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Extremismus | bpb.de

Extremismus

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon E orange (© Stefan Eling)

Begriffserklärung

Dieser Begriff hat lateinische Wurzeln und bezeichnet etwas, das über das Normale hinausgeht, etwas, das außerordentlich ist. Im politischen Sprachgebrauch spricht man von Extremisten, von extremistischen Gruppen oder extremistischen Parteien. Damit sind Menschen, Ideen oder auch Handlungen gemeint, die den demokratischen Staat und seine Regeln einschränken oder abschaffen wollen. Zu den demokratischen Regeln gehört unter anderem, dass diejenigen, die die Gesetze machen, vom Volk gewählt werden. Der Grundsatz, dass die Mehrheit entscheidet, muss beachtet werden. Weitere demokratische Regeln sind, dass die Gerichte unabhängig sind, dass Meinungsfreiheit gilt, dass es verschiedene Parteien gibt und die Menschenrechte anerkannt werden. Manchmal wollen Extremisten die Demokratie auch mit Gewalt bekämpfen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten