sich darum bemühen, voneinander zu lernen und einander zu helfen, damit der Leib Christi auferbaut und das Leben der Kirchen erneuert werden ... Alle Erkenntnisse, die eine oder mehrere Kirchen gewonnen haben, sollten allen Kirchen um der . Auferbauung des Leibes Christi’ willen zugänglich gemacht werden.“ Priesterlichen Dienst schulden Kirchen und Gemeinschaften nicht nur der „Welt“; sic sind ihn sich auch gegenseitig schuldig, wollen sie ihren Herm nicht verlieren.

VI. Die Orthodoxen Kirchen im ökumenischen Rat

Bis in die jüngste Zeit hat man vom Ökumenischen Rat gesagt, er sei eine Vereinigung des Weltprotestantismus. Das ist er nie gewesen, nicht einen einzigen Tag; und man hätte es wissen können, nicht erst seit der Aufnahme der Russischen Orthodoxen Kirche. Schon bei den beiden Vorläufern, den Bewegungen für Glauben und Kirchenverfassung und für Praktisches Christentum, haben die orthodoxen Kirchen, die alten Patriarchate von Konstantinopel, Alexandrien, Antiochien, Jerusalem, die nationalen orthodoxen Kirchen griechischer und slawischer Prägung auf dem Balkan und die Kirche Cyperns, mitgearbeitet, und auch die orientalischen Nationalkirchen einschließlich der Kopten und Äthiopier sowie der Syrischen Orthodoxen Kirche des Ostens haben nicht gefehlt. An der Arbeit des Internationalen Missionsrates freilich waren die Orthodoxen nicht beteiligt. Es gab weder orthodoxe Missionsgesellschaften, noch Missionsräte.

Im Januar 1920 unterzeichneten der Locum tenens des Patriarchates von Konstantinopel, Metropolit Dorotheos, und elf weitere Metropoliten ein „Sendschreiben“ an die Kirchen Christi allenthalben, mit dem die Orthodoxie aus ihrer fast 900jährigen kirchlichen und theologischen Isolierung heraustrat und den Vorschlag machte, einen Kirchenbund zu gründen. „Die Kirche von Konstantinopel (die Kirche bei , uns‘) ist der Meinung, daß die gegenseitige Annäherung und ein Bund der verschiedenen christlichen Kirchen (koinonia ton ekklesion) durch die zwischen ihnen bestehenden dogmatischen Unterschiede nicht verhindert wird, und daß ein solches Zusammenrücken höchst erwünscht, notwendig und in vieler Beziehung nützlich ist, für das recht verstandene Wohl jeder Teilkirche, wie des gesamten Leibes Christi und zur Vorbereitung und Erleichterung einer — mit Gottes Hilfe — dereinstigen vollständigen und gesegneten Einigung. Sie hält die gegenwärtige Zeit für sehr geeignet, diese wichtige Frage aufzuwerfen und gemeinsam zu untersuchen.“

Konstantinopel verwies einerseits auf die verheißungsvolle Gründung des Völkerbundes und andererseits auf die durch den Proselytismus entstandenen Reibungen zwischen den Kirchen und die durch den ersten Weltkrieg und die Nachkriegszeit sichtbar gewordenen Schäden im Leben der christlichen Völker, um Möglichkeit und Dringlichkeit seines Vorschlages zu unterstreichen: „Wenn so vor allem Aufrichtigkeit und Vertrauen unter den Kirchen wiederhergestellt sind, halten wir es . . . für das Wichtigste, daß die Liebe zwischen den Kirchen wieder angefacht und gestärkt wird, so daß einer den anderen nicht mehr als Feind und Fremdling, sondern als Verwandten und Hausgenossen in Christus ansieht, als »Miterben und miteingeleibt und als Mitgenossen seiner Verheißung in Christus durch das Evangelium'(Eph. 3, 6). Wenn die einzelnen Kirchen von der Liebe getrieben werden und sie allem anderen voran stellen in ihrem Urteil über die anderen und in ihrem Verhalten zu ihnen, dann werden sie die bestehende Entfernung nicht erweitern, sondern nach Möglichkeit vermindern können. Durch geregelte brüderliche Anteilnahme, insbesondere an der Lage, dem Bestand und Wohlergehen der anderen Kirchen, durch eifrige Beobachtung und Erforschung der Vorgänge in diesen Kirchen und ihrer Eigenart und durch stete gegenseitige Hilfsbereischaft. So werden sie viele gute Taten tun zum Ruhm und Nutzen ihrer selbst und des ganzen Leibes Christi." Und man hatte bereits ganz konkrete und recht modern anmutende Vorschläge für die Arbeit eines solchen Kirchenbundes: „ 1. Durch die Annahme eines einheitlichen Kalenders zwecks gleichzeitiger Begehung der großen christlichen Feste durch alle Kirchen; 2. durch den Austausch brüderlicher Briefe zu den großen Festen des Kirchenjahres, zu denen das üblich ist, und bei außergewöhnlichen Ereignissen; 3. durch vertrautere Beziehung zwischen den Vertretern der verschiedenen Kirchen allenthalben; 4. durch Verkehr (epikoinonia) zwischen den Theologischen Schulen und den Vertretern der theologischen Wissenschaft und durch Austausch theologisch-kirchlicher Zeitschriften und Werke, die in den einzelnen Kirchen veröffentlicht werden; 5. durch Studienaustausch zwischen den Geistlichen Schulen der einzelnen Kirchen; 6. durch Einberufung All-Christlicher Konferenzen für Fragen von gemeinsamem Interesse; 7. durch unparteiische und in stärkerem Maße historische Prüfung der dogmatischen Unterschiede, vom Katheder aus wie auch in theologischen Abhandlungen; 8. durch gegenseitige Achtung der Sitten und Gebräuche einer jeden Kirche; 9. durch gegenseitige Erlaubnis, Kapellen und Friedhöfe zur Beisetzung und Beerdigung von im Ausland verstorbenen Angehörigen eines anderen Bekenntnisses zu benutzen; 10. durch ein Übereinkommen über die Mischehen zwischen Angehörigen verschiedener Konfessionen;

11. schließlich durch gegenseitige Unterstützung der Kirchen in der Arbeit des religiösen Aufbaus der Liebestätigkeit und dergleichen.“

Im Geist dieser Enzyklika arbeiteten die Vertreter der orthodoxen Kirche von den Vorkonferenzen des Jahres 1920 ab in der Ökumenischen Bewegung. Solche Mitarbeit war nicht immer einfach; aber wie hätte es anders sein können! Die Kirchen des Ostens und des Westens hatten sich in den 900 Jahren nach der großen Kirchenspaltung, in denen es kaum Kontakte zwischen ihnen gegeben hatte, weit auseinandergelebt. Zudem darf man auch nicht vergessen, daß die Kirchen der Reformation nicht aus der östlichen kirchlichen Tradition kamen. Dadurch wurde das Gespräch doppelt schwierig, wenn auch auf der anderen Seite gewisse psychologische Momente günstiger waren. Auch innerhalb der Orthodoxie war die Meinung über die ökumenische Mitarbeit nicht immer einheitlich. Die Kirche Griechenlands war oft zurückhaltender als andere autokephale Kirchen. Und zumal die dogmatischen Fragen, die von Glauben und Kirchenverfassung erörtert wurden, machten es den Orthodoxen nicht leicht. Auf allen großen ökumenischen Konferenzen fühlten sich die orthodoxen Vertreter veranlaßt, Sondererklärungen zu diesen Fragen abzugeben Überblickt man all die Zeugnisse orthodoxer Teilnahme am ökumenischen Gespräch, so werden einem die besonderen Schwierigkeiten deutlich. Um so bewegender und überzeugender ist aber der immer von neuem sichtbar werdende Wille, die Gemeinschaft über alle theologischen und ekklesiologischen Unterschiede und alle historischen Gräben hinweg mit den Kirchen anderer Traditionen festzuhalten und auf die Erfüllung des Herrengebetes zu warten: „... auf daß sie alle eins seien“. „Je mehr wir über die Vereinigung der christlichen Kirchen reden, um so weiter entfernen wir uns von dem Inhalt des Glaubens. Wenn wir aber festhalten, daß es der Wille unseres Herrn und Heilandes ist, daß wir alle eins werden, dann wird ohne Zweifel der Tag kommen, an dem die Einheit Tatsache wird. — Im Blick auf die Zeit, in der dies geschehen wird, muß noch das Folgende gesagt werden: Wir müssen die Berechnungen des einzelnen unterscheiden von denen der Menschheit und von denen, die Gott anstellt. Jeder Mensch möchte, daß all die Ereignisse, die er mit seinem Geist und seiner Einbildungskraft erfassen kann, in seiner sehr begrenzten Lebenszeit stattfinden. Die Menschheit schaut die Jahre anders an, und Gott hat uns durch den Propheten-König gesagt: , Beim Herrn sind tausend Jahre nur ein Tag'(2. Petrus 3, 8). — Wir müssen alle arbeiten für diesen Tag des Triumphes, welcher zur gleichen Zeit der Sieg eines dauernden unerschütterlichen Friedens auf Erden sein wird. Zu der Zeit werden wir alle singen — alle Christen: , Ehre sei Gott in der Höhe und Friede auf Erden'.“

Für die Russische Orthodoxe Kirche war eine Teilnahme an ökumenischer Arbeit in den zwanziger und dreißiger Jahren unmöglich. So fehlten ihr ökumenische Erkenntnisse und Erfahrungen, als sie ihre Entscheidung fällen mußte, ob sie sich an der Konstituierung des Ökumenischen Rates beteiligen wollte oder nicht. Zudem konnte sie sich nicht frei entscheiden, ebensowenig wie — die Kirche Griechenlands ausgenommen — die orthodoxen Kirchen des Balkans, die vor dem Zweiten Weltkrieg durchaus aktiv im ökumenischen Gespräch waren. So fiel im Jahre 1948, kurz vor Amsterdam, bei einer orthodoxen Kirchenkonferenz in Moskau für alle orthodoxen Kirchen im kommunistischen Einflußbereich die Entscheidung gegen den Ökumenischen Rat, während die übrigen orthodoxen Kirchen ihm beitraten. Mit dem Wechsel der politischen Atmosphäre ergaben sich auch Kontakte westlicher Kirchen mit den Kirchen Rußlands. Der Ökumenische Rat versuchte, seinen Grundsätzen gemäß, auf Beschluß der Vollversammlung in Evanston 1954 erneut, Beziehungen mit der orthodoxen Kirche Rußlands aufzunehmen. Der erste Schritt war die Übersendung der Evanston-Beschlüsse mit einem Begleitschreiben, unterzeichnet von Bischof Dibelius, einem der damaligen Präsidenten des Ökumenischen Rates, und dem Generalsekretär Dr. Visser't Hoost. Der damit begonnene Briefwechsel führte dann zu einer ersten offiziellen Begegnung des Ökumenischen Rates und des Moskauer Patriarchats im Jahre 1958 in Utrecht, bei der weitere Schritte zu einem besseren gegenseitigen Kennenlernen vereinbart wurden. Man muß objektiv feststellen, daß sich das Patriarchat große Mühe gegeben hat, den Nachholbedarf an ökumenischen Kenntnissen und Erfahrungen aufzuholen. Für viele kam im vergangenen Jahr der Moskauer Antrag, in den Ökumenischen Rat als Mitgliedskirche ausgenommen zu werden, unerwartet früh. Und diese Tatsache verstärkt durch die ebenfalls eingehenden Aufnahmeanträge der orthodoxen Kirchen Rumäniens, Bulgariens und Polens, hat alle nur denkbaren Spekulationen hervorgerufen. Es ist müßig, entscheiden zu wollen, wieweit politische Direktiven des Kreml diese Entwicklung beeinflußt haben. Selbstverständlich sind für ein totalitäres Regime auch die Kirchen, und nicht nur die seines Machtbereichs, Figuren auf dem politischen Schachbrett. Aber nicht nur totalitäre Regierungen degradieren Kirchen in dieser Weise und bauen sie in ihr ideologisches System ein. Die Kirchen Rußlands haben sich auch den von westlichen Kritikern beobachteten Mangel an Freiheit nicht ausgesucht. Ihre Glieder müssen nun einmal unter dem dortigen System leben und ihren Glauben in einer Welt praktizieren, die sie nicht ändern können, obgleich sie sie möglicherweise auch nicht für ideal halten. Die Frage, die der Ökumenische Rat und seine Mitgliedskirchen bei der Entscheidung über die genannten Aufnahmeanträge zu beantworten hatten, war die, ob durch die Aufnahme die Kirchen in jenen Ländern, ihre Glieder und Gemeinden, gestärkt werden könnten oder nicht. Und auf diese Frage ist die Antwort eindeutig. So sind denn die orthodoxen Kirchen Osteuropas in Neu-Delhi mit überwältigender Mehrheit in die ökumenishe Gemeinshaft ausgenommen worden, obwohl man sich durchaus darüber klar war, daß damit möglicherweise gelegentlich auch gewisse Schwierigkeiten auftauchen können. Aber Christen haben nun einmal in erster Linie danach zu fragen, ob und wo sie anderen helfen können; sie fragen nicht, ob ihnen selber aus solcher Hilfe vielleicht Nachteile erwachsen. Der Ökumenishe Rat und seine Mitgliedskirchen haben bei dieser Entscheidung ihre große innere Freiheit dokumentiert. Sie haben kirchlich gedacht und gehandelt. Sie haben sich nicht auf die Ebene des politischen Spiels, daß der Kreml möglicherweise treiben möchte, herabzerren lassen. Seltsam, daß die Kritiker des Neu-Delhi-Beschlusses nicht merken, wie sie selber der von ihnen angegriffenen politischen Methode des Kremls erlegen sind und den circulus vitiosus fortsetzen, den zu durchbrechen Aufgabe der Kirche Jesu Christi in dieser Welt ist.

Fast die gesamte Orthodoxie, sowohl mit ihrer griechischen wie mit ihrer slawischen Tradition, gehört jetzt dem Ökumenischen Rat an.

VII. Der Ökumenische Rat und die Kirche Roms

Die Kirche Roms hat sich aller Mitarbeit in der Ökumenischen Bewegung entzogen. Sowohl die Väter der Bewegung für Praktisches Christentum wie insbesondere die Planer und Führer der Bewegung für Glauben und Kirchenverfassung, diese sogar durch Besuch einer Delegation bei Papst Benedikt XV., haben versucht, Rom zur Teilnahme zu bewegen und haben es zu den großen Weltkonferenzen von Stockholm und Lausanne eingeladen. Immer hat Rom abgelehnt. Als sich vor Lausanne, 1927, unter katholischen Theologen Neigungen zeigten, an der Faith-and-Order-Konferenz in irgend einer Form teilzunehmen, griff am 8. Juli 1927 das Heilige Offizium kurzerhand mit einem Verbot ein, dem dann, nach Abschluß der Konferenz, am 6. Januar 1928 die Enzyklika »Mortalium animos" Pius XI. folgte. Der Papst begründet in diesem Sendschreiben das radikale Nein Roms zu aller Zusammenarbeit mit den „PanChristen“: Es gibt keine Diskussion zwischen Rom und den übrigen christlichen Kirchen. „Wir können nicht sehen, wie bei solchen Meinungsverschiedenheiten ein Weg zur Einheit der Kirche gefunden werden kann, da diese Einheit nur aus der Einheit des Lehramtes und der Einheit der Glaubensregel und der Einheit des Glaubens in der ganzen Christenheit entstehen kann. Wohl aber wissen Wir, daß auf diese Weise leicht der Weg zu einer Geringschätzung der Religion, nämlich zum Indifferentismus und zum Modernismus geebnet wird.“ „Der mystische Leib Christi, das ist die Kirche, ist ja eine Einheit, zusammengefügt und zusammengehalten wie der physische Leib Christi, und so ist es unangebracht und töricht zu sagen, der mystische Leib könne aus getrennten und zerstreuten Gliedern bestehen. Wer mit dem mystischen Leib Christi nicht eng verbunden ist, der ist weder ein Glied desselben, noch hat er einen Zusammenhang mit Christus, dem Haupte. — In dieser Kirche Christi kann niemand sein und niemand bleiben, der nicht die Autorität und die Vollmacht Petri und seiner rechtmäßigen Nachfolger anerkennt und gehorsam annimmt.“

Und um es über jeden Zweifel klar zu machen, daß ein Gespräch unmöglich und auch unnötig sei, heißt es: „Außerdem ist es absolut unstatthaft, auf dem Gebiet der Glaubenswahrheiten dem von ihnen (den Panchristen) eingeführten Unterschied zwischen den sogenannten . grundlegenden’ und . nichtgrundlegenden’ Glaubens-wahrheiten zu machen, als müßten die grundlegenden von allen angenommen werden, während die nichtgrundlegenden der freien Zustimmung der Gläubigen überlassen werden könnten. Die übernatürliche Tugend des Glaubens hat doch die Autorität der göttlichen Offenbarung zum inneren Beweggrund, die eine solche Unterscheidung in keiner Weise zuläßt. Deshalb müssen alle wahren Anhänger Christi beispielsweise dem Dogma von der Unbefleckten Empfängnis der Gottesmutter Maria genau denselben Glauben schenken wie dem Geheimnis der Allerheiligsten Dreifaltigkeit, und sie dürfen die Menschwerdung unseres Herrn nicht anders glauben als das unfehlbare Lehramt des Papstes, und zwar in dem Sinne, wie es auf dem Ökumenischen Vatikanischen Konzil festgelegt worden ist.“ Daher: „Bei dieser Sachlage ist es klar, daß weder der Apostolische Stuhl in irgend einer Weise an ihren Konferenzen teilnehmen kann, noch daß es den Katholiken irgendwie erlaubt sein kann, diese Versuche zu unterstützen oder an ihnen mitzuarbeiten. Wenn sie das täten, so würden sie einer falschen christlichen Religion, die von der einen Kirche Christi grundverschieden ist, Geltung verschaffen." Die Lösung des ökumenischen Problems ist daher einfach: „Zum Apostolischen Stuhle also, der in dieser Stadt aufgerichtet ist, welche die Apostelfürsten Petrus und Paulus mit ihrem Blute geweiht haben, zu diesem Sitze, der , die Wurzel und der Mutterschoß der katholischen Kirche’ ist, mögen die getrennten Söhne kommen, nicht in der Absicht und Hoffnung, die Kirche des lebendigen Gottes, die Säule und Grundfeste der Wahrheit, werde die Reinheit ihres Glaubens aufgeben und Irrtümer zulassen und dulden, sondern im Gegenteil, um sich ihrem Lehramt und ihrer Führung zu überlassen.“

Die Enzyklika Pius XL hat viel Verbitterung unter den Vertretern der Ökumenischen Bewegung, denen der Papst eine „stolze Sprache“ vorwirst hervorgerufen, so sehr, daß ein Mann wie der Erzbischof Söderblom davon sprach, nach dieser Enzyklika sei jeder Versuch, mit Rom in ein ökumenisches Gespräch zu kommen, geradezu „kindisch“. Vielleicht ist der Ton der Enzyklika darauf zurückzuführen, daß der Papst ernsthaft beunruhigt war: „Man glaube nicht, es handele sich bei ihnen nur um vereinzelte kleine Gruppen. Im Gegenteil: sie sind zu ganzen Scharen angewachsen und haben sich zu weit verbreiteten Gesellschaften zusammengeschlossen, an deren Spitze meist Nicht-Katholiken der verschiedensten religiösen Bekenntnisse stehen. Ihr Beginnen fördern sie inzwischen so tatkräftig, daß es weithin die Zustimmung des Volkes gefunden hat, ja, ihre Arbeit hat sogar viele Katholiken angezogen und begeistert, die sich der Hoffnung hingeben, auf diesem Wege lasse sich eine Einheit herbeiführen, wie sie auch wohl den Wünschen der Heiligen Mutter, der Kirche, entspricht.“

Nach dieser klaren Meinungsäußerung Roms hat der Vorläufige Ausschuß des Ökumenischen Rates der Kirchen (im Aufbau begriffen) gar nicht daran gedacht, Rom zur Teilnahme einzuladen. Wohl hat sein Vorsitzender, Erzbischof William Temple, dem Vatikan den Verfassungsentwurf für den Ökumenischen Rat zugesandt. Um aber diese Tatsache nicht als verkappte Einladung mißverstanden zu sehen, hieß es in dem Begleitschreiben ausdrücklich, das geschehe um der christlichen Höflichkeit willen; man sei über die Haltung Roms zu ökumenischer Arbeit informiert. Eine erneute Einladung abzulehnen, hatte Rom also keine Gelegenheit.

Anläßlich der Amsterdamer Vollversammlung wiederholte sich manches, was um „Lausanne“ herum geschehen war. Eine Reihe katholischer Theologen bemühte sich, beim ökumenischen Rat um die Teilnahme als Beobachter. Wiederum griff das Heilige Offizium ein und erließ am 5. Juni 1948 das Monitum „Cum compertum“, in dem auf die einschlägigen Bestimmungen des Kanonischen Rechts hingewiesen wurde Nach der Amsterdamer Versammlung legte das Offizium sein Monitum in der Instructio „De motione oecumenica“ mit dem Datum vom 20. Dezember 1949 aus Damit wurden den Diözesanbischöfen bestimmte Anweisungen und Anregungen gegeben, die aber, wie sich gezeigt hat, durchaus gegensätzlich verstanden werden konnten. Einige Dinge freilich waren eindeutig. Zum erstenmal wurde in gewissen Grenzen gemeinsames Gebet erlaubt Und was Pius XI. noch weit zurückgewiesen hatte, wird unter gewissen Kautelen gestattet: Gespräche über Glaubensfragen, wobei Katholiken und Nicht-Katholiken als „Gleichgestellte“ miteinander sprechen Freilich darf man auch folgenden Passus nicht unterschlagen: „Wo aber eine solche begründete Aussicht auf guten Erfolg (der sehr sorgfältig vorbereiteten und gesicherten) Gespräche nicht besteht, oder wo mit der Teilnahme sonstwie besondere Gefahren verbunden sind, halte man die Katholiken in kluger Weise davon fern und sorge dafür, daß diese Zusammenkünfte selbst rechtzeitig eingestellt oder zum Erlöschen gebracht werden.“ „Guter Erfolg"? Man wird die Frage stellen müssen, ob hier etwas anderes gemeint sein kann als die Konversion, die Rüdekehr eines „Nicht-Katholiken“ nach Rom.

Bei der Zweiten Vollversammlung des Ökumenischen Rates in Evanston wollte der zuständige Ordinarius, Kardinal-Erzbischof Stritch von Chikago, keine römisch-katholischen Beobachter haben, obwohl im Vatikan selber dafür eine gewisse Aufgeschlossenheit vorhanden war, um so mehr, als die offizielle Anwesenheit katholischer Theologen als Beobachter bei der Dritten Weltkonferenz für Glauben und Kirchenverfassung in Lund 1952 sich als hilfreich erwiesen hatte. Für die Beratungen in Evanston hatte die »Katholische Konferenz für ökumenische Fragen", ein Kreis katholischer Theologen aus einigen Ländern Westeuropas, der unter der Leitung seines Sekretärs, Prof. Willebrands, mit Billigung des Heiligen Offiziums arbeitete, ein Dokument zum Hauptthema „Christus, die Hoffnung für die Welt" beigetragen. Diese Katholische Konferenz verfolgte in den Jahren nach Evanston die Studienarbeit des Ökumenischen Rates sehr aufmerksam und nahm in gewissem Umfang daran teil, insbesondere an der Biblischen Studienarbeit „Welt und Kirche unter der Herrschaft Christi“. Von 1959 an waren mit Erlaubnis des Heiligen Offiziums katholische Beobachter bei den Sitzungen des Zentralausschusses des ökumenischen Rates anwesend. So lag es nur in der Konsequenz dieser Entwicklung, daß der Vatikan auch zur Dritten Vollversammlung nach Neu-Delhi fünf offizielle Beobachter entsandte und wiederum, auch offiziell, bei der Sitzung des Zentralausschusses in Paris im August 1962 durch Beobachter vertreten war.

Unter dem Pontifikat Johannes XXIII. sind, insbesondere im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Zweiten Vatikanischen Konzils, manche Dinge in Fluß geraten, und es hat viel optimistische Prognosen für das zukünftige Verhältnis der Kirche Roms zu den nicht-römischen Kirchen und zu dem ökumenischen Rat der Kirchen gegeben. In diesen ökumenischen Wein ist inzwischen manches Wasser gegossen worden, wie es der Generalsekretär des ökumenischen Rates einmal ausgedrückt hat. Die Christen der Welt werden abwarten müssen, ob das Konzil einen „Fortschritt" bringen wird, überhaupt schon bringen kann — denn die Kirche Roms wird auf dem Konzil ja nicht nur von Bischöfen aus Westeuropa repräsentiert. Gelegenheit zu solchem „Fortschritt“ kann das Konzil leicht finden. Das Mischehenrecht, die Frage der Glaubensfreiheit, die Missionsstrategie besonders in den Gebieten junger nicht-römischer Kirchen, die Konsequenzen aus der Tauflehre für das Verhältnis zu den nicht-römischen Kirchen bieten sich dafür zunächst an. Was immer durch das Konzil geschieht, es wird seine Auswirkungen auf das Verhältnis Roms zu den übrigen christlichen Kirchen und zum Ökumenischen Rat der Kirchen haben. Wird es ein „Erfolg“ im ökumenischen Sinne werden, wird die gesamte Christenheit dessen froh sein? Wird es aber ein „Mißerfolg“ werden, so ist die Enttäuschung nicht nur bei den nicht-römischen Kirchen groß. Auch innerhalb Roms gibt es große Hoffnungen. Die Konzilväter tragen eine schwere Verantwortung. Sie können ja nicht mehr hinter den 25. Januar 1959 zurück, hinter den Tag, an dem Johannes XXIII. mit der Konzilsankündigung große Erwartungen weckte. Die Christenheit aller Traditionen hat allen Anlaß, für das kommende Konzil die Leitung des Heiligen Geistes zu erbitten. Und da der Heilige Geist nicht nur eine Kraft in der Vergangenheit, sondern auch die lebenspendende, erweckende Kraft Gottes in der Gegenwart ist, dürfen die Christen hoffen, daß das Konzil kein Unheil bringt. Für viele Christen außerhalb Roms ist das freilich — und das muß man ganz nüchtern angesichts auch mancher Äußerungen des derzeitigen Papstes, der ganz offensichtlich umgetrieben wird von der Not der Zerrissenheit der Christen, aussprechen dürfen — ein Hoffen wider die Hoffnung, — das erneut in die Fürbitte treibt. Zu solcher Fürbitte hat der Ökumenische Rat eingeladen worden, offizielle Beobachaufgerufen.

Wie einige konfessionelle Weltbünde und einige nicht-römische Kirchen ist auch der Ökumenische Rat eingeladen worden, offizielle Beobachter — in dem Schreiben des Sekretariats für die Christliche Einheit war von ein bis zwei Beobachtern die Rede — zum Konzil zu entsenden. Diese Einladung hat der Zentralausschuß im August dieses Jahres angenommen.

VIII. Der Aufbau des ökumenischen Rates

Nach Artikel V der Verfassung ist die Vollversammlung „die oberste Autorität des Ökumenischen Rates“ und tritt normalerweise alle fünf Jahre zusammen. In ihr sind alle Mitgliedskirchen vertreten. „Die Sitze der Vollversammlung werden den Mitgliedskirchen durch den Zentralausschuß unter gebührender Berücksichtigung von Faktoren wie zahlenmäßige Größe, angemessene konfessionelle Vertretung und angemessene Verteilung auch in geographischer Hinsicht zugeteilt.“ Die Vollversammlung wählt das Präsidium (z. Z. 6 Präsidenten und ein Ehrenpräsident) und den Zentralausschuß, der aus dem Präsidium und hundert Mitgliedern der Vollversammlung besteht „Der Zentralausschuß hat folgende Befugnisse:

a) Er führt in der Zeit zwischen den Tagungen der Vollversammlung deren Anweisungen aus und übt ihre Funktionen aus; ausgenommen sind Verfassungsänderungen sowie Änderungen in der Verteilung seiner eigenen Sitze.

b) Er ist der Finanzausschuß der Vollversammlungen, stellt ihren Haushalt auf und sorgt für das Aufkommen der finanziellen Mittel. c) Er wählt aus seiner eigenen Mitte sein Präsidium und ernennt seinen eigenen Mitarbeiterstab.

d) Der Zentralausschuß tritt normalerweise einmal in jedem Kalenderjahr zusammen und hat das Recht, seinen eigenen Exekutivausschuß zu ernennen.“ „Dem Exekutivausschuß gehören von Amts wegen der Präsident oder die Präsidenten des ökumenischen Rates an, ebenfalls von Amts wegen der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Zentralausschusses; außerdem vierzehn andere Mitglieder des Zentralausschusses.“ Der Exekutivausschuß tagt in der Regel zweimal im Jahr. Zu Entscheidungen in grundsätzlichen Fragen ist er nicht ermächtigt, kann jedoch unter besonders dringenden Umständen vorläufige Entscheidungen treffen.

Das Generalsekretariat des ökumenischen Rates hat seinen Sitz in Genf. Dort leiten vier Beigeordnete Generalsekretäre die folgenden Abteilungen: a) die Studienabteilung mit folgenden Sekretariaten oder Referaten: Kommission und Sekretariat für Glauben und Kirchenverfassung;

Referat für Kirche und Gesellschaft;

Sekretariat für rassische und ethnische Beziehungen;

Sekretariat für Fragen der Religionsfreiheit;

Referat für Fragen der Mis-sion; Referat für Fragen der Verkündigung. (Die beiden zuletzt genannten Referate haben eine besondere Verantwortung ebenfalls für die Abteilung für Weltmission und Evangelisation). b) die Abteilung für ÖkumenischeAktivität:

Jugendreferat; Laienreferat; Referat für die Zusammenarbeit von Mann und Frau in der Kirche, Familie und Gesellschaft; Ökumenisches Institut. c) die Abteilung für ZwischenkirMidte Hilfe, Flüchtlings-und Weltdienst. d) die Abteilung für Weltmission und Evangelisation:

Ausschuß des Ausbildungsfonds für Theologen; ständiger Ausschuß für das geistliche Amt; Ausschuß für Kirche und Judentum.

(Die Abteilung hat außerdem je ein Büro in London und New York).

Der fünfte Beigeordnete Generalsekretär (mit Sitz in New York) leitet die Kommission der Kirchen für Internationale Angelegenheiten, die außerdem Büros in London und Genf hat. Ein besonderes Büro hat der Ökumenische Rat selber in New York, dem der „Exekutivsekretär in den USA" vorsteht. Die Sekretäre der Ostasiatischen Christlichen Konferenz sind gleichzeitig Sekretäre des Ökumenischen Rates. Das Finanzreferat und das Informationsreferat in Genf unterstehen dem Generalsekretariat unmittelbar.

Die Arbeit aller genannten Abteilungen, Referate, Sekretariate und Kommissionen wird von repräsentativen Fachausschüssen (in der Regel 15 Mitglieder; die Zahl der Kommissionsmitglieder ist wesentlich höher) geleitet, die jährlich vom Zentralausschuß ernannt werden. Auf diese Weise wird die Gesamtarbeit des Ökumenischen Rates von einer breiten Vertretung aus seinen Mitgliedskirchen verantwortlich getragen. Diese Struktur macht es unmöglich, daß eine bestimmte Theologie oder eine bestimmte kirchenpolitische Richtung sich des Ökumenischen Rates oder seiner Arbeit bemächtigen kann.

IX. Noch einmal Die geistliche Dimension Immer wieder ist auf die geistliche Dimension in Wesen und Arbeit des ökumenischen Rates hingewiesen worden. Und noch einmal sei es gesagt: Wer sie übersieht, verbaut sich den Blick für das Wesen des ökumenischen Rates und mißt ihn nach Maßstäben, die ihm artfremd, sachfremd sind. Er ist 1948 gegründet worden mit dem ausdrücklichen Wissen, daß es ihn eigentlich nicht geben dürfte, und mit dem ausdrücklichen Willen, ihn möglichst bald überflüssig zu machen. Dieses Ziel ist noch nicht erreicht. Und man mag durchaus die Frage stellen, ob es in dieser Weltzeit vor der Wiederkunft Christi erreicht werden wird und erreicht werden kann. Unabhängig von der Antwort auf diese Frage ist die andere: Ob die Arbeit des Ökumenischen Rates, ob überhaupt ökumenische Arbeit getan werden muß. Hierauf muß mit Ja geantwortet werden, weil die ökumenische Arbeit zur Heiligung der Christenheit, zur Heiligung der Kirche gehört. Und so wie dem einzelnen Christen die Heiligung in seinem Leben aufgetragen ist, angesichts des ganz nüchternen Wissens, daß er bis zum letzten Atemzug Sünder bleibt, so ist der Christenheit, den Kirchen ihre Heiligung in ökumenischer Arbeit aufgetragen, in dem Streben nach Erneuerung und Einheit und dadurch nach vollmächtigem Dienst. In solcher Heiligung sich gegenseitig zu helfen, ist Pflicht der Christen und Kirchen. Es ist ein ehernes Gesetz im geistlichen Leben: Christen müssen sich gegenseitig suchen, wollen sie ihren Herm nicht verlieren; aber auch: die Kirchen müssen sich gegenseitig suchen, wollen sie ihren Herm nicht verlieren. Weichen sie dieser Verantwortung vor den anderen aus — und die anderen, das sind nicht nur die, die ohnehin mit uns einer Meinung sind, sondern das sind gerade auch die uns Unbequemen, die wir uns nicht zu Brüdern aussuchen würden —, so werden sie im Letzten ungehorsam, verlieren ihre Vollmacht und ersticken, und mögen sie die Welt in Staunen versetzen mit ihrer Aktivität in Diakonie und Mission. Es gilt auch von einer Kirche, daß sie die ganze Welt gewinnen und dennoch Schaden an ihrer Seele erleiden kann. Christen und Kirchen schulden einander priesterlichen Dienst, „damit der Leib Christi auferbaut und das Leben der Kirchen erneuert werde" Wir sind es in dem Neben-und Gegeneinander unserer Kirchen gewohnt, Kains trotzige Antwort nachzusprechen: „Soll ich meines Bruders Hüter sein?“ (1. Mos. 4, 9). Und wie oft wird solcher Trotz auch noch historisch und theologisch mit fromm klingenden Wörtern gerechtfertigt und damit unser gemeinsamer Herr zu einem machtlosen Beter herabgewürdigt, als ob es sein Hohe-priesterliches Gebet (Joh. 17) gar nicht gäbe. Wir sollen unseres Bruders Hüter sein, auch des Bruders in der anderen, uns oft so fremden, uns vielleicht sogar ziemlich unchristlich erscheinenden Kirche, sogar des Namenschristen Hüter. Das ist das Lebensgesetz des Miteinanders von Kirchen und Christen. Paulus hat den Philippern dieses Gesetz auf seine Weise vor Augen gestellt: „Ein jeglicher sehe nicht auf das Seine, sondern auf das, was des anderen ist. Ein jeglicher sei gesinnt, wie Jesus Christus auch war, welcher, ob er wohl in göttlicher Gestalt war, nahm er's nicht als einen Raub, Gott gleich zu sein, sondern entäußerte sich selbst und nahm Knechtgestalt an, ward gleich wie ein anderer Mensch und an Gebärden als ein Mensch erfunden. Er erniedrigte sich selbst und ward gehorsam bis zum Tode, ja bis zum Tode am Kreuz.“ (2, 4— 8).

Jesu gefährliches Wort gilt auch den Kirchen: „Wer sein Leben erhalten will, der wird es verlieren; wer aber sein Leben verliert um meinetwillen, der wird's erhalten“ (Luk. 9, 24). Das gilt es in dem Füreinander der Kirchen zu bewähren. Deshalb hat die ökumenische Arbeit Verheißung, und der Ökumenische Rat der Kirchen, solange er diesem Gesetz gehorsam ist.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Oft wird der offizielle englische Name . World Council of Churches" kurzerhand ins Deutsche übersetzt mit . Weltrat der Kirchen" oder gar . Weltkirchenrat“. Der offizielle deutsche Name ist jedoch . Ökumenischer Rat der Kirchen". Die französische Bezeichnung . Conseil oecumenique des Eglises'.

  2. So der Generalsekretär des Ökumenischen Rates der Kirchen, W. A. Visser’t Hoost, Art. . Ökumenisch", Weltkirchenlexikon, Stuttgart 1960, Sp. 1035.

  3. Das Protokoll dieser Geschäftssitzung in: . Neu-Delhi 1961. Dokumentarbericht über die Dritte Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen." Hrsg. V. W. A. Visser’t Hoost, Stuttgart 1962, S. 63 bis 67; das o. a. Zitat findet sich S. 67.

  4. Art. III 1. - Verfassung des Okumenischen Rates in Neu-Delhi 1961, S. 457- 460; seine Satzungen (= Geschäftsordnung), ebda., S. 461- 476. Für die Struktur und Arbeitsweise des ökumenischen Rates ist in diesem Zusammenhang der Art. VI 1 der Verfassung wichtig (S. 459): „Der ökumenische Rat übt einen Teil seiner Funktionen durch die Einsetzung von Kommissionen aus. Diese werden gebildet in Übereinstimmung mit den Satzungen des ökumenischen Rates und den Verfassungen der jeweiligen Kommissionen unter der Autorität der Vollversammlung. In der Zeit zwischen den Tagungen der Vollversammlung erstatten die Kommissionen dem Zentralausschuß jährlich Bericht, der eine allgemeine Aufsicht über ihre Arbeit ausübt. Die Kommissionen können mit Zustimmung des Zentralausschusses weitere Theologen oder Laien als Mitglieder hinzuwählen. Die Kommissionen üben ihre Tätigkeit nach vom Zentralausschuß genehmigten Satzungen aus. - Im besonderen hat die Vollversammlung dafür zu sorgen, daß durch entsprechende Kommissionen die Arbeit der Bewegungen für . Glauben und Kirchenverfassung', . Praktisches Christentum'und des Internationalen Missionsrates fortgeführt wird.“

  5. Einen Überblick über die Geschichte der Ökumenischen Bewegung geben die einschlägigen Artikel folgender Nachschlagewerke: Evangelisches Kirchenlexikon, Göttingen 1955 ff.; Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Ausl., Tübingen 1956 ff.; Weltkirchenlexikon, Stuttgart 1960. — Umfassendere Darstellungen a) der Missionsbewegung: W. R. Hogg, Ecumenical Foundations. A. History of the International Missionary Council and its Nineteenth Century Background, 1952; Deutsch: Mission und Ökumene, Stuttgart 1954; b) der weiteren ökumenischen Bewegungen: Ruth Rouse und Stephen Charles Neill, Geschichte der ökumenischen Bewegung, • 517 bis 1948, 2 Bände, Göttingen 1957 ff. (englisches Original, London 1954). — Eine kurze, das Wesentliche heraushebende „Bibliographie zur ökumenischen Bewegung“ gibt H. Krüger im Weltkirchenlexikon, Sp. 159— 169. — Eine nützliche und verstreutes Material bequem zugänglich machende Quellensammlung hat neuerdings H. L. Althaus vorgelegt: „Ökumenische Dokumente, Quellenstücke über die Einheit der Kirche", Göttingen 1962 (im folgenden zitiert: Althaus mit Seitenangabe).

  6. Neu-Delhi 1961, S. 460.

  7. Sektionsbericht »Zeugnis*, ebda., S. 85 ff.

  8. ebda., S. 459.

  9. ebda., S. 145.

  10. Man beachte hier die Nähe zu den Gedanken des Abbe Couturier.

  11. Sektion „Einheit*, Neu-Delhi 1961, S. 144 f.

  12. ebda., S. 145.

  13. ebda., S. 130 f. — Die Paragraphen 5 bis 18 geben, einen Kommentar des zentralen Paragraphen 2 und dürfen daher für die Beurteilung nicht übersehen werden.

  14. Die hier proklamierte Weite, manchem als besondere Stärke des Weltbundes erschienen, war später die Ursache der Auflösung. Der Weltbund konnte sich nicht zu einer Änderung seiner theologischen Grundlagen entschließen und wollte sich nicht an der Konstituierung des Ökumenischen Rates der Kirchen beteiligen. Sein bekenntnisfreier Charakter war ihm zu wichtig, „verkirchlichen* wollte er nicht. Als dann nach dem Zweiten Weltkrieg die vom ökumenischen Rat der Kirchen und vom Internationalen Missionsrat gemeinsam gebildete „Kommission der Kirchen für Internationale Angelegenheiten" die Aufgaben des Weltbundes übernahm, wurde der Weltbund am 30. 6. 1948 formell aufgelöst. Schon während des Krieges waren Aufsplitterungstendenzen in verstärktem Maße sichtbar geworden. Der amerikanische Unitarier R. Dexter hatte versucht, dem Weltbund auf allgemeiner religiöser Grundlage neues Leben zu verschaffen. Dieser Versuch war gescheitert. Im Juni 1948 taten sich Mitglieder des Weltbundes mit Anhängern nichtchristlicher Religionen in New York zusammen zum „Kongreß der Religionen für den Frieden und die Vereinten Nationen“ und gründeten den „Weltbund für (internationale) Freundschaft der Religionen* (The World Alliance for International Friendship through Religion).

  15. „ökumenische Gemeinschaft in Anbetung und Dienst“.

  16. In Amsterdam unter den Themen: „Die Kirche und die Auflösung der gesellschaftlichen Ordnung“ -— hier wurde der Begriff der „verantwortlichen Gesellschaft" geprägt — und „die Kirche und die internationale Unordnung"; in Evanston in den Sektionen: Verantwortliche Gesellschaft in weltweiter Sicht; Christen im Ringen um die Ordnung der Welt; Die Kirche inmitten rassischer und völkischer Spannungen; in Neu-Delhi in der Sektion . Dienst".

  17. Neu-Delhi 1961, S. 103 f„ 127.

  18. Man vergleiche etwa den Bericht des Ausschusses für die Kommission der Kirchen für Internationale Angelegenheiten in Neu-Delhi, der in Deutschland sowohl in der Berichterstattung als auch in der Beurteilung weithin ohne Verständnis und ohne allzu große Sachkenntnis, gelegentlich sogar böswillig, behandelt worden ist; ebda., S. 284— 300.

  19. Althaus, S. 70

  20. ebda., S. 71 f.

  21. ebda., S. 79 f.

  22. ebda., S. 82 f.

  23. s. o., II.

  24. Neu-Delhi 1961, S. 343.

  25. ebda., S. 345.

  26. ebda., S. 345 f.

  27. Althaus, S. 11.

  28. Beide Äußerungen Gardiners: Faith and Order-Heft, Nr. 30, S. 17.

  29. Explanatory Memorandum of 1938.

  30. Althaus, S. 11 f. — In der Basisdiskussion von Neu-Delhi wies der Weisungsausschuß für Grundsatzfragen nachdrücklich auf diese Erklärung hin.

  31. Neu-Delhi 1961, S. 170.

  32. Ähnliches gilt übrigens auch vom Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund, dem neben den reformierten Landes-bzw. Freikirchen auch Frei-kirchen anderen Bekenntnisses angehören.

  33. Neu-Delhi 1961, S. 443 f.

  34. Die vier Kirchen: Chinesischer Baptistenrat; Kirche Christi in China: Kirche in China (anglikanisch): Kongregationalistische Kirche in NordChina.

  35. Die drei Kirchen: Niederländische Reformierte Kirche von Afrika; Niederländische Gereformeerde Kirche in der Kapprovinz; Niederländische Gereformeerde Kirche in Transvaal.

  36. Neu-Delhi 1961, S. 346 f.

  37. Althaus, S. 124— 135.

  38. Neu-Delhi 1961, S. 168 f.

  39. Althaus, S. 130 f.

  40. ebda., S. 133 ff.

  41. s. o., Anm. 21.

  42. Althaus, S. 104— 113.

  43. ebda., S. 106 f.

  44. ebda., S. 108— 113.

  45. Die Übersetzung „evangelisch'für das englische „evangelical“ trifft die Sache nicht ganz, -so hat man gelegentlich angefangen, das Wort „evangelikal“ zu gebrauchen, um die hier gemeinte Haltung zu klassifizieren. „Im amerikanischen Sprachgebrauch sind die Evangelicals in der Regel die pietistisch ausgerichteten, manchmal sogar von sektiererischen Zügen bestimmten Bewegungen innerhalb der verschiedenen protestantischen Denominationen", H Lilje, Art. Evangelisch, Weltkirchenlexikon, Sp 385.

  46. Neu-Delhi 1961 S 169.

  47. Satzungen, 1, ebda., S. 164.

  48. Satzungen 1, 4 u. 5 geben Einzelanweisungen darüber, wie „d", also das organische Suchen, ausgeführt werden soll.

  49. Verfassung der Kommission für Weltmission und Evangelisation und der Abteilung für Welt-mission und Evangelisation, ebda., S. 451— 456.

  50. Art. VII, 1., 2., ebda., S. 460.

  51. Satzungen des Ökumenischen Rates, Abschn. IX ebda., S. 470 f.

  52. Toronto-Erklärung, Althaus, S. 113.

  53. s. o., Anm. 50.

  54. Toronto-Erkl., Althaus, S. 11X

  55. ebda., S. 139.

  56. ebda., S. 140.

  57. ebda., S. 141.

  58. Man vergleiche hierzu das Sendschreiben des Patriarchen Athenagoras von Konstantinopel an die orthodoxen Schwesterkirchen vom 31. Januar 1952, ebda., S. 146— 149, besonders S. 148.

  59. Botschaft des Ökumenischen Patriarchates an die Vollversammlung an Evanston, überbracht von Msgr. Gennadios, ebda., S. 154.

  60. Deutscher Text neuerdings auch bei Althaus, S. 163 - 174

  61. ebda., S. 171.

  62. ebda., S. 172.

  63. ebda., S. 171.

  64. ebda., S. 168.

  65. ebda., S. 173.

  66. ebda., S. 165.

  67. ebda., S. 165.

  68. Althaus, S. 181 f.

  69. ebda., S. 182— 188.

  70. ebda., S. 188.

  71. ebda., S. 185— 187.

  72. ebda, S. 186

  73. Neu-Delhi 1961, S. 458.

  74. ebda., S. 459.

  75. Satzungen VI, 1 b, ebda., S. 466.

  76. Toronto-Erklärung, Althaus, S. 112.

Weitere Inhalte

Anmerkung: Dr. Hans Heinrich Harms, geb. 1914, Hauptpastor an der Hauptkirche St. Michaelis, Hamburg) Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Missions-Rates; Mitglied des Zentralansschusses des Ökumenischen Rates der Kirchen; Beratender Sekretär der Konferenz Europäischer Kirchen.